Mittwoch, März 04, 2020

Die BaFin hat gegenüber der KKT UG aus Berlin mit Bescheid vom 26. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen betreibt die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sog. „face to face“-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar und noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Die Bauern haben es satt sich als „Klimasünder“, „Tierverbrecher“ oder „Brunnenvergifter“ beschimpfen zu lassen.

Das Schicksal sowohl der Gesamtbevölkerung als auch des einzelnen Bürger oder ganzer Berufsgruppen wird weitgehend von Entscheidungsträgern bestimmt. Häufig müssen Menschen unter den Fehlentscheidungen von Verantwortungsträgern leiden.

Für viele Bauern geht es aktuell um die wirtschaftliche Existenz. Wenn die Düngeverordnung der EU durchkommt, werden zahlreiche Bauern ihren Betrieb schließen müssen. Denn die sieht eine schrittweise Reduzierung der Düngemengen vor. Das wiederum bedeutet eine Mangelernährung für die Pflanzen und einen geringeren Ertrag. In den Folgejahren sollen die Düngemengen weiter reduziert werden. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden. Den Landwirten würde eine schrittweise Abwärtsspirale aufgezwungen werden.

Bis jetzt gibt es für die „alternativlose“ Klimapolitik der Merkel-Regierung viel zu wenig Protest und Widerstand.

Eine Ausnahme bilden da die Landwirte.  Die haben es satt sich als „Klimasünder“, „Tierverbrecher“ oder „Brunnenvergifter“ beschimpfen zu lassen. 

Die Landwirte zeigen sich frustriert, weil sie für eine Reihe von Umweltproblemen verantwortlich gemacht werden, von Tierschutzproblemen und Nitraten im Grundwasser bis hin zum Klimawandel. Über die Ursachen der Rückgänge der Insekten zum Beispiel weiß man nichts. Darum weiß auch niemand, was tun. Außer denjenigen, die wissen, dass es an unserer Lebensweise liegt und gleich die passenden Vorschläge parat haben. An erster Stelle steht natürlich, Abschaffen der „industriellen“ Landwirtschaft, hinweg mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln, klar, bis hin zum Abschalten sämtlicher Kraftwerke.

Doch kein Bauer kippt mehr Mittel auf die Felder, als er unbedingt muss.

Das kostet nämlich viel Geld. Ohne Pflanzenschutzmittel aber bringt kein Bauer eine vernünftige Ernte ein.

Es sind die langfristigen Auswirkungen der Merkel Regierung auf die deutsche Politik und ihre offensichtliche Unfähigkeit mit Landwirten, Politikern und Gesellschaft gemeinsam  Lösungen zu finden, um den Natur- und Artenschutz weiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht Unterstützung und eine Perspektive für die Zukunft ohne Überregulierung und Verbotspolitik.

Gesunder Menschenverstand ist gefragt und keine religiöse Hysterie, die für „Aktivisten“ eine Bedeutung haben mag,  aber angesichts des Klimawandels werden wir  nicht  mit Panik, sondern mit Vernunft und sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen eine praktikable und wirtschaftlich machbare Lösung finden.

Übrigens… in der Rennliste der Treibhausgas-Produzenten rangiert Deutschland auf einem der letzten Plätze. „Wir werden also nichts ändern, auch wenn wir Elektroautos fahren und unsere Landwirte in die Pleite getrieben haben,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR  |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie auch den Beitrag von Holger Douglas zum Thema Düngeverordnung.

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Protestaktionen geplant. Düngeverordnung: Bauern machen gegen Bundesumweltamt mobil

Für viele Bauern geht es um die wirtschaftliche Existenz. Wenn die Düngeverordnung der EU durchkommt, werden zahlreiche Bauern ihren Betrieb schließen müssen. Darum haben sie für morgen erneut zu großen Protestaktionen gegen das Umweltbundesamt aufgerufen.

Für den kommenden Donnerstag, 5. März, haben Bauern zu einem neuen Großkundgebungstag aufgerufen. Die Vereinigung »Land schafft Verbindung« ist wieder Initiator der Proteste. Schwerpunkt ist diesmal Dessau, denn dort befindet sich das Umweltbundesamt, das im Zentrum der Kritik der Bauern steht. Das Amt spielt eine entscheidende Rolle bei den unkorrekten Nitratwerten im Grundwasser, die Deutschland nach Brüssel gemeldet hatte. Allerdings befürchten vor allem Landwirte aus Nordrhein-Westfalen, aufgrund anderer Schlagzeilen medial ins Hintertreffen zu geraten und wollen nicht mitmachen.

Eine wesentliche Ursache für die heftigen Proteste der Bauern: die geplante weitere Verschärfung der Düngeverordnung. Wie mehrfach berichtet, hat Deutschland in der Regel falsche Werte für Nitrat im Grundwasser an die EU gemeldet. Wie diese Werte zustande gekommen sind, ist heftig umstritten. 2012 wurden sämtliche EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die EU zu melden. Damals sind von deutscher Seite nur Informationen zu angeblich besonders belasteten Gewässern und Gebieten nach Brüssel übermittelt worden. Das hat übrigens die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Ott-Kinast bei einem Treffen mit Landwirten am 18. November so bestätigt und gleichzeitig den Vorgang als »Witz« bezeichnet, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze lehnt bisher noch kategorisch ab, die uralten Daten von 2003 bis 2005 und 2006 und 2010 zu überprüfen, die die Grundlage der EU-Androhung gegen Deutschland bilden. Gemessen wurde wohlweislich auch nur in der obersten Grundwasserschicht, während in Österreich zum Beispiel die Nitratwerte aus vier verschiedenen Tiefen gemessen wurden. Die vermindern sich nämlich mit zunehmender Tiefe. Bakterien bauen Nitrate ab, wenn kein Sauerstoff zugegen ist.

Im Sächsischen Landtag wird am Donnerstag eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft stattfinden. Thema: »Evaluierung des sächsischen Nitratmessstellennetzes vor dem Hintergrund der Novellierung der Düngeverordnung«. Die Bauern verlangen, das Nitratmessstellennetz zu überprüfen und haben selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das allerdings wird nicht vor Ende Juli 2020 fertig sein.

»Kommen Sie am 5. März bis spätestens 9.00 Uhr vor den Landtag in Dresden, mit oder ohne Traktor, zeigen Sie Flagge, kämpfen Sie um die Rechte von uns sächsischen Bauern, denn nur gemeinsam sind wir stark!« ruft der Landesbauernverband auf.

Immerhin ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ( DIW) dem Staat beigesprungen. In einer eigenen Studie wollen die Wirtschaftsforscher herausgefunden haben, dass das Grundwasser in Deutschland vergleichsweise sehr hohe Belastungen an Nitrat aufweisen würde. Die Alarmglocken klingen bei den Landwirten angesichts der Autoren der Studie. Darunter auch Claudia Kemfert, die von vielen als Vordenkerin der Energiewende betrachtet wird.

In den Niederlanden ist der Konflikt zwischen Staat und Bauern bereits in das nächste Stadium getreten. Dort sollen die Landwirte mit Viehbetrieben in ihren Ställen die Hälfte ihres Viehbestandes reduzieren. Im Klartext: Die Hälfte des Viehs schlachten und nicht ersetzen – und das noch in diesem Jahr. Der Grund: das Pariser »Klimaabkommen«, das eine drastische Reduzierung des CO2-Ausstosses vorsieht. Die CO2-Reduzierung wird so zum Hebel, der Landwirtschaft den Garaus zu machen. Für etliche holländische Landwirte würde das bedeuten: Höfe schließen. Deswegen führen sie den Kampf auch noch deutlich härter als hierzulande.

Der Klima-Hammer droht aber auch deutschen Bauern im kommenden Jahr, wenn die angeblichen CO2-Bilanzen ins Spiel kommen. In dieser theoretischen Diskussion wären die Landwirte eigentlich gut aufgestellt, können sie doch die »CO2-Speicherung« in den Böden als Argument anführen. Doch im Bereich der Landwirtschaft wird die CO2-Speicherung im Ackerboden nicht in die große Rechnung einbezogen. Vom CO2-Handel sind Bauern ausdrücklich ausgeschlossen.

Dann kommt wieder das ominöse Umweltbundesamt ins Spiel, das als einzige Behörde feststellen soll, ob die CO2-Vorgaben überall eingehalten werden. Falls nicht, soll zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium die deutschen Landwirte zwingen, ebenfalls ihre Viehbestände zu reduzieren.

Umstritten ist auch die Frage, ab wann Bauern Dünger ausbringen dürfen. In die neue Düngeverordnung hat die Regierung nebenbei hineingeschrieben, dass auf gefrorenen Böden nicht mehr gedüngt werden darf. Da kommt im Frühjahr zu Beginn der Vegetationsperiode häufig die Frage auf, ob Bodenfrost am Morgen bereits gefroren bedeutet oder nicht. Dann dürften Landwirte ausgerechnet in jener Phase nicht mehr düngen, in der die wachsenden Pflanzen gerade Stickstoff benötigen würden.

Das Ziel der demonstrierenden Landwirte ist klar: Die Düngeverordnung muss weg. Die soll nach den bisherigen Plänen Anfang April verabschiedet werden. Käme sie durch, würde sie das Aus für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeuten. Denn die sieht eine schrittweise Reduzierung der Düngemengen vor. Das wiederum bedeutet eine Mangelernährung für die Pflanzen und einen geringeren Ertrag. In den Folgejahren sollen die Düngemengen weiter reduziert werden. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden. Den Landwirten würde eine schrittweise Abwärtsspirale aufgezwungen werden.
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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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e-mail: dokudrom@email.de

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Online-Handelsplattformen: Viele Anleger wissen oft nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.

Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. 

Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.

Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

ESK- Vertragsanwälte haben nun gegen Empfängerbanken die für  betrügerischen  Online-Plattformen die Gelder der Anleger entgegen genommen haben, Klage eingereicht.  

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nämlich nicht gelungen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben die ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger nun Klage eingereicht.

  • Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

  • Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu






Bitmex: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 04.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Bitmex

E-Mail:  support@bitmex.com 
www.bitmex.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 








Dienstag, März 03, 2020

Wer Schaden bei einer Kapitalanlage erleidet, hat berechtigte Ansprüche und kann diesen jetzt sogar mit geteiltem Kostenrisiko geltend machen.

Keine Anlage ohne Risiko! Aber das glaubt niemand!   Finanzdienstleistungen werden oft nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet werden zu können.

Schnelles Geld, höchste Rendite, kein Risiko, erstklassiger Kundenservice, Tausende zufriedene Kunden. Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische Betreiber von Websites für binäre Optionen um neue Anleger. Mittlerweile zieht sich eine richtige Ausplünderungsspur durch ganz Deutschland.

Übrigens, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger:

„ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

 Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Bei dem ESK versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen, wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Fazit:

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Die StVO als Blaupause gegen Hass, Gewalt und Terror.

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht. Ein Offizier heißt Sie an Bord willkommen und erklärt Ihnen dann, dass es natürlich für Sie auf dem Schiff keine 100%-ige Sicherheit geben könne.

Das wird in der Praxis wohl kaum passieren. Die Führung auf einem Schiff, hat alles im Griff. Auch die Sicherheit der Passagiere! Ein Offizier oder gar ein Kapitän der seinen Passagieren eröffnen würde, für deren absolute Sicherheit nicht garantieren zu können, würde wohl demnächst nicht mehr die Weltmeere befahren können.

Aber die Führungsriege unserer Regierung, allen voran der Herr Innenminister, erklärt immer wieder den Bürgern, dass es eine 100%-ige Sicherheit vor Terroranschlägen nicht geben könne. Warum eigentlich nicht? Es ist doch sein Job für unsere Sicherheit zu sorgen!   Die Bürger erwarten von ihrer Regierung, dass Sie vor Terrorismus geschützt werden, dabei aber auch ihre Grundrechte gewahrt bleiben.

Zur Erinnerung: Diesen Eid haben unsere Bundeskanzlerin und ihre Minister bei Amtsantritt geleistet:

  • „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Schutz Deutschlands vor Terrorismus, Hass und Gewalt sollte Hauptaufgabe unserer politischen Elite sein und zwar zu 100%. Ohne wenn und aber! Offensichtlich hat sich Terrorismus, Hass und Gewalt schneller weiter entwickelt als es unsere Politiker auch nur im Entferntesten für möglich gehalten haben.

Die Vielfalt des Terrors ist doch offensichtlich für viele vollkommen überraschend über uns hereingebrochen.  

Die Bedrohung kann mittlerweile unmittelbar aus allen Ecken der Welt kommen, es kann die selbst gebastelte Bombe, ein biologischer Angriff oder auch ein heimtückischer Cyberangriff sein. Statt den Bürgern zu erklären, dass man sie nur unzureichend schützen könne, wäre es dringend notwendig einen nationalen Abwehrplan vorzulegen und möglichst rasch umzusetzen.

Viel zu lange haben wir mehr oder weniger tatenlos zugesehen wie der „islamische Staat“  über die sozialen Netzwerke im Internet  Kämpfer rekrutiert und die zu Terroranschlägen auf der ganzen Welt animiert hat. Die jetzige Angriffstaktik   erfordert keine Ausbildung, keine große Planung oder Koordination mehr. Diese Taktik ist brandgefährlich.

Wer den Terrorismus beenden will, der darf natürlich keine Terroristen unterstützen. Wir liefern aber Waffen an Länder, die offensichtlich Terroristen finanzieren. Bei Drohnenangriffe gegen Terroristen wurden und werden unschuldige Zivilisten getötet. Damit schaffen wir selbst immer wieder neue Terroristen. Mit Jedem im Mittelmeer ertrunkene Flüchtling natürlich auch.

Vor der Blutspur des Terrors quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer Elite, dass wir uns unsere Lebensart und demokratische Freiheit dadurch nicht nehmen lassen, wie pfeifen im dunklen Wald.   Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere demokratische Freiheit missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind.

Für Verkehrssünder haben wir eine zentrale Kartei. Für Terroristen offensichtlich nicht.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt klare Regeln für ein sonst im Chaos versinkendes Land. Jeder der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich an die Regeln hält darf am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist unerheblich ob es ein Deutscher Führerschein oder ein Führerschein aus einem anderen Land ist. Auch die Nationalität, der Glaube oder das Geschlecht ist vollkommen egal. Es spielt auch keine Rolle ob das Fahrzeug ein Deutsches oder ein Nummernschild aus einem anderen Land hat.

Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass man sich an die Regeln der StVO hält und das Fahrzeug sich in einem technisch den Vorschriften entsprechenden sicheren Zustand befindet.

Für die Einhaltung dieser Regeln verfügt Deutschland über ein dichtes Überwachungsnetz. Jede Verfehlung wird verfolgt und geahndet. Jeder Streifenpolizist hat Zugriff auf das Zentrale Register in Flensburg und kann dadurch nicht ausgetrickst werden.

Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass wir uns im Straßenverkehr sicher fühlen können und nicht damit rechnen müssen, dass uns die Ladung eines Lastwagens durch die Frontscheibe unseres Fahrzeuges fliegt, oder dass uns auf der Autobahn ein Fahrzeug entgegenkommt. Es kommt niemand auf die Idee, dass durch die StVO unsere freiheitlichen Demokratischen Grundrechte eingeschränkt würden.

  • Der Schutz Deutschlands liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein. Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten. Im Straßenverkehr ist dies längst ganz normales Verhalten.

Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug auf einer Autobahn in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist, klingelt nach ein paar Sekunden schon das Telefon bei der Verkehrspolizei. Sofort werden die Verkehrsteilnehmer über Autoradio vor dem Falschfahrer gewarnt, Streifenwagen und Rettungswagen fahren los, Hubschrauber steigen auf. An dieser Alarm- und Rettungskette hat der normale Autofahrer einen ganz erheblichen Anteil. Er ist sich nämlich der Bedrohung im Straßenverkehr in jeder Sekunde bewusst.

Vor Terrorangriffen schützen uns keine Überwachungskameras. Sie taugen lediglich dafür eventuell den Tätern auf die Spur zu kommen. Wir wollen aber nach Möglichkeit Terroranschläge verhindern. Dazu sollten wir uns die StVO als Beispiel nehmen. Die Bürger sind bereit! Schaffen Sie die Voraussetzungen Herr Innenminister.

Der UTR e.V. - Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror- Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz verbreitet die Botschaft, dass Terror ein Zeichen der Schwäche und Frieden ein Zeichen der Stärke ist.

Man muss sich nur einmal die Wirkung vorstellen, wenn Tausende von Autos mit der Botschaft „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“ auf unseren Straßen fahren.

Dieser Autoaufkleber kann eine Eigendynamik entfalten welche eine gesellschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen kann. Je mehr Autos mit solch einem Aufkleber mit dieser positiven gesellschaftspolitischen Aussage auf unseren Straßen fahren, umso schwieriger  wird es sein, Hass und Terror zu verbreiten und  die Moral und Willenskraft unserer Gesellschaft zu untergraben. Machen Sie mit! Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für dieses gesellschaftlich positive und dringend notwendige Statement!

Zeigen Sie Stärke und kleben Sie den Sticker an Ihr Auto!

Empfehlen oder schenken Sie den  Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen……….aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit diesem Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht.

  • Ihren 4-farbigen Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie bei  https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
- Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D-64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.
Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!



Sepafx: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.03.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Sepafx
https://sepafx.com
ERoosikrantsi 2-K033,
Tallinn 10119, Estland
Ayiou Athanasiou 46, Interlink Hermes Plaza,
Agios Athanasios 4102
Limassol, Zypern.
Telefon:
+41565087194
E-Mail:
sepafxapp@gmail.com
support@sepafx.com

Sepafx existiert nach FI-Untersuchungen nicht. Sepafx hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land grenzüberschreitende Aktivitäten für Sepafx gemeldet. Sepafx ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 








www.aci-capital.net: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  03. März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende  Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.aci-capital.net

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.aci-capital.net, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, einen Sitz in 11 avenue E. Reuter, L-2420 Luxembourg zu haben und unter der Bezeichnung ACI Capital Wertpapierdienstleistungen und private Vermögensverwaltungsdienstleistungen zu erbringen.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als ACI Capital ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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