Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch
Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading,
Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Diese
Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird
den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld
investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust
eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist
behauptet. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der
Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei
der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt
sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein
solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten.
Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf
dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft
aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen
wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf
ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern
sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast
nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen
Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen
Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen
zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling
– Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter
auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen
Drahtzieher habhaft zu werden.
Ohne Bankverbindung
würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben
ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht.
- Einer
Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind
verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines
Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch
die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des
Handelsregistereintrages.
- Zudem
obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu
plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen
ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung
abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese
mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund
lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
„feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer
Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den
eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Bei ihrer
Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der
Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht
zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den
ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die
betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen
Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die
Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis
der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht
auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und
Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt
Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet,
Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute
außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt
von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu
informieren.
Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für
die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung
aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über
ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Es ist nicht
ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei
Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides
Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die
Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines
Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung
eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben.
Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung
und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind
äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht
festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das
Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto
eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt
sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen
einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis
vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender
Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos
stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25
Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss
auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck
des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank
dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto
eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht
Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung
der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Darüber
hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen
einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens,
die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank
ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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