Dienstag, März 10, 2020

Wie geprellte Kapitalanleger von der Anlegerfalle, über die Wiederbeschaffungsfalle, in die Anwaltsfalle tappen können.

Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.


Sie haben in eigener Verantwortung eine große Investition getätigt um Ihr Geld zu vermehren. Es gibt aber niemand der die Entwicklung einer Kapitalanlage seriös vorhersagen kann. Wer bei Betrügern sein Geld abliefert, kann davon ausgehen, dass sein Geld weg ist. Es ist in den meisten Fällen aber  möglich den Betrug vorher zu erkennen.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter dreimal Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanleger, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

Erstberatung umsonst!

Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin, Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen.

Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.  

  • Jetzt suchen einige Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu




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