Freitag, Oktober 16, 2020
Wiedererlangung investierter Gelder. NEWS über aktuelle Verfahren.
Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Dass sie vielleicht Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht.
In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder eventuell gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. In so manchen Fällen haben sich die Anleger nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit nicht regulierte Online Handelsplattformen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich mit betrügerischen Online-Handelsplattformen.
• Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Die ESK Rechtsanwälte informieren über nachstehende Verfahren:
Fremont Capital Ltd.
Die Fremont Capital Ltd. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Irland und ist auch im Handelsregister von Irland mit der Registernummer 636275 eingetragen. Die Fremont Capital hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge) auf ihrer Webseite www.capfremont.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar und lautet die URL der Fremont Capital mittlerweile www.cap-fremont.com. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das verbotene Einlagengeschäft der Fremont Capital in Deutschland untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Fremont Capital Ltd. vor dem Landgericht Stralsund. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit
European Investment Systems SL
Die European Investment Systems SL hat ihren offiziellen Hauptsitz in Spanien und ist im Handelsregister von Guatemala eingetragen. Sie verfügt über eine Niederlassung am Platz der Einheit in 60327 Frankfurt, Deutschland. Die European Investment Systems hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge, Verkauf von vorbörslichen Aktien) auf ihrer Webseite www.eu-is.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor dem öffentlichen Angebot von vorbörslichen Aktien ohne Wertpapierprospekt und der unberechtigten Ausübung von Bankgeschäften.
• NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland
• Wir führen aktuell für geschädigte Mandanten zwei Zivilverfahren gegen die European Investment Systems SL vor dem Amtsgericht Frankfurt und vor dem Landgericht Frankfurt. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Canadian Mineral Resources Inc.
Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada. Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher für den europäischen Raum nicht vorliegt.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland
• Wir sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten.
ShareWood Switzerland AG
Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken. Die ShareWood Switzerland AG warb mit grossen Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit grosse Gewinne machen. Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt.
Positives Urteil aus Deutschland: Mittlerweile gibt es in Deutschland ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Österreich
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die ShareWood Switzerland AG vor dem Bezirksgericht Feldbach (Steiermark). Es hat bereits die Parteieneinvernahme stattgefunden. Das Verfahren wurde zur weiteren Beweiserhebung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Lebensversicherungen
Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust. Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte.
Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt dieser ESK Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst.
Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Liechtenstein
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um eventuellen Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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