Sonntag, September 20, 2020

WilliamPartners auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: WilliamPartners Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass: WilliamPartners +4162 674 67 27 info@williampartners.net support@williampartners.com www.williampartners.net nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Freitag, September 18, 2020

„West Grenadines Bank“ auf der Warnliste der Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: „West Grenadines Bank“ St. Vincent und die Grenadinen, Port Elizabeth http://www.westgbk.com support@westgbk.com Telefonnummer: +1 784-454-1544 Die Behörde weist darauf hin, dass diese Unternehmen mit dem Namen „ West Grenadines Bank “, nicht als internationale Bank lizenziert ist. Dieses Unternehmen wurde von der Behörde nie zur Erbringung von Bankdienstleistungen oder anderen Dienstleistungen lizenziert. Das Unternehmen „HQ Broker“, das als mit der Bank verbunden genannt wird, ist ebenfalls kein eingetragenes Unternehmen, das von St. Vincent und den Grenadinen aus operiert. Personen wird von der Finanzdienstleistungsbehörde empfohlen, keine Geschäfte mit diesen Unternehmen zu tätigen, da sie möglicherweise Betrug unterliegen. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Betrügerische Online-Handelsplattformen: Wiedererlangung investierter Gelder. Glück ist keineswegs Glückssache!

Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen. Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust der auf schlechter Beratung oder gar Betrug beruht, ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen führt eine schlechte Anlageberatung stets zu Geldverlusten, Betrug immer. Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wird. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten werden, kommt jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht. Das wissen natürlich auch die Anlegebetrüger. Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert. „Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eins Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen, die Erfahrung und die Ehrlichkeit ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, manche sind einfach absolut inakzeptabel und nicht wenige glatter Betrug. Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände. Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind. Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage? Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück! Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann. Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt. Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat, sagt Roosen. • Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm. „Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen. „Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück, erfolgreiches Investment und bei Betrug ein wehrhafter Anleger zweifellos zusammen“, sagt Roosen. "Die Kraft, die unser Leben bestimmt" liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben - also das, was wir uns "wirklich" wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden. Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“. Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man sich damit über einen langen Zeitraum selbst unglücklich macht. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft. Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen. Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des unglücklichen Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. • Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können, dass Sie aus einer betrügerischen Anlage heil herauskommen, sagt Horst Roosen abschließend. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Donnerstag, September 17, 2020

Die Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor weiteren betrügerischen Online-Handelsplattformen.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind. Demnach sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen. Die FSMA rät dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren: BigFX (www.bigfx.com) CMarketsGroup (www.cmarketsgroup.com) Innerbrokers (www.innerbrokers.com) Interaktiver Handel (www.interactivetrade.com) Invcenter (www.invcenter.com) Primecapitec (www.primecapitec.com) Qteck (www.qteck.io) Remaxima (www.remaxima.com) Solidcapital (www.solidacapital.io) WinnGroup (www.winngroup.com) ***. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Ein Anleger berichtet über seine Erfahrung mit der Firma SBAV Tokio.

Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ am Telefon um ihr Erspartes gebracht. So warnte auch die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen. Den Beitrag hatten wir auf unserer Internetseite wieder gegeben. In diesem Beitrag warnte die FSMA die Öffentlichkeit vor einigen neuen „Unternehmen“. Darunter auch vor der SBAV Group (www.sbavgroup.com/) Nun hat uns ein Anleger seine Erfahrungen mit der SBAV Group geschildert. Nachstehen geben wir den uns zur Verfügung gestellten Text wieder: Ich habe im Laufe eines Jahres ca. 56000 € auf das Konto der Firma SBAV, Tokio eingezahlt. Ich wurde letztes Jahr im Juli kontaktiert. Ich habe daraufhin am 5.08.2019 10000 $ eingezahlt. Dieses Geld wurde bis zum 18.11.2019 (möglicherweise anscheinend) immer wieder neu in Aktien investiert. Kurz gesagt, wurden unterbewertete Aktien gekauft (oder so getan als ob) und nachdem die stillen Reserven dieser Aktien am Markt anscheinend erkannt wurden, zumeist gewinnbringend verkauft. Ich konnte anhand der Aktienkürzel die Entwicklung der Aktien mitverfolgen. Alles schien vollkommen plausibel. Am 18.11.2019 betrug der Wert des Depots 48075 €. Dann kam das Problem: Jeffrey Portman, mein Betreuer von SBAV schickte einen Prospekt von "Santa Rosa Resource", eine Firma, die angeblich in China Rohstoffe aus der Erde holen will. Für 5 €/Aktie wurden 9616 Aktien gekauft. Am 10. Januar schickte Portman "great news". Die Aktien könnten zu 17,80 € verkauft werden, allerdings nur, wenn ich meinen Anteil auf 15000 Stück erhöhen würde. Nach vielem hin und her habe ich dann leider am 3.02.2020 26920 $ nachgeschoben. Der Verkauf der 15000 Stück sollte angeblich in den folgenden Wochen erfolgen. Vier Wochen später merkte Portman jedoch an, dass ein weiterer großer Block an Aktien noch erworben werden müsste. Am besten wäre es, ich würde noch mal 5000 Stück zu 5 € dazu erwerben, dann könnte der Verkauf der dann 20000 Stücke unmittelbar erfolgen. Dieses habe ich abgelehnt. In weiteren Gesprächen in den folgenden Wochen merkte Portman dann an, dass alle, die die 5000 Stücke dazu erworben hätten, sich jetzt quasi auf der Insel der Glückseligen befänden, weil ihre Aktien verkauft wären. Ich glaube davon kein Wort, aber nachdem sich Portman am 5.06.2020 zum letzten Mal gemeldet hat, bekomme ich immer mehr das Gefühl, insgesamt ca. 33000 € in den Sand gesetzt zu haben. Auf die website "sbavgroup.com" kam ich auch nicht mehr, was aber auch an meinem neuen Betriebssystem liegen konnte. Daraufhin schrieb ich Jeffrey Portman vom 22.06.2020 Hello Jeff, can you remember? Where are all the great news, you had to tell me, when you phoned me. At the moment I can´t reach your homepage, because it is blocked for every PC. More and more people say: SBAV group is scam!!! I think I did one big mistake: to send the 26920 $ in February. And I did one thing right: not to send more money in the following weeks like you wanted. I don´t believe that anyone of the "investors" has back his money. Now you have one possibility: You send the money in my account (75000 $) in the next ten days to my banque account or I will send all documents to my lawyer. Best regards Am 2.03.2020 war Jeffrey Portman am Telefon (0172/3812796) Er sagte, der Deal mit den Aufkäufern von SROS sei soweit abgeschlossen. In 5-10 Werktagen sei mit der Auszahlung zu rechnen. Es hänge jedoch ein Aktienpaket von 500000 Stück in der Luft: Am einfachsten wäre es, wenn die 100 Leute, die jeweils 15000 Stück à 17,80 € verkaufen wollten, jeweils 5000 Stück übernehmen würden. Ich habe rundheraus abgelehnt, diese 5000 Stück für vermutlich 25000 $ zu kaufen. Da er ja Englisch spricht, verstehe ich natürlich nicht immer alles richtig. Aber es war von einer Wartezeit von vielleicht 24 Monaten die Rede. Bin mal gespannt, was daraus wird, aber nach der Erfahrung mit hashmap habe ich keine Lust mehr, weiteres Geld nachzuschießen. 23.03.2020 (0172/8943057) Mr. Portman tut heute so, als wenn ich durch die Weigerung, weitere Aktien zuzukaufen, meine Chance auf die 17,80 $ verwirkt hätte. Er tut jetzt so, als wenn alle anderen clever gehandelt hätten, seinem Ratschlag gefolgt seien und jetzt ihre Schäfchen im Trockenen hätten. Ich glaube ihm kein Wort. Er meint, in nächster Zeit die Aktien im Bereich von 9,50 – 11 $ verkaufen zu können. Man darf gespannt sein. 15.04.2020 (0172/1856072) Am 14.04. hatte ich Jeff Portman angeschrieben, dass ich alles den Bach runter gehen sehe. Er weist erneut darauf hin, dass ich durch die weitere Zahlung, die ich ja abgelehnt hätte, lange aus dem Schneider sein könnte. Ich glaube davon nichts. Er sagt, dass es einige Wochen dauern würde. Er würde aber schon aus Eigeninteresse (Provision) mein Problem nicht aus den Augen verlieren. Er arbeite an der best möglichen Lösung. 05.05.2020 (0172/2378561) Heute ruft er immerhin von selbst an. Er äußert sich so, dass er gute Hoffnung habe, nach der Coronakrise meine Aktien zu vernünftigen Bedingungen verkaufen zu können. Ich müsse mich aber noch ein paar Wochen gedulden. Da ich wenig Zeit habe, ist es nur ein kurzes Gespräch. Einziger Trost: er hat aus freien Stücken angerufen. 25.06.2020: (00129706879) Jeff ruft an. Er schildert verschiedene Dinge. Am Ende einigen wir uns darauf, dass ich doch noch 5000 Aktien von SROS zu 5 $ kaufe. Der Deal mit einem Interessenten an der Firma soll in den nächsten 10-14 Werktagen stattfinden. Der VK-Preis soll 15,40 $ betragen. Dieser Interessent will 1.000.000 Aktien kaufen, um über 50 % zu kommen. Er kaufe aber bevorzugt große Aktienpakete, so dass die 15000 Stück möglicherweise liegen bleiben könnten. Ich habe wieder kein gutes Gefühl, aber die zu erwartende Liquidität in den nächsten Tagen lässt mich vielleicht ein wenig leichtsinnig werden. Er verspricht, dass meine Entscheidung die richtige sei. Gegen 12 Uhr ruft ein Herr Landau an und bestätigt die Vertragsdetails. Die Zahlungsanweisung werde am Montag eintreffen. 28.07.2020: (unbekannt, private Nummer) Jetzt ruft ein Michael (?) an. Ich bin gerade im Urlaub. Jeff Portman ist jetzt anscheinend aus dem Spiel. Man sei dabei, den Verkauf der Aktien „to finalize“. Man werde aber vermutlich einen besseren Preis bekommen als 15,40 $. Ich breche ab, weil ich ohnehin wenig dazu sagen kann. Von irgendwelchen Problemen weit und breit keine Spur. 07.08.2020 (unbekannt, private Nummer) Jetzt ist mein Vertrauen in SBAV wieder auf dem Nullpunkt angekommen. Nach einigem Erzählen gibt Michael bekannt, dass ein neuer Bieter jetzt aufgetreten sei, der 24 $ biete, dieser wolle aber (hört, hört!!!) nur Pakete von 25000 Stück kaufen. Also müsste ich wieder 25000 $ bringen, um diesen Superpreis zu erzielen. Ich erkläre auf englisch so gut wie möglich, dass ich jetzt die Schnauze absolut voll habe. Ich frage mich: wo kommen all die Aktien auf einmal her. Wieso kann ich Aktien für 5$ kaufen, damit sie mir irgendein Idiot 14 Tage später für 24 $ abkauft. Ich erkläre, dass ich die Variante 20000 Stück für 15,40 $ haben wolle. Ich glaube jedoch nicht daran, dass da überhaupt nochmal Geld fließt. Ein weiterer Betrug. Hier endet der Bericht des Anlegers. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten. Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“ Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt. Ein paar Tipps für Ihre Beiträge Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung. • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Mittwoch, September 16, 2020

Die Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company, einem Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbietet. Es ist dem Unternehmen nicht gestattet, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen. Darüber hinaus könnten nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen die vorgeschlagenen Aktivitäten betrügerischer Natur sein, dh Betrug im Heizungsraum. Die FSMA daher dringend abrät ein Angebot von Finanzdienstleistungen zu reagieren von Akita Michinoku Company und gegen Übertragung von Geld auf jede Kontonummer es nennen könnte. Die Akita Michinoku Company verwendet die folgenden Kontaktdaten: 28F Kachidoki View Tower, 8-11-1, Kachidoki, Chuo-ku, Tokio, Japan und 26F Parnas Tower, 521, Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul, Südkorea E-Mail : info@amctradinggroup.com / rs @ amctradinggroup.com Tel. : +81 (0) 3 4572 0730 www.amctradinggroup.com *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Dienstag, September 15, 2020

Compare-bonds.online auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Compare-bonds.online Global gateway 8, rue de la perle providence, Mahe, Seychelles Telephone: 02001542258 Email: info@compare-bonds.online Website: https://compare-bonds.online/ Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Investous auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Investous No. 5 Cork Street, Belize City Belize Kolonakiou Avenue 43, Shop No:2B, Agios Athanasios 4103 Limassol, Cyprus info@investous.com ; info@investous.com Cyprus: +357 25 262513 www.investous.com/international ; www.investous/com/eu ; www.facebook.com/Investous/ Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Blackstone500 auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 15. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Blackstone500 Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass Blackstone500 mit angeblichem Sitz in Prime Tower, Hardstrasse 201 8005 Zürich, Schweiz +442036770120 support@blackstone500.com www.blackstone500.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Montag, September 14, 2020

www.active-patrimony.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 14. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt: www.active-patrimony.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.active-patrimony.com, auf der ein Unternehmen, das sich in der Rue Eugène Ruppert 12, L-2453 Luxemburg, niederlassen will, unter anderem ein Ermessensmanagement anbietet Dienstleistungen, Immobilieninvestitionen und alternative Anlagen unter der Bezeichnung Active Patrimony SA. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Active Patrimony SA präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass der nach luxemburgischem Recht eingetragene, in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene spezialisierte Investmentfonds Active Patrimony, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, nicht mit der oben genannten Website verlinkt ist. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

ShareWood Switzerland AG | Totalverlust des Holz-Direktinvestments | Aktuelles Verfahren in Österreich

Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken. Die ShareWood Switzerland AG warb mit großen Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit große Gewinne machen. Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich. • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt. Positives Urteil aus Deutschland Mittlerweile gibt es in Deutschland ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist. NEWS: Aktuelles Verfahren in Österreich Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die ShareWood Switzerland AG vor dem Bezirksgericht Feldbach (Steiermark). Es hat bereits die Parteieneinvernahme stattgefunden. Das Verfahren wurde zur weiteren Beweiserhebung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Canadian Mineral Resources Inc. | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelles Verfahren in Deutschland

Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada. Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher für den europäischen Raum nicht vorliegt. NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland Die Rechtsanwälte des ESK sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Sonntag, September 13, 2020

European Investment Systems | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelle Verfahren in Deutschland.

Die European Investment Systems SL hat ihren offiziellen Hauptsitz in Spanien und ist im Handelsregister von Guatemala eingetragen. Sie verfügt über eine Niederlassung am Platz der Einheit in 60327 Frankfurt, Deutschland. Die European Investment Systems hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge, Verkauf von vorbörslichen Aktien) auf ihrer Webseite www.eu-is.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor dem öffentlichen Angebot von vorbörslichen Aktien ohne Wertpapierprospekt und der unberechtigten Ausübung von Bankgeschäften. Aktuelles Verfahren in Deutschland Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führen aktuell für geschädigte Mandanten zwei Zivilverfahren gegen die European Investment Systems SL vor dem Amtsgericht Frankfurt und vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anberaumung einer ersten Verhandlung wird in nächster Zeit erwartet. Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen. Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Freitag, September 11, 2020

Lebensversicherungen | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder.

Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust. Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte. Versicherungsanlageprodukte stellen eine Kombination aus Versicherungsprodukt und Anlageprodukt dar. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungsanlageprodukte durch Versicherer über Versicherungsvermittler vertrieben werden, bleibt die Informationserteilung, Aufklärung und Beratung in Bezug auf das Anlageprodukt vielfach auf der Strecke. • Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt der mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperierende Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu auch das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst. Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen. Aktuelles Verfahren in Liechtenstein • Die Rechtsanwälte führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Sie erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit. Die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit von Vertrauensanwälten der Fördergemeinschaft ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bei der Verfolgung ihrer Ansprüche hartnäckig zu bleiben. Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Versicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Anwälte der ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ geben betroffenen Versicherungsnehmern eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt: „Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!“ Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Versicherter gegen diverse Versicherungsgesellschaften. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für betroffene Versicherte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Versicherten gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlagen/Versicherungen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Fremont Capital | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelles Verfahren in Deutschland.

Die Fremont Capital Ltd. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Irland und ist auch im Handelsregister von Irland mit der Registernummer 636275 eingetragen. Die Fremont Capital hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge) auf ihrer Webseite www.capfremont.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar und mittlerweile lautet die URL der Fremont Capital : www.cap-fremont.com. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das verbotene Einlagengeschäft der Fremont Capital in Deutschland untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Fremont Capital Limited findet sich auch auf der Warnliste der irischen „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie). Die irische Zentralbank hat am 28. April 2020, den Namen einer nicht autorisierten Investmentfirma / Investmentfirma, Fremont Capital, veröffentlicht Limited (Irland) – http://www.capfremont.com(Website nicht verfügbar), um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Irland zu erbringen. Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Aktuelles Verfahren in Deutschland Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Fremont Capital Ltd. vor dem Landgericht Stralsund. Die Anwälte erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit. Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen. Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

GCG International / Sage Global auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: GCG International / Sage Global Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Republik der Marshallinseln MH 969660 Telefon: +35220882857 E-Mail: support@gcginternational.com Website: https://gcginternational.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Ez Education/ tradinvestor.com: BaFinuntersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. August 2020 der Gesellschaft Ez Education, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft Ez Education ist Betreiberin der Handelsplattform „TradInvestor“, welche über die Domain tradinvestor.com erreicht werden kann, u. a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Gesellschaft Ez Education das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Cybertrading Anlegerschutz – Wiedererlangung der bei betrügerischen Online-Handelsplattformen investierten Gelder.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Anleger darüber, wie sie möglicherweise Geld zurückerhalten können, wenn sie durch betrügerische Online Handelsplattformen geschädigt wurden. ESK Rechtsanwälte haben für geschädigte Anleger bereits eine Reihe Klagen bei verschiedenen Gerichten erhoben. Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen. Um neue Opfer zu finden, wenden die Cyberbetrüger aggressive Vermarktungspraktiken an: • Die Opfer werden über soziale Medien oder direkt über Callcenter-Mitarbeiter angeworben. • Die Callcenter-Mitarbeiter verkaufen sich als professionelle und erfahrene Wertpapierhändler und geben dabei falsche Identitäten an. • Die Callcenter-Mitarbeiter sind im Vorfeld psychologisch geschult und stützen sich bei den Verkaufsgesprächen auf von Psychologen und Soziologen ausgearbeiteten Handbücher und Skripten ab. Hierdurch bauen sie schnell ein Vertrauensverhältnis zu den Anlegern auf. Nach ersten geringfügigen Einzahlungen werden den Anlegern hohe Trading-Gewinne auf ihren Trading-Konten vorgegaukelt, um die Opfer zu neuen höheren Investments zu verleiteten. Die Anleger investieren dabei vermeintlich in binäre Optionen (Binary Options), Differenzgeschäfte (CFD), Fremdwährungen (Forex) und Kryptowährungen (Crypto). • Ständige Telefonanrufe der Callcenter-Mitarbeiter und das bereits entwickelte Vertrauensverhältnis verstärken den Investitionszwang der Anleger. • Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, die Opfer nicht mehr bereit sind, weitere Einzahlungen zu leisten oder Auszahlungen verlangen, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein. • Die Callcenter-Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar und den Opfern wird zumeist klar, dass sie betrogen worden sind und ihr gesamtes einbezahltes Geld verloren haben. Vorsicht vor neuerlichen Einzahlungen • Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: • Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen. • Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen. • Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern. Vorsicht vor Recovery Plattformen Seit geraumer Zeit treten auch sogenannte Recovery Plattformen in Erscheinung, die die Opfer bei der Wiedererlangung der investierten Gelder unterstützen wollen. Dabei werben sie beispielsweise mit folgenden Vorschlägen: • „Holen Sie sich 50 % der Investition mit der Zahlung von 15 % und die anderen 50 % durch die Eröffnung eines aktiven Kontos bei unserem Unternehmen.“ • „Holen Sie sich alles zurück, indem Sie nur 22 % für Bankabfertigungsgebühren zahlen.“ • „Halten Sie das Handelskonto mit 100 % der Investition und hinterlegen Sie nur 1.500 Euro für Anwaltsgebühren.“ Wir können nur davor warnen, dass sich Opfer auf diese betrügerische Masche einlassen. In der Regel stecken hinter diesen Recovery Plattformen dieselben Cyberbetrüger. Strafrechtliche Schritte Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertreten bereits zahlreiche Opfer. Diese Experten empfehlen Geschädigten jedenfalls die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft. Haftung der Empfängerbanken In bisher vergleichbaren Fällen gehen die ESK Rechtsanwälte zudem gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leer geräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben. Einzahlungen über Kryptowährungsbörsen Den ESK Rechtsanwälten ist aufgefallen, dass seit kurzer Zeit die Einzahlungen jedoch nicht mehr nur über Banken, sondern auch über Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), wie etwa BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, geflossen sind. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), meist über Mithilfe der Callcenter-Mitarbeiter, bei einer Kryptowährungsbörse eröffnet. Anschliessend haben die Opfer ihre Gelder auf den Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert. Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äusserst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen und die Kryptowährungsbörse zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen. Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Donnerstag, September 10, 2020

Die Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor unbefugt tätigen Unternehmen.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführen. Es handelt sich dabei um folgende Unternehmen: Akiyama-Akquisitionen (http://www.akiyamaacq.com/) Ashton Group Ltd (https://www.ashtongroupltd.com/) Carlyle Capital Management (https://www.carlylecapitalmanagement.com) Crest View International (https://www.crestviewcapital.com/) Dunn & Burchill (http://www.dunnandburchill.net) ILA International (http://ilainternational.com/) Die oben genannten Unternehmen sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Belgien zu erbringen. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Raxtrade bzw. ROI STOCK LIMITED auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 10. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Raxtrade bzw. ROI STOCK LIMITED Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass Raxtrade bzw. ROI STOCK LIMITED mit angeblichem Sitz in C/O Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont Box 1510, Kingstown St. Vincent and the Grenadines Tel.: +44 2039 361 222 Web: http://raxtrade.com/ E-Mail: office@raxtrade.com support@raxtrade.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de