Freitag, Mai 15, 2020

Strompreise: Angebot und Nachfrage bestimmt eigentlich eine funktionierende Marktwirtschaft. Aber nicht im Merkel-Deutschland.

Deutsche Stromkunden reiben sich erstaunt die Augen. Weltweit fallen die Öl- und Energiepreise, aber deutsche Verbraucher müssen immer mehr für ihren Strom bezahlen! Verursacher ist das hoch gelobte deutsche Erneuerbare-Energie-Gesetz-(EEG).

„Die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage sorgt für ständig weiter steigende Strompreise und für wachsende Energiearmut bei den Verbrauchern“ ärgert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

STILL LEGEN IST LEICHT: Kühltürme des Kernkraftwerkes Philippsburg gesprengt – Strom wird weiter teurer.

Noch ist der grün-schwarzen Landesregierung nicht ganz klar, woher der Strom künftig kommen soll. Sie setzt auf Strom von Windkraftanlagen in der Nordsee. Doch noch ist eine neue Superleitung nicht in Sicht, mit der Energie nach Süden übertragen werden könnte.

Mit einem gewaltigen dumpfen Grollen wurden die Leute im Rhein-Neckar-Raum geweckt. Um 6.05 Uhr zündeten Sprengladungen, und die beiden Kühltürme des Kraftwerkes wandelten sich zu einer Schuttmasse. Die markanten Bauwerke in der Rheinebene gegenüber von Speyer verschwanden von der Bildfläche.

Ohne vorher einen genauen Termin anzukündigen, ließ Energie Baden-Württemberg EnBW unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprengen, so, wie das ansonsten bei großen Sprengungen üblich ist. Offiziell verkündete EnBW, dass sie Menschenansammlungen aufgrund der Coronakrise vermeiden wolle; sie wollten jedoch auch keine Demonstrationen und Proteste. Bei der Stilllegung des letzten Blocks am 31. Dezember vergangenen Jahres kam es zu einer »Abschaltparty« von Kernkraftgegnern und zu einer Protestaktion von Befürwortern.

So versinkt nacheinander eine sichere und preiswerte Stromversorgung in Deutschland in Schutt und Asche.

Seit 1984 lieferte der zweite Philippsburg-Block mit seiner Leistung von 1.400 MW gleichmäßig und sehr preiswert Strom. Ursprünglich sollte das Kraftwerk nach dem 2002 von der damaligen rot-grün Bundesregierung durchgedrückten Atomausstiegsbeschluss bereits 2016 abgeschaltet werden, doch nach eingehender Kalkulation, bei der erheblicher Strommangel in Deutschland aufgefallen war, sollte es nach einer »Laufzeitverlängerung« bis 2032 laufen. 2011 beschloss der Bundestag die »Energiewende« und damit das Ende von Philippsburg II zum 31. Dezember 2019.

Das Kraftwerk selbst gilt oder galt als sicher und technisch einwandfrei. EnBW beschwerte sich übrigens nicht aufgrund des Wertverlustes in Milliardenhöhe. Das Land und die Landkreise Baden-Württembergs kontrollieren den Energieversorger und lassen ihm einen warmen Geldregen angedeihen.

Noch ist der grün-schwarzen Landesregierung nicht ganz klar, woher der Strom künftig kommen soll. Sie setzt auf Strom von Windkraftanlagen in der Nordsee. Doch noch ist eine neue Superleitung nicht in Sicht, mit der Energie nach Süden übertragen werden könnte. Das geschieht mit hohen Verlusten, und keinen Strom gibt es im Süden, wenn Flaute an der Küste herrscht. Kretschmann und Co hoffen, dass Frankreich noch länger genügend Strom aus seinen Atomkraftwerken liefern kann.

  • Demgegenüber wird Strom im kommenden Jahr noch einmal deutlich teurer werden, wie gerade Johannes Teyssen, Chef des Stromversorgers Eon, gegenüber dem Handelsblatt erklärte. Die Strompreise werden nach seinen Worten demnächst »durch die Decke schießen«. Er führt die Corona-Krise als Verstärkungsfaktor an.

Die Verbraucher müssen bekanntlich nach der EEG-Konstruktion die Differenz zwischen den festen, üppigen und garantierten Summen für die Wind- und Solaranlagenbetreiber und den schwankenden Marktpreisen bezahlen. Die Betreiber erhalten diese festgelegten Summen unabhängig davon, ob ihren Strom jemand benötigt oder nicht. Ansonsten käme kein vernünftiger Mensch auf die Idee, mit teurem und wackeligem Windradstrom Geld verdienen zu wollen.

Die still gelegte Industrie verbraucht derzeit erheblich weniger Strom, gleichzeitig lieferten aufgrund der Witterung Sonne und Wind viel Strom. Die Differenz zwischen Garantiesumme und stark gesunkenen Marktpreisen für Strom wird größer. Folge: »Grüner Strom wird gerade hier in Deutschland im nächsten Jahr sogar teurer, weil das deutsche Fördersystem in der Krise seine Schwächen wie unter einem Brennglas zeigt.«

Teyssen fordert daher eine Begrenzung der EEG-Umlage auf maximal fünf Cent. »Zusätzlich brauchen wir eine Senkung der in Deutschland unnötig hohen Stromsteuer auf den europäischen Zielsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde«, sagte er weiter. Eine Bäckerei beispielsweise müsste so etwa 3.000 Euro, ein privater Haushalt um die 200 Euro weniger an Stromkosten bezahlen.

***
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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“





Quantum Technologies Fund Limited/ www.quantumfund.ai: BaFin untersagt Anlageverwaltung.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber Quantum Technologies Fund Limited, firmierend auch unter Quantum Hedge Fund Limited, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseite www.quantumfund.ai sowie über ein Netz von unter anderem deutschen Vermittlern im Rahmen eines „Agenturprogrammes“ bietet das Unternehmen fertige „Portfolien“ an. Es gibt vor, seine Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringt Quantum Technologies Fund Limited gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Es grünt so grün, wenn grüne Fantasien blühen!

Ich will ein Auto kaufen, hab aber keinen Plan, ob Diesel, Benzin oder Elektro. Kein Problem, der Chef der Grünen hat die Lösung. „Und was für eine“, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.

Robert Habecks Idee von einer Autokauf-Prämie, die er eigentlich ablehnt

Ich musste mir die Aufzeichnung der Sendung Markus Lanz mehrfach ansehen, weil ich Zweifel daran hatte, Grünen-Chef Robert Habeck richtig verstanden zu haben. Aber er sagte es wirklich sinngemäß so: Er ist zwar gegen Kaufprämien für Verbrenner, aber dann widerspricht er sich: Kaufprämien könnten gewährt werden, wenn die Autos dann zeitnah gegen E-Mobile umgetauscht werden, sobald diese geliefert werden können.

Also der Kunde soll jetzt sein E-Mobil oder Wasserstoffauto bestellen, erhält sofort die Prämie und bekommt vom Autohersteller zwischenzeitlich einen Verbrenner geleast, der zurückgenommen werden soll, wenn das emissionsfreie Auto geliefert werden kann. Für Habeck offenbar die perfekte Lösung, „den Strukturwandel hinzubekommen“. Dies sei eine Brücke: „Die Autos werden abverkauft, dann wieder zurückgenommen und gehen dann in ein anderes Leasingmodell“ zur Verwertung an den Hersteller zurück.

Selbst bei oberflächlicher Betrachtung wird der Irrsinn deutlich: Es müssten zwei Autos produziert und ausgeliefert werden, von denen eines dann von der Bildfläche verschwinden soll. Nur wohin? Der Verbrenner soll dann halt anderweitig unters Volk gebracht oder gar in die Dritte Welt als neuwertig vertickt werden? „Mit solchen Vorschlägen“, so Habeck wörtlich, „schaffen wir es, die Autobranche ins nächste Jahrzehnt zu bringen.“ Daran darf gezweifelt werden.

Dass der Umstieg auf Batterieautos Hunderttausende Arbeitsplätze kosten dürfte, wie Lanz einwirft, „ist die bittere Nachricht“, räumt Habeck ein. „Das Festhalten an Autos, die gerade nicht nachgefragt werden,“ biete die Chance, die Autoindustrie nachhaltig umzubauen. Lanz, der Moderator, der bekannt dafür ist, seine Fragen am liebsten selbst zu beantworten und von der „Luftindustrie“ redet, dabei die gesamte Luftfahrtbranche meint, scheint Habeck auch nicht zu verstehen, verzichtet aber auf kritisches Nachfragen, warum zwei Autos produziert werden sollen, um eine Autokauf-Prämie zu nutzen.

In Sachen „Luftindustrie“ zeigt der Grüne auf die Air France, die sich gegen Staatshilfe verpflichtet habe, bis 2030 50 Prozent weniger Abgase zu produzieren. Es lohnt sich, die Diskussion unter https://www.youtube.com/watch?v=KFX1NDzmb4Q  zu verfolgen.




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Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Bitcoin Billion Club: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht (CNMV) in Spanien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die  spanische Finanzmarktaufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Bitcoin Billion Club
http://bitcoin-billion-club.com/es/


Bitcoin Billion Club ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienstleistungen in Spanien zu erbringen einschließlich Anlageberatung oder die in Artikel 141 (a), (b), (d) aufgeführten Hilfsdienstleistungen zu erbringen.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



KWS Investments LLC: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 15. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

KWS Investments LLC

Krtsanisi Street, IITurn, No15, Block 3, App. 42
0114 Tiflis, bzw.
Avtomshenebeli Street 88, Kutaisi
Georgia
www.kws-investmentbanking.com
info@kws-investments.de

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Finanzen Kredit icht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Betroffene Anleger melden sich unter:



EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland.

Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officerfür Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
28.02.2020, geändert am 14.05.2020
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Donnerstag, Mai 14, 2020

Der Beweis für die Unschuld des Diesels ist erbracht. Aber was nutzt das im Rechthaberstaat Deutschland?

Wer bei der Stickoxyd- und Feinstaub Debatte  nicht dem grünen Zeigefinger und den Horrorszenarien des DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. folgte, wurde schnell als Klimaleugner stigmatisiert. Aktuell wiederholt sich dieser Vorgang bei der Corona-Krise. Wer hier wagt von der „öffentlichen Meinung“ abzuweichen, wird postwendend zum Verschwörungstheoretiker erklärt.

Was ist, wenn die Gründe für verhängte Einschränkungen entfallen? Gilt dann wieder der vorherige Zustand? Da sich nun durch die Corona-Krise gezeigt hat, dass die Diesel-Motoren erwiesenermaßen nicht für die überhöhten Stickoxyd- und Feinstaubanteile z.B. am Neckartor in Stuttgart verantwortlich sind, werden dann die Fahrverbote aufgehoben, das Diesel-Bashing beendet und die Betroffenen entschädigt?

„Kann man eigentlich den Beteuerungen der Bundesregierung trauen, dass nach Entfall der Corona-Gründe alle Beschränkungen beendet werden“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Stadtluft: Der Dieselmotor ist es nicht!

Die Coronakrise bringt es an den Tag: Der Autoverkehr hat deutlich abgenommen, doch die Luftqualität in den Innenstädten verändert sich kaum.

Eigentlich sollte man erwarten, dass sich die Luftwerte verbessern. Immerhin schreiben zum Beispiel die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) dem Verkehr und insbesondere den Dieselfahrzeugen einen großen Anteil an den Luftschadstoffen von 80 Prozent zu. Sollte das stimmen, müsste sich der »Shutdown« drastisch bemerkbar machen. Das tut er aber nicht.

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.

  • Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.

Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.

Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.

Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.

Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.

Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand: Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel. Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.

Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.

Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Zusammensetzung der Luft eine Rolle.

Der Diesel jedenfalls kann es nicht sein.

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“



Oasis Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Oasis Trade
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt, Hessen, Germany
Telephone: +(352)-278-71595; +(61)-488-856837; +(65) -313-84080; +(41)-435-081955; +(852)-305-0033
Email: support@oasistrade.com; compliance@oasistrade.com
Website: https://www.oasistrade.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Mittwoch, Mai 13, 2020

500 Investments / Cabsy Holdings Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

500 Investments / Cabsy Holdings Ltd.

Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Box 1510
Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Telephone: +6531382347; +4723966361; +85230184535; +441864340019; +31858887586; +4578725178; +61280743407; +27871951256
Email: finance@500investments.com; support@500investments.com; Davidf@500investments.com
Website: https://www.500investments.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier