Mittwoch, Juli 08, 2020

Perontis GmbH i.Gr.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Juni 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Perontis GmbH i.Gr., Anschrift unbekannt, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Perontis GmbH i.Gr. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel geschädigter Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

l.



Dienstag, Juli 07, 2020

PCASH: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 07. Juli 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

PCASH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom XX.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass

PCASH
(ET Premium FZC)
Saif Desk R4-44/C P.O. BOX 513699
Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate
Web: https://pcash.at
E-Mail: office@pcash.world

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Montag, Juli 06, 2020

Investor Guard: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 06.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Investor Guard

Claude Debussylaan 34, 1082 MD Amsterdam, Niederlande,
16a Avenue de la Liberte, Luxemburg 1930,
Sino Plaza, 255-257 Gloucester Road, Causeway Bay, Hongkong
EMail:  info.nl@investorguard.org ; info.lu@investorguard.org ; info.hg@investorguard.orgj.nelson@investorguard.org ; e.warren@investorguard.org ; p.nash@investorguard.org
Website:  www.investorguard.org

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Freitag, Juli 03, 2020

Die neue Güteklasse: Werkvertragsfreies Schweinefleisch bei den Handelsketten.

Sicherlich sind bei Tönnies einige Dinge schief gelaufen. Für großes mediales Aufsehen sorgen jetzt die Werkverträge in der Fleischwirtschaft,  die hochdotierte Lobby-Tätigkeit des ehemaligen SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel für Tönnies und Karl Lauterbachs Forderung, die Fleischfabrik komplett zu schließen. Die Leid tragenden sind die Bauern, bei denen sich die Schweine „stapeln“ und bald auch die Verbraucher wenn das Fleisch knapp wird.

Wenn das Thema „durch ist“, werden die Politiker sicher eine andere Sau durchs Dorf treiben, ist sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. ziemlich sicher.

Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.

DIE STAATLICHE HAND LANGT SYSTEMISCH DANEBEN. Fleischwirtschaft in Nöten!

Es ist ein eng getaktetes just-in-time-System, das die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln sicherstellt. Entsprechend empfindlich zeigt es sich gegenüber Störungen.

Der Donnerschlag der Handelsketten Lidl und Kaufland kam vergangene Woche: Sie nehmen kein Fleisch mehr von Unternehmen an, die mit Werkverträgen arbeiten. Ab 1. Januar kommenden Jahres sollen ihre Lieferanten für Frischfleisch und Geflügel aus Geschäftsbeziehungen auf Basis von Werkverträgen verzichten. Damit erhofft sich die Schwarz-Gruppe in Neckarsulm, von negativen Schlagzeilen verschont zu bleiben. Tönnies und Westfleisch erklärten, auf Werkverträge zu verzichten und sich auch um besseren Wohnraum für die Belegschaft zu kümmern.

Werkverträge sind zwar eine gesetzlich vorgesehene Form der Verträge, Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ist von der EU gewollt – doch im Augenblick ist das System so in Verruf geraten, dass es Handelsunternehmen angeraten erschien, demonstrativ das Ende dieser Form zu verkünden. Wie das konkret aussehen soll, sagt im Augenblick keiner der Beteiligten.

Immer noch zwangsweise geschlossen ist der Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück. Der wurde vor zwei Wochen zugemacht, weil sich bei rund 1.500 von knapp 7.000 Mitarbeitern positive Coronatests zeigten. Pro Woche wurden dort bisher 140.000 Schweine geschlachtet.

Prekär wird die Lage bei den Schweinemästern.

Sie müssen in den Ställen ihre Schweine weiter füttern, die werden fetter und der Schweinefleisch-Kilopreis sinkt. Heinrich Dierkes, der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN), wettert: »Das ist ein Unding!« und fährt fort: »Natürlich muss alles dafür getan werden, um Mitarbeiter und Bevölkerung vor weiteren Corona-Infektionen zu schützen – das bezweifelt niemand. Dass die Schweinehalter nach immerhin zwei Wochen immer noch nicht ansatzweise wissen, wie es weiter geht, ist ein unhaltbarer Zustand.«

»Macht eure Hausaufgaben!« fordert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. »Dabei ist die Systemrelevanz sowohl von Tönnies als auch der Politik klar herausgestellt worden. Es gibt viele, die unter der Infektionswelle und den daraus resultierenden Folgen zu leiden haben. Das gilt ganz besonders und mit jedem Tag der Schließung des Schlachtbetriebes auch für die Bauern. Die Systemrelevanz zeigt sich an dieser Stelle für alle deutschen Schweinehalter, denn an dem Standort werden im Normalbetrieb immerhin 12 – 14 Prozent der deutschen Schweine geschlachtet.«

Es ist ein eng getaktetes just-in-time-System, das die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln sicherstellt. Entsprechend empfindlich zeigt es sich gegenüber Störungen.

Staack: »Die Tierhalter sind die Leidtragenden der Schlachthofschließung. Und weder Landesregierung, Bezirksregierung, Landkreis und auch das Unternehmen Tönnies sagen, wie das weitere Vorgehen und der Zeitplan hinsichtlich der Wiederaufnahme des Schlachtbetriebes aussieht.«

Dierkes ergänzt: »Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und Verweis auf ausstehende Hausaufgaben des jeweiligen anderen kommen wir kein Stück weiter. Es kann in jedem Fall nicht sein, dass politische Muskelspiele, persönliche Befindlichkeiten und das Begleichen offener Rechnungen das dringend notwendige Handeln blockieren. Damit lässt man uns Bauern einfach im Regen stehen.«

Doch wann der Betrieb von Tönnies in Rheda wieder aufgenommen wird, ist offen. NRW-Ministerpräsident Laschet wagte nicht, den Betrieb wieder öffnen zu lassen und hat die Schließung gerade um eine Woche verlängert.

Der Schlachtbetrieb der dänischen Fleischgruppe Danish Crown in Essen meldete keine positiven Fälle von Corona-Gesteten. Ursprünglich hatten erste Tests positive Ergebnisse bei vier Mitarbeitern ergeben. Doch die gehörten offenbar zu den »falsch positiven« Ergebnissen, die die Schnelltests häufig genug liefern. Danish Crown hat deshalb ein eigenes Testprogramm mit einem akkreditierten Labor entwickelt, das schnell einen endgültigen Nachweis erbringen soll. Die Testergebnisse will Danish Crown schnell nach China übermitteln und hofft, dass bald wieder Waren ins Land gelassen werden. Denn vor den chinesischen Grenzen stauen sich mittlerweile die Kühlcontainer deutscher Schlachtereien. Aufgrund der Corona-Meldungen werden diese nicht in das Land gelassen.

Die europäischen Exporte stiegen zuletzt stark an, weil in China die aggressive afrikanische Schweinepest wütet und Millionen von Schweinen gekeult werden müssen. China ist nicht zuletzt ein sehr wichtiger Abnehmer deutscher Schweinefleischprodukte. Es werden überwiegend jene Teile von Schwein und Huhn wie Schweineohren, Innereien und Hühnerfüße exportiert, die auf dem deutschen Markt nicht sonderlich gefragt sind. So werden alle Teile der Schweine genutzt, ohne die Exporte müssten noch mehr Betriebe hierzulande schließen.

Gerät das System der Großbetriebe in Verruf, so versuchen mittelständische Unternehmen auf ihren Wert hinzuweisen und betonen ihren regionalen Charakter mit Verweis auf Qualität und kurze Transportwege. Denn nur 300 von den insgesamt rund 14.000 Metzgereien und Fleischbetrieben sind Großbetriebe, bei denen Tönnies einsam an der Spitze liegt. Jene restlichen 13.700 Betriebe beschäftigen jedoch wesentlich mehr Mitarbeiter, von denen nur ein kleiner Teil auch auf Basis von Werkverträgen beschäftigt sind. Dies funktioniert jedoch ohne Probleme.

Die kleineren und mittleren Betriebe haben kaum Zugang zu jenen osteuropäischen Entsendeorganisationen, die nur an großen Geschäften mit Hunderten von vermittelten Arbeitskräften interessiert sind. Nur die werfen hinreichend Gewinne auch für die Vermittler ab. Sie werben häufig genug Arbeitslose in osteuropäischen Ländern und versprechen viel Geld, beste Arbeit und erstklassige Unterkünfte. Hier angekommen müssen die Arbeitskräfte oft feststellen, dass nur wenig davon stimmt.

Die mittelständischen Betriebe der Fleischindustrie betonen, dass sie ihre Mitarbeiter fast ausschließlich über Empfehlung von ihren Mitarbeitern gewinnen. Das sage einiges über das bessere Betriebsklima gegenüber jenem in den ganz großen. Sie versuchen jetzt in dem Skandal, ihre Stärken wie Qualität ihrer Produkte und ihre Verankerung in der Region hervorzuheben.

Angewiesen jedoch ist nahezu die gesamte Industrie in diesem Zweig auf Arbeitskräfte aus Osteuropa. Sie finden in Deutschland nicht mehr genügend Arbeitskräfte für diese harte und anstrengende Arbeit. Attraktiv für jene wiederum sind die relativ hohen Löhne vor allem im Vergleich zu ihren Heimatländern. Um den Ruf aufzupäppeln, soll jetzt der Stall der Zukunft entwickelt werden. Doch der dürfte kaum mehr in Deutschland, sondern in China entstehen. Dort werden bereits 10- bis 13-stöckige Gebäudekomplexe als Stallanlagen errichtet.

In Guangxi investierte das Agrarunternehmen Guangxi Yangxiang Co Ltd viel Geld in mehrstöckige Sauenbetriebe. Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Schweinestall. Das spart Energie, Flächen und damit Kosten. Eines der größten Probleme der Schweinehaltung, die Übertragung von Erregern, soll mit einem komplizierten Lüftungssystem verhindert werden, das die Luft in jeder Etage über Filter seitlich ansaugt und durch einen hohen Schornstein nach außen abführt. Auch das Personal darf sich nicht in unterschiedlichen Etagen bewegen.

PETA prangert zwar diese »Tierquälerei« in »ganz anderen Dimensionen« an. Zu vermuten steht, dass ihnen der Mut zu Protesten vor Ort fehlt. Mit heimlichen Aufnahmen aus diesen Ställen dürfen wir eher nicht rechnen.

Ein Schweinehochhaus gabs auch schon mal in Deutschland. Das ehemalige Prestigeobjekt der einstigen DDR-Funktionäre wurde 1970 bei Maasdorf in Sachsen-Anhalt gebaut und sollte auf sechs Etagen Sauen halten. Plattenbauten – für Schweine.

Eine merkwürdige, aber auch gefährliche Situation:

Niemand weiß im Augenblick, wohin die Reise geht. Ein Blick in die USA zeigt das bedrohliche Potential: In einigen Restaurantketten gibt es oft keine Hamburger mehr. Sechs Millionen Schweine wurden bereits gekeult, weil aufgrund der Corona-Krise einige der größten Schlacht- und Zerlegebetriebe schließen mussten. Die Landwirte konnten ihre Tiere nicht abliefern und hatten keine anderen Möglichkeiten, als sie zu töten. Niemand nahm sie ab, die Preise sind um die Hälfte gesunken.

US-Präsident Donald Trump stufte in einer Verordnung die Schlachtereien zur »kritischen Infrastruktur« hoch, die weiter betrieben werden müsse. Gleichzeitig forderte er das Justizministerium zu einer Überprüfung der Fleischindustrie auf, ob die gegen das Kartellrecht verstoßen habe. Denn die Preise der Tiere seien drastisch gesunken, während die Preise im Handel stark gestiegen seien. Hamsterkäufe führten bereits zu Engpässen, vor allem beim Rindfleisch. Die Kunden stünden vor leeren Kühltruhen, wie das Wall Street Journal berichtete.

Wie schrecklich schief es gehen kann und wie gefährlich Spielereien mit der Lebensmittelversorgung werden können, wenn staatliche Institutionen planen und anordnen, zeigt jener Schweinemord vor rund 100 Jahren.

Die damalige Führung des Deutschen Kaiserreiches wollte zu Beginn des Ersten Weltkrieges wissen, wieviel Nahrungs- und Futtermittel noch im Reich verfügbar waren. Sie glaubte an einen schnellen Sieg, wichtig war die Mobilmachung, unwichtig Reserven an Lebensmitteln. Aus dem schnellen Sieg wurde nichts, die Alliierten blockierten die Importe von Lebensmitteln über See, vor allem den wichtigen Salpeter aus Chile, der sowohl für die Produktion von Munition als auch von Dünger notwendig war.

Das Kaiserlich Statistische Amt ermittelte mit einer Umfrage unter Bauern, dass im Deutschen Reich viel zu wenig Futtermittel für den gesamten Viehbestand vorhanden seien. 25 Millionen Schweine seien zu viel, für sie sei zu wenig Futter vorhanden, deswegen sollten fünf Millionen Schweine zusätzlich geschlachtet werden, so empfahlen die Professoren für Ernährung. Die ahnungsvollen Bauern allerdings hatten vorsichtshalber zu wenig angegeben, um keine Beschlagnahmeaktionen zu riskieren.

Dieser Ratschlag der Professoren erwies sich als eine der schrecklichsten Fehlentscheidungen mit fürchterlichen Folgen. Die fünf Millionen Schweine wurden geschlachtet, im März 1915 überschwemmten die erheblichen Fleischmengen den Markt, die Preise sanken drastisch, um anschließend steil anzusteigen.

Das Fleisch sollte zum Teil konserviert werden. Doch das Blech für die Konservendosen war katastrophal, weil das Militär fast alle Metalle für Waffen und Munition beschlagnahmte. Die Konserven waren bereits im Herbst verdorben und lösten in Verbindung mit einer Missernte durch zu viel Regen und Kartoffelfäule Lebensmittelknappheit und eine katastrophale Nahrungsmittelknappheit aus. Rund 800.000 Menschen verhungerten.
***
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

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sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

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Tower of London Worldwide auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 03.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Tower of London Worldwide
www.toweroflondon-worldwide.com

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Tower of London Worldwide unter http://www.toweroflondon-worldwide.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen gibt vor, ein Finanzberater zu sein, der "Beratung in Bezug auf Vermögensverwaltung und -erhaltung, Finanzplanungsstrategien, Konsultationen, Portfoliomanagement und maßgeschneiderte Lösungen anbietet, die auf die individuellen Bedürfnisse, Defizite und Portfolios jedes Einzelnen zugeschnitten sind".

Tower of London Worldwide behauptet auch, "eine vollständig lizenzierte und regulierte Finanzberatung" zu sein, die in einer Reihe von Ländern, einschließlich Malta, tätig ist.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Tower of London Worldwide NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.

  • Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von der britischen Financial Conduct Authority und der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gegen Tower of London Worldwide herausgegeben wurden. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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Donnerstag, Juli 02, 2020

Soleil Rouge Inc./Plattform grandefex: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2020 der Gesellschaft Soleil Rouge Inc., Roseau, Dominica, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft Soleil Rouge Inc. ist Betreiberin der Handelsplattform www.grandefex.com für Devisen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Soleil Rouge Inc. das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis derBaFin zu verfügen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Invcenter: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Invcenter

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Kingstown VC0100 St.
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Telephone: +44 20 3991 0009
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



CHP Holdings Ltd./Plattform bithandel:BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat gegenüber der CHP Holdings Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Internetpräsenz www.bithandel.com eine Wechselstube für Kryptowährungen im Tausch gegen gesetzliche Währung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu