Freitag, Februar 21, 2020

Tesla darf für seine Fabrik nun doch 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin weiter roden.

Die Justiz war schneller als die Holzerntemaschinen. Am vergangenen Wochenende gab sie einem Eilantrag von Ökoaktivisten statt, mit dem die weitere Rodung von insgesamt 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin gestoppt wurde.

Es dauerte ein wenig, bis sich der Entscheid herumgesprochen hatte. Noch zwei Stunden nach dem Erlass arbeiteten die Harvester; erst nachdem die Polizei auf dem Gelände auftauchte, wurden die Rodungsarbeiten gestoppt.

Auf dieser Fläche soll bekanntlich das neue Automobilwerk von Tesla entstehen. Rund 500.000 Elektroautos will der amerikanische Hersteller in der ersten deutschen »Gigafactory« pro Jahr fertigen. Im Eiltempo will Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Renommierprojekt durchziehen. Er hat auch angekündigt, dass eine neue »Task Force« in seiner Staatskanzlei für das Tesla-Milliardenprojekt eingerichtet werden soll.

Einen entsprechenden Antrag auf Baustopp hatte neben dem Verein Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Grüne Liga Brandenburg e.V., ein »Netzwerk ökologischer Bewegungen«, gestellt. Dessen Ursprünge stammen noch aus alten DDR-Zeiten. Es tut sich heute dadurch hervor, Hand in Hand mit dem dubiosen Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde zu klagen. Die Truppe hat sich »Aktionen und öko-anarchistischer Theorie und Praxis« verschrieben und lehnt Firmensponsoring und staatliche Gelder nicht ab.

Der Rechtsanwalt der Grünen Liga, Dirk Teßmer: »Die Anlage von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind.« So dürfen die Arbeiten erst erfolgen, wenn eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die Stellungnahme von Fachbehörden, Umweltverbänden und Öffentlichkeit bekannt sein.

Heinz-Herwig Mascher (61), der Vorsitzende der Grüne Liga Brandenburg e. V.: »Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch empfunden.« Tesla dürfe keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen, bevor die Fabrik genehmigt ist.

Wer nun glaubte dass, die klagenden Vereine, das Projekt Tesla zum Scheitern bringen könnten ist einem Irrtum unterliegen.

Die Grüne Liga und der bayrische VLAB mussten eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Tesla die Rodungsarbeiten in Grünheide fortsetzen darf.

Da mögen die vorgetragenen Gründe der Kläger „gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind“ noch so logisch geklungen haben, so logisch ist das in unserem Rechtssystem aber nicht.

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Will heißen, für den normalen Bürger gilt: „Urteil ist Urteil – basta!“

Aber für die „Richtigen“ oder die „Guten“ die in  Deutschland  die Elektromobilität unabhängig von den Kosten, den Wünschen, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig fördern, hat sich erwartungsgemäß eine spezielle Rechtsanwendung gefunden. Merke: Bestandsschutz gibt es nur für die „Guten“. Im Merkel-Deutschland müssen Privilegierte von Urteilen keine Konsequenzen befürchten und Gesetze werden so wie so passend ausgelegt. Der Klimawahn räumt eben alle juristischen Hürden mühelos beiseite. Motto: „Wir schaffen das!“

Wenn nun das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg den politischen Erwartungen und der Merkelschen Klimapolitik genau entspricht, so ist dies natürlich reiner Zufall!

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  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
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