Donnerstag, April 09, 2020

Corona-Ausnahmezustand: Der Deutsche Umwelthilfe e.V. gerät in den Fokus von BILD.

Der Motorjournalist Peter Groschupf bedankt sich  auf seiner Seite  https://automotive-opinion.com unter dem Titel  „BILD fordert „Laber-Limit für den Umwelthilfe e.V.“ bei Autobild-Chefredakteur Tom Drechsler, dass er diesen maßlos überschätzten Verein deutlich ins Abseits gestellt hat. „Dem können wir uns vollumfänglich anschließen“, sagt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.

„Dem DUH e.V. kann man nur wünschen, dass er künftig keine Gelegenheit vorüber gehen lässt einfach mal die Klappe zu halten“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

„Im „Klima- und Corona-hysterische Deutschland scheinen alle Dämme gebrochen zu sein“, sagt Roosen.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.

BILD fordert „Laber-Limit für den Umwelthilfe e.V.“

VON: PETER GROSCHUPF 8. APRIL 2020: Der Umwelthilfe-Verein macht sich zur Zeit keine Freunde, aber viele Feinde. Dass der Mini-Verein mit Maxi-Klagevolumen die Corona-Krise für ideologischen Unsinn nutzt, hat bei Autobild-Chefredakteur Tom Drechsler offenbar Schnappatmung verursacht. Er fordert in seinem pointiert harten Kommentar „Laber-Limit für die Umwelthilfe!“

Es ist in der Tat erschreckend, wie skrupellos Autogegner, nein Autohasser die Corona-Krise als Brandbeschleuniger für ihre teils abstrusen Forderungs-Feuer missbrauchen. Weil der Umwelthilfe-Verein „unter dem Deckmantel, Corona-Kranken zu helfen, gerade jetzt nach einem Tempolimit ruft“, mache er sich lächerlich. „Das werden selbst die treuesten DUH-Fans als selten dämlich durchschauen!“

„Ich bin noch gesund, aber ich bekomme fast Atemnot vor Wut über so viel Meinungsmache! Der Bundestag hat gerade echt Wichtigeres zu tun, als sich mit damit zu beschäftigen. Ganz andere Regeln sind jetzt wichtig und gelten ja auch schon“, wütet Drechsler völlig zu Recht.

“Was haben Corona und CO2 gemeinsam?”

Es ist erschreckend, wie zur Zeit Grüne und Öko-Populisten (oder sollte man Öko-Faschisten sagen?), ihre Ideologie versalzene Süppchen kochen und dabei unglaubliche Ahnungslosigkeit erkennen lassen. Wenn Grünenchef Robert Habeck Infektion mit Inkubationszeit verwechselt, eine Kindersendung des Mitteldeutschen Rundfunks deutlich zu machen versucht, was der Corona-Virus und CO2 „gemeinsam“ haben, natürlich nicht nur das C, sondern ihre Schädlichkeit. Es ist unverantwortlich, wie im öffentlichen Fernsehen manipuliert und desinformiert wird.

Bleibt zu hoffen, dass Corona auch gute Folgen hat:

zum Beispiel, dass der von der EU-Kommissions-Chefin Ursula von der Leyen angesichts dramatischer Einbrüche im Steueraufkommen und in der Wirtschaft geplante Green Deal obsolet wird und die Bundesregierung beginnt, die strangulierenden EU-Abgasregelungen zu überdenken. Schon jetzt zeichnen sich massive Sturmschäden durch Corona ab. Die Autoindustrie nach der Krise weiter zu belasten, würde den ökonomischen Virus-Schaden vergrößern. Das alles interessiert den zum Teil steuer- und abmahnfinanzierten Umweltverein natürlich nicht. Deshalb Dank an Tom Drechsler, diesen maßlos überschätzten Verein deutlich ins Abseits zu stellen.



In den 80-er Jahren war die Autowelt noch in Ordnung und auch die bunten Autoaufkleber gehörten zum Straßenbild.

Kein Mensch konnte sich damals hinter anonymen Internetbeiträgen verstecken. Das war die außerparlamentarische Stimme der Bürger und praktizierte Demokratie. Man stand persönlich zu seiner Botschaft, denn man saß ja selbst am Steuer und fuhr seinen Aufkleber spazieren.

Heute begegnen wir kaum Autoaufklebern. Warum eigentlich?

  • Haben wir mittlerweile Angst unsere Meinung öffentlich zu äußern?
  • Sind wir zu Angsthasen geworden?
  • Kuschen wir vor Gewalt und Terrorismus?

Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Rassismus, Gewalt und Terror zu schützen, hat sich leider als große Illusion erwiesen.  

Aus diesem Grunde lädt das UTR e.V. Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Hass, Rassismus, Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  ein

In einer Zeit in der unsere Gesellschaft auseinender zu driften droht, sich jeder selbst der Nächste zu sein scheint, Hass und Gewalt weit verbreitet sind, vermittelt der UTR e.V. Autoaufkleber für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz echte, ungeplante Begegnungen und setzt positive Akzente. Unsere Demokratie gewährt uns das Recht auf freie Meinungsäußerung. Machen Sie davon Gebrauch! Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer mit Ihrer persönlichen Botschaft für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz

„Seit ich den UTR e.V. Autoaufkleber „weltoffen, gewaltfrei, tolerant“ an mein Auto geklebt habe, fragen mich spontan Leute, wo sie  den Aufkleber für ihr eigenes Auto bekommen können“, berichtet Horst Roosen Vorstand des UTR e.V. und Initiator des „Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror“. „Das bestätigt mich in meiner Meinung, dass Autoaufkleber keineswegs out sind, sondern immer noch zielsicher ihre  Botschaft zu anderen Menschen transportieren können, sagt Roosen.“

Jeder Autofahrer kann die Botschaft für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz“ sofort auf die Straße bringen.

Weltoffenheit und Toleranz bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland quasi als ein Tischleindeckdich für uneingeladene Gäste gilt. Das durch entsprechende Berichterstattung gezielt erzeugte Mitleid, für Menschen die aus anderen Ländern zu uns drängen,  ist ein schlechter Ratgeber für unser Urteilsvermögen.  Durch Weltoffenheit und Toleranz  wollen wir über den Tellerrand hinaus blicken und offen sein für Neues oder Ungewohntes. Weltoffen neue Eindrücke bekommen; sehen, wie andere Menschen leben; einen weiten Horizont haben; die Konsequenzen des eigenen Tuns bedenken; nicht egozentrisch sein.

Extremismus dagegen ist gefährlich - und auch dumm. Warum?

Weil Extremisten nicht über ihren Tellerrand hinaussehen und ihre momentane Befindlichkeit als den einzigen, allgemein-gültigen Maßstab für alle Fragen der Welt ansehen

Dazu haben sich in der Vergangenheit Autoaufkleber als nachhaltiges und wirksames Instrument der politischen Meinungsäußerung bestens bewährt.

Autoaufkleber sind ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit. Die öffentliche Meinung hat sich in der Vergangenheit schon oft durch die Slogans auf Autoaufklebern gebildet.

Das Statement mittels Autoaufkleber ist persönlicher und nachhaltiger als es online auf Websites wie Facebook, Instagram und Twitter möglich ist. Der Autoaufkleber schafft Solidarität und übt große Wirkung auf das ganze Land aus.

Mit dem UTR e.V. Autoaufkleber bekennen sich Autofahrer der verschiedensten Automarken, auf eine besonders angenehme Art zu Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz!


Zeigen Sie Stärke und kleben Sie den Sticker an Ihr Auto!

Empfehlen oder schenken Sie den  Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen……….aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit diesem Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht.

  • Ihren 4-farbigen Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie bei  https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
- Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror-
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D-64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.
Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!




China Beijing Global Trading auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


China Beijing Global Trading
171F, Anhang C, Turm A, Internationales Finanzzentrum,
8 Jianguomenwai, Distrikt Chaoyang, Peking 100140, China
Telefon:  +8 610 512 35177, 020 380 86320
E-Mail:  jriva@cbgtrading.cn.com , dc@cbgtrading.cn.com
Website:  www.cbgtrading.cn.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Internetseite https://bourse-electricite.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  09.April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
https://bourse-electricite.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://bourse-electricite.com, auf welcher eine Gesellschaft Trading-/ und Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, von der CSSF überwacht zu werden.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Bourse Electricité nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.  

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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National Bond Compare auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


National Bond Compare
Barclay House, Hockland Road
Cambridgeshire, PE13 5LF
Telefon:  02037452593
www.nationalbondcompare.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Mittwoch, April 08, 2020

Internetseite www.qfprivate.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  08.April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.qfprivate.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.qfprivate.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung Qualion Finance Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass der Name und die Anschrift der in Luxemburg ansässigen Wertpapierfirma Qualion Finance S.A. im Rahmen der oben genannten Internetseite auf missbräuchliche Art und Weise verwendet wird.

Die Gesellschaft Qualion Finance S.A., welche über die erforderlichen Genehmigungen nach dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor verfügt, steht in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Bitcoin Profit kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Profit keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.


Bitcoin Profit spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an.

Das Unternehmen bietet unter verschiedenen anonym registrierten Domains ein automatisches Handelsprogramm mit der Bezeichnung Bitcoin Profit-Software an. Hierbei handele es sich um einen komplexen Algorithmus, mit dem es möglich sei, Millionen mit Bitcoin zu verdienen. Dies sei sogar dann möglich, wenn die Kryptomärkte einbrächen. Interessierte Kunden müssten sich registrieren und ein Konto eröffnen. Zur Aktivierung ihres Kontos müssten sie einen Startbeitrag von mindestens 250 Euro zahlen. Danach würde ein Broker ausgewählt und der Kunde könne mit der Nutzung der Kryptosoftware beginnen.

Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Erfolgreiche Aktion gegen den organisierten Online-Anlagebetrug. Verhaftungen und Sicherung von Vermögenswerten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange die Meinung, dass es nicht hingenommen werden darf, dass sich in Deutschland ein System etabliert, welches sich die Taschen vollstopft und dabei das Leben seiner Opfer ruiniert.

Mit fingierten Plattformen für Finanzwetten sind im Internet binnen weniger Jahre zehntausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.

Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten. Mehr dazu: whistleblowertreff.24.eu

Der Handel mit binären Optionen oder Forex wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten.  Binäre Optionen und Forex-Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.

Anbieter, die diese Optionen oder Forex-Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen.

Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in binäre Optionen oder Forex-Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor  mit absoluter Sicherheit sein Geld.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.

Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker – sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben! Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den „erfolgreichen Manager“ oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Menschen ihr mieses Handwerk zu legen.

Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen.

Das sich dies lohnt, zeigt jetzt  eine internationale Aktion gegen den organisierten Online-Anlagebetrug.

Die zentrale Stelle für Cybercrime in Bamberg konnte jetzt neun Festnahmen in Serbien und Bulgarien verzeichnen. In Deutschland konnte ein Teil des erbeuteten Geldes sicher gestellt werden. Immerhin 2,5 Millionen Euro.

Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizeipräsidien Oberfranken, Unterfranken und München soll es sich im aktuellen Fall um zwei Tätergruppen handeln,
die in den vergangenen Jahren tausende Anleger aus ganz Europa um mehr als 100 Millionen Euro betrogen haben,.

Die Täter haben folgende Internet-Plattformen betrieben:

XTraderFX, Cryptopoint, SafeMarkets, OptionStarsGlobal und GoldenMarkets sowie Trade Capital, Fibonetix, Nobel Trade und Forbslab.

Die Rechtsanwälte des ESK vertreten bereits viele Geschädigte dieser Plattformen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.


Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dienstag, April 07, 2020

Offener Brief an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder Betr. Mitteilung zur Coronakrise.

an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 


Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die HAMBURGER MORGENPOST veröffentlichte am 06.04.2020 einen Artikel über Professor Klaus Püschel, Chef der Hamburger Rechtsmedizin.

Obduktionen von Corona-Verstorbenen veranlassten ihn zu folgender Äußerung:

„Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht. Und der astronomische wirtschaftliche Schaden, der jetzt entsteht, ist der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, nicht angemessen. Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird ...“

Ich weise außerdem auf die Aussagen von folgenden Fachleuten hin:

Professor Bhakdi 

Professor Joannides  

Professor Lohse 
Professor Scheller 
Professor Streeck 
Professor Wendtner 
Professor Willich 
https://www.youtube.com/watch?v=GQ7_5I6-8tw

Am 1. Mai beendet NRW augenscheinlich die Kontaktbeschränkungen. In der Westfalenhalle zu Dortmund soll am 1. Mai eine dreiwöchige Festveranstaltung für etwa 50.000 Muslime in der geschlossenen Halle beginnen.

Ich nehme an, dass es sich hierbei nicht um eine Falschmeldung handelt.

Kopien dieses Schreibens sende ich an den Landtag in der Hoffnung, dass diese Sachverhalte im Interesse der Bevölkerung diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
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  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“



Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G., Hamburg: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Februar 2020 gegenüber der Maka Marketing UG(haftungsbeschränkt) i.G., Hamburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform easytrade55.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu