Donnerstag, April 30, 2020

Fostira OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 30.04.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Fostira OÜ
www.i-coin.io

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Fostira OÜ (Registrierungscode 14820758) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und Fostira OÜ daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen . Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://www.i-coin.io/ zu handeln.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Mittwoch, April 29, 2020

Digiteck UG (haftungsbeschränkt), Berlin.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. Februar 2020 gegenüber der Digiteck UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Digiteck UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dienstag, April 28, 2020

Am meisten überwacht, am schnellsten sanktioniert und abkassiert, das ist der deutsche Autofahrer.

GEMESSEN? GEBLITZT? BUSSGELD? PUNKTE? FAHRVERBOT? FÜHRERSCHEIN? UND JETZT? Mit dem neuen Bußgeldkatalog kann der Führerschein blitzschnell weg sein.

Oberstes Gebot: Penibel die Verkehrsregeln beachten. Wenn trotz alledem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sorgfältig prüfen ob die darin aufgestellten Vorwürfe haltbar sind. In gravierenden Fällen unbedingt einen sachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.  

Verkehrsverstösse die aufgrund von Messungen festgestellt werden, sind oft nicht so eindeutig wie dem Verkehrssünder  im amtlichen Schreiben suggeriert wird. Ob der Vorwurf zu Recht besteht, ist in vielen Fällen keine juristische sondern eine technische Frage. Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger in der Regel daher nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Ein Gerichtsverfahren wird auf einer völlig anderen Grundlage geführt, wenn schon zu Beginn ein Gutachten vorliegt. Dieses bringt einen wertvollen Vorsprung.  Es gibt im Verkehrsrechts-Verfahren oftmals technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Wenn dem Verteidiger aber etwas unklar ist, werden Verfahren zäh, unberechenbar und kosten Zeit und Geld. Warum den Unwägbarkeiten des Gerichtsverfahrens weitere selbst gemachte hinzufügen?

Irren ist menschlich und manchmal sogar technisch.

Fehler lauern überall. Das standardisierte Messverfahren wird nicht immer fachgerecht durchgeführt oder die technischen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben. Sachverständige schauen akribisch genau hin und finden heraus, wenn etwas nicht zusammen passt. Denn warum sollen fehlerhafte Verfahren zur Verurteilung führen?

Wenn ein Gericht sieht, dass bekannte Gutachter das Gutachten erstellt haben, wird das Verfahren immer öfter direkt eingestellt. Wenn ein Verfahren aber erst einmal ganz anders läuft als erwünscht, kann es für das Gutachten zu spät sein.  Wissen um den tatsächlichen Sachverhalt sollte also  möglichst früh vorhanden sein, damit das Verfahren gleich richtig läuft.

Bei schwerwiegenden Fällen sollten Betroffene auf alle Fälle auf einem Gutachten bestehen. Auch dann wenn der Anwalt meint, man könne sich diese Kosten sparen, da er alles im Griff habe.

Die mit dem vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verbundenen Rechtsanwälte kooperieren mit einem Gutachterbüro welches nach über 20.000 Vorgängen einen hohen Coolness-Faktor hat. Diese Sachverständigen haben fast alles schon gesehen und gehört, in den letzten Jahren sogar selbstständig Fehlerquellen aufgedeckt, wo niemand sie vermutet hatte. Das macht sie besonders selbstbewusst. Dem Urteil dieses Sachverständigenbüro können betroffene Verkehrssünder vertrauen, zunehmend tun das Verkehrsrichter auch.

Betroffene können über einen UTR e.V. Vertragsanwalt in einer kostenlosen Erstbewertung feststellen lassen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Mail mit Kurzschilderung an: dokudrom@email.de

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Der neue Bußgeldkatalog kann schnell den Führerschein kosten.

Als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub »Mobil in Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog. Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden.

Im Schatten der Coronakrise wurde ein neuer Bußgeldkatalog verabschiedet. Die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ab 28. April und sieht schon zum Beispiel für sehr geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parken in der zweiten Reihe deutlich teurere Bußgelder vor. Der Führerschein ist wesentlich schneller als früher weg. Bevorzugt werden Radfahrer, die künftig mehr Verkehrsanteile bewältigen sollen.

Im Einzelnen sieht die neue StVO folgende neue Punkte vor:

  • Bis 10 km/h mehr kostet im Ort 30, außerhalb 20 Euro.
  • 11 bis 15 km/h im Ort 50 Euro, außerhalb 40 Euro.
  • 16 bis 20 km/h 70 innerorts, 60 Euro außerhalb.
  • 21 bis 25 km/h innerorts zu schnell kostet neben einem Punkt einen Monat Fahrverbot.

  • Eine Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h bedeutet künftig einen Punkt in Flensburg.
  • Innerhalb von Ortschaften ist ab 21 km/h zu schnell der Führerschein einen Monat weg, früher ab 31 km/h.
  • Auf der Autobahn ist er jetzt ab mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit weg.
  • 55 Euro kostet das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplätzen.
  • Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe kostet 55 Euro.
  • Wer eine sogenannte Blitzer-App während der Fahrt nutzt, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, muss 75 Euro bezahlen und sich einen Punkt in Flensburg gefallen lassen.

Als »gerechter und sicherer« charakterisiert Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den neuen Bußgeldkatalog. Er hatte einen neuen Entwurf mit einer Reihe von Verschärfungen vorgelegt, die Länder im Bundesrat legten noch einmal nach. Scheuer beteuert: »Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer«.

In seinen Maßnahmen ist kein Programm für Radfahrer vorgesehen, wie sie sich besser im innerstädtischen Verkehr bewegen und auch einen Blick für andere Verkehrsteilnehmer bekommen. Lastwagen sind größer und unübersichtlicher. Die Fahrer haben häufig kaum Chancen, Radfahrer, die im knappen Raum rechts überholen wollen, zu sehen. Auch ein Abbiegeassistent, wie er häufig gefordert wird, bietet keine absolute Garantie. Ebenso ist kein neuer Schutz von Fußgängern vor Radfahrern vorgesehen.

Kräftig ausgeweitet wird der Schilderwald.

Es gibt einen grünen Rechtsabbiegepfeil nur für Radfahrer. Die dürfen dann – ähnlich wie beim grünen Rechtsabbiegen bei Autos – trotz roter Ampel dennoch rechts abbiegen. Es gibt ein neues Schild »Beginn einer Fahrradzone«. Danach dürfen Autofahrer nur noch maximal Tempo 30 km/h fahren und den Radverkehr weder gefährden noch behindern.

Ebenfalls ein neues Verkehrszeichen »Radschnellweg« haben sich die Verkehrsstrategen einfallen lassen. Radschnellwege enden allerdings häufig nach ein paar Kilometern im Sand oder im Nirgendwo. Ein Schild »Lastenfahrrad« zeigt an, wo Bereiche für Lastenräder freigehalten werden sollen. Ebenso gibt es ein neues Schild für Carsharing. Dafür wissen die Behörden aber noch nicht, wo diese Schilder aufgestellt werden sollen.

Als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub »Mobil in Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog.

Die Verschärfung sei unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Der Straßenverkehr sei relativ sicher, noch nie habe es in Deutschland so wenig Verkehrstote wie jetzt gegeben.

Dem neuen Bußgeldkatalog fehle es »teilweise an Maß und Mitte«, sagt auch FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic. »Unpassend« empfindet er es, Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte. Beides kostet fortan 55 Euro. »Praxisfern und überzogen« sei ein einmonatiges Fahrverbot bei 26 Kilometern pro Stunde zu schnellem Fahren außerhalb von Ortschaften.

»Das klingt zunächst, als betrifft es nur Raser«, erklärt Dirk Spaniel, der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. »Doch führen wir uns einmal vor Augen, wie schnell es auch Sie treffen kann: Beim etwas zügigen Durchfahren einer 50er-Zone übersehen Sie eine kurzzeitige 30er-Zonierung und schnell könnten 21 km/h Überschreitung festgestellt werden. Das ist besonders sozial ungerecht, da für Handwerksbetriebe oder andere Mitarbeiter im Außendienst mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auch der Arbeitsplatz in Gefahr ist.«

»Hier gilt es die zu überdenken, ob der neue Katalog in dieser Form wirklich ‚gerechter und sicherer ist‘ oder nur Geld in die Staatskassen spülen soll.« Jetzt müssten systematisch die 30er-Zonen in den Kommunen überprüft werden, ob sie verkehrspolitisch sinnvoll sind oder ob sie nur dem Abkassieren dienen.

Sicher dürfte sein: Anwälte mit Schwerpunkt »Verkehrsrecht« werden deutlich mehr zu tun bekommen. Die Einsprüche werden erheblich zunehmen, weil die Tempomesstechnik häufig genug nicht die hohen Anforderungen erfüllen kann und dieser neue Bußgeldkatalog verstärkt die Existenz von unter Zeitdruck stehenden Vielfahrern bedroht. Immerhin ist in vielen Fällen der Entzug des Führerscheins mit dem Verlust des Jobs verbunden. Eine sehr häufige Folge übrigens: Selbstmord.


Was bietet das vom UTR empfohlene Gutachterbüro dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten?

  • Leistung auf dem neuesten technischen Stand durch eigene Forschung
  • eigene herstellerunabhängige Auswertungen
  • keine durch Rationalisierungsabkommen beeinflussten oder abgespeckte Gutachten
  • ergänzende Stellungnahmen, bis der Tatvorwurf ausermittelt ist
  • Abrechnung mit den Versicherern
  • In den meisten Fällen haben diese Gutachter eine Lösung des Problems.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.

Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte trotzdem den UTR e.V. kontaktieren. Die mit dem UTR e.V. verbundenen Rechtsanwälte helfen Betroffenen in einer kostenlosen Erstbewertung festzustellen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Einfach per E-Mail melden.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
E-mail: dokudrom@email.de



„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Offener Brief an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder, München. betr. Covid-19-Epidemie

an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder, München

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 


Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die Covid-19-Epidemie kann nur gemäß zuverlässiger Daten beurteilt werden. Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die durchschnittliche tägliche Sterblichkeit durch Covid-19 nicht erhöht wird.

Obduktionen zeigten, dass verstorbene Infizierte gravierende andere Krankheiten hatten.

https://www.focus.de/gesundheit/news/obduziert-corona-opfer-rechtsmediziner-covid-19-ist-eine-ernste-aber-keine-besonders-gefaehrliche-erkrankung_id_11907346.html

Eine Auswertung der Daten des RKI zeigt, dass die Reproduktionszahl schon vor Wirksamwerden der staatlichen Isolierungsmaßnahmen vom 11.03.2020 bis zum 22.03.2020 von 3,2 auf 0,9 zurückging.

Eine statistische Auswertung durch den Präsidenten des israelischen Nationalen Forschungsrats zeigt, dass die Covid-19-Epidemie nach 70 Tagen ihr Ende erreicht, egal wo sie stattfindet und unabhängig davon, welche Maßnahmen die Regierungen ergriffen haben

https://www.achgut.com/artikel/hat_das_corona_virus_eine_halbwertszeit

Die volkswirtschaftlich außerordentlich schädlichen und möglicherweise gesetzwidrigen Maßnahmen der Regierung waren eventuell unnötig. Siehe auch die Stellungnahmen von Fachleuten.



Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“









AGMarkets / Absolute Global Markets / Lotens Partners LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 28. April 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:


AGMarkets / Absolute Global Markets / Lotens Partners LTD
support.de@agmarkets.io
compliance.de@agmarkets.io
Web: https://agmarkets.io 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. 04.2020 teilt die FMA daher mit, dass
AGMarkets / Absolute Global Markets / Lotens Partners LTD nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


Hrondotto UG (haftungsbeschränkt), BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 09. März 2020 gegenüber der Hrondotto UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Hrondotto UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Montag, April 27, 2020

Unitedbulltraders OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 27.04.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Unitedbulltraders OÜ

www.unitedbulltraders.com

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Unitedbulltraders OÜ (Registrierungscode 14870130) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und Unitedbulltraders OÜ daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen . Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://www.unitedbulltraders.com/?lang=de zu handeln .

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de








Apex Capital Associates auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 27.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


Apex Capital Associates
25. Stock, 30 Broad St.
New York City, NY 10005, USA, USA
Telefon:  1 914 240 8933
Fax:  1 914 462 3913
E-Mail:  info@apexcapitalassoc.com
Website:  www.apexcapitalassoc.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



World Capital Group ist kein nach § 32KWG zugelassenes Institut. Aktualisierung vom 27. April 2020.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.

Aktualisierung vom 27. April 2020:
Der World Capital Group wurde mit Bescheid vom 27. April 2020 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu