Samstag, Februar 01, 2020

Beim Geld anlegen spielt das Glück eine weitaus größere Rolle, als wir es uns selbst zugeben wollen.

Genau so wenig wie Sie die Lottozahlen voraussagen können, werden Sie die Entwicklung eines Investments vorhersehen können. Die Karten werden immer wieder neu gemischt. Es nutzt also wenig auf Erfahrung zu bauen, die gewonnenen Kriege von Gestern sind Geschichte und nicht Zukunft. Denken Sie daran wenn Ihnen Ihr Anlageberater die tolle Entwicklung der Anlage in der Vergangenheit präsentiert. Auch er kann nicht in die Zukunft sehen.

Kapitalanleger, was wäre das Leben ohne Geld,  Gesundheit und  Glück? …….Trostlos!

GLÜCK UND UNGLÜCK SPIELEN BEI ERFOLGREICHEN ODER NICHT ERFOLGREICHEN KAPITALANLAGEN EINE WICHTIGE ROLLE.

Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen?  Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank?

Glück und Gesundheit hängen zweifellos zusammen. „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.

Wir konsumieren oft  weit über unseren eigentlichen Bedarf hinaus, weil wir uns dadurch besser fühlen.  Eigentlich ist dadurch der Spruch „Geld macht nicht glücklich“ widerlegt. Denn wie man sieht, kann man mit Geld auch Glück kaufen. Wenn Sie Ihr Geld in Erlebnisse, wie zum Beispiel in eine Kreuzfahrt investieren, werden Sie im Gegensatz zum Kauf bei Waren auch noch lange im Nachhinein von einem glücklichen Gefühl profitieren.

Die rein materiellen Käufe vermitteln kein anhaltendes Glücksgefühl. Sie werden feststellen, die Vorfreude auf den Kauf des neuen Autos ist wesentlich größer als der tatsächliche Besitz es danach hergibt.

Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände. Warum tut er das?

Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.

Manchen Experten werden Talente bei der Geldanlage zugeschrieben, weil sie vielleicht ab und zu besser liegen als der Rest. Tatsächlich ist es jedoch reines Glück!

Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt. Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den  überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten  auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat.

Wenn die Anlagegurus wirklich die Genies wären die aus jeder Anlage mit Profit herausgehen, würden Sie mit diesem Talent  nicht bei anderen Anlegern hausieren gehen.

Wer im Jahr 2019 auf der Gewinnerliste stand, kann im Jahr 2020 auf der Verliererliste stehen. Es mag für den Anleger zunächst erschreckend klingen, dass die Auswirkungen des „Expertenrats“ auf die Investition tatsächlich so viel weniger Einfluss haben als das reine Glück es hat, aber das macht auch andere Schwerpunkte deutlich, die bei einer Investition zu berücksichtigen sind.

Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. In vielen Fällen folgt nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.

  • Wenn Sie Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht, zusätzlich bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden, das Finanzamt mit Änderungsbescheiden zuschlägt  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

Die Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden.

Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“  aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. „Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert“, berichtet Horst Roosen.

Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.

„Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! 

Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich  nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos zusammen“, sagt  Roosen.

„Die Kraft, die unser Leben bestimmt“ liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben – also das, was wir uns „wirklich“ wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden. Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.

Übrigens……, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Roosen.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken.

Glücklich dagegen ist derjenige, dessen Anlage die versprochene Rendite bringt und sich auf eine ehrliche und fachgerechte Beratung fernab jeder Prognose oder Hoffnungstheorie verlassen konnte.

  • Wer bei seinem Investment kein Glück hatte, sollte das Glück nicht ein zweites Mal herausfordern indem er mit dem falschen Helfer vor Gericht zieht. Sonst droht ein weiteres finanzielles Fiasko.

In solchen Gerichtsurteilen ist dann zu lesen:

  • Die Klage wird abgewiesen.
  • Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
  • Die Klage ist unbegründet, weil………
  • Nach Auffassung des Gerichts wäre näher auszuführen gewesen…
  • Der behauptete Sachverhalt ist nicht dargetan…..
  • Es ist nicht ausreichend schlüssig dargestellt……….
  • Nach alledem ist die Klage abzuweisen…….

Diese Auflistung könnte beliebig lange fortgesetzt werden.

Wer solche oder ähnliche Formulierungen in der Urteilsbegründung liest, sollte prüfen lassen, ob sich sein Rechtsanwalt ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Eine vollständige Schadenswiedergutmachung aus einer Anlagepleite ist sicher unter Umständen schwierig und manchmal auch nicht mehr möglich. Es ist aber der absolut falsche Weg, nichts zu unternehmen. Nur mit entsprechenden Maßnahmen kann verhindert werden, dass weitere Personen ihr Geld verlieren.

  • Selbst wenn Sie denken, dass Sie keinem Betrug aufgesessen sind, sollten Sie einmal überlegen, ob Sie Ihre Anlageentscheidung eventuell auf der Grundlage unzureichender oder falscher Informationen getroffen haben.

Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge!

Anleger können mit diesem12 Punkte Fragenkatalog  prüfen, ob bei Ihrer Anlageberatung diese Punkte vollständig behandelt wurden:

  1. Wurden Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt?
  2. Hat man Sie nach Ihren Anlagezielen gefragt?
  3. Hat man Sie gefragt, ob Sie bereits Erfahrung mit Kapitalanlagen haben?
  4. Hat man Sie gefragt welches Risiko Sie eingehen möchten?
  5. Wurde Ihnen eine hohe Rendite für eine risikoarme Kapitalanlage  versprochen?
  6. Hatten Sie genügend Zeit, um Ihre Anlageentscheidung zu treffen?
  7. Wurden Sie mit (angeblich) vertraulichen Insiderinformationen gelockt?
  8. Wurde Ihnen erklärt in was Sie bei der entsprechenden Anlage genau investieren?
  9. Wurde Ihnen der Anlageprospekt ausgehändigt und hatten Sie genügend Zeit, diesen auch gründlich zu studieren?
  10. Hat man Ihnen gesagt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden könnten.
  11. Hat man Ihnen versichert, dass diese Anlage bestens zur Alterssicherung geeignet sei?
  12. Wurden Ihnen Steuervorteile versprochen?

Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

  • Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. der ESK Fördergemeinschaft geschädigter Anleger  beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die ESK Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Vertragsanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die ESK Rechtsanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der ESK empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass  „Glück keineswegs nur  Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend.

Übrigens: „Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet,“ warnt Roosen-

Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Prozessfinanzierer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft geschädigter Kapitalanleger anschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail





Royal Bank / Axent Sigma Ltd: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.02.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Die Royal C Bank existiert nach den Untersuchungen von FI nicht. Die Royal C Bank hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten
in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI.

Darüber hinaus wurden Finansinspektionen  von keinem anderen EWR-Land grenzüberschreitende Aktivitäten für die Royal C Bank gemeldet. Die Royal C Bank ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte nach Maßgabe der Aufsichtsbehörde des Landes durchzuführen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz angibt .

Die Royal C Bank hat eine Website (https://www.royalcbank.com/) und verwendet die
folgenden Kontaktinformationen:

Axent Sigma Ltd
Cnr Old und Church Street,
Postfach 2290 Roseau,
Commonwealth of Dominica
Telefon:
+442037695038
+41435448009
+6531590267
E-Mail: support@royalcbank.com
compliance@royalcbank.com
info@royalcbank.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de




Compass Consulting Group: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 01. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Compass Consulting Group
Millbank Tower 21-24
London SW1P 4QP
Tel.: +44 203 740 88 73
+44 203 925 38 33
Web: http://compassconsultinggroup.co.uk
E-Mail: info@compassconsultinggroup.co.uk

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. 01.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Freitag, Januar 31, 2020

https://nexviainvest.co: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 31. Januar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

https://nexviainvest.co

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://nexviainvest.co, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung Nexvia Invest vorgibt, Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als Nexvia Invest ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Nexvia S.A. in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

***
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Traderzmarket: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.01.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.


Traderzmarket
Suit 3A, Paradepl Street Nr. 6,
Zürich, 8001 Schweiz;
Sofia 1000, Vazrazhdan District 3 Traperzitsa Street, FI, Teil, Büro 3
Telefon:  02080892472
E-Mail:  support@tradezmarket.com
Website:  www.tradezmarketplace.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

  • Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Lesen Sie nun den Beitrag von Herrn Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die AfD wird mit teilweise undemokratischen Mitteln heftig bekämpft von Politikern, Theologen, Journalisten und Vereinen.

Ich bitte Sie, mir mit Quellenangabe Äußerungen von AfD-Politikern zuzusenden, die Anstoß erregen (an h.penner@fihp.eu). Ich möchte diese ins Internet stellen unter www.fachinfo.eu/fi220.pdf "Kritik an der AfD". Die AfD stellt eine Alternative dar zu den Bestrebungen, Deutschland zu islamisieren und zu desindustrialisieren.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Die Mitglieder der UTR e.V. Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Swissinv24 Ltd: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 31. Januar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Swissinv24 Ltd
Trust Company Complex
Ajeltake Road
Ajeltake Island
Majuro
Marshall Islands
MH 96960
Tel: +4162 674 67 27
support@swissinv24.com 
www.swissinv24.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. 01.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.



City Group Italy Banking Group: auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.01.2020 über seine Internetseite  http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

City Group Italy Banking Group

Die City Group Italy Banking Group soll E-Mail-Nachrichten versenden und dabei in betrügerischer Weise das Logo und den Namen von CySEC verwenden. Es soll behauptet werden, dass man von der  italienischen Aufsichtsbehörde (CONSOB) beauftragt sei über das Internet verloren gegangene Investitionen zurückzugewinnen. CySEC warnt davor, da der Inhalt dieser Nachrichten falsch und irreführend ist.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Donnerstag, Januar 30, 2020

Der klassische Bankraub findet kaum noch statt. Es boomt der Cyber-basierte Anlagebetrug.

Der klassische Banküberfall bei dem das Risiko schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden extrem hoch ist, geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Deutschland fast gegen Null.   Der Markt für binäre Optionen operiert größtenteils außerhalb von Deutschland über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.

Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf. Unter diesem Titel berichtete der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über  die betrügerischen Machenschaften von Internet-Handelsplattformen.

Auch die Schweizer warnen vor diesem Kapitalanlagebetrug im Internet. Die Kantonspolizei Wallis hat aktuell davor mit einer Pressemitteilung gewarnt, die wir hier gerne wiedergeben:

Seit Dezember 2019 sind bei der Kantonspolizei Wallis mehrere Anzeigen wegen Kapitalanlagebetrugs im Internet eingegangen. Die Deliktssumme der gemeldeten Fälle liegt im sechsstelligen Bereich.

Zunächst schaltet die Täterschaft im Internet äusserst professionell gestaltete Handelsplattformen auf. Auf diesen Seiten werben sie anschliessend Interessenten mit lukrativen Renditen über 20% pro Jahr an.

Bevor die entsprechenden Investitionen überhaupt getätigt werden können, müssen auf der Internetseite des Anbieters verschiedene persönliche Angaben hinterlegt werden. In einer nächsten Phase kontaktieren die Täter die Interessenten und fordern diese auf, eine Software auf dem Computer zu installieren. Diese Massnahme wird damit begründet, dass damit ein Fernzugriff und somit eine permanente Kontrolle der Transaktionen möglich sei.

Danach erhalten die vermeintlichen Anleger von der Täterschaft die Angaben zu meist ausländischen Bankverbindungen. Sobald die entsprechenden Beträge überwiesen wurden, können die vermeintlichen Finanzanlagen oder Gewinne online auf der Internetplattform des Anbieters überwacht werden. Wird jedoch seitens der Geschädigten die Auszahlung der Anlagegelder bzw. der Gewinne verlangt, wird der Kontakt abgebrochen.

Gegenwärtig hat die Kantonspolizei alleine im Wallis eine Schadenssumme von CHF 872'000.00 ermittelt. Daneben wurden auch in anderen Kantonen Personen an ihrem Vermögen in Höhe von CHF 748'000.00 geschädigt.

Die Kantonspolizei ruft deshalb zur grössten Vorsicht bei derartigen Investitionen auf dubiosen Internetseiten auf. Besonders, wenn hohe Renditen in Aussicht gestellt werden und Zahlungen ins Ausland gefordert werden. Zudem verweisen wir auf die Verhaltensempfehlungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht https://finma.ch/de/dokumentation/finma-videos/schutz-vor-anlagebetrug

„Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet,“ weiß man beim ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Prozessfinanzierer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betruganschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu