Freitag, Februar 28, 2020

OFFENER BRIEF AN: Herrn David Schraven, Geschäftsführer Correctiv GmbH

an: Herrn David Schraven, Geschäftsführer Correctiv GmbH

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren

Sehr geehrter Herr Schaven,

auf mein Schreiben (www.fachinfo.eu/schaven.pdf) haben Sie bisher nicht reagiert. Die Glaubwürdigkeit von Correctiv GmbH stelle ich deshalb in Frage. Mein Eindruck ist, daß Sie im Einvernehmen der Bundesregierung arbeiten.

Laut DIE WELT (https://www.welt.de/politik/article206172847/Hanau-Zwei-Schuesse-trafen-die-Mutter-des-Attentaeters.html) hat Tobias R. folgende Menschen erschossen:

2 Menschen auf der Straße vor Eintreffen in der Shisha-Bar,
1 Menschen durch die Tür der Shisha-Bar,
1 Menschen aus dem Auto heraus,
4 Menschen im Vorraum eines Kiosks,
1 Menschen im Innern einer Bar.

"Es gebe nach dem Anschlag in der hessischen Stadt bereits Hinweise, dass der Täter aus rechtsextremen, rassistischen Motiven gehandelt habe, sagte die Bundeskanzlerin."
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-zu-hanau-rassismus-ist-ein-gift-hass-ist-ein-gift-a-05ab1b23-5ee1-456a-b337-9b0ea703d904)

Wahrscheinlich kann mit Sicherheit gesagt werden, daß dem offensichtlich geistesgestörten Tobias R. die Rasse der Ermordeten nicht bekannt war. Es dürfte deshalb unzulässig gewesen sein, daß Frau Dr. Merkel dem Tobias R. die Morde aus rassistischen Gründen unterstellt hat. Das als "Bekennerschreiben" gewertete Video von Tobias R. ist in englischer Sprache an die USA gerichtet.

Der Verdacht ist begründet, daß Frau Dr. Merkel Volksverhetzung betrieben hat, um der AfD, ihrem politischen Gegner, zu schaden. Diese Frage muß juristisch geklärt werden. Das Verhalten der Frau Dr. Merkel war für sie offensichtlich erfolgreich. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die AfD durch die Propaganda von Frau Dr. Merkel Anhänger verloren hat.

Das Schreiben kann verbreitet werden. Gegenargumente erwarte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Werden Sie Botschafter für Weltoffenheit. Gewaltfreiheit und Toleranz

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Für eine aktive Bürgergesellschaft ist es doch einfach unbefriedigend, wenn sich die demokratischen Aktivitäten darauf beschränken, alle vier Jahre zur Wahl des Bundestages und alle fünf Jahre zur Landtagswahl  ein Kreuzchen auf einen  Stimmzettel  zu setzen und sich dann auch noch der Bewertung seines Wahlverhaltens auszusetzen ob man Demokrat ist oder eben nicht..

97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen.

Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche  Außerparlamentarische Opposition, die ihre politische und gesellschaftliche Meinung frei äußern und verbreiten sollte.

Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Werden auch Sie Botschafter für Weltoffenheit. Gewaltfreiheit und Toleranz

Vor über 65 Jahren, also lange vor dem Internetzeitalter wurden schon Botschaften via Social Media übermittelt. „Atomkraft – nein danke!“ wurde zum Beispiel mit „Steinzeit – nein danke!“ beantwortet.

Diese Kommunikation fand damals via Autoaufkleber auf allen Straßen Deutschlands statt und hat teilweise die Gesellschaft zur außerparlamentarischen Opposition gemacht. Humor, Gesellschaft, Politik, Religion, jedes Thema wurde per Autoaufkleber kommuniziert.

Diese bunten Aufkleber haben die magische Fähigkeit komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern zu reduzieren und das Ergebnis als persönliche Botschaft ja als persönliche Empfehlung auf meist sympathische Art und Weise zu übermitteln. Die magische Kraft der Autoaufkleber ist damit begründet, dass sie nicht als  Werbung sondern quasi als Mundpropaganda wahrgenommen werden und der –Marketingprofis wissen das-  über 90% der Menschen blind vertrauen. Sie sind persönliche Anmerkungen, Empfehlungen, Standpunkte und Unterstützer von unterschiedlichsten Projekten.

Massive Veränderungen in Politik, Kultur, und Weltwirtschaft verunsichern die Menschen heute.

Was gestern richtig war ist heute in Frage gestellt. Die einzige Konstante ist: Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Da ist kein Platz für Gewalt, Terror, Fremdenhass, Flüchtlingselend, Verstümmelung, Folter, Sklaverei, Vergewaltigung, Entführung von Zivilisten, Verwendung von Kindersoldaten Massakern und Kriegen.

Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz muss in das kollektive Bewusstsein aller Menschen verankert werden.

Diese glasklare Botschaft will das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror  per Autoaufkleber an Zigtausenden deutschen Autos den Menschen übermitteln.

Hätten Sie gedacht, dass Ihre Botschaft auf dem Sticker von mehr als 90% der Menschen die Blickkontakt zu Ihrem Auto haben, gelesen wird?  weltoffen – gewaltfrei – tolerant. Der UTR e.V. Autoaufkleber  – weltoffen – gewaltfrei – tolerant. Damit Ihre Mitmenschen auf den ersten Blick erkennen, mit wem sie es zu tun haben.

Dieser Autoaufkleber kann eine Eigendynamik entfalten welche eine gesellschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen kann.

  • Je mehr Autos mit solch einem Aufkleber mit dieser positiven gesellschaftspolitischen Aussage auf unseren Straßen fahren, umso schwieriger  wird es sein, Hass und Terror zu verbreiten und  die Moral und Willenskraft unserer Gesellschaft zu untergraben.

  • Stehen Sie auf, bekennen Sie sich öffentlich zu Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.
  • Stehen Sie persönlich dafür ein!
  • Helfen Sie mit die Spirale von Hass und Gewalt zu beenden.
  • Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter.
  • Zeigen Sie Solidarität!
  • Leben Sie Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz!
  • Kleben Sie den Aufkleber an Ihr Auto!

Der Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbeitrag (nicht unter 5.- Euro) bei dem UTR e.V. bestellt werden. 

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

oder klicken Sie bei https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button

Machen Sie mit! Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für dieses gesellschaftlich positive und dringend notwendige Statement!

Empfehlen Sie den Sticker weiter an  Ihre Freunde, Geschäftspartner und Bekannte. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.



Nicht zusehen………. aktiv mitmachen!

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Auf ein persönliches Wort…..

Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ruft alle Bürger auf, die Werbung gegen Gewalt, Terror und Fremdenhass und für mehr soziale Gerechtigkeit zu unterstützen!


„Auch die finanzielle Unterstützung gehört dazu“, erklärt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  „Hier geht es nicht darum, durch eine Zuwendung Steuern zu sparen oder eine individuelle Gegenleistung zu erhalten,  sondern das politische und gesellschaftliche  Wirken für das Gemeinwohl zu unterstützen. Denn der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt, Terror und sozialer Ungerechtigkeit zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.“

Donnerstag, Februar 27, 2020

ESK- Vertragsanwälte haben gegen Empfängerbanken die für betrügerischen Online-Plattformen die Gelder der Anleger entgegen genommen haben, Klage eingereicht.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.

Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet.  Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.

Es besitzt  außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten.  Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.   Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.

Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht.

  • Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

  • Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.

Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.

Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.

Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat  wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich  des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Coronavirus in Deutschland: Alles im Griff oder doch nur Propagandasprüche?

Der Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V. Horst Roosen, glaubt den Verlautbarungen, dass unser Gesundheitssystem auf alles vorbereitet sei und durch die Coronavirus Epidemie nicht überfordert sein könnte, aus eigener Erfahrung nicht.

Wie schnell Krankenhäuser an ihre Grenzen stoßen, hat Roosen vor 3 Monaten erlebt. Mit dem Rettungswagen in das Klinikum eingeliefert, um dann 8 Stunden auf einer Transportpritsche in der Notaufnahme zu verbringen. Als nach 8 Stunden eine Ärztin kam, entschuldigte diese sich bei Roosen mit den Worten „ Es tut mir leid, dass Sie so lange warten mussten, aber ich kann mich ja nicht teilen“.

Vor 8 Wochen war ein schon über Jahre eingenommenes ärztlich verordnetes Medikament über mehrere Wochen nicht lieferbar. „Nach solchen Erlebnissen fällt es schwer an die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems in Ausnahmesituationen zu glauben“ sagt Roosen.

Offensichtlich verfügt Deutschland, selbst vor dem Hintergrund, dass unsere Pharmaindustrie aus Kostengründen viele Medikamente in asiatischen Ländern fertigen lässt, noch nicht einmal über Notvorräte an Medikamenten. Da helfen die deutschtypischen Durchhalteparolen man bräuchte sich überhaupt keine Sorgen machen und man habe alles im Griff, wenig überzeugend.

Der Obermanager der Corona-Krise, Gesundheitsminister Jens Spahn, ist offensichtlich mit Vorbereitung und  Notfallinterventionsplanung nicht ausgelastet. Wie sonst ist es zu erklären, dass Spahn Zeit findet, sich aktiv bei der Suche nach einem neuen Unionschef zu beteiligen und für Armin Laschet Wahlkampf zu betreiben.

Zitat Laschet: „Wir haben die Corona-Lage unter Kontrolle!“
Zitat Spahn:   „ Deutschland steht am Beginn einer Epidemie.“

„Von regelmäßige gründlichem Händewaschen wird sich der Coronavirus kaum beeindruckt zeigen“, vermutet Roosen.

Lesen Sie nachfolgend den Beitrag von Holger Douglas.


Weiter unklare Lage: Coronavirus in Deutschland

Am Beispiel China sieht man, wie schnell ein Gesundheitssystem durch eine Epidemie überfordert werden kann und Krankenhäuser an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität stoßen.

Die ersten Fälle von Coronavirus COVID-19 Infizierten werden aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeldet. Zwei Patienten sind in Behandlung, bestätigte das Universitätsklinikum Düsseldorf. In ein Krankenhaus in Erkelenz wurde am Wochenende ein Mann mit einer schweren Lungenentzündung eingeliefert; er sollte nach Düsseldorf transportiert werden. Wie das Gesundheitsministerium NRW mitteilte, war der Mann in einem ernsten Zustand. Er leidet, wie dpa berichtete, unter einer Vorerkrankung und hatte offenbar Kontakt zu einem Bekannten, der sich geschäftlich in China aufhielt. Keine Symptome zeigen dessen Kinder. Laut BILD habe der Patient auch mit einem Bundeswehr-Soldaten in Kontakt gestanden, der im Krankenhaus Koblenz untersucht werde. Der Stützpunkt der Bundeswehr in Köln-Wahn wurde abgeriegelt.

Schulfrei gibt es im Kreis Heinsberg an der deutsch-niederländischen Grenze ab heutigem Mittwoch bis zum kommenden Montag. Auch die Kitas sollen geschlossen bleiben.

Lässt sich das noch am einem Aschermittwoch einigermaßen ordentlich regeln, so wird die Frage in den nächsten Tagen laut: Wie mit dem Coronavirus umgehen?

In Geilenkirchen wurden Schwimmbad und Stadtbücherei geschlossen, ebenso das Rathaus für den Publikumsverkehr. So bleiben die Angestellten einigermaßen geschützt. Doch der so heftig propagierte öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn erweist sich als Falle. Eng gedrängte Menschenmassen sind ideal für die Verbreitung von Erregern. An Haltegriffen und Griffstangen verbreiten sie sich besonders gut.

In Baden-Württemberg im Landkreis Göppingen erkrankte ein 25-jähriger, der sich zuvor in Italien aufgehalten hatte.

Nicht besonders klug dürfte der Rat der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit an aus den betroffenen Regionen Norditaliens rückkehrende Menschen sein, sicherheitshalber einen Arzt zu kontaktieren. Das dürfte Berliner Praxen vollends kollabieren lassen. Dagegen empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass nur Reisende, die einen persönlichen Kontakt mit einem COVID-19 Infizierten hatten, sich beim Gesundheitsamt melden sollen.

Ebenfalls aus Berlin kommt die Idee von Innensenator Andreas Geisel (SPD) die gesamte Stadt abzuriegeln. Wie in Italien könnten die Stadt oder einzelne Kieze abgesperrt werden. »Wir machen uns darüber Gedanken«, so wird Geisel zitiert. Der Katastrophenschutz sei vorbereitet, will der Senator Berliner Handlungsbereitschaft demonstrieren. Derweil gehen Berliner Apotheken Atemschutzmasken aus, die Lager der Großhändler sind offenbar leer. Die Masken werden normalerweise zum großen Teil in China produziert.

Wie der Berliner Virologe Christian Drosten sagte, würde eine Infektionswelle volle Arztpraxen, belegte Intensivstationen und überlastete Gesundheitsämter bedeuten. Zur Zeit registriere man bereits eine Grippewelle; die Ärzte fürchten ein Zusammentreffen beider Infektionswellen. Drosten: »Wir müssen mit angemessenem Aufwand versuchen, die Ausbreitung zu verlangsamen, um einen intensiven Belastungspuls auf das Gesundheitssystem abzumildern.«

Doch am Beispiel China sieht man, wie schnell ein Gesundheitssystem durch eine Epidemie überfordert werden kann und Krankenhäuser an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität stoßen.

Vermutlich nicht besonders zielführend war die Entscheidung der italienischen Regierung, Direktflüge nach China einzustellen. Der Sonderberater der italienischen Regierung, der WHO-Arzt Walter Ricciardi, erklärte, dass sich deshalb die Reisenden andere Wege gesucht hätten. So habe niemand mehr einen Überblick darüber, wer aus China kam. Möglicherweise Infizierte hätten nicht entdeckt und gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt werden können. Die Suche nach dem berühmten »Patienten null« musste erfolglos bleiben. Das lässt kaum mehr einen Schluss auf Ausbreitungswege zu und vor allem nicht darauf, wie viele Personen bereits mit dem Virus infiziert worden sein könnten. So könnten die bislang bekannt gewordenen Zahlen nur die Spitze eines Eisberges sein, wie das der Generalsekretär der WHO bereits in den Raum gestellt hatte.

Mittlerweile über 81.000 bestätigte Erkrankte weltweit meldet die Johns Hopkins Universität auf ihrer Übersichtsseite.

Das Gute: Die Kurve der Erkrankungen in China flacht nach steilem und rasantem Anstieg langsam, aber deutlich ab, während sie in anderen Ländern langsam, aber auf einem wesentlich niedrigeren Niveau ansteigt.

Doch genaue Zahlen über Infizierte und Erkrankte sind schwer aufzustellen. Sie sind wenig später schon wieder überholt. Viel hängt auch davon ab, ob und wie Fälle von Erkrankungen gesucht werden.

Das typische bei Coronaviren ist, dass sie sehr schnell ihre Wirte wechseln und von Tier auf Mensch und Mensch zu Mensch springen können. Die jüngste Variante zeichnet sich dadurch aus, dass sie sehr lange unentdeckt im Organismus schlummern und dann in Form einer Krankheit ausbrechen kann. 14 Tage galten bisher als Inkubationszeit, es gibt aber auch Berichte, nach denen die Inkubationszeit bis zu vier Wochen dauern kann. Das Virus befällt offenbar bevorzugt ältere Männer, in geringerem Umfang Frauen und wenig Kinder.

Allerdings besteht zur Panik angesichts der bisherigen Daten kein Anlass. Coronavirus COVID-19 ist offenbar sehr ansteckend, doch nicht besonders letal. Es befällt offensichtlich nur die oberen Atemwege, kann dadurch leicht ausgehustet und in der Umgebung verteilt werden.

Kein Vergleich mit dem Ausbruch einer anderen berüchtigten Epidemie. Es gab noch keinen Massentourismus und keinen sehr lebhaften Luftverkehr, dennoch brach vor ziemlich genau 100 Jahren die Spanische Grippe aus und tobte fast zwei Jahre rund um den Globus. Die ersten Berichte kamen aus Spanien, daher der Name. Mit geschätzten 25 bis 50 Millionen Todesopfern übertraf sie selbst die Zahl der Toten des Ersten Weltkrieges. Vielleicht waren es auch 70 Millionen, das lässt sich nicht mehr genau feststellen. Auffallend war, dass damals nicht Kleinkinder und ältere Menschen besonders betroffen waren, sondern 20 bis 40-Jährige. Die Krankheit verlief kurz und heftig verbunden mit starkem Fieber, Kopf und Gliederschmerzen. Nach wenigen Tagen erging es vielen Patienten wieder besser. Die Toten erlagen meist Folgeerscheinungen wie Lungenentzündung oder bakteriellen Infektionen.

Allerdings stehen wir heute längst nicht mehr so wehrlos einer Pandemie gegenüber wie unsere Vorfahren vor 100 Jahren. Wissenschaft und Medizin sind beeindruckend weit fortgeschritten, und es stehen Werkzeuge zur Verfügung, von denen man früher nur träumen konnte. So war innerhalb kurzer Zeit das Genom von COVID-19 entschlüsselt und wurde in das Internet gestellt. Weltweit konnten sich Fachleute an die Untersuchung machen. Eine einzigartige fundierte wissenschaftliche Diskussion rund um den Globus entstand.

Neue biotechnologische Entwicklungen verkürzen die Entwicklung eines Impfstoffes sehr deutlich. So werden in den Labors der Biotech-Unternehmen gerade Rekorde gebrochen. Innerhalb von nur sechs Wochen, nachdem die Wissenschaftler die genetischen Informationen über das neue Coronavirus erhalten hatten, konnte das US-Biotech-Unternehmen Moderna einen ersten experimentellen Coronavirus-Impfstoff an Forscher der US-Regierung verschicken. Diese Geschwindigkeit stellt einen Durchbruch dar. Bei der vorangegangenen Virusepidemie SARS benötigten die Forscher noch 20 Monate, um einen Impfstoff reif für Testphasen entwickelt zu haben. Das galt damals bereits als schnell.

Die erste Charge des neuen Coronavirus-Impfstoffs – genannt mRNA-1273 – wurde an das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) geschickt. Die ersten Tests mit dem potenziellen Impfstoff könnten im April beginnen. Doch der Test- und Zulassungsprozess würde mindestens ein Jahr dauern, sollten diese Tests bestanden werden.

Der Direktor des NIAID, Anthony Fauci, sagte, dass bis Ende April eine klinische Studie laufen soll. Das wäre der »erste Schritt«, um einen Impfstoff für den Einsatz zur Verfügung zu stellen.

Laut Wall Street Journal würden einige Dosen des Impfstoffs an Freiwilligen getestet, ob er tatsächlich eine Immunantwort erzeugt, die vor dem Virus schützen soll. Laut Fauci würden 45 Personen an der Studie teilnehmen. Doch selbst wenn die klinische Studie erfolgreich verlaufen sollten, seien weitere Tests und behördliche Genehmigungen erforderlich, bevor der Impfstoff auf breiter Basis eingesetzt werden könne. Ein Impfstoff stünde erst in mindestens einem Jahr und 18 Monaten bereit. Dann könnte die Epidemie wieder abgeflaut sein.

Ebenso arbeiten die Pharmariesen Johnson & Johnson (JNJ) und GlaxoSmithKline (GLAXF) an Impfstoffen. Die Aktien von Gilead (GILD) sind am Montag um fast fünf Prozent angestiegen. Die Weltgesundheitsorganisation hatte nämlich mitgeteilt, dass eines der Medikamente, Remidesivir, Anzeichen für eine erfolgreiche Reaktion des Coronavirus zeigt.

Bruce Aylward, ein stellvertretender Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sagte auf einer Pressekonferenz in Peking: »Es gibt derzeit nur ein Medikament, von dem wir glauben, dass es wirklich wirksam sein könnte, und das ist Remedesivir.« Dieses experimentelle Medikament wurde bereits zur Behandlung des Ebola-Virus eingesetzt und später auch erfolgreich bei Tieren, die mit dem COVID-19 ähnlichen Viren MERS und SARS infiziert waren. Jetzt beginnen klinische Versuche mit Remdesivir am Menschen. Die Ergebnisse könnten innerhalb weniger Wochen vorliegen.

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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
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Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Jubilee Ace: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 27. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Jubilee Ace

mit angeblichem Sitz in
Sea Meadow House
Blackburne Highway
PO Box 116
Road Town, Tortola
British Virgin Islands
sowie
City Center Regus
Tower Business Centre, 2nd floor
Tower Street
Swatar BKR4013
Malta
Tel: +356 2546 6666
contact@jubileeace.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass
jubileeace.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


naga-markets.online| icfxmarkets.com| caliburcapital.net| : auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 27.02.2020 über seine Internetseite  http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgende  Websites auf ihre Warnliste gesetzt.

naga-markets.online
 icfxmarkets.com
 caliburcapital.net

Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) informiert die Anleger, dass die genannten Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder zur Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 erteilt wurde.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Profitix / ProfitiX Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 27.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt.

Profitix / ProfitiX Ltd.

Carenage Bay Canouan Island
VC0450 Kingstown, St. Vincent und Grenadinen;
Suite 305, Griffith Corporate Center Postfach 1510,
Beachmont Kingstown St. Vincent und die Grenadine
Telefon:  +18007997635; 018002288480; 02031293627
E-Mail:  helpdesk@profitix.com 
Website:  www.ProfitiX.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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www.bankobaku.com: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 27. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
www.bankobaku.com
Tel: +405478477674
E-Mail: info@bankobaku.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Website www.bankobaku.com nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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