GEMESSEN? GEBLITZT? BUSSGELD? PUNKTE? FAHRVERBOT?
FÜHRERSCHEIN? UND JETZT? Mit dem neuen Bußgeldkatalog kann der Führerschein
blitzschnell weg sein.
Oberstes Gebot: Penibel die Verkehrsregeln
beachten. Wenn trotz alledem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sorgfältig
prüfen ob die darin aufgestellten Vorwürfe haltbar sind. In gravierenden Fällen
unbedingt einen sachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.
Verkehrsverstösse die aufgrund von Messungen festgestellt
werden, sind oft nicht so eindeutig wie dem Verkehrssünder im amtlichen
Schreiben suggeriert wird. Ob der Vorwurf zu Recht besteht, ist in vielen
Fällen keine juristische sondern eine technische Frage. Die Frage nach einem
korrekten Messergebnis kann der Verteidiger in der Regel daher nicht ohne einen
Sachverständigen beantworten.
Ein Gerichtsverfahren wird auf einer völlig anderen
Grundlage geführt, wenn schon zu Beginn ein Gutachten vorliegt. Dieses bringt
einen wertvollen Vorsprung. Es gibt im Verkehrsrechts-Verfahren oftmals
technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar
sind. Wenn dem Verteidiger aber etwas unklar ist, werden Verfahren zäh,
unberechenbar und kosten Zeit und Geld. Warum den Unwägbarkeiten des
Gerichtsverfahrens weitere selbst gemachte hinzufügen?
Irren ist menschlich
und manchmal sogar technisch.
Fehler lauern überall. Das standardisierte Messverfahren
wird nicht immer fachgerecht durchgeführt oder die technischen Voraussetzungen
dafür sind nicht gegeben. Sachverständige schauen akribisch genau hin und
finden heraus, wenn etwas nicht zusammen passt. Denn warum sollen fehlerhafte
Verfahren zur Verurteilung führen?
Wenn ein Gericht sieht, dass bekannte Gutachter das
Gutachten erstellt haben, wird das Verfahren immer öfter direkt eingestellt.
Wenn ein Verfahren aber erst einmal ganz anders läuft als erwünscht, kann es
für das Gutachten zu spät sein. Wissen um den tatsächlichen Sachverhalt
sollte also möglichst früh vorhanden sein, damit das Verfahren gleich
richtig läuft.
Bei schwerwiegenden Fällen sollten Betroffene auf alle Fälle
auf einem Gutachten bestehen. Auch dann wenn der Anwalt meint, man könne sich
diese Kosten sparen, da er alles im Griff habe.
Die mit dem vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verbundenen
Rechtsanwälte kooperieren mit einem Gutachterbüro welches nach über 20.000
Vorgängen einen hohen Coolness-Faktor hat. Diese Sachverständigen haben fast
alles schon gesehen und gehört, in den letzten Jahren sogar selbstständig
Fehlerquellen aufgedeckt, wo niemand sie vermutet hatte. Das macht sie
besonders selbstbewusst. Dem Urteil dieses Sachverständigenbüro können
betroffene Verkehrssünder vertrauen, zunehmend tun das Verkehrsrichter auch.
Betroffene können über einen UTR e.V. Vertragsanwalt in
einer kostenlosen Erstbewertung feststellen lassen, welcher Schritt in dem
speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste
erscheint. Mail mit Kurzschilderung an: dokudrom@email.de
Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas
Der neue Bußgeldkatalog kann schnell den Führerschein kosten.
Als eine
»Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub »Mobil in
Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog. Die verschärften Bußgelder seien
unverhältnismäßig und ohne Not entstanden.
Im Schatten der Coronakrise wurde
ein neuer Bußgeldkatalog verabschiedet. Die geänderte Straßenverkehrsordnung
(StVO) gilt ab 28. April und sieht schon zum Beispiel für sehr geringe
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parken in der zweiten Reihe deutlich
teurere Bußgelder vor. Der Führerschein ist wesentlich schneller als früher
weg. Bevorzugt werden Radfahrer, die künftig mehr Verkehrsanteile bewältigen
sollen.
Im Einzelnen sieht die neue StVO folgende neue Punkte vor:
- Bis 10 km/h mehr kostet im Ort 30, außerhalb 20 Euro.
- 11 bis 15 km/h im Ort 50 Euro, außerhalb 40 Euro.
- 16 bis 20 km/h 70 innerorts, 60 Euro außerhalb.
- 21 bis 25 km/h innerorts zu schnell kostet neben einem
Punkt einen Monat Fahrverbot.
- Eine Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h bedeutet
künftig einen Punkt in Flensburg.
- Innerhalb von Ortschaften ist ab 21 km/h zu schnell der
Führerschein einen Monat weg, früher ab 31 km/h.
- Auf der Autobahn ist er jetzt ab mehr als 26 km/h über
der erlaubten Geschwindigkeit weg.
- 55 Euro kostet das Abstellen von Fahrzeugen auf einem
Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeuge
reservierten Parkplätzen.
- Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe kostet 55
Euro.
- Wer eine sogenannte Blitzer-App während der Fahrt
nutzt, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, muss 75 Euro bezahlen und
sich einen Punkt in Flensburg gefallen lassen.
Als »gerechter und sicherer«
charakterisiert Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den neuen
Bußgeldkatalog. Er hatte einen neuen Entwurf mit einer Reihe von Verschärfungen
vorgelegt, die Länder im Bundesrat legten noch einmal nach. Scheuer beteuert:
»Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer«.
In seinen Maßnahmen ist kein
Programm für Radfahrer vorgesehen, wie sie sich besser im innerstädtischen
Verkehr bewegen und auch einen Blick für andere Verkehrsteilnehmer bekommen.
Lastwagen sind größer und unübersichtlicher. Die Fahrer haben häufig kaum
Chancen, Radfahrer, die im knappen Raum rechts überholen wollen, zu sehen. Auch
ein Abbiegeassistent, wie er häufig gefordert wird, bietet keine absolute
Garantie. Ebenso ist kein neuer Schutz von Fußgängern vor Radfahrern
vorgesehen.
Kräftig ausgeweitet wird der Schilderwald.
Es gibt einen grünen
Rechtsabbiegepfeil nur für Radfahrer. Die dürfen dann – ähnlich wie beim grünen
Rechtsabbiegen bei Autos – trotz roter Ampel dennoch rechts abbiegen. Es gibt
ein neues Schild »Beginn einer Fahrradzone«. Danach dürfen Autofahrer nur noch
maximal Tempo 30 km/h fahren und den Radverkehr weder gefährden noch behindern.
Ebenfalls ein neues Verkehrszeichen
»Radschnellweg« haben sich die Verkehrsstrategen einfallen lassen.
Radschnellwege enden allerdings häufig nach ein paar Kilometern im Sand oder im
Nirgendwo. Ein Schild »Lastenfahrrad« zeigt an, wo Bereiche für Lastenräder
freigehalten werden sollen. Ebenso gibt es ein neues Schild für Carsharing.
Dafür wissen die Behörden aber noch nicht, wo diese Schilder aufgestellt werden
sollen.
Als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub
»Mobil in Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog.
Die Verschärfung sei
unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Der Straßenverkehr sei relativ
sicher, noch nie habe es in Deutschland so wenig Verkehrstote wie jetzt
gegeben.
Dem neuen Bußgeldkatalog fehle es
»teilweise an Maß und Mitte«, sagt auch FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic.
»Unpassend« empfindet er es, Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos
ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte. Beides kostet
fortan 55 Euro. »Praxisfern und überzogen« sei ein einmonatiges Fahrverbot bei
26 Kilometern pro Stunde zu schnellem Fahren außerhalb von Ortschaften.
»Das klingt zunächst, als betrifft
es nur Raser«, erklärt Dirk Spaniel, der verkehrspolitische Sprecher der
AfD-Bundestagsfraktion. »Doch führen wir uns einmal vor Augen, wie schnell es
auch Sie treffen kann: Beim etwas zügigen Durchfahren einer 50er-Zone übersehen
Sie eine kurzzeitige 30er-Zonierung und schnell könnten 21 km/h Überschreitung
festgestellt werden. Das ist besonders sozial ungerecht, da für
Handwerksbetriebe oder andere Mitarbeiter im Außendienst mit dem Entzug der Fahrerlaubnis
auch der Arbeitsplatz in Gefahr ist.«
»Hier gilt es die zu überdenken, ob
der neue Katalog in dieser Form wirklich ‚gerechter und sicherer ist‘ oder nur
Geld in die Staatskassen spülen soll.« Jetzt müssten systematisch die
30er-Zonen in den Kommunen überprüft werden, ob sie verkehrspolitisch sinnvoll
sind oder ob sie nur dem Abkassieren dienen.
Sicher dürfte sein: Anwälte mit
Schwerpunkt »Verkehrsrecht« werden deutlich mehr zu tun bekommen. Die
Einsprüche werden erheblich zunehmen, weil die Tempomesstechnik häufig genug
nicht die hohen Anforderungen erfüllen kann und dieser neue Bußgeldkatalog
verstärkt die Existenz von unter Zeitdruck stehenden Vielfahrern bedroht.
Immerhin ist in vielen Fällen der Entzug des Führerscheins mit dem Verlust des
Jobs verbunden. Eine sehr häufige Folge übrigens: Selbstmord.
Was bietet das vom UTR
empfohlene Gutachterbüro dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten?
- Leistung
auf dem neuesten technischen Stand durch eigene Forschung
- eigene
herstellerunabhängige Auswertungen
- keine
durch Rationalisierungsabkommen beeinflussten oder abgespeckte Gutachten
- ergänzende
Stellungnahmen, bis der Tatvorwurf ausermittelt ist
- Abrechnung
mit den Versicherern
- In
den meisten Fällen haben diese Gutachter eine Lösung des Problems.
Betroffene Autofahrer, die über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur
juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die
entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.
Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte
trotzdem den UTR e.V. kontaktieren. Die mit dem UTR e.V. verbundenen
Rechtsanwälte helfen Betroffenen in einer kostenlosen Erstbewertung
festzustellen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten
als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Einfach per E-Mail melden.
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
E-mail: dokudrom@email.de
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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