Freitag, September 11, 2020
Lebensversicherungen | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder.
Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust.
Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte.
Versicherungsanlageprodukte stellen eine Kombination aus Versicherungsprodukt und Anlageprodukt dar. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungsanlageprodukte durch Versicherer über Versicherungsvermittler vertrieben werden, bleibt die Informationserteilung, Aufklärung und Beratung in Bezug auf das Anlageprodukt vielfach auf der Strecke.
• Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt der mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperierende Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu auch das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst.
Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen.
Aktuelles Verfahren in Liechtenstein
• Die Rechtsanwälte führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Sie erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit von Vertrauensanwälten der Fördergemeinschaft ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bei der Verfolgung ihrer Ansprüche hartnäckig zu bleiben.
Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Versicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Anwälte der ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ geben betroffenen Versicherungsnehmern eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt: „Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!“
Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Versicherter gegen diverse Versicherungsgesellschaften.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für betroffene Versicherte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Versicherten gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlagen/Versicherungen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen