Donnerstag, Juli 30, 2020

Windkraftanlagen: Der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert.

Die vielen Windkraftanlagen, die unsere schöne Landschaft ruinieren sind der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert. Diese Herrschaften ignorieren den Willen vieler Wähler und nehmen sich das Recht ihre unsinnigen Projekte auf Kosten der Steuerzahler durchzudrücken. Die unübersehbare Dominanz dieser Windkraftanlagen in herrlichen Landschaften, wie Schwarzwald, Odenwald oder Taunus ist der traurige Beweis zu was diese links-grüne Politik fähig ist. „Der Wind schickt keine Rechnung“, mit dieser Lügenparole wurden die Bürger getäuscht und Widerstand klein gehalten. Statt den Bürgern billige Energie zu liefern, sind die jetzt mit den höchsten Strompreisen in Europa konfrontiert. Ganz Wenige verdienen mit diesen Anlagen sehr viel Geld und der Steuerzahler ist der Zahlmeister. Wer im Einzugsbereich von Windkraftanlagen lebt, wird nicht selten in seiner Gesundheit massiv beeinträchtigt und muss auch noch den Anblick vieler toter Vögel ertragen, die zerschmettert am Fuß eines solchen Windradmonster liegen. „Die Auswirkungen dieser Industriemaschinen, die immer höher und höher werden und Tag und Nacht sichtbar sind, werden für viele bis jetzt noch unberührte Gebiete katastrophale Auswirkungen haben. Wenn im Schwarzwald, Odenwald oder Taunus nicht mehr Land und Himmel den Horizont bilden, sondern Windkraftanlagen, dann ist eine Kulturlandschaft zum Industriegebiet, von dem nur die Windradbetreiber profitieren, verkommen. „Wem nicht egal ist, dass unersetzliche Erholungs- und Urlaubsregionen wie Schwarzwald, Odenwald und Taunus mit Windparks zugepflastert werden, kann den weiteren Ausbau nur verhindern, wenn er bei Wahlen sein Kreuz an der richtigen Stelle macht“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas. TIERSCHUTZ UND TRINKWASSER ZÄHLEN NICHT. Taunus zu Windrädern verurteilt Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen. Eine der schönsten Höhenzüge des Taunus darf mit Windindustrieanlagen zugebaut werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm oberhalb von Wiesbaden gebaut werden dürfen ( Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI ). Das Land Hessen muss den Bau der Windräder erlauben, so die Richter. Keine Rolle spielt der Tierschutz. Die Verwaltungsrichter erlaubten das Töten von Wanderfalken. Auf einem Funkturm auf der Hohen Wurzel, einer der höchsten Erhebung des Taunuskamms, sind immer wieder Wanderfalken beobachtet worden, eine geschützte Vogelart, die durch die Windindustrieanlagen besonders gefährdet sind. Die Verwaltungsrichter sahen zwar diese Gefahr, die Windenergieanlagen würden jedoch zur Versorgungssicherheit beitragen und deshalb könne eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemacht werden. In der Umgebung steht zudem eine Reihe von Denkmälern, die nach Auffassung des Gerichtes zwar durch den Windpark belastet würden, dies jedoch nicht in einem Maße, dass der Denkmalschutz der Windindustrie entgegenstünde. Den Windpark bauen will seit langem die ESWE Taunuswind GmbH, die der ESWE gehört, den ehemaligen Stadtwerke Wiesbaden. Die ESWE gehört als kommunale Gesellschaft knapp zur Hälfte der Thüga AG, der ehemaligen Thüringer Gas AG und heute größtem Zusammenschluss kommunalen Versorger, und zur anderen Hälfte der Stadt Wiesbaden. Doch die Stadtverordnetenversammlung hat bei der städtischen GmbH nicht viel zu melden. Das eigentliche Sagen hatten der ehemalige Oberbürgermeister in Verbindung mit dem ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Lorenz sowie Christoph Manjura (SPD) und Christiane Hinninger (Grüne). Zumindest solange, bis Lokalgrößen »bühnenreif im Korruptionssumpf« (taz) versanken. Sie gehören oder besser gehörten dem Aufsichtsrat an und galten als die treibenden Kräfte der Windkraftindustrie auf dem idyllischen Taunuskamm. Der OB hieß bis vor einem Jahr Sven Gerich, trat vorsichtshalber zur Wiederwahl 2019 nicht an, wurde gerade wegen Vorteilsnahme verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Gegen Lorenz ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Nötigung beziehungsweise Untreue. Ursprünglich waren einmal 30 große Rotoren im Gespräch, die die Höhenzüge des idyllischen Taunuskamms überragen sollen; jetzt sind noch zehn Anlagen mit Rotoren in 200 Meter Höhe geplant. Doch bald geriet dieses Windkraftgroßprojekt in die heftige Diskussion. Immer mehr Bürgerinitiativen bildeten sich, Protest wurde laut. Umliegende Gemeinden wie Taunusstein und Niedernhausen, die anfangs das Projekt unterstützten, wandten sich bald ab. Die Taunussteiner Koalition aus CDU und Freien Wählern kämpfte nun mit allen Mitteln heftig gegen die Windräder. Bürgerliste, FDP und die Initiative »Rettet den Taunuskamm« hatten mehr als 8.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Im Dezember 2015 hatte das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt die geplanten Bauten abgelehnt, die wichtige Grundwasservorkommen gefährden. Die Grünen in Hessen hatten zwar mit Brigitte Lindscheid eine grüne Juristin als Regierungspräsidentin »im regionalen Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung« in Darmstadt eingesetzt, doch der kam es offenbar mehr auf juristisch einwandfreie Bescheide an, sie sorgte jedenfalls nicht für ein Durchwinken der Anträge. Ihre Behörden wiesen im Gegenteil ausdrücklich daraufhin, dass durch die Bauarbeiten und die tiefen gigantischen Betonsockel, die in den Erdboden eingegossen werden, die schützenden Erdschichten abgetragen werden und Schadstoffe ungehindert durch das poröse Taunusquarzit in das Grundwasser eindringen können. Bemerkenswert auch die kritischen Einwände Wiesbadener Behörden wie des Gesundheitsamts, die auf Verbote im Bereich der Trinkwassergewinnung hinwiesen. Für den Bau der riesigen Windkraftanlagen müssen breite Straßen durch die Wälder geschlagen und Leitungen verlegt werden. Dadurch sei das Grundwasser sehr gefährdet. Hydrogeologische Gutachten, die von verschiedenen Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben wurden, unterstützen diese Auffassung. Den Taunuskamm durchzieht ein verzweigtes Stollensystem – Grundlage der Wasserversorgung Wiesbadens. Nicht umsonst wurden Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen ausgewiesen. In die sollen die Windkraftanlagen gebaut werden. Die Experten des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen die Gefahr, dass bei der Errichtung der Windindustrieanlagen aufgrund der löchrigen Felsstruktur des Taunusquarzits Schadstoffe in das Grundwasser eindringen können. Der Vorsitzende des Wiesbadener Umweltausschusses, Ronny Maritzen (Grüne) sagte dazu sinngemäß, wer jedes Risiko ausschließen wolle, bleibe am besten im Bett. In Sorge um ihre gesicherte Trinkwasserversorgung sind auch umliegende Gemeinden. Die Taunusstollen liefern immerhin rund 30 Prozent des Trinkwassers der gesamten Region, alternative Grundwasservorkommen in dieser Größenordnung gebe es im gesamten Rhein-Main-Gebiet schlichtweg nicht, betont der Bürgermeister von Taunusstein, Sandro Zehner: »Wir haben in Taunusstein die Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Unsere, mit dem Vorgang beauftragte Kanzlei Wolter Hoppenberg, wird, sobald uns die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, zunächst das Urteil auswerten. Danach werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen.« Die geplanten zehn Windräder lieferten nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtstromverbrauch der Region, wenn der Wind weht. »Sogar die grüne Regierungspräsidentin in Darmstadt kann den rechtlichen Rahmen nicht so weit verdrehen, dass eine Genehmigung der anlagen möglich wäre«, erklärte bereits 2016 der Vorsitzende der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Florian Rentsch. »Mit üblen Tricks versuchen Windkraftinvestoren ihre Projekte schnell durchzupeitschen, um noch die hohe EEG-Vergütung kassieren zu können. Das sehen wir in Lorch, wo das Welterbe gefährdet wird, weil das Genehmigungsverfahren an der UNESCO vorbei betrieben wird, und wir erleben es beim Taunuskamm, wo der Wirtschaftsminister sogar zur Rechtsbeugung aufgefordert wird. Dieses Verhalten legt die wahren Interessen der Branche offen. Es geht darum, möglichst hohe Subventionen auf Kosten der Stromverbraucher abzukassieren. Aussagen zur Energiewende und zum Klimaschutz sind reine Staffage.« Die ESWE Taunuswind hatte schließlich vor dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem der Aufsichtsrat der ESWE 2017 beschlossen hatte, auch mit einer Klage die Windräder gewaltsam durchzusetzen. Die ESWE Taunuswind habe jedoch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein Sicherheitskonzept vorgelegt, um das Risiko für die Trinkwassergewinnung der Landeshauptstadt zu minimieren. Ein Nullrisiko könne hingegen nicht gefordert werden, sagten jetzt die Richter. Für sie ist die Sicherheit der Trinkwassergewinnung nicht so wichtig. Die ESWE Versorgung nach dem jüngsten Urteil: »Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Dabei bleibt die Wertschöpfung in unserer Stadt und landet nicht bei einem fernen Privatunternehmen. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.« Für Oberbürgermeister Gert Uwe-Mende sei die Entscheidung ein Gewinn für Wiesbaden: »Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm kommen wir unseren erklärten Klimaschutzzielen einen großen Schritt näher.« Dem Versorgungsunternehmen ESWE ist allerdings nicht klar, woher der Strom kommen soll, wenn kein Wind weht. Jedenfalls gibt es keine Erklärungen dazu. Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen. *** Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen. Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: „Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“ Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht. Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Premium Systems / Trendingraphs auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Premium Systems / Trendingraphs Trust Company Complex, Ajeltake Road Ajeltake Island, Majuro, Republic of Marshall Islands MH 96960 Telephone: 02080028730, 02037695285, 0208 089 3987 Email: support@trendingraphs.com Website: www.trendingraphs.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Mittwoch, Juli 29, 2020

Grand Capital Holdings auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Grand Capital Holdings 1 Northumberland Avenue, Trafalgar Square, London WC2N 5BW Telephone: 02072052033 Website: www.grandcapitalholdingsltd.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

trendingraphs.net: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: www.trendingraphs.net Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.trendingraphs.net, auf der ein Unternehmen, das behauptet, einige Dokumente in 46A, Boulevard John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, zu errichten, Anlage- und Handelsdienstleistungen im Rahmen des Name Trendingraphs Ltd. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dieses Unternehmen ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

advanzia-credit.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: www.advanzia-credit.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.advanzia-credit.com, auf der ein Unternehmen Kredit- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Advanzia Credit anbietet und behauptet, in der Rue de Hollerich 12, ansässig zu sein -1741 Luxemburg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Advanzia Credit ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Bank- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Dienstag, Juli 28, 2020

Cortez Capital Asset Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Cortez Capital Asset Management
21/F, 8 Wyndham Street, Central, Hong Kong, Regency Court; 
Glategny Esplanade, St Peter Port, Guernsey, GY1 1WW; 
10 St Andrew Street, Edinburgh, EH2 2AZ and Room 315-319, 395,
Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: 0800 802 1486, +852 580 34147 and 0131 510 0734
Email: headoffice@cortezcap-hk.com, globaltrading@cortezcap-hk.com, trading@cortezcap-hk.com,clients@cortezcap-hk.com
Website: www.cortezcap-hk.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Offener Brief an: Herrn Andre Stinka (SPD), Landtag NR Betr.: Wasserstofftechnologie

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Stinka,

in Ihrem Schreiben vom 26.07.2020 unterstellen Sie mir, "keine Ahnung von Fortschritt und gesellschaftlichen Entwicklungen" zu haben. Die von Ihnen propagierte ist kein "Fortschritt" sondern ein längst bekanntes Verfahren, das sich wegen seiner Unwirtschaftlichkeit nicht durchgesetzt hat.

Kein Industriestaat kann auf Kernenergie verzichten, auch Deutschland nicht, wenn es ein solcher bleiben will. Die gesellschaftliche Entwicklung unter der Regierung Merkel, an der Sie eine Mitschuld tragen, sehe ich sehr wohl:

-          Wie hat sich die Staatsverschuldung einschließlich der verlorenen Kredite unter Merkel entwickelt?
-          Wieviele Messerstechereien gab es bei Merkels Regierungsantritt und wieviele gibt es jetzt?
-          Die Bundeswehr war damals eine Bundeswehr, jetzt ist sie ein Sportverein.
-          Unter Merkel hat sich der irrsinnige Klimakult durchgesetzt ohne irgendeine wissenschaftlich solide Begründung.
-          Der Strompreis hat sich mehr als verdoppelt und steigt unablässig weiter.
-          Jetzt wurde über 300.000 Haushalten der Strom abgeschaltet, weil sie ihn nicht mehr bezahlen können.
-          Damals war die Stromversorgung sicher, heute wächst ständig die Wahrscheinlichkeit großflächiger Stromausfälle.
-          Was kostet die sinnlose Vernichtung der Kernkraftwerke?
-          Was kostet die sinnlose Vernichtung der Kohlekraftwerke?
-          Was kostet die sinnlose "Energiewende"?
-          Wie hat sich unter Merkel die Abwanderung von Industriezweigen und Fachkräften entwickelt?
-          Wie hat sich unter Merkel das Bildungsniveau entwickelt?
-          Wie hat sich unter Merkel die Armut entwickelt?

Das sind Fragen, welche die Bundesregierung nicht interessieren, weil sie am Wohl der deutschen Bevölkerung nicht interessiert ist. Die Regierung Merkel wurde möglich, weil ein großer Teil der Bevölkerung durch die Medien debilisiert ist: "Wir leben in einem Zeitalter der ... medialen Massenverblödung" (Peter Scholl-Latour).

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penne

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“






Montag, Juli 27, 2020

10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 27. Juli 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:

10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Web: www.10cryptomarket.com/
E-Mail: support@10CryptoMarket
compliance@10CryptoMarket
erich.k@10cryptomarket.com
linda.m@10cryptomarket.com
Tel. Nr.: 0043 720 828349
0043 7208 28408

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


Sonntag, Juli 26, 2020

Money Sense Market auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Money Sense Market
Telephone: 02036339153
Email: info@moneysensemarket.com
Website: www.moneysensemarket.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Samstag, Juli 25, 2020

HydraPay / Jol Pay Ltd: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 25 Juli 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
HydraPay / Jol Pay Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:

HydraPay / Jol Pay Ltd
www.hydrabonds.com
info@hydrabonds.com
+46 853 527 819

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einzahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 ZaDiG 2018), das Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 2 leg cit), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 leg cit) sowie das Zahlungsinstrumentegeschäft (§ 1 Abs 2 Z 5 leg cit) nicht gestattet.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:



Offener Brief an: Herrn Bundesminister Peter Altmeier. Betr.: Wasserstoff-Technologie

an: Herrn Bundesminister Peter Altmeier

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Regierung Dr. Merkel verfolgt das Ziel, Deutschland zu desindustrialisieren durch eine fortgesetzte Erhöhung der Strompreise. Hierbei wird sie unterstützt von neomarxistischen Politikern und solchen, die keine physikalischen Kenntnisse haben. Verfahren zur Stromerzeugung, die sicher und preisgünstig sind, werden gesetzlich verboten.

Die Physikerin Dr. Merkel weiß, dass elektrischer Strom nicht technisch gespeichert werden kann und dass volatile Energiequellen zur Deckung der Grundlast nicht geeignet sind. Allmählich erkennt die Bundesregierung, dass Windräder bei Windstille keinen Strom liefern. Die Durchsetzung der volatilen Energiequellen erfordert, dass unter sehr hohen Verlusten große Strommengen in speicherbare Energie umgewandelt werden müssen.

Neuerdings vertritt die Bundesregierung die Idee, zur Energiespeicherung Wasserstoff einzusetzen. Der Bundesregierung fehlt es an physikalischen Sachkenntnissen, um einzusehen, dass dieser Weg unrealistisch ist. Die Fläche der Bundesrepublik reicht nicht aus, um die erforderliche Menge an Wasserstoff zu produzieren. Die ungünstigen Eigenschaften des Wasserstoffs erfordern exorbitante Kosten für den sicheren Umgang mit Wasserstoff.

Es gibt hervorragende Artikel von Fachleuten, die belegen, daß die Wasserstoff-Technologie eine Illusion ist, z. B. www.eike-klima-energie.eu/2020/06/23/wasserstoff-der-neue-wahn oder www.fachinfo.eu/geisenheiner.pdf

Normalerweise werden neue Technologien erst dann eingesetzt, wenn sie ausgereift sind. Sie warten das nicht ab, sondern lassen bereits jetzt intakte (und bezahlte!) Kernkraftwerke in die Luft sprengen, obwohl es noch gar keine Wasserstoff-Technologie gibt. Auch das ist eine Maßnahme zur Desindustrialisierung Deutschlands.

Der effizienteste Weg zur Desindustrialisierung ist der Klimakult. Als Physikerin weiß Dr. Merkel, daß Kohlendioxid-Emissionen nicht klimaschädlich sind, weil die Klimasensitivität des Kohlendioxids nur 0,6°C beträgt. Siehe www.fachinfo.eu/dietze2018.pdf und www.fachinfo.eu/fi100.pdf. Eine Begründung für die angebliche Klimaschädlichkeit des Kohlendioxids findet man bei Dr. Merkel nicht. Wer die Desindustrialisierung nicht unterstützt wird als "rechtsradikal" diskriminiert.

Ich bemühe mich um eine Verbreitung dieses Schreibens in der Hoffnung auf denkende Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

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