Freitag, März 20, 2020

Codexfx Ltd.: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. März 2020 gegenüber der Codexfx Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.codexfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Indizes, Devisen, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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Donnerstag, März 19, 2020

Inter Globe Investment S.à.r.l.: BaFinuntersagt unerlaubt betriebene Geschäfte!

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2020 gegenüber der Inter Globe Investment S.à.r.l., London, Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachte Anlagevermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Das Unternehmen tritt telefonisch an deutsche Kunden heran und empfiehlt den außerbörslichen Erwerb von Aktien börsennotierter Aktiengesellschaften. Dabei verwendet die Inter Globe Investment S.à.r.l. Unterlagen, die mit dem Geschäfts-Logo der jeweiligen Aktiengesellschaft versehen sind. Sie stellt diese Unterlagen deutschen Kunden zur Verfügung mit der Aufforderung, sie ausgefüllt und unterschrieben an die Inter Globe Investment S.à.r.l. zurückzusenden. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf ihrer Homepage im Internet eine Anlageberatung, ein Portfoliomanagement sowie die Eröffnung eines Depots bzw. eines Kontos an.

Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG sowie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 KWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Inter Globe InvestmentS.à.r.l. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Manche betrügerische Online Handelsplattformen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.

Ohne Bankverbindung würde es Online-Betrügern nicht gelungen Milliarden Euro einzusammeln.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher besitzen Geldanlagen, die nicht ihrem Bedarf entsprechen.  Auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt gehen viele Milliarden Euro verloren. Dies zeigt eindeutig, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass sich in Deutschland ein System etabliert, welches sich die Taschen vollstopft und dabei das Leben seiner Opfer ruiniert. Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nämlich nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!

Mit fingierten Plattformen für Finanzwetten sind im Internet binnen weniger Jahre hunderttausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden.

Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.

  • Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten. whistleblowertreff.24.eu

Der Handel mit binären Optionen oder Forex wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten.  Binäre Optionen und Forex-Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.

Anbieter, die diese Optionen oder Forex-Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen. 

Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in binäre Optionen oder Forex-Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor  mit absoluter Sicherheit sein Geld.

Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen.

Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

  • Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Menschen ihr mieses Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine mitunter anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.

Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben! Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Von der Finanzbranche ist es besonders schäbig ihre Vertriebsstrategie für  ungeeignete Produkte gezielt auf die Gruppe der Senioren auszurichten, empört sich Horst Roosen vom ESK.

Hier wird offensichtlich in voller Absicht das vernichtet was in einem ganzen Arbeitsleben mühsam und unter teilweise erheblichem Konsumverzicht angespart wurde. Es kann nicht sein, dass sich hier die einen die Taschen voll stopfen und die anderen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

  • Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige Erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.  

Die Berichterstattung des ESK über Kapitalvernichtung durch Falschberatung, dubiose Anlagekonzepte und Anlagebetrug wird immer umfangreicher. Der Schutz der Anleger hat bei dem ESK und seinen Anlegerschutzanwälten oberste Priorität.

FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu Null.

Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen,  und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co.  Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der  Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern  sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.

Bei Verlusten durch Optionshandel ist äußerste Vorsicht geboten.

Denn hinter so manch verlockendem Angebot zum Verlustausgleich, stecken die gleichen Finanzbetrüger und wollen zum zweiten Mal abkassieren.

Nichts unternehmen ist die schlechteste Lösung, abgesehen davon, dass dies den Betrügern in die Karten spielt, ist es einfach wichtig den Kriminellen das Handwerk zu legen. Auch die Banken müssen erkennen, dass es sich nicht lohnt mit solchen Betrugs-Firmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Mit ständiger Berichterstattung über diese Finanz-Mafia und ihre Helfer, können die Geschäfte der Betrüger empfindlich gestört und die Verluste der Anleger minimiert werden.

Oft gibt es doch  Chancen das Investment zurückzuholen.

Eine mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung operierende Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht. Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Betroffene Anleger die Verluste durch den Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. 

Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.

Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

ESK- Vertragsanwälte haben nun gegen Empfängerbanken die für  betrügerischen  Online-Plattformen die Gelder der Anleger entgegen genommen haben, Klage eingereicht.  

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nämlich nicht gelungen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben die ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger nun Klage eingereicht.

  • Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

  • Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Frau Bundeskanzlerin, für mich war Ihre Rede an die Nation eine herbe Enttäuschung.

„Wir schaffen das“ und Appelle an die Bürger sich an die Regeln zu halten, verstärkt lediglich das mangelnde Vertrauen vieler Menschen in Ihre Regierung, und schürt weiter die sich ausbreitende  Panik.

Es ist ja nett gemeint, wenn Sie versprechen, dass die leeren Regale im Supermarkt am nächsten Tag wieder aufgefüllt werden. Nur, das glaubt ihnen niemand mehr. Aus diesem Grund wird auch weiterhin gehamstert werden. In der Krise ist sich, wie man sieht, jeder selbst der Nächste.

Ich hätte mir von Ihnen gewünscht, dass Sie zuversichtlicher und stärker aufgetreten wären und der Nation erklärt hätten, wie die gemeinsame Europäische Strategie zur Bewältigung der Krise eigentlich aussieht.

Wo sollen die sicher auf uns zukommende Welle von Schwerkranken Corona-Patienten eigentlich untergebracht und ausreichend medizinisch versorgt werden? Vor allen Dingen von wem??

Niemand weiß, wie lange diese Krise andauern wird und wie viele Tote zu beklagen sein werden. Fest steht aber, dass wir es noch einige Zeit mit dem Virus zu tun haben werden, was aber nicht bedeutet, dass die Welt für immer im Krisenmodus bleiben wird. Da haben wir vergeblich auf Informationen über bereits ergriffene und geplante Maßnahmen gehofft, was die Regierung der durch die globale Krise verursachten Rezession entgegen zu setzen hat.

Warum haben Sie der Nation nicht gesagt, dass wir es im Grunde genommen mit Zwei schweren Krisen zu tun haben? Die Coronapandemie führt doch unausweichlich zum schwersten Abschwung der Wirtschaft seit der globalen Finanzkrise 2008/09.

Frau Merkel, warum wurden 8 Wochen wertvolle Zeit verschwendet, um eine Europäische Antwort auf einen globalen Gesundheitsnotstand zu finden und auch der dadurch drohende Wirtschaftskrise entgegen zu wirken?  

Wenn Ihr Appell an die Nation dazu gedient haben sollte, uns auf die sicher kommende Ausgangssperre vorzubereiten, dann waren Sie schlecht beraten. Ein großer Teil der Bevölkerung erwartet bzw. fordert diese Maßnahme schon seit Tagen.

Frau Bundeskanzlerin, Deutschland zählt auf Sie und erwartet von Ihnen Mut, Führungsstärke und absoluten Siegeswillen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Sie unmittelbar das Richtige tun und nicht erst dann, wenn  viele andere Möglichkeiten ausprobiert worden sind. 

Frau Bundeskanzlerin, ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand in der Bewältigung dieser schweren Gesundheits- und Wirtschaftskrise. Bleiben Sie gesund und führen Sie Deutschland erfolgreich aus dieser Heimsuchung.

Horst Roosen
-Vorstand-
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Berwick Asset Management: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Berwick Asset Management

Badenerstrasse 313
8003 Zürich Schweiz
Telefon:  02038080415, 02038080428
info@berwickassetmanagement.com
www.berwickassetmanagement.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Telefax: 06071-9816829

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ESK-Schutzbund@email.de
http://express-inkasso.24.eu

Erste Schritte für Anlage – und Cyber- Betrugsopfer zur Vermögenswiederherstellung auf Teil-Erfolgsbasis.


MarketsFX: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 19.03.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

MarketsFX
https://marketsfx.it
https://marketsfx.com

Das Unternehmen behauptet, ein „Finanzdienstleister zu sein, der eine Auswahl von mehr als 1.000 finanziellen Vermögenswerten wie Währungspaaren, Aktien, Rohstoffen, Indizes und Händlern aus aller Welt anbietet“.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass MarketsFX KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder anderweitige Autorisierung erforderlich nach maltesischem Recht erforderlich ist.

Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen, einschließlich der Warnung der italienischen Regulierungsbehörde CONSOB vom 14. Oktober 2019, darauf hin, dass MarketsFX wahrscheinlich ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste ist. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Mittwoch, März 18, 2020

V&G Capital Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der V&G Capital Management GmbH, Göttingen, deren Geschäftsführer Herrn Peter Schmidt, Göttingen, sowie der Brandfortrend AG, Erfurt, jeweils mit Bescheid vom 11. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Unternehmen bieten Privatanlegern Geldanlagen auf Festgeld- und Renditekonten an. Damit betreiben die Unternehmen sowie Herr Schmidt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.hilfreich?

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Zeus Partnership OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 18.03.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Zeus Partnership OÜ

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Zeus Partnership OÜ (Registrierungscode 14482764) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Estland besitzt und Zeus Partnership OÜ daher nicht berechtigt ist, Zahlungsdienste in Estland zu erbringen . Das Unternehmen bietet Zahlungsdienste für ein Unternehmen aus St. Vincent und die Grenadinen an, Vaneda Partners LTD (mycapital.io/index.html). Finantsinspektsioon hat keine Lizenzen für letztere erteilt und es fehlt das Recht, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Internetseite www.goldingcapitalpartners.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  18. März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.goldingcapitalpartners.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://www.goldingcapitalpartners.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, Wertpapier-/ und Investmentdienstleistungen zu erbringen.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Identität der Verwaltungsgesellschaft Golding Capital Partners (Luxembourg) S.à r.l., welche in Luxemburg gemäß Kapitel 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen zugelassen ist und von der CSSF beaufsichtigt wird, auf dieser Internetseite missbräuchlich verwendet wird.

Die Verwaltungsgesellschaft Golding Capital Partners (Luxembourg) S.à r.l. steht in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite.

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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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