Die BaFin weist
darauf hin, dass sie Bitcoin Profit keine Erlaubnis gemäß § 32
Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von
Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht
der Aufsicht der BaFin.
Bitcoin Profit
spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an.
Das
Unternehmen bietet unter verschiedenen anonym registrierten Domains ein
automatisches Handelsprogramm mit der Bezeichnung Bitcoin Profit-Software an.
Hierbei handele es sich um einen komplexen Algorithmus, mit dem es möglich sei,
Millionen mit Bitcoin zu verdienen. Dies sei sogar dann möglich, wenn
die Kryptomärkte einbrächen. Interessierte Kunden müssten sich registrieren und
ein Konto eröffnen. Zur Aktivierung ihres Kontos müssten sie einen Startbeitrag
von mindestens 250 Euro zahlen. Danach würde ein Broker ausgewählt
und der Kunde könne mit der Nutzung der Kryptosoftware beginnen.
Das Unternehmen
gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so
gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen