Freitag, Februar 21, 2020

Tesla darf für seine Fabrik nun doch 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin weiter roden.

Die Justiz war schneller als die Holzerntemaschinen. Am vergangenen Wochenende gab sie einem Eilantrag von Ökoaktivisten statt, mit dem die weitere Rodung von insgesamt 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin gestoppt wurde.

Es dauerte ein wenig, bis sich der Entscheid herumgesprochen hatte. Noch zwei Stunden nach dem Erlass arbeiteten die Harvester; erst nachdem die Polizei auf dem Gelände auftauchte, wurden die Rodungsarbeiten gestoppt.

Auf dieser Fläche soll bekanntlich das neue Automobilwerk von Tesla entstehen. Rund 500.000 Elektroautos will der amerikanische Hersteller in der ersten deutschen »Gigafactory« pro Jahr fertigen. Im Eiltempo will Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Renommierprojekt durchziehen. Er hat auch angekündigt, dass eine neue »Task Force« in seiner Staatskanzlei für das Tesla-Milliardenprojekt eingerichtet werden soll.

Einen entsprechenden Antrag auf Baustopp hatte neben dem Verein Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Grüne Liga Brandenburg e.V., ein »Netzwerk ökologischer Bewegungen«, gestellt. Dessen Ursprünge stammen noch aus alten DDR-Zeiten. Es tut sich heute dadurch hervor, Hand in Hand mit dem dubiosen Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde zu klagen. Die Truppe hat sich »Aktionen und öko-anarchistischer Theorie und Praxis« verschrieben und lehnt Firmensponsoring und staatliche Gelder nicht ab.

Der Rechtsanwalt der Grünen Liga, Dirk Teßmer: »Die Anlage von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind.« So dürfen die Arbeiten erst erfolgen, wenn eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die Stellungnahme von Fachbehörden, Umweltverbänden und Öffentlichkeit bekannt sein.

Heinz-Herwig Mascher (61), der Vorsitzende der Grüne Liga Brandenburg e. V.: »Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch empfunden.« Tesla dürfe keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen, bevor die Fabrik genehmigt ist.

Wer nun glaubte dass, die klagenden Vereine, das Projekt Tesla zum Scheitern bringen könnten ist einem Irrtum unterliegen.

Die Grüne Liga und der bayrische VLAB mussten eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Tesla die Rodungsarbeiten in Grünheide fortsetzen darf.

Da mögen die vorgetragenen Gründe der Kläger „gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind“ noch so logisch geklungen haben, so logisch ist das in unserem Rechtssystem aber nicht.

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Will heißen, für den normalen Bürger gilt: „Urteil ist Urteil – basta!“

Aber für die „Richtigen“ oder die „Guten“ die in  Deutschland  die Elektromobilität unabhängig von den Kosten, den Wünschen, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig fördern, hat sich erwartungsgemäß eine spezielle Rechtsanwendung gefunden. Merke: Bestandsschutz gibt es nur für die „Guten“. Im Merkel-Deutschland müssen Privilegierte von Urteilen keine Konsequenzen befürchten und Gesetze werden so wie so passend ausgelegt. Der Klimawahn räumt eben alle juristischen Hürden mühelos beiseite. Motto: „Wir schaffen das!“

Wenn nun das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg den politischen Erwartungen und der Merkelschen Klimapolitik genau entspricht, so ist dies natürlich reiner Zufall!

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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Heuschreckenplage: Jetzt hilft nur noch Gift!

Es ist eine Plage biblischen Ausmaßes. Die achte Plage: Heuschrecken.

2. Mose - Kapitel 10: ….siehe, so will ich morgen Heuschrecken kommen lassen an allen Orten,  dass sie das Land bedecken, also dass man das Land nicht sehen könne; und sie sollen fressen, was euch übrig und errettet ist vor dem Hagel, und sollen alle grünenden Bäume fressen auf dem Felde und sollen erfüllen dein Haus, aller deiner Knechte Häuser und aller Ägypter Häuser, desgleichen nicht gesehen haben deine Väter und deiner Väter Väter, seitdem sie auf Erden gewesen bis auf diesen Tag.

Die Menschen in Ostafrika wären vermutlich froh, wenn sie über die hierzulande so verteufelten Insektizide verfügten, die den Heuschrecken den Garaus machen und die Ernährung der Menschen retten könnten. Immerhin gesteht ein Biologe hierzulande zu, dass zur Bekämpfung der Plage jetzt nur noch ein großflächiger Einsatz von Gift helfe.

Lesen Sie den Beitrag von Holger Douglas

Ostafrika.  Heuschreckenplage weitet sich aus

In Ostafrika sorgt eine gigantische Heuschreckenplage für Nahrungsmittelknappheit. Helfen würden die hierzulande so verteufelten Insektizide.

Eine jener biblischen Plagen, die von Zeit zu Zeit über die Menschheit kommen, erinnert uns wieder daran, dass »Mutter Natur« alles andere als milde und gnädig ist. Eine heftige Heuschreckenplage hat ostafrikanische Staaten befallen. Nicht ungewöhnlich zunächst, doch diesmal soll es eine besonders massive sein; die Rede ist sogar von der schlimmsten Heuschreckenplage seit mehreren Jahrzehnten. Somalia hat bereits den Notstand ausgerufen. Die Heuschrecken bedrohten bereits die instabile Versorgungslage in dem armen ostafrikanischen Land.

Im Nordosten Kenias berichten die Behörden von einem 60 Kilometer langen und 40 Kilometer breiten Schwarm.

Eine landende Boeing 737 auf dem Flug von Djibouti nach Dire Dawa geriet Anfang Januar im Landeanflug in einen Heuschreckenschwarm. Die Heuschrecken zerplatzten an Rumpf, Triebwerken und Cockpitscheiben, die Piloten starteten durch und versuchten in einem zweiten Anlauf, zu landen – ohne Erfolg. Die Crew flog weiter zu ihrem letzten Ziel Addis Abeba, wo sie sicher landete. Durch die völlig verschmierten Scheiben konnten Piloten allerdings kaum noch etwas sehen. Das Flugzeug musste elf Stunden lang geschrubbt und auf Schäden untersucht werden.

Die Vereinten Nationen haben bereits eine offizielle Warnung herausgegeben, dass die neue Heuschreckenplage Anlass zu höchster Besorgnis biete. Versorgung mit Lebensmitteln sei akut gefährdet. Die Heuschrecken wandern aus dem benachbarten Somalia und Äthiopien nach Kenia ein und finden dort ideale Fressbedingungen. Ein Schwarm von der Größe eines Quadratkilometers kann so viel Vegetabilien vernichten wie 35 000 Menschen benötigen. Radikal werden Mais- und Bohnenfelder in Windeseile leergefressen. Ein Schwarm kann schon mal aus einer Milliarde der Fluginsekten mit einem Gesamtgewicht von 1500 Tonnen bestehen. Heuschrecken fressen am Tag etwa so viel, wie sie wiegen, und ein einzelner Schwarm kann bis zu 150 Kilometer am Tag zurücklegen, der nächste Regen kann die Schwärme noch größer werden lassen.

Die Einwohner können nicht viel tun – außer zu versuchen, die Heuschrecken zu verjagen. Ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen angesichts der schieren Massen. Es helfen nur noch Insektizide.

Die UN warnen bereits vor Nahrungsmittelknappheit. Während also in Ostafrika möglicherweise eine Hungersnot durch die Heuschreckenplage droht, diskutiert man hierzulande, die Agrarproduktion einzuschränken. Im WDR-Presseclub plauderten kürzlich satte und im Vergleich zu den meisten Afrikanern sicherlich auch reiche Zeitgenossen aus der Medienwelt darüber, dass »wir« zu viel produzieren, und wie die Landwirtschaft der Zukunft auszusehen habe. Sie wissen sicher, dass das Übel der deutschen Landwirtschaft angeblich darin bestehe, dass ein beträchtlicher Teil der Lebensmittel exportiert wird. Ein WDR-Reporter beschwerte sich mehrfach, dass Schweine exportiert werden.

Offenbar weiss er nicht, dass bisher vor allem jene Teile der Schweine exportiert werden, die hierzulande nicht auf den Teller kommen. Dagegen importiert Deutschland wiederum Schnitzel. Ähnliches geschieht bei Geflügel. So wird fast nichts weggeworfen.

Hierzulande wollen Grüne und Linke über eine »Agrarwende« angeblich die Natur ruinieren und zerstören tatsächlich dadurch die Landwirtschaft. Deutschland gehört zu den klimatisch begünstigten Regionen der Welt, in denen sehr effektiver Landbau möglich ist. Beste Bedingungen also – doch Ackerbau und Viehzucht sollen drastisch eingeschränkt, Deutschlands sehr effektive Landwirtschaft und ihr wichtiges Kapital, über Generationen hinweg aufgebaute gute Ackerböden, zerstört werden.

Die Menschen in Ostafrika wären vermutlich froh, wenn sie über die hierzulande so verteufelten Insektizide verfügten, die den Heuschrecken den Garaus machen und die Ernährung der Menschen retten könnten. Immerhin gesteht ein Biologe hierzulande zu, dass zur Bekämpfung der Plage jetzt nur noch ein großflächiger Einsatz von Gift helfe.

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  • Darf man noch Diesel Fahren?
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  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Axe Invest/Medar Partners Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Axe Invest/Medar Partners Ltd.
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island Majuro, Marshall Island, MH96960
+442080893060; +41225017515
support@axeinvest.com
https://axeinvest.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Donnerstag, Februar 20, 2020

Asset Trade International (Europe) S.A.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Asset Trade International (Europe) S.A.
Angeblicher Firmensitz
9 Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
www.asset-trade-international.com

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Asset Trade International (Europe) S.A. nicht bekannt ist, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

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La Roche Capital Corp.: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

La Roche Capital Corp.
mit angeblichem Sitz in
26 Broad Street
New York, NY 10005
Vereinigte Staaten von Amerika
Tel: + 1 646 980 5829
Fax: +1 888 384 6919
info@la-roche-capital.com
www.la-roche-capital.com


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Betroffene Anleger melden sich unter:




Corporate Consulting Group Inc.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Corporate Consulting Group Inc.
Skadden Arps STE 2100, 233 W Wacker Drive
Chicago, Illinois, 60606 USA
Telephone: +1 312 940 4642
Fax: +1 312 893 2264
info@corporateconsultinggrpinc.com
: www.corporateconsultinggrpinc.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


www.intesa-gestion.com auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.02.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) vor den Aktivitäten der Website


www.intesa-gestion.com

die Vermögensverwaltungsdienste und Immobilieninvestitionen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten. Die Personen, die die Website www.intesa-gestion.com betreiben, sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien zu erbringen.

Darüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheint den von der FSMA in der am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigten betrügerischen Vermögensverwaltungs- oder Sparplanangeboten zu ähneln. Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der italienischen Bank namens Intesa Sanpaolo S.P.A.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote dieser Website für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.

***
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

www.luxstargroup.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.luxstargroup.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.luxstargroup.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung

Luxstar Group
mit angeblichem Sitz in
62, avenue Victor Hugo
L-1750 Luxembourg

Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als Luxstar Group ausgibt, nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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BIC Asset Management: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

BIC Asset Management
International Plaza, 10 Anson Road,
079903Singapur
sowie
32F Tower 1, Millenium City, Kwun Tong Road,
Kwun Tong, Kowloon, Hong Kong

Web: https://www.bicassetmanagement.com
E-Mail: info@bicassetmanagement.com
stacy.lim@bicassetmanagement.com
marcus.a.young@bicassetmanagement.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen bzw Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) sowie der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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