Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.
Sie haben in eigener Verantwortung eine große Investition
getätigt um Ihr Geld zu vermehren. Es gibt aber niemand der die Entwicklung
einer Kapitalanlage seriös vorhersagen kann. Wer bei Betrügern sein Geld
abliefert, kann davon ausgehen, dass sein Geld weg ist. Es ist in den meisten
Fällen aber möglich den Betrug vorher zu
erkennen.
Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten
Anleger mitunter dreimal Geld, weil sie
einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug
vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.
„Die Masche, dass geschädigte
Kapitalanleger, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen
oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist
nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen
ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die
bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den
Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen,
ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist
voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.
Erstberatung umsonst!
Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten
werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben
hat sind alle Probleme gelöst. Das kann
so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren
Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was
der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden
nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten
Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.
Wer hier ein Mandat
erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in
der Regel neues Ungemach.
Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant
über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei
Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin,
Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch
der nichterfolgte Rückruf.
Irgendwann wird dann
das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten
Tatsachen untermauert ist begonnen.
Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die
Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser
Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und
nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.
Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das
gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant
erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse.
Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als
Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber
noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon
kassiert worden.
- Jetzt
suchen einige Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der
Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und
erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass
sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.
Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar
nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht
allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist
vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung
verbunden.
Betroffene Anleger
können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung
der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen
Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht
fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
- Der
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste
Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten
Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur
angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst
hilfreich erweisen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Geschädigte
Kapitalanleger die verlässlich
wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen,
können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten
schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im
Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei
wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom
ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des
einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst
sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen,
gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des
ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos
eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.
Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die
betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei
gestellt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und
Cyber-Betrug erlitten haben, können von
dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK
Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren.
- Wer
sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft erstatten.
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu