Dienstag, März 24, 2020

JT Trader : auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.03.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

JT Trader 
140 E 45th Street
New York, NY 10017, USA 

100 Adelaide Street W,
Toronto, ON M5H 1S3, Kanada
E-Mail: jtsupport@JTtrader.com
www.jttrader.com

JT Trader  hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land grenzüberschreitende Aktivitäten für JT Trader 
 gemeldet.  JT Trader  ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



LINCOLNFX CAPITAL LTD: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht (CNMV) in Spanien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die  spanische Finanzmarktaufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:


LINCOLNFX CAPITAL LTD
https://lincolnfx.capital

LINCOLNFX CAPITAL LTD ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienstleistungen in Spanien zu erbringen
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Grandefex: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.03.2020 über seine Internetseite 
whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Grandefex

Cnr Old und Church Street, Postfach 2290
Roseau, Commonwealth of Dominica
und
Muelle de Barcelona, ​​edif. Sur, 2ª Planta
Barcelona, ​​Cataluña, 08039, Spanien
Telefon:  +44 203 912 1385
E-Mail:  support@grandefex.info
Website:  https://grandefex.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Montag, März 23, 2020

Wie die Bundesregierung die Corona-Krise missbraucht, weil die Bauern jetzt nicht gegen die Düngeverordnung demonstrieren können.

Das Schicksal sowohl der Gesamtbevölkerung als auch des einzelnen Bürger oder ganzer Berufsgruppen wird weitgehend von den politischen Entscheidungsträgern bestimmt. Häufig müssen Menschen unter den Fehlentscheidungen von Verantwortungsträgern leiden.

Das zeigt sich jetzt auch in der Corona-Krise. Obwohl unsere Eliten gesehen haben was in China passierte, hat man die Füße still gehalten und keine Vorsorge getroffen. 8 Wochen hat man ungenutzt verstreichen lassen. Dafür sind jetzt unter vielen anderen Versäumnissen Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel Mangelware.

Mit der Corona Krise steht Deutschland vor massive Herausforderungen. Man sollte annehmen, dass die Politik ihre ganze Kraft in die Bewältigung dieser Krise einbringt.  

Stattdessen wird die Coronakrise offensichtlich dazu benutzt, die Entscheidung zur Düngeverordnung zu beschleunigen. Die Vorverlegung der Bundesratsitzung auf den 27.März ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass viele Hilfspakete zur Coronakrise anstehen. Das ist notwendig und auch begrüßenswert. Aber zusätzlich die Düngeverordnung mit durchzuboxen, ist eine grobe Missachtung der Rechte unserer Landwirte, denn für die geht es um ihre wirtschaftliche Existenz. 

Wenn die Düngeverordnung der EU durchkommt, werden zahlreiche Bauern ihren Betrieb schließen müssen. Denn die sieht eine schrittweise Reduzierung der Düngemengen vor. Das wiederum bedeutet eine Mangelernährung für die Pflanzen und einen geringeren Ertrag. In den Folgejahren sollen die Düngemengen weiter reduziert werden. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden. Den Landwirten würde eine schrittweise Abwärtsspirale aufgezwungen werden.

Städter, die noch nie in der Sommerhitze auf staubigem Acker den Rücken krumm gemacht haben, beklagen die Technisierung der Landwirtschaft und wissen, dass die Traktoren zu groß und zu schwer sind und der »Intensivlandwirtschaft« Vorschub leisten, aber nicht, dass zum Beispiel die neue Gülleverordnung dazu zwingt, die Gülle in den Boden einzuarbeiten. Die neuen teuren Maschinen, die das können, benötigen eine Zugleistung von mindestens 360 PS, da richtet ein alter Lanz-Bulldogg nichts mehr aus. Der alte Güllefasswagen, der über einen Drehteller den Mist in hohem Bogen auf den Acker verteilte, verbreitete für feine Städternasen zu viel Odelduft.

Wer die Verabschiedung der Gesetzespakete zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland dazu benutzt, die Düngeverordnung durchzuboxen verletzt die demokratischen Spielregeln erheblich. „Man sollte der EU klar machen, dass angesichts der Coronakrise die Düngeverordnung auf Eis zu legen ist“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR, |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

MISSBRAUCH DER CORONA-KRISE. Schlag gegen die Landwirtschaft soll vorgezogen werden

Die Bundesregierung missbraucht die Corona-Krise, weil die Bauern jetzt nicht demonstrieren können. Doch die Zeit nach der Krise kommt.

Im Schatten der Corona-Krise will die Bundesregierung offenbar ihren entscheidenden Schlag gegen die Landwirtschaft vorziehen und schnell, still und heimlich über den Tisch bringen. Denn bereits am kommenden Freitag, 27. März, plant der Bundesrat über die neue Düngeverordnung zu entscheiden. Damit soll die Entscheidung um eine Woche vorverlegt werden.

Das bedeutet auch, dass die Bundesländer im Bundesrat noch schneller die Änderung durchwinken müssen. So konnten Änderungsanträge in dem beschleunigten Verfahren nur noch bis zum vergangenen Freitagmittag eingebracht werden. Bis zum kommenden Montag müssen sich die Länder dann dazu äußern, um am kommenden Freitag schon die Beschlussvorlage abzunicken.

Der saarländische Agrarminister Jost (SPD) befeuert dieses Hoppla-hopp-Verfahren noch damit, dass er mahnend auf Brüssel verweist. Das werde dann die Herrschaft übernehmen und über Deutschland bestimmen, wenn die Düngeverordnung nicht verabschiedet werde.
Die ist eine der zentralen Angriffspunkte, weswegen die Bauern seit Herbst auf die Straßen gehen und so heftig protestieren. Denn die sieht vor, dass die Landwirte schrittweise ihre Düngemengen vermindern müssen. Das bedeutet für die Pflanzen Mangelernährung. Der Ertrag geht kontinuierlich zurück und die Böden werden zerstört. Das in mühsamer Arbeit über Generationen aufgebaute Kulturgut »Ackerboden« wird vernichtet. Über die Zusammenhänge berichteten wir bereits hier.

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will den Entwurf ohne Änderung durchsetzen, der Druck der EU-Kommission sei zu hoch. Die habe im Gegenzug zugesagt, keine weiteren Klagen gegen Deutschland zu erheben, berichtet das Branchenmagazin topagrar. An der Düngeverordnung werde nichts geändert, betont bereits Bundeskanzlerin Merkel.

Für die Landwirte jedoch geht es ums Ganze. Ihre Lage ist mehr als dramatisch. Davon zeugt der massive Proteststurm der Bauern.

Offenbar haben Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium den Druck auf Klöckner erhöht. Sie haben es sehr eilig. Sie müssen befürchten, dass die gefälschten Zahlen an die Öffentlichkeit kommen. Es fehlen zudem wichtige Daten nach den Ammoniakwerten, aus denen sich die tatsächliche Herkunft der Stickstoffbelastung ableiten lässt. Die verheimlicht das UBA.

Denn neben anderen hatte TE mehrfach nach den fehlenden Daten gefragt und bisher keine Antwort erhalten. Das bedeutet: Das UBA will nicht, dass die falschen Werte und Berechnungen herauskommen. Für ihren Propagandaeffekt reicht es, dass Städter glauben, die Landwirte würden zu viel düngen und damit das Grundwasser verunreinigen.

So werden in Österreich Messwerte in vier unterschiedlichen Tiefen im Boden genommen. Nach unten hin nehmen sie ab und gehen gegen null. In Deutschland dagegen werden nur die Messwerte dicht unter der Erdschicht genommen und die besonders hohen Werte nach Brüssel gemeldet. Das Umweltbundesamt hat also absichtlich mit falschen Werten an die EU die Grundlagen für eine Verschärfung der Düngeverordnung geschaffen.

Wie nervös die Handelnden in Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt sind, zeigt das Verhalten von Staatssekretär Flassbarth. Während eines Treffens mit Landwirten wurde er gezielt mit der Frage nach dem tatsächlichen Nitratanteil aus der Landwirtschaft konfrontiert. Flassbarth zeigte Nerven und brach den Termin vorzeitig ab.

Die Koordinatorin für »Biodiversitätspolitik« beim Deutschen Naturschutzring (DNR), llka Dege, berichtete am 5. März dieses Jahres auf einer öffentlichem Anhörung im Plenum des sächsischen Landtages zur Düngenovelle, dass nach ihren Informationen im Falle einer Ablehnung der jetzigen Düngeverordnung die EU-Kommission bestimmen wird, welche Maßnahmen hier greifen werden: »Und dann reden wir nicht mehr von minus 20 Prozent in Roten Gebieten, sondern dann reden wir von minus 20 Prozent in der gesamten Landwirtschaft oder – und auch das hat die Kommission in Aussicht gestellt, es gibt einen kompletten Düngestopp für Deutschland.«

Das Düngeverbot würde weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Tierhalter haben. Ihre Güllekanäle werden vollaufen, weil niemand mehr weiß, wohin mit der Gülle. Dem Landwirt bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder er verkauft oder entsorgt alle Tiere, oder er düngt trotz Verbot weiter. Das ist für ihn existenziell.

Landwirtschaft ohne Tierhaltung und die entsprechende Gülle als Dünger ist in weiten Teilen Deutschlands nicht möglich – schon gar nicht die Biolandwirtschaft. Absehbar ist, dass es zu stressbedingten Kurzschlusshandlungen kommen wird, wenn das Düngeverbot tatsächlich durchgesetzt werden sollte.

Die Bauern kündigen für den Fall, dass die Verordnung so durchkommt, Bauernaufstände und Verfassungsklagen an.

Die Bundesregierung missbraucht die Corona-Krise, weil die Bauern jetzt nicht demonstrieren können. Doch die Zeit nach der Krise kommt.
***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de








Tradofx Limited / ITQ Code LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23. März 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firmen auf ihre Warnliste gesetzt:


Tradofx Limited / ITQ Code LTD

support@tradofx.com
compliance@tradofx.com
jacob.nowak@tradofx.com
www.tradofx.com


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. 03.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Tradofx Limited / ITQ Code LTD nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:




Sonntag, März 22, 2020

UTR e.V. fordert für die Helfer in der Corona-Krise eine monatliche Prämie in Höhe ihres derzeitigen Gehalts bis zum Ende der Corona-Pandemie.

Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut! Nur ein „DANKE“ an die stillen Helfer in der Corona-Krise ist da viel zu wenig. Es reicht nicht aus Wertschätzung und Respekt zu zeigen in dem die Nation ihren Corona-Heldinnen und Helden öffentlich applaudiert.

Allen Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern, allen Mitarbeitenden in Arztpraxen, allen Krankenhäusern im Land und allen anderen, die im medizinischen Bereich und bei der Versorgung der Bevölkerung unermüdlichen Einsatz leisten, nicht zu vergessen die Supermarkt Angestellten, Polizei und Feuerwehr, Rettungsdienste die unter Gefährdung der eigenen Gesundheit für uns alle kämpfen, sollte für die Zeit der Corona-Pandemie ein zweites Gehalt als Dankesprämie aus Steuermitteln bezahlt werden.

Die Gesellschaft kann nicht erwarten, dass die Helferinnen und Helfer mit ihren Kräften und ihrer Gesundheit Raubbau treiben ohne dafür entsprechend bezahlt zu werden. Ein barmherziger Samariter (Lukas 10, 25-37) zu sein, das kann man sich heute nämlich nicht mehr leisten.

Eine Politik die darauf baut, dass die Helfer in der Not schon  nicht „nein“ sagen werden und auch in der jetzigen Ausnahmesituation aus reiner Selbstlosigkeit für wenig Lohn anderen helfen, entzieht sich ganz bewusst ihrer Fürsorgepflicht.

„Die Helfer in der Not riskieren ihre eigene Gesundheit im Einsatz für uns alle und dafür soll ihnen eine monatliche Prämie in Höhe ihres derzeitigen Gehalts bis zum Ende der Corona-Pandemie aus Steuermitteln bezahlt werden,“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Stimmen Sie zu? Dann teilen Sie diesen Beitrag. Danke!

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de











Samstag, März 21, 2020

Offener Brief an: Mitteldeutschen Rundfunk betr. Interview mit Professor Kekulé

an: Mitteldeutschen Rundfunk

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr wertvolles und aufschlußreiches Interview mit Professor Kekulé (https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/bayerns-kluge-entscheidung100.html).
Vielen Dank auch für Ihr Angebot, Fragen zu stellen.

Wie bekannt starben in Deutschland Anfang 2018 ca. 25.000 Personen an Infektionen durch das Influenza-B-Virus. Damals wurden keine Ausgangseinschränkungen angeordnet. An der Infektion durch Covid-19 starben bisher ca. 50 Personen. Jetzt werden Ausgangssperren verhängt. Welche Hinweise gibt es darauf, dass Covid-19 wesentlich gefährlicher ist als Influenza-B?
  
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“






Coronavirus: Die Hoffnung auf Hilfe liegt nicht in der Hand der Politik, sondern bei Medizin und Wissenschaft.

Keiner unserer politischen „Fachleute“, war bereit rechtzeitig darüber zu informieren, wie schnell sich das Coronavirus auf der ganzen Welt verbreitet hat. Oder hat es einfach nicht erkannt!

Wie gravierend die Fehleinschätzung zu dem Corana-Virus unserer politischen Elite tatsächlich war, belegt eine Aussage des Bundesgesundheitsministers von Anfang Februar: „Ich habe in den vergangenen Wochen wiederholt gesagt: Wir sind wachsam, wir sind aufmerksam, wir sind gut vorbereitet!“

Heute wissen wir: Alles heiße Luft. Noch heute müssen Ärzte um Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln kämpfen. Oft vergeblich. Der Normale Bürger bleibt bei der Versorgung mit diesen präventiven Mitteln vollkommen außen vor. Stattdessen erhält er den Rat, sich nicht in das Gesicht zu greifen und sich die Hände zu waschen.

Diese mangelnde fachliche Kompetenz, befeuert nicht nur das  mangelnde Vertrauen in diese Regierung sondern sie trägt ganz erheblich zu einer wachsenden Panik bei. „Es tritt jetzt gnadenlos zu Tage, wie sträflich eng unsere Republik auf Kante genäht ist“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Das sind alles keine idealen Voraussetzungen, die eine wirklich wirksame und ausgewogene Reaktion auf diese schwere Gesundheits- und Wirtschaftskrise wahrscheinlich machen. Die Hoffnung auf Hilfe liegt jetzt ausschließlich in der Hand von Medizin und Wissenschaft. Wissenschaft und Technologien tragen ganz alleine dazu bei, dass die Menschheit gegenüber der Corona-Pandemie nicht in der Hoffnungslosigkeit versinkt und nicht mehr so hilflos wie vor 100 Jahren bei der Spanischen Grippe gegenübersteht.

Noch gibt es keinen Impfstoff, doch in aller Welt arbeiten Wissenschaftler in den biochemischen Labors an Wirkstoffmöglichkeiten. Der Impfstoff, der zwar nicht bereits Erkrankten hilft, aber den gesunden Teil der Bevölkerung vor einer Infektion schützt, könnte ein wichtiger Punktsieg im weltweiten Wettrennen zwischen Virus und Wissenschaft sein.

Lesen Sie den Beitrag „Gesucht: Impfstoff gegen Corona“ von Holger Douglas
***

WETTRENNEN DER WISSENSCHAFTLER: Gesucht: Impfstoff gegen Corona

Im Frühsommer könnte mit klinischen Tests und ab Herbst mit der Produktion eines Impfstoffs begonnen werden. Das bestätigen auch nicht industriegebundene Fachleute.

Der Bösewicht sieht aus wie eine Eiskugel, aus der Oberfläche ragen stachelförmige Spikes heraus. Damit kann es Körperzellen angreifen, sich andocken und Zellen zerstören. Die meisten Viren allerdings sind gutartig, wir benötigen sie sogar zum Teil, um überhaupt leben zu können.

Mittlerweile steht ein neues 3D-Modell der Oberfläche des Corona-Virus COVID-19 zur Verfügung, an denen Biochemiker neue Angriffsmöglichkeiten entwickeln können. Professor Dmitry Korkin, Direktor des WPI-Programms für Bioinformatik und Computerbiologie, erklärt dazu: »Wir sind zuversichtlich, dass unsere Daten und visuellen Modelle den experimentellen Wissenschaftlern weltweit, die fieberhaft an der Lösung dieser Pandemie arbeiten, als Leitfaden dienen könnten.«

Die Entwickler untersuchen derzeit die inneren Strukturen des COVID-19-Virus; bald dürfte eine virtuelle Reise in das Corona-Virus möglich sein. Dafür bedienen sich die Modellierer der COVID-19 Strukturgenomkarte des National Center for Biotechnology Information, die für jedermann frei verfügbar im Internet steht.

Wissenschaft und Technologien tragen also wesentlich dazu bei, dass die Menschheit gegenüber dieser Pandemie nicht mehr so hilflos wie vor 100 Jahren bei der Spanischen Grippe gegenübersteht. Damals kannte man übrigens noch keine Viren, hatte nur erste vage Vorstellungen davon, dass es Erreger geben könnte, die deutlich kleiner als Bakterien sind und mitunter auch gefährlich werden können.

Während die Pandemie mehr und mehr Schlagzeilen und Leben bestimmt, beherrscht die Frage nach Gegenmitteln und einem Impfstoff die wissenschaftliche Diskussion. Noch gibt es keinen Impfstoff, doch in aller Welt arbeiten Wissenschaftler in den biochemischen Labors an Wirkstoffmöglichkeiten.

Erste Hoffnung macht, dass möglicherweise ein bereits gebräuchlicher Wirkstoff gegen Malaria auch den an COVID-19 Erkrankten helfen könnte, nämlich Chloroquin. Einer französischen Studie zufolge habe dieser Corona-Kranken bei der Genesung geholfen. US-Präsident Trump hatte schon am Donnerstag verkündet, das Mittel sei deswegen sofort zur Behandlung zugelassen. Allerdings gibt es an der Zuverlässigkeit der Studie auch Zweifel, die der deutsche Virologe Christian Drosten von der Charité äußerte. Nicht zuletzt weil die Zahl der Probanden sehr gering war.

Früher dauerte es bis zu zehn Jahren, ehe ein neues Medikament zur Verfügung stand. Das geht heute meist deutlich schneller. Neue Technologien, 3D-Visualisierungen und Molecular Modellig helfen, neue Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zwar reichen vier Wochen oder gar ein paar Tage, wie vom amerikanischen Präsidenten gefordert, nicht. Ein paar Monate werden es schon werden.

Aber etwa 40 neue Ansätze für Medikamente sind derzeit weltweit bekannt und haben zum Teil den proof of concept bestanden, also gezeigt, dass sie grundsätzlich funktionieren. Sie müssen allerdings gründlich getestet werden. Direkt in den Menschen reingehen – das halten Fachleute selbst in drängenden Zeiten für nicht sinnvoll. Über Nebenwirkungen und Fragen der richtigen Dosierung weiss man zu wenig. Allerdings könne man heute bereits viele Schritte parallel unternehmen.

An Impfstoffen forschen zum Beispiel die Pharmariesen Johnson & Johnson (JNJ) und GlaxoSmithKline (GLAXF), deren Aktien derzeit zu den wenigen steigenden gehören. In der Mitte des Geschehens in Deutschland: die Tübinger Biotech-Firma CureVac AG. Sie wird wesentlich von dem Mitbegründer Dietmar Hopp von SAP und dem ehemaligen Microsoft-Chef Bill Gates finanziert.

Dort arbeiten seit 20 Jahren Wissenschaftler an neuen Methoden, Erreger zu bekämpfen. Sie setzten schon früh darauf, mit Hilfe der mRNA (Messenger-RNA), also eines Abschnitts des Erbgutes DNA menschliche Zellen zur Produktion von Antikörpern gegen Viren zu veranlassen. Bisher wurden Impfstoffe erzeugt, indem man neue Erreger abschwächte oder inaktivierte und sie dann in Brutschränken in Massen von aufgeschlagenen Hühnereiern vermehrte. Das dauert von der Analyse des neuen Virus bis hin zur Impfstoff-Produktion allerdings oft so lange, dass sich der Virus bereits wieder verändert hat.

Der Kampf gegen neue Erreger soll jetzt deutlich schneller vonstatten gehen, die Produktionsprozess ist einfacher, immer gleich und muss nicht neu angepasst werden. Die Wissenschaftler überlisten die körpereigenen Zellen, indem sie dafür sorgen, dass die mRNA von den verschiedenen Zelltypen aufgenommen wird. Nicht so leicht, denn Zellen zeigen sich recht verschlossen und verfügen über eine ausgefeilte Abwehr.

Anschließend sollen sie dazu gebracht werden, sogenannte Entzündungsmediatoren auszuschütten, körpereigene Alarmsignale, die wiederum weitere Immunzellen aktivieren. Die »erkennen« dann die neuen Viren und können sie zerstören.

Den Tübingern gelang das biochemische Kunststück bereits bei ihrem Tollwut-Impfstoff CV7202, der ebenfalls darauf basiert, mit mRNA Zellen gewissermaßen umzuprogrammieren. Vor kurzem wurde eine erste Phase-1-Studie mit positiven Ergebnissen veröffentlicht – von den Investoren sehnlichst erwartet, die immerhin 20 Jahre lang sehr viel Geld investiert hatten.

Vermutlich dürften sich die Mühen jetzt bei der aktuellen Pandemie ein wenig auszahlen. Denn in den Staaten der OECD leben mehr als 1,2 Milliarden Menschen. Je Impfung liegt die Marge bei mindestens 10 Euro. Bei einer Impfquote von 30 Prozent ist CureVac 3,6 Milliarden Euro wert. Wobei China (1,4 Milliarden Einwohner) und die afrikanischen Staaten (1,3 Milliarden Bevölkerung) nicht einkalkuliert sind, weil sie nicht Teil der OECD sind. Deren Bevölkerung mit einberechnet macht in Summe für CureVac eine Bewertung von mehr als sechs Milliarden Euro.

Einige Probleme könnte die Impfmüdigkeit mit niedrigen Impfquoten bereiten, denkt man an jene unselige Diskussion, ob Impfen gegen Masern sinnvoll ist oder nicht. Jedoch könnte mit der »PR« über die Corona-Gefahren eine Impfung 30 Prozent der Bevölkerung erreichen. Im Frühsommer könnte mit klinischen Tests und ab Herbst mit der Produktion des Impfstoffs begonnen werden. Das bestätigen auch nicht industriegebundene Fachleute. Kapazitätsprobleme bei der Produktion werden nicht gesehen.

Mariola Fotin-Mleczek, Entwicklungsvorstand bei CureVac, sagt dazu: »Die Natur hat Mechanismen erschaffen, um das Immunsystem gegen Infektionen zu aktivieren. Mit unserer einizgartigen mRNA-Technologie können wir die Natur nachahmen und dem Körper die Information bereitstellen, die er benötigt, um gegen das Virus zu kämpfen. Die Kombination aus unserem Wissen über die mRNA, dem Verständnis der Krankheit und unsere Produktionstechnologien machen CureVac zu einem einzigartigen Akteur, um gegen jede Infektionskrankheit zu kämpfen – ganz gleich, ob diese saisonaler oder pandemischer Natur ist.«

Der Impfstoff, der zwar nicht bereits Erkrankten hilft, aber den gesunden Teil der Bevölkerung vor einer Infektion schützt, könnte ein wichtiger Punktsieg im weltweiten Wettrennen zwischen Virus und Wissenschaft sein.

***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de