Genau so wenig wie Sie die Lottozahlen voraussagen können,
werden Sie die Entwicklung eines Investments vorhersehen können. Die Karten
werden immer wieder neu gemischt. Es nutzt also wenig auf Erfahrung zu bauen,
die gewonnenen Kriege von Gestern sind Geschichte und nicht Zukunft. Denken Sie
daran wenn Ihnen Ihr Anlageberater die tolle Entwicklung der Anlage in der
Vergangenheit präsentiert. Auch er kann nicht in die Zukunft sehen.
Kapitalanleger, was
wäre das Leben ohne Geld, Gesundheit und
Glück? …….Trostlos!
GLÜCK UND UNGLÜCK SPIELEN BEI ERFOLGREICHEN ODER NICHT
ERFOLGREICHEN KAPITALANLAGEN EINE WICHTIGE ROLLE.
Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist
da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche
Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert
er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen? Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank?
Glück und Gesundheit hängen zweifellos zusammen. „Dass es
medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit
zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller
gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.
Wir konsumieren oft
weit über unseren eigentlichen Bedarf hinaus, weil wir uns dadurch
besser fühlen. Eigentlich ist dadurch
der Spruch „Geld macht nicht glücklich“ widerlegt. Denn wie man sieht, kann man
mit Geld auch Glück kaufen. Wenn Sie Ihr Geld in Erlebnisse, wie zum Beispiel
in eine Kreuzfahrt investieren, werden Sie im Gegensatz zum Kauf bei Waren auch
noch lange im Nachhinein von einem glücklichen Gefühl profitieren.
Die rein materiellen Käufe vermitteln kein anhaltendes
Glücksgefühl. Sie werden feststellen, die Vorfreude auf den Kauf des neuen
Autos ist wesentlich größer als der tatsächliche Besitz es danach hergibt.
Wer investiert gibt
sein Geld in fremde Hände. Warum tut er das?
Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat,
sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es
immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben
als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die
Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.
Manchen Experten werden Talente bei der Geldanlage
zugeschrieben, weil sie vielleicht ab und zu besser liegen als der Rest. Tatsächlich
ist es jedoch reines Glück!
Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei
ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt. Im Erfolgsfalle
ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die
Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein
Mensch mit den überraschend
eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist
aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat.
Wenn die Anlagegurus
wirklich die Genies wären die aus jeder Anlage mit Profit herausgehen, würden
Sie mit diesem Talent nicht bei anderen
Anlegern hausieren gehen.
Wer im Jahr 2019 auf der Gewinnerliste stand, kann im Jahr
2020 auf der Verliererliste stehen. Es mag für den Anleger zunächst
erschreckend klingen, dass die Auswirkungen des „Expertenrats“ auf die
Investition tatsächlich so viel weniger Einfluss haben als das reine Glück es
hat, aber das macht auch andere Schwerpunkte deutlich, die bei einer Investition
zu berücksichtigen sind.
Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt,
dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in
Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen vom ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig
ist. In vielen Fällen folgt nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum
wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem
man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die
Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.
- Wenn
Sie Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht
haben oder gar der Totalverlust droht, zusätzlich bereits erhaltene
Ausschüttungen zurückgefordert werden, das Finanzamt mit
Änderungsbescheiden zuschlägt und sie sich nicht dagegen wehren,
finden sie sich schnell als Opfer wieder.
Die Opfer eines
Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen
Schaden.
Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst
schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in
das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert.
Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen
„Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen
wurden. „Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert“,
berichtet Horst Roosen.
Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch
die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen
wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko
liegt ja nicht bei ihm.
„Was man auf keinen
Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“!
Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie
Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich nicht ausreichend genug Informationen über
ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung
ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder
das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.
Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte
Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre
rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das
entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko
Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken
beinhalten.
„Nach meiner
persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos
zusammen“, sagt Roosen.
„Die Kraft, die unser Leben bestimmt“ liefert nicht nur
wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in
Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben – also das, was wir uns
„wirklich“ wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des
eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen,
wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen
treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen.
Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden. Spinnerei? Auf keinen Fall!
„Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische
Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und
schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.
Übrigens……, wer im Kapitalanlageschutz tätig
ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger: „ Ich will aber kein gutes
Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“
Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen,
dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene
Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen
werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem
Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben. Diese Aussage ist praktisch die
Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden
sitzen bleibt, sagt Roosen.
Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen
und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust
auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre
Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem
finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe
Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses
Empfinden verstärken.
Glücklich dagegen ist
derjenige, dessen Anlage die versprochene Rendite bringt und sich auf eine
ehrliche und fachgerechte Beratung fernab jeder Prognose oder Hoffnungstheorie
verlassen konnte.
- Wer
bei seinem Investment kein Glück hatte, sollte das Glück nicht ein zweites
Mal herausfordern indem er mit dem falschen Helfer vor Gericht zieht.
Sonst droht ein weiteres finanzielles Fiasko.
In solchen Gerichtsurteilen ist dann zu lesen:
- Die
Klage wird abgewiesen.
- Der
Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
- Die
Klage ist unbegründet, weil………
- Nach
Auffassung des Gerichts wäre näher auszuführen gewesen…
- Der
behauptete Sachverhalt ist nicht dargetan…..
- Es
ist nicht ausreichend schlüssig dargestellt……….
- Nach
alledem ist die Klage abzuweisen…….
Diese Auflistung könnte beliebig lange fortgesetzt werden.
Wer solche oder
ähnliche Formulierungen in der Urteilsbegründung liest, sollte prüfen lassen,
ob sich sein Rechtsanwalt ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Eine vollständige Schadenswiedergutmachung aus einer
Anlagepleite ist sicher unter Umständen schwierig und manchmal auch nicht mehr
möglich. Es ist aber der absolut falsche Weg, nichts zu unternehmen. Nur mit
entsprechenden Maßnahmen kann verhindert werden, dass weitere Personen ihr Geld
verlieren.
- Selbst
wenn Sie denken, dass Sie keinem Betrug aufgesessen sind, sollten Sie
einmal überlegen, ob Sie Ihre Anlageentscheidung eventuell auf der
Grundlage unzureichender oder falscher Informationen getroffen haben.
Auch die halbe
Wahrheit ist eine ganze Lüge!
Anleger können mit diesem12 Punkte Fragenkatalog
prüfen, ob bei Ihrer Anlageberatung diese Punkte vollständig behandelt wurden:
- Wurden
Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt?
- Hat
man Sie nach Ihren Anlagezielen gefragt?
- Hat
man Sie gefragt, ob Sie bereits Erfahrung mit Kapitalanlagen haben?
- Hat
man Sie gefragt welches Risiko Sie eingehen möchten?
- Wurde
Ihnen eine hohe Rendite für eine risikoarme Kapitalanlage
versprochen?
- Hatten
Sie genügend Zeit, um Ihre Anlageentscheidung zu treffen?
- Wurden
Sie mit (angeblich) vertraulichen Insiderinformationen gelockt?
- Wurde
Ihnen erklärt in was Sie bei der entsprechenden Anlage genau investieren?
- Wurde
Ihnen der Anlageprospekt ausgehändigt und hatten Sie genügend Zeit, diesen
auch gründlich zu studieren?
- Hat
man Ihnen gesagt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert
werden könnten.
- Hat
man Ihnen versichert, dass diese Anlage bestens zur Alterssicherung
geeignet sei?
- Wurden
Ihnen Steuervorteile versprochen?
Zunächst sollte man
sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher
Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres
distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!
- Es
wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust
einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich
vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit
investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.
Die bessere Idee ist,
sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich
bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon
ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
der ESK Fördergemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die ESK Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Vertragsanwälte überprüfen
lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die ESK Rechtsanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der ESK empfiehlt
Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen
einsetzen.
Ich hoffe, dass ich
Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück
keineswegs nur Glücksache ist und dass
Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend.
Übrigens: „Auf die neue Generation von
Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht
vorbereitet,“ warnt Roosen-
Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft
auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser
ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer
dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten
Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer
mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Können die Opfer ihr
Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären
Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen
gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs,
dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen
sein Geld zurückerhalten.
- Geschädigte
Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der
vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft
Cyber-Betrug anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich,
Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische
Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen
Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der
geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Wer
Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der
Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Prozessfinanzierer, durch
mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne
entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des
ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft geschädigter
Kapitalanleger anschließen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Kontakt
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bitten.
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ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu
meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung
bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der
Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig.
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