Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei
denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen
dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen
Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe,
Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.
Die Verbraucher werden von Mitarbeitern
der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer
höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in
der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.
Die BaFin warnt bereits
seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern
vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im
Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht.
Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass,
nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.
Was können Sie tun, um
sich zu schützen?
Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere
Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr
geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen
auf Demo-Konten.
Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist
zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggf.auch bei unabhängigen
Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein
Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er
seinen Sitz?
Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem
anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder
über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem
veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits
untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.
Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten
Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie
unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten
Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder
in Auftrag gegeben.
Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit
Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit
Unbekannten ein.
Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die
Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen
wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.
Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die
Polizei und/oder die BaFin!
Quelle: ©
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so
gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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