Dienstag, Mai 19, 2020

FXLinked LTD/ www.fxlinked.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. April 2020 gegenüber der FXLinked LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.fxlinked.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt FXLinked LTD. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FCA (Financial Conduct Authority) in Großbritannien lizensiert zu sein. Die FCA hat eine entsprechende Warnung publiziert.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Windkraft: Nachhaltige Rendite mit anfälliger Technik. Kann das sein?

Wenn es gilt, die Welt und das Klima durch Windkraft zu retten, müssen mal eben die Ehrlichkeit, der Gesundheitsschutz und der Naturschutz in den Hintergrund treten.

Die Projekte der noch relativ jungen Windindustrie werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.

Im Anlageprospekt werden umweltbewussten Personen motiviert sich an der Energiewende zu beteiligen und damit auch noch Geld zu verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften aber viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen dann die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes ihre Ersparnisse versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.

„Kaum ein Anleger macht sich Gedanken über die Sicherheit von Windrädern, oder über die Entsorgung giftiger Abfälle wie ausgedienter oder beschädigter Rotorblätter. Das alles kostet aber viel Geld und nagt an einer eventuell möglichen Rendite“ mahnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

ROTOREN ZERSPLITTERN. Anfällige Technik: Wenn Windräder zur Gefahr werden.

Nagelneue Anlagen eines Windindustrieparks müssen stillstehen und nach nicht einmal einem Jahr aufwendig repariert werden. Das wirft die generelle Frage nach der Sicherheit der Windkraftanlagen auf.

Eigentlich sollen sie umweltfreundlich und harmlos die Energie des Windes in Strom umwandeln und die Menschheit vor einer Klimakatastrophe schützen. Doch immer mehr erweist sich, dass die riesigen Anlagen der Windindustrie keineswegs unschädlich sind. Vielmehr zeigen sich oft recht bald erhebliche Schäden mit beachtlichen Gefahren für die Anwohner.

Beispiel: Windpark Emmerthal im Weserbergland. Dort stehen seit Jahresbeginn neue Anlagen still. In dieser Woche rollten gigantische Kranwagen über Äcker und Wiesen und tauschen die Rotorblätter aus. Offenbar defekte Blätter wurden in überlangen Schwertransporten weggefahren. Ein gewaltiger und teurer Aufwand, der für erhebliche Verwunderung bei den Anwohnern sorgt.

Besonders beunruhigt sind sie, weil der Windpark in »Wurfweite« zur Umspannstation des Kernkraftwerkes Grohnde liegt. Dessen Strom wird über die Umspannstation in das Überland-Höchstspannungsnetz eingespeist. Ein abgerissenes fünf Tonnen schweres Rotorblatt kann ohne Weiteres in das Umspannwerk fliegen – mit entsprechenden zerstörerischen Folgen.

Projektleiter Christian Nowack von der Unternehmensgruppe Ebert Erneuerbare Energien bestätigte schon früher, dass bei turnusmäßigen Kontrollen Schäden an Rotorblättern bei Anlagen in Grohnde festgestellt worden seien.

Keine rosigen Aussichten für die Anwohner.

Sie fordern, wie Stephan Stallmann als Vorsitzender der Bürgerinitiave »Keine Windkraft im Emmertal« schreibt, dass sämtliche Windindustrieanlagen aus dieser Baureihe stillgelegt werden müssten, wie das auch in der Fliegerei beispielsweise geschehe, wenn Schäden an einer Baureihe auftreten.

Die Anwohner fragen weiterhin: Vertuscht die Landesregierung Niedersachsen gefährliche Fertigungsfehler bei Windanlagen vom Typ Vesta V 136? Unwahrscheinlich ist das nicht. Denn die Entwicklung der Rotoren kennt nur eine Richtung: immer länger, immer größer. Die sogenannte »Leistungsdichte« des Windes ist schließlich eng begrenzt. Das wussten bereits die Erbauer der alten Segelschiffe. Ihre Lösung: Die Segelfläche immer weiter vergrößern – so groß wie möglich. Nur das bringt einen einigermaßen akzeptablen Vortrieb. Doch das Material setzt enge Grenzen. Mast- und Schotbruch ist nicht umsonst ein frommer Seglerwunsch.

So müssen auch die Windanlagenbauer verfahren. Sie verlängern die Rotorblätter immer weiter, um wenigstens ein bisschen mehr Leistung aus dem Wind herausholen zu können – wenn der weht. Mit knapp 67 Meter Länge ist ein Rotorblatt einer modernen Anlage wie eben der Vestas V 136 fast so lang wie die Tragflächenbreite eines Airbusses A 380. Das Blatt dreht sich an den Blattspitzen mit 300 bis 350 km/h und ist damit äußersten Belastungen ausgesetzt, muss die harten unregelmäßigen Stöße des Windes verdauen. Regen, Hagel, Schnee und Eiskristalle prallen bei hohen Geschwindigkeiten auf die Flügel und setzen ihnen zu.

Das geht immer häufiger schief. Rotorblätter bersten und fliegen weg, Brände brechen im Maschinenhaus aus. Es sind offenbar Materialgrenzen erreicht.

Sogar Fehler in der Produktion vermuten die Mitglieder der BI Emmerthal. Die Betreiber und Hersteller behaupteten, im Innern der Flügel Verstärkungen angebracht zu haben, um die Stabilität der Blätter zu erhöhen. Diese Behauptung stößt bei der Bürgerinititative auf Skepsis: »Denn die vom Betreiber genannten notwendigen »Verstärkungen im Inneren der Flügel« passten nicht zum Prinzipbild im Patent.«

Ihr Resümee: »Wir halten daher diese Aussage der nachträglich angebrachten Verstärkung von Innen für Augenwischerei.« Teile der Anlagen dürften für die auftretenden erheblichen Belastungen nicht geeignet sein. Dies müsste Konsequenzen für die Genehmigungen der Anlagen haben, sagen sie.

Dass Fertigungsfehler bei Rotorblättern so unwahrscheinlich nicht sind, zeigen auch Ergebnisse von Fachleuten der Unternehmensgruppe Wölfel, die auch Schäden an Rotorblättern und deren Ursache untersuchen. Der öffentlich bestellte und vereidigte »Sachverständige für Rotorblätter für Windenergieanlagen« durch die Handelskammer Hamburg stellt in internen Vorträgen fest, dass das Rotorblatt zu den am stärksten beanspruchten Strukturen einer Windenergieanlage gehört. Vier von fünf Schäden im Betrieb haben ihre Ursache in Fertigungsfehlern.

Die Hauptmaterialien sind Glasfasern und Kohlefasern, die mit Epoxidharz verbunden werden. Allein verfügen Fasern und Harz nicht über die ausreichende Festigkeit. Die entsteht erst durch den Fertigungsprozess, betonen die Fachleute. Doch gerade dabei können entscheidende Fehler passieren. Wenn die Glasfasern beispielsweise falsch ausgerichtet werden, können die Lasten nicht mehr richtig übertragen werden. Sogenannte Delaminationen, also Ablösungen verschiedener Schichten, und Risse können entstehen. Ebenso können beim schwierigen Transport der langen Rotorblätter Schäden wie Abschürfungen, Kratzer und Deformationen vorkommen.

Eine weitere Fehlerursache kann in der ungenügenden Behandlung der Oberfläche der Blätter liegen. Die UV-Strahlung der Sonne zermürbt die Faserstrukturen, Blitzeinschläge können die Strukturen beschädigen, wenn beim Blitzschutz nicht sehr sorgfältig gearbeitet wurde. Bei einem Blitzeinschlag am Rezeptor in der Blattspitze verdampft Wasser innerhalb von Millisekunden und lässt die Blattspitze förmlich explodieren. Bei starkem Wind besteht die Gefahr, dass heftige Sturmböen Rotorblätter abbrechen lassen und weit in die Landschaft geschleudert werden.

Warum der aufwendige und kostspielige Umtausch der Rotorblätter notwendig geworden ist, sagt der Hersteller Vestas sagt nicht – ebensowenig wie der Betreiber der Anlagen.

Auch vom Landkreis dürften die besorgten Bürger kaum eine Antwort bekommen. Neuer Landrat dort ist Dirk Adomat von der SPD. Der saß früher im Landtag in Hannover als Abgeordneter, half nach Kräften mit, die Interessen der Windindustrie durchzupeitschen und beschwerte sich darüber, dass sich Bürger über die Windkraftanlagen vor ihrer Nase beschwerten (»Dennoch verzögert das Engagement der Bürger initiative mit weiteren Klagen über ihren Verband den Bau des Windparks weiterhin«). Jetzt wurde Adomat gerade mit knappen 51,1 Prozent in ausschließlicher Briefwahl (»aus Coronagründen«) zum Landrat gewählt.

Der niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete und energie- und umweltpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Stefan Wirtz dagegen ist erschrocken, dass »nach nur einem Jahr Laufzeit fehlende großformatige Teilstücke und aufgelöste Verklebungen« auftreten. Er hatte die Landesregierung nach den erheblichen Schäden gefragt und als Antwort erhalten, dass Fehler bei Produktion, Transport und Einbau nicht vorlägen.

Doch die Antwort des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz birgt erheblichen Sprengstoff: »Eine unbeabsichtigte Öffnung der hinteren Flügelkanten ist immer auf eine Überlastung der Verklebung Zurückzuführen. Welchen Anteil daran die Qualität des Klebers, seine Verarbeitung, eine unsachgemäße Montage oder außerordentliche Betriebszustände hatten, kann nur vom Hersteller eingeschätzt Werden. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.« Und weiter: »Der Betrieb der Anlagen hat die Überlastung der verklebten Fuge zwischen zwei Flügelteilen sicherlich befördert. Inwieweit er ursächlich war, kann nicht beurteilt werden.«

Damit sei ein Überlastungsschaden »indirekt eingestanden worden.« Aus Sicht von Stefan Wirtz drohen erhebliche Konsequenzen: »Nach meiner Einschätzung besteht damit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Teile diese Baureihe, oder die kompletten Anlagen dieses Typs, für die auftretenden Beanspruchungen grundsätzlich nicht geeignet sind. Dies hätte Konsequenzen für deren Genehmigungsfähigkeit, auch an anderen Standorten.«

Währenddessen wirbt Tim Ebert, geschäftsführender Gesellschafter der Ebert erneuerbare Energien Unternehmensgruppe aus Kiel, gerade noch mit einem neuen Prospekt um Anlegeranleihen für den Windpark Grohnde. Im Prospekt ist allerdings nichts von Stillständen, Reparaturen und Klageverfahren gegen die Anlagen zu lesen. Eine Klage eines Anwohners läuft derzeit aufgrund zu hoher Lärmbelästigung der sehr lauten Windräder. Stattdessen heisst es: »Mit dem Windpark Grohnde haben wir einen symbolträchtigen Baustein für die Energiewende gelegt.« Dieser »Windpark« mit acht Anlagen solle »sauberen Strom für rund 15 000 Haushalte« erzeugen. Was er vergisst hinzuzufügen: wenn der Wind weht. Ansonst muss das Kernkraftwerk Grohnde liefern. Doch das soll 2021 abgeschaltet werden.

Ähnlich alarmierende Beobachtungen machen Mitglieder der Bürgerinitiativen zum Schutz des Odenwaldes. Dort drehen sich ebenfalls Vestas V 136 Anlagen auf 217 Meter hohen Türmen über dem Odenwald. Doch die Windräder dieses Typs stehen ebenfalls bereits seit Wochen still.

Der Windanlagen Betreiber whs-Enertec in Erzhausen bei Darmstadt hat zwei dieser Windräder abgeschaltet. Vor eineinhalb Jahren hat whs-Enertec begonnen, den idyllischen Odenwald mit den gigantischen Windrädern zu bestücken. Im Felgenwald zwischen Vielbrunn und dem Weiler Eulbach stehen die Anlagen seit ein paar Wochen. Betriebsprobleme oder Pannen verneint Geschäftsführer Karl Hermle gegenüber dem »Odenwälder Echo«, vielmehr habe whs-Enertec auf eine Meldung des Herstellers reagiert, nach der bei Anlagen dieses Typs »kleinere Mängel an den Rotorblättern« erkannt worden seien. Hermle vergleicht das mit einer Rückrufaktion, wie man sie aus der Autobranche her kenne.

Gegenüber dem Odenwälder Echo betonte der Geschäftsführer, dass alle »genehmigungsrechtlichen Tatbestände und Anforderungen vollumfänglich« eingehalten würden. Auch habe man die Lage an den Windrädern einschließlich des Reparaturbedarfes den Aufsichtsbehörden gemeldet. Eine Gefährdung von Menschen in der Umgebung, in den Waldgebieten oder auf den Landesstraßen könne ausgeschlossen werden.

Hans-Joachim Büchs von der Bürgerinitiative Zukunft Vielbrunn im Odenwald bezweifelt angesichts der erheblichen Schäden an den Rotoren, dass sie tatsächlich so harmlos seien, wie der Betreiber darstellt. Er hat beobachtet, dass Zufahrtswege wieder aufgeschottert wurden, damit schwere Kräne und Lastwagen durch die autobahnbreiten Schneisen durch die Wälder fahren können. Vermutlich ist ein Austausch der Rotorblätter vorgesehen.

Währenddessen gehen die Vorbereitungen für die Planung weiterer Windindustrieanlagen in den idyllischen Höhenzügen des Odenwaldes trotz Coronakrise weiter. Bürger fanden eine Art »Corona-Passierschein« für Mitarbeiter an einem Umweltgutachten. Ein Unternehmen aus dem Dunstkreis des Energieriesen RWE hat es sehr eilig und lässt die Unterlagen für weitere Genehmigungsverfahren erstellen. Coronastopp hin – Coronastopp her.
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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Offener Brief an: Herrn Bundesminister Horst Seehofer. Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

an: Herrn Bundesminister Horst Seehofer

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Seehofer,

Frau Merkel ist Sozialistin, weil sie das sinnlose EEG propagiert. Das EEG ersetzt die Soziale Marktwirtschaft durch eine sozialistische Planwirtschaft und hat zur Verdoppelung des Strompreises geführt. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Auf Anweisung der Sozialistin Merkel bekommen die Angehörigen der Opfer des Hanauer Psychopathen Geld. Die Angehörigen der Opfer illegaler Immigranten bekommen kein Geld. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Auf Anordnung der Sozialistin Merkel wurde das KKW Philippsburg gesprengt, obwohl es die Bevölkerung nicht gefährdete. Dieses hatte den Strombedarf der Haushalte in BW gedeckt. Der Philippsburger Strom wird jetzt ersetzt durch Nuklearstrom aus Frankreich. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Die Sozialistin Merkel hatte die Gaststätten verboten, als die Covid-19-Epidemie bereits abgeklungen war. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Völlig rätselhaft ist Ihr Wunsch, die Amtszeit der Sozialistin Merkel zu verlängern.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit besorgten Grüßen

Hans Penner

veröffentlicht durch:

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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Montag, Mai 18, 2020

ShareFounders auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

ShareFounders

Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen's Road Central
Sheung Wan, Hong Kong
Telephone: 02894548782, 07723854224
Email: support@sharefounders.com
Website: www.sharefounders.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Sonntag, Mai 17, 2020

Mit dem neuen Bußgeldkatalog wird klar zum Ausdruck gebracht, wie sehr man den Auto fahrenden deutschen Bürger verachtet.

Viele Autofahrer fragen sich, was Sie von einem Bundesverkehrsminister halten sollen, der seine Entscheidungen immer wieder korrigieren muss? Die Ende April in Kraft getretene StVO mit massiven Strafverschärfungen für teilweise geringe Verkehrsübertretungen, muss nun wegen Unverhältnismäßigkeit zurückgenommen bzw. überarbeitet werden.

Das reiht sich lückenlos in die Reihe vorangegangener Scheuer-Desaster ein: Maut und gelöschte Handydaten lassen grüßen. „Vor allem diese „Neuerung“ machte die neue StVO zum „Führerschein-Killer“ und bestraft einen vergleichsweise niederschwelligen Regelverstoß mit einer unverhältnismäßigen Konsequenz, die womöglich existenzbedrohend sein kann“, schrieb BILD.

„Wer den Bürgern eine solche unverhältnismäßige Verordnung aufdrücken will, sollte sich doch einmal daran erinnern welchen Amtseid er nach  Art. 56 (und Art. 64) GG geleistet und was er damit dem deutschen Volk versprochen hat“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Zur Erinnerung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Scheuer lenkt ein: Der Bußgeldkatalog wird abgemildert.

Der Proteststurm gegen die verschärften Sanktionen für Verkehrsdelikte zeigte Wirkung. Minister Andreas Scheuer will für "Verhältnismäßigkeit" sorgen. Jetzt flackert auch wieder eine Diskussion über ein Tempolimit auf den wenigen freien Autobahnteilstrecken auf.

Nach der scharfen Kritik am neuen Bußgeldkatalog soll die neue Straßenverkehrsordnung wieder teilweise entschärft werden. Wie Deutschen Presse-Agentur dpa berichtete, arbeitet das Verkehrsministerium an einer Korrektur von Teilen des Bußgeldkatalogs.

Genaue Einzelheiten, wie die Straßenverkehrsordnung geändert werden soll, sind noch nicht bekannt. Bundesverkehrsminister Scheuer erklärte am Freitag in einer kurzen Stellungnahme: »Wir bitten die Bundesländer allein bei dem – von ihnen eingebrachten – #Fahrverbot (bei über 21 km/h innerorts & über 26 km/h außerorts) Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen.«

Laut dpa sei das Verkehrsministerium auf die Länder zugegangen, deren Zustimmung Scheuer benötigt. Die hatten jedoch über den Bundesrat die ursprünglich von Scheuer vorgelegte neue Fassung der Straßenverkehrsordnung noch einmal verschärft, bevor sie dann am 28. April in Kraft getreten ist. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den neuen Bußgeldkatalog insgesamt als »gerechter und sicherer« bezeichnete. Vor allem Radfahrer und Fussgänger würden jetzt besser geschützt werden.

Den neuen Katalog hatte der Automobilclub »Mobil in Deutschland« als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine« bezeichnet. Vor allem die neue Verordnung, dass mit 21 km/h Überschreitung innerorts und 26 km/h außerorts gleich der Führerschein für einen Monat weg ist, stieß auf heftige Kritik. Sie sei »unverhältnismäßig«, so zitiert dpa jetzt auch Stimmen aus dem Verkehrsministerium.

Immer mehr Gemeinden richten Tempo-30-Zonen ein, die sich häufiger mit Tempo-50-Zonen abwechseln und oft nur noch auf bestimmte Stunden beschränkt sind. Damit steige das Risiko für Vielfahrer, ihren Führerschein zu verlieren mit unabsehbaren beruflichen Folgen.

Automobilclubs wie »Mobil in Deutschland«, ADAC, AfD und FDP hatten die Regeln als teilweise überzogen heftig kritisiert. Tenor: Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden.

Die Petition »Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen«, die »Mobil in Deutschland« initiierte, bekam bereits mehr als 140.000 Unterstützer. Michael Haberland, Präsident von »Mobil in Deutschland e.V.« und Initiator dieser Petition: »Wir fürchten um die automobile Mobilität in diesem Land und möchten 2 Millionen Autofahrer/Innen vor dem Verlust des Führerscheins bewahren.«

Haberland weiter: »Da hat der Bundesrat zu Lasten der Autofahrer falsch entschieden, daher ist es sinnvoll, wenn wir hier wieder zur alten Regelung zurückkehren. Zumal wir 2019 die wenigsten Verkehrstoten seit Beginn der Statistik vor 60 Jahren hatten.«

Auch die lebhafte Reaktion der Leser auf den Bericht in TE war ziemlich eindeutig: »Was auf die Autofahrer jetzt zukommt, ist nichts anderes als eine drastische Verschärfung dieser modernen Form der mittelalterlichen Wegelagerei. Offiziell proklamiert als der Verkehrssicherheit dienend, geht es letztlich nur darum, die Stadtsäckel der Gemeinden weiter bzw. noch mehr zu füllen. Das durch die Blitzerei eingenommene Geld, das ist allgemein bekannt, ist eine feste Plangröße in den Budgets der Städte und Gemeinden. Dass es letztlich vor allem ums Abkassieren geht, sieht man daran, dass oft genug an Stellen geblitzt wird, wo es keinerlei Rolle für die Verkehrssicherheit spielt, ob man ein paar km/h schneller fährt, als erlaubt«, schreibt ein Leser und fährt fort: »Wohlgemerkt: Ich heiße es keinesfalls gut, wenn rücksichtlose Raser auf Autobahnen, Landstraßen oder in Städten andere gefährden. Aber: Es ist etwas ganz anderes, ob jemand bewusst (bzw. die Gefahren ignorierend) mit 70 km/h durch eine 30er-Zone brettert oder jemand, weil er bspw. gerade in Gedanken versunken ist oder intensiv dem Radioprogramm zuhört, versehentlich 15-20 km/h zu schnell ist.«

Resümee: »Mit diesem neuen Bußgeldkatalog wird nochmals klarer zum Ausdruck gebracht, wie sehr man den Auto fahrenden Bürger verachtet.«

Nicht umstritten in der neuen Straßenverkehrsordnung hingegen ist eine neue Regel: Wer im Stau durch eine Rettungsgasse fährt, kann mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten und 320 Euro Strafe bestraft werden.

Kurz nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung flackerte auch wieder eine Diskussion über ein Tempolimit auf den wenigen freien Autobahnteilstrecken auf. Allerdings steht Deutschland mit 3,8 Verkehrstoten pro 100 000 Einwohnern gegenüber Polen mit 7,4, Belgien 5,5 und Österreich 4,7 an oberster Stelle der Verkehrssicherheit. Allerdings steigen hierzulande die schweren Unfälle von Radfahrern. Vor allem die Kollisionen zwischen zwei Radfahrern steigen stark an, wie Unfallforscher vom Allianz Zentrum für Technik sagen. Die Polizei sieht die Schuld bei knapp zwei Dritteln aller Radunfälle bei den Radlern.

2018 verunglückten über 96.000 Menschen in Deutschland auf Rädern. Laut Polizei spielt bei fast 60.000 dieser Unfälle ein Fehlverhalten der Radfahrer eine Rolle. Häufigste Unfallursache übrigens: Radeln auf der falschen Straßenseite.

Radfahrer fühlen sich auf markierten Radstreifen nicht sicher, wie die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden haben: »Obwohl die Mehrheit der Unfälle an den Knotenpunkten geschehen, finden sich auf den Streckenabschnitten auch viele Unfälle im ruhenden Verkehr. Viele davon stehen im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren. Hohe Unfalldichten und Unfallraten zeigten sich insbesondere für schmale Radfahr- und Schutzstreifen sowie für solche, neben denen geparkt wird.«
Bessere Zeiten herrschen in Herbst und Winter. Da herrscht gähnende Leere auf den Radstreifen und wertvoller Innenstadtraum bleibt ungenutzt.

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“





Samstag, Mai 16, 2020

coin.zone GmbH: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 16. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

coin.zone GmbH
Villacherring 59
9020 Klagenfurt
Telefon:+43 664 34 868 34
E-Mail: office@thecoin.zone
Web: www.diecoinzone.com 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass coin.zone GmbH mit Bescheid vom 19.03.2020 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Abschlusses von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) zu unterlassen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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