Mittwoch, Mai 13, 2020

Die Lust am eigenen Auto steigt wieder. Aber die Städte wollen ihre Bürger auf das Fahrrad setzen.

Die Automobilindustrie tut sich schwer nach dem Corona-Shutdown wieder in Schwung zu kommen. Da hat der Ruf nach staatlichen Kaufprämien für Neufahrzeuge nicht lange auf sich warten lassen. Die grünen Umweltschützer sind jedoch strikt dagegen. Eine Prämie für Diesel- und Benzinautos sei ein falsches Signal.

Die in dieser Sache zwischen Politik und Autoindustrie geführte Telefonkonferenz hat zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert will man sich weiter in einer Arbeitsgruppe über "konjunkturbelebende Maßnahmen" auszutauschen. Die Maßnahmen sollten einen "Modernisierungsbeitrag in Richtung innovativer Fahrzeugtechnologien" darstellen. Ergebnisse sollen Anfang Juni besprochen werden.

In den Städten werden bereits Fakten zur innovativen Fahrzeugtechnologie geschaffen. Das Motto: „Fahrrad vor Auto“. Den Autos wird zu Gunsten des Fahrrads immer mehr Platz weggenommen. Abgesehen davon, dass lediglich der Autostau durch den Fahrradstau getauscht wird, sollte man den Bürgern schon die Wahl der Verkehrsmittel überlassen. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das Fahrrad nicht unbedingt das geeignete Fortbewegungsmittel.

Mit alternativen  Fakts über Klima und Corona wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt, der von den wahren Problemen ablenkt. Wenn man ein ganzes Land wirtschaftlich still legen kann, dann wird es auch gelingen ein ganzes Volk auf das Fahrrad zu setzen

„Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

NEUE EINNAHMEQUELLE? Platz für Fahrräder: Stadtverwaltungen bremsen Autoverkehr aus.

In Brüssel, Berlin und anderen Städten wird die Coronakrise zum Anlass, Fahrradwege auszubreiten und den Autoverkehr einzuschränken. Dabei steigt bei den Bürgern das Bedürfnis nach dem eigenen Auto wieder.

Das Corona-Virus macht es möglich: Die Brüsseler Innenstadt wird nahezu autofrei. Fußgänger und Radfahrer dürfen sich breitmachen. Immerhin sollen sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander einhalten, weil diese Distanz vor der Infektion schützen soll.

»Social distancing« benötigt Platz und kostet wertvollen innerstädtischen Raum. Daher habe, wie eine Sprecherin des Brüsseler Bürgermeisters gegenüber dpa erklärte, die Stadt entschieden, Fußgängern und Radfahrern Platz zu schaffen. Sie müssen sich nicht mehr an die Straßenbegrenzungen halten, sondern dürfen im Zentrum der belgischen Hauptstadt auch die Straßen selbst benutzen. Alles, was vier Räder und mehr hat, muss sich hinter Fußgängern und Radfahrern gewissermaßen anstellen. Autos, Busse und Lastwagen dürfen höchstens 20 km/h fahren und müssen Fußgängern sowie Radfahrern Vorrang einräumen.

Drei Monate lang soll diese Regelung gelten und danach überprüft werden. Einem Bericht des Deutschlandfunks zufolge fürchteten sich Fußgänger vor einer höheren Gefahr durch Unfälle. Politiker argwöhnen, dass sich Menschen durch die neuen Freiheiten aufgerufen fühlten, sich in der Innenstadt zu versammeln.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Klub ADFC begrüßt die Brüsseler Entscheidung und zieht daraus die Erkenntnis, dass die Coronakrise dazu beitrage, den Autoverkehr zu vermindern. Währenddessen versuchen Städte, im Schatten der Coronakrise vermehrt Autospuren in Radwege umzuwandeln und damit weiter den Autoverkehr auf den innerstädtischen Straßen zu begrenzen. In Berlin geschieht das noch mit dem begrenzenden Zusatz »temporär«.

In Köln hat die Oberbürgermeisterin den Umbau von Straßen zu Radwegen vorgeschlagen und will gleichzeitig die Innenstadt allgemein in eine Tempo-30-Zone umwandeln. Auf einigen gut ausgebauten Straßen sind bereits kurzerhand solche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet worden. In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog dürfte sich diese Praxis zu einer guten neuen Einnahmequelle der Stadt entwickeln.

Allerdings stehen diese Aussagen im Kontrast zu Wünschen und Plänen vieler, die vor allem mobil sein müssen. So hat die Beratungsgesellschaft Capgemini immerhin 11.000 Menschen über die Auswirkungen der Pandemie auf ihre individuelle Mobilität befragt. Ergebnis: 45 Prozent der Jüngeren, die bislang kein eigenes Auto besaßen, denken dieser Umfrage zufolge an die Anschaffung eines eigenen Autos. Diejenigen, die bisher eher Bus, Bahn oder Carsharing benutzt hätten, würden jetzt das eigene Auto bevorzugen.

Mit dazu beigetragen haben dürften die Erkenntnisse aus der Coronakrise, dass gefüllte Busse und Bahnen für Viren beste Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Davor kann auch ein Mundschutz nicht schützen, der nach einigem Gebrauch selbst zur Bakterien- und Virenschleuder wird.

Fahrräder, erst recht jene viel gepriesenen schweren Lastenfahrräder taugen nur für kürzere Strecken bei schönem Wetter und versagen in der Regel bei kritischen Wetterlagen in Herbst und Winter.

Mobilitätsdienstleister, die Carsharing und E-Scooter anbieten, spüren starken Nachfragerückgang. Dagegen wachse die Lust am eigenen Auto wieder. Das ergibt weiterhin eine Umfrage der Boston Consulting Group BCG, die 5000 Menschen befragt hat. Unklar sei nach Einschätzung der BCG, ob sich viele aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten tatsächlich ein eigenes Auto kaufen oder eher auf andere Modelle wie beispielsweise Auto-Abos einlassen werden.

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“









BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin.

Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.

Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.

Die BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht.
Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.

Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggf.auch bei unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.

Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder in Auftrag gegeben.

Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Mai 11, 2020

UK Bonds Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

UK Bonds Group

71-75 Shelton Street, Covent Garden
London, EC2H 9JQ
Telefon:  0203 435 7865
E-Mail:  enquiries@excellent-bonds.com
Website:  www.excellent-bonds.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Samstag, Mai 09, 2020

AtlasFMI auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 09.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

AtlasFMI

Das Unternehmen gibt vor, eine Handelsplattform zu sein, die unter anderem Krypto, Forex, Aktien, CFDs und Anleihen anbietet. AtlasFMI behauptet, das weltweit größte Finanzinstitut zu sein, ein führender Anbieter von Handelsdienstleistungen in einer Vielzahl von Märkten und einer der weltweit größten Anbieter von Transaktionsdienstleistungstechnologie. Das Unternehmen unterhält angeblich auch enge Beziehungen zu Banken und externen Wirtschaftsinstitutionen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass AtlasFMI KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder eine anderweitige Autorisierung erforderlich ist Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.

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Blix Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Blix Group

Harju Maakond, Tallinn,
Kesklinna linnaosa,
Roosikrantsi tn 2-704K, 10119, Estland 
Telefon:  +44 2038689158, +41 445083056, 02038851719
E-Mail:  support@blix-group.com
Website:  https://www.blix-group.com

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Freitag, Mai 08, 2020

Im Betrugsfall Cosma werden die Anleger vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Die Cosma Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert.

Betroffene Anleger sollten ohne rechtliche Prüfung nicht vorschnell Ausschüttungen zurückzahlen. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen lohnt sich die Erstberatung durch einen ESK Anlegerschutzanwalt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht, der am  08.05.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.
***
Toxische Goldgeschäfte. Anfechtungen im Betrugsfall Cosma

08.05.2020 • Bis Ende 2016 sammelte die Cosma-Gruppe Geld bei Anlegern. Eigentlich sollte dieses in Gold investiert werden. Leider lag bei Cosma aber ein Betrugsfall vor und die Anleger haben große Teile ihres Kapitals verloren. Doch damit nicht genug: Fast standardmäßig wird bei Insolvenzen mit Kapitalmarktbezug vor der Pleite ausbezahltes Geld zurückgefordert. Auch bei Cosma fechten die Insolvenzverwalter nun erhaltene Zahlungen an.

Vorgeschichte.

Mehrere Unternehmen der Cosma-Gruppe sammelten bis Ende 2016 über Kooperationspartner und freie Vermittler Geld zum Kauf von Gold ein. Die dafür gewährten Provisionen sollen zehn Prozent betragen haben. 70 Prozent der Gelder waren direkt für den Kauf von physischem Gold bestimmt, der Rest floss plangemäß in das Vermögen der Cosma-Gruppe, um damit eine den Anlegern garantierte Rendite von acht Prozent zu erwirtschaften. Ende 2016 kam es nach Ermittlungen und Arrestierungen der Staatsanwaltschaft Mannheim zu mehreren Insolvenzen. Als Verwalter bestellt sind Holger Blümle (Cosma Deutschland AG), Tobias Hirte (Cosma Service GmbH) und Harald Kroth (Cosma Verwaltungs GmbH), alle von der Kanzlei Schultze & Braun.

Verurteilungen.

Bei den Strafverfahren kam es zwischenzeitlich zu mehreren Verurteilungen wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug. Im zentralen Fall hat das Landgericht Mannheim eine Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren verhängt. Der zwischenzeitlich verurteilte Geschäftsführer räumte im Prozess ein, dass er von dem Schneeballsystem seit dem ersten Tag wusste und die Kunden bewusst von ihm getäuscht wurden. Eine insolvenzgeschützte Einlagerung von Gold gab es nicht.

Anfechtung.

Investmentcheck liegt ein Schreiben des Insolvenzverwalters an einen Cosma-Anleger vor, in dem dieser zur Rückzahlung geleisteter Zahlungen aufgefordert wird. Der Anwalt der Kanzlei Schultze & Braun begründet dies unter anderem mit dem Vorliegen eines Schneeballsystems. Ein weiteres Argument besteht in dem perfiden „Bäumchen-Wechsel-Spiel“ der Verantwortlichen. Denn nach der Kontenpfändung bei der anfänglich operativ tätigen Cosma Service GmbH im Oktober 2015 führten diese den Geschäftsbetrieb mit der Cosma Deutschland AG fort. Nachdem auch hier Durchsuchungen und Beschlagnahmungen stattgefunden hatten, ging es munter mit der Cosma Verwaltungs GmbH weiter. In der Folge haben Anleger beispielsweise an die Cosma Service ursprünglich ihren Kaufpreis bezahlt und von der Cosma Verwaltung zurück erhalten. Der Insolvenzverwalter der Cosma Verwaltung argumentiert folglich, dass diese zu Unrecht zahlte.

Presseanfrage.

Die Kanzlei Schultze & Braun taucht regelmäßig bei Insolvenzverfahren mit Kapitalmarktbezug auf. Sie schreibt selbst auf ihrer Homepage, dass keine insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei öfter von den Gerichten bestellt wird als Schultze & Braun. Hinsichtlich einiger Fragen berief sich deren Pressesprecher auf die grundsätzliche Nicht-Öffentlichkeit von Insolvenzverfahren. Er teilte nur allgemein mit, dass derzeit noch die möglichen Ansprüche einzelner Anleger auf eine Aussonderung ihres Vermögens geprüft würden. Eine Aussage zur möglichen Insolvenzquote wäre derzeit seriös nicht möglich. Hinsichtlich der Anfechtungen führte er aus, ein Insolvenzverwalter müsse vorhandenes Vermögen sichern und nach Möglichkeit mehren: „Letzteres geschieht etwa durch den Einzug von offenen Forderungen oder die Durchsetzung von Haftungsansprüchen. Dazu zählt aber auch das Anfechten von Zahlungen, die die Gesellschaften in der Vergangenheit zwar geleistet haben, zu denen sie aber nicht berechtigt waren. Dies sehen die Insolvenzverwalter bei Zahlungen im Zusammenhang mit den Anlagemöglichkeiten bei Cosma als gegeben an.“ Das Argument der Gleichbehandlung aller Gläubiger stehe im Vordergrund: „Ziel ist es, möglichst viele zu Unrecht abgeflossenen Gelder in die Insolvenzmasse der Cosma-Gesellschaften zurückzuholen, um sie anschließend an alle Gläubiger in Form einer höheren Quote wieder ausschütten zu können.“

Rechtliche Einschätzung.

Sascha Borowski von der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp rät Anlegern dazu, die eingeforderten Beträge nicht einfach zu bezahlen. So wurden Wiederanlagen von ausgezahlten Beträgen nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich in solchen Fällen um eine Entreicherung, auf die sich ein Anleger berufen kann. Außerdem hält er die Argumentation mit einem Schneeballsystem für nicht haltbar: „Die Insolvenzverwaltung hat die Voraussetzung der von ihr bemühten ‚Schenkungs‘-Anfechtung nach Paragraph 134 Insolvenzordnung bislang nicht nachgewiesen. Allein der Verweis auf das Strafurteil gegen Herrn A. reicht insoweit nicht aus.“ Und noch einen Punkt hat Borowski in seiner rechtlichen Einschätzung des Falles herausgestellt: „Der Insolvenzverwalter der Cosma Deutschland AG hat rund 93 Prozent der Forderungen bestritten und damit nur rund 2,5 Millionen Euro der angemeldete Forderungen zur Tabelle festgestellt. Dass der Verwalter die überwiegende Anzahl der Forderungen, beispielsweise bei der Cosma Deutschland AG bestritten hat, könnte darauf zurückzuführen sein, dass vielen Anlegern aufgrund mehrerer Vertragsschlüsse im Cosma-Konzern bei verschiedenen Gesellschaften nicht klar ist, wo sie die Forderungen anmelden sollen.“

Loipfinger’s Meinung.

Es gibt immer wieder Stimmen, die zu Schneeballsystem süffisant anmerken, man müsse nur rechtzeitig raus sein, bevor das Modell zusammen bricht. Doch seit einigen Jahren trifft es vermehrt auch ehemalige Anleger, die erhaltene Gelder bei Insolvenz wieder zurückzahlen müssen. Jetzt unterstellen wir mal, dass dies nicht vorsätzlich passierte, sondern einfach nur Glück war. Zunehmend wärt das nicht lange, wie einmal mehr der Fall Cosma zeigt. Deren bisher eigentlich noch erfolgreich verlaufene Goldinvestments wurden durch den Betrug der Cosma-Verantwortlichen toxisch. Nur ehrlich verdientes Geld gehört einem wirklich. Und ob der von Insolvenzverwaltern gerne angeführte Solidargedanke, den Betrugsschaden auf mehrere Schultern zu verteilen, am Ende wirklich greift, werden wir gerne weiter beobachten. Denn entscheidend ist dabei, wie viel von dem zurück bezahlten Geld nach Abzug der Gebühren für Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter zur Verteilung über die Masse übrig bleibt.

***
Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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BTSave auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 08.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

BTSave

BTSave präsentiert sich als Forex Broker und bietet eine Plattform für den Handel mit wichtigen Rohstoffen, Aktien, Indizes und Kryptowährungen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass BTSave KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht.

Die MFSA möchte auch auf die Warnung verweisen, die die britische Finanzaufsichtsbehörde gegen BTSave herausgegeben hat, um Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne die erforderliche Genehmigung bereitzustellen. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA erinnert Verbraucher an Finanzdienstleistungen daran, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

 
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Terra Finance LTD, auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  08. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen  auf ihre Warnliste gesetzt:

Terra Finance LTD

Diese Gesellschaft erbringt Wertpapierdienstleistungen und gibt hierbei vor, in 3, allée Scheffer, L-2520 Luxembourg ansässig zu sein und von der CSSF überwacht zu werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass eine Gesellschaft namens Terra Finance LTD von ihr weder genehmigt ist noch überwacht wird, und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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