Donnerstag, November 21, 2019

Bitcoin Trader kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 









Mittwoch, November 20, 2019

Welch Rolle spielen die Empfängerbanken, wenn Anleger von betrügerischen Online-Plattformen um ihr Erspartes gebracht werden.

Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei  Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. 

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.

Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet.  Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.

Es besitzt  außer Bankverbindungen meist nur den besagten Briefkasten.  Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.   Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.

Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.

Aber es gibt Hoffnung!

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. 

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

 „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.

Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle.

Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.

Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat  wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten Rede und Antwort stehen müssen:

  1. Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  2. Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  3. Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  4. Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  5. Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  6. Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  7. Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
  8. Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  9. Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich  des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  10. Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  11. Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  12. Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein.

Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. 

Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Capital Group SP z o. o.: BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau/Stettin, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Im Rechtsverkehr tritt die Gesellschaft unter einer Adresse in Warschau auf, laut polnischem Handelsregister ist sie in Stettin registriert.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Capital Group SP z o. o. auf der Grundlage von Festgeldverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsehen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.

Damit betreibt die Capital Group SP z o. o. unerlaubt das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Capital Group SP z o. o. und Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o., die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Die Bescheide sind bestandskräftig.

Capital Group, Polen, hat keinen Bezug zu anderen Unternehmen
Die BaFin weist darauf hin, dass Capital Group mit Sitz in Polen in keiner Beziehung weder zu dem Unternehmen Capital Group mit Hauptsitz in Los Angeles, Kalifornien, USA, steht, über das Informationen auf der Internetseite www.capitalgroup.com und www.capitalgroup.com/europe/ verfügbar sind, noch zu dem Unternehmen The Capital Group mit Sitz in Bethesda, Maryland, USA, das seine Leistungen unter der Internetseite www.capgroupfinancial.com anbietet.

Der BaFin sind zudem Hilfsangebote der Capital Group, Polen, bekannt geworden, bei denen wegen einer drohenden Insolvenz die Festgeldanlage gegen Zahlung eines weiteren Geldbetrags in Aktien eines anderen Unternehmens getauscht werden sollen. Das ist eine bekannte Vorgehensweise, die den Schaden bei den Betroffenen nur noch vergrößert.

02.10.2019, geändert am 19.11.2019
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Dienstag, November 19, 2019

OneCoin hat bei Kryptowährungsinvestoren mehrere Miliarden Euro eingesammelt.

Auch hier wurde den Anlegern ein bevorstehender Börsengang versprochen, der allerdings nie stattgefunden hat.  Es dürften hunderttausende Anleger von diesem Betrug betroffen sein. Als mutmaßliche Haupttäterin gilt die Bulgarin Ruja Ignatova, die sich bei ihren Auftritten vor Investoren "Dr. Ruja" oder "Cryptoqueen" nennen ließ.
OneCoin war eine Kryptowährung, die nur in den Köpfen ihrer Schöpfer und ihrer Mitverantwortlicher existierte.  Im Gegensatz zu echten Kryptowährungen, die Aufzeichnungen über die Transaktionshistorie ihrer Anleger führen, hatte OneCoin keinen wirklichen Wert. Es bot den Anlegern keine Möglichkeit, ihr Geld zurückzuverfolgen, und es konnte nicht zum Kauf von Waren verwendet werden. Die einzigen, die von seiner Existenz profitierten, waren die Gründer und Mitverschwörer.

Die Ermittlungsbehörden betrachten Onecoin als Pyramidensystem. Auf der deutschsprachigen Homepage (https://www.onecoin.eu/de)  fordert das Unternehmen Besucher weiterhin auf:  "Nehmen Sie an der Finanzrevolution teil".  „Die erste transparente, globale Kryptowährung für alle“.

Nachfolgend können unsere Leser gerne die Pressemitteilung von: The United States Attorney´s  Office Southern District of New York zur Kenntnis nehmen.

Der US-Anwalt von Manhattan gibt Anklage gegen die Verantwortlichen von "OneCoin" bekannt, einem milliardenschweren Pyramidenschema, das den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung zum Gegenstand hat.

Derzeitiger Anführer Konstantin Ignatov am internationalen Flughafen von Los Angeles festgenommen
Geoffrey S. Berman, Anwalt der Vereinigten Staaten für den Südbezirk von New York, Cyrus R. Vance Jr., Bezirksstaatsanwalt der Grafschaft von New York, John R. Tafur, Sonderberater des Newark Field Office von Dies gaben der Internal Revenue Service Criminal Investigation („IRS-CI“), William F. Sweeney Jr., und der stellvertretende Leiter des New York Field Office des Federal Bureau of Investigation („FBI“) bekannt:

KONSTANTIN IGNATOV wurde am 6. März 2019 auf dem Los Angeles International Airport festgenommen, weil er als Anführer eines internationalen Pyramidensystems die Vermarktung einer betrügerischen Kryptowährung namens „OneCoin“ angeklagt hatte Die Schwester von IGNATOV, RUJA IGNATOVA - Gründerin und Gründerin von OneCoin - wurde gestern wegen Überweisungsbetrugs, Wertpapierbetrugs und Geldwäschedelikten entsiegelt. Infolge falscher Darstellungen, die IGNATOV, IGNATOVA und andere über OneCoin machten, investierten die Opfer weltweit Milliarden von Dollar in die betrügerische Kryptowährung. Nach seiner Verhaftung erschien IGNATOV vor dem Magistrate Court im Central District von Kalifornien und wurde unter der in der Beschwerde enthaltenen Anklage inhaftiert.

Der US-Anwalt von Manhattan, Geoffrey S. Berman, sagte:
„Wie behauptet, haben diese Angeklagten eine Milliarden-Dollar-Kryptowährungsfirma gegründet, die vollständig auf Lügen und Betrug basiert. Sie versprachen hohe Renditen und ein minimales Risiko, aber wie behauptet, handelte es sich bei diesem Geschäft um ein Pyramidensystem, das auf Rauch und Spiegeln mit mehr als Nullen und Einsen basierte. Die Anleger wurden schikaniert, während die Angeklagten reich wurden. Unser Büro hat in der Vergangenheit erfolgreich Finanzbetrüger angeklagt, festgenommen und verurteilt, und dieser Fall ist nicht anders. “

Der Bezirksstaatsanwalt von New York, Cyrus R. Vance Jr., sagte:
„Wie in der Anklageschrift behauptet, führten diese Angeklagten ein Pyramidenschema der alten Schule auf einer New-School-Plattform durch, gefährdeten die Integrität des New Yorker Finanzsystems und betrogen Investoren von Milliarden. Unser Büro fordert alle Krypto-Investoren nachdrücklich auf, Investitionsmöglichkeiten zu prüfen, die Verbreitung von Betrug in diesem unterregulierten Bereich zu erkennen und mit Vorsicht vorzugehen. Ich beglückwünsche US-Anwalt Berman und das Major Economic Crimes Bureau meines Amtes für ihre weltumspannende Ermittlungsarbeit und ihr gemeinsames Engagement zum Schutz unserer Märkte vor hoch entwickelten Wirtschaftskriminellen. “

Der verantwortliche IRS-Spezialagent John R. Tafur sagte:
„Dies ist ein alter Betrug mit einer virtuellen Wendung. Wie in Gerichtsakten behauptet, wurde die Kryptowährung OneCoin ausschließlich zum Zwecke des Betrugs von Anlegern eingerichtet. IGNATOV und IGNATOVA sollen Opfer überzeugt haben, auf der Grundlage vollständiger Lügen über die virtuelle Währung in OneCoin zu investieren. IRS Criminal Investigation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Betrug in Kryptowährung zu untersuchen, um die amerikanische Öffentlichkeit zu schützen und Kryptowährungsbetrüger vor Gericht zu bringen. “

William Sweeney Jr., stellvertretender FBI-Direktor, sagte:
„Wie wir behaupten, war OneCoin eine Kryptowährung, die nur in den Köpfen ihrer Urheber und ihrer Mitverschwörer existierte. Im Gegensatz zu echten Kryptowährungen, die Aufzeichnungen über die Transaktionshistorie ihrer Anleger führen, hatte OneCoin keinen wirklichen Wert. Es bot Anlegern keine Möglichkeit, ihr Geld zurückzuverfolgen, und es konnte nicht zum Kauf von Gegenständen verwendet werden. Die einzigen, die von seiner Existenz profitierten, waren die Gründer und Mitverschwörer. Unabhängig davon, ob Sie mit virtueller Währung oder barem Geld zu tun haben, fordern wir die Öffentlichkeit auf, bei jeder Investition die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. “

In den Vorwürfen, die in der Beschwerde gegen KONSTANTIN IGNATOV und in der Anklage gegen RUJA IGNATOVA sowie in anderen Gerichtsakten und anderen Dokumenten in der öffentlichen Akte enthalten sind, heißt es: 

IGNATOV ist derzeit der Spitzenreiter von OneCoin Ltd., einem Unternehmen, das eine angebliche Kryptowährung mit dem Namen „OneCoin“ vermarktet. Die Untersuchung ergab, dass es sich tatsächlich um ein betrügerisches Pyramidenschema handelt. OneCoin Ltd. wurde 2014 von IGNATOVA mitbegründet und hat seinen Sitz in Sofia, Bulgarien. IGNATOVA war bis zu ihrem Verschwinden aus der Öffentlichkeit im Oktober 2017 die oberste Führungsebene von OneCoin. Ab Ende 2017 übernahm IGNATOV, der jüngere Bruder von IGNATOVA, hochrangige Positionen bei OneCoin und stieg bis Mitte 2018 in die oberste Führungsebene auf.

OneCoin Ltd. fungiert als mehrstufiges Marketing-Netzwerk, über das Mitglieder Provisionen erhalten, um andere für den Kauf von Cryptocurrency-Paketen zu rekrutieren. Diese mehrstufige Marketingstruktur scheint das schnelle Wachstum des OneCoin-Mitgliedsnetzwerks beeinflusst zu haben.Tatsächlich hat OneCoin Ltd. behauptet, mehr als 3 Millionen Mitglieder weltweit zu haben, darunter Opfer, die im Südbezirk von New York leben und / oder arbeiten. OneCoin ist bis heute in Betrieb.

Aufgrund falscher Angaben von IGNATOV, IGNATOVA und anderen OneCoin-Vertretern haben Opfer auf der ganzen Welt Investmentfonds auf von OneCoin kontrollierte Bankkonten überwiesen, um OneCoin-Pakete zu erwerben. Die im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass OneCoin Ltd. allein zwischen dem vierten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016 einen Umsatz von 3,353 Mrd. EUR erzielte und einen „Gewinn“ von 2,232 Mrd. EUR erzielte.

Neben einer Reihe anderer Darstellungen hat OneCoin Ltd. behauptet, dass die OneCoin-Kryptowährung mithilfe von Mining-Servern „abgebaut“ wird, die vom Unternehmen gewartet und betrieben werden, und dass der Wert von OneCoin auf Angebot und Nachfrage des Marktes basiert. Der angebliche Wert einer OneCoin ist seit Januar 2019 kontinuierlich von 0,50 € auf ca. 29,95 € pro Münze gestiegen. Tatsächlich wird der Wert einer OneCoin intern bestimmt und basiert nicht auf dem Marktangebot und der Marktnachfrage. und OneCoins werden nicht mithilfe von Computerressourcen abgebaut. Darüber hinaus hat die Untersuchung ergeben, dass IGNATOVA und ihre Mitbegründerin das OneCoin-Geschäft konzipiert und aufgebaut haben, um Investoren zu betrügen. Zum Beispiel beschrieb IGNATOVA in einer E-Mail zwischen IGNATOVA und ihrem Mitbegründer ihre Gedanken zur „Exit-Strategie“ für OneCoin.Die erste Option, die IGNATOVA auflistete, war: „Nimm das Geld und renne und beschuldige jemand anderen dafür. . . . "

Darüber hinaus hat OneCoin Ltd. behauptet, über eine private "Blockchain" oder ein digitales Hauptbuch zu verfügen, das OneCoins identifiziert und historische Transaktionen aufzeichnet. Die Untersuchung hat ergeben, dass OneCoin keine echte Blockchain hat, dh keine öffentliche und überprüfbare Blockchain. 

Darüber hinaus hatten IGNATOVA und ihre Mitbegründerin ungefähr im März 2015 damit begonnen, OneCoin-Mitgliedern Münzen zuzuteilen, die nicht einmal in OneCoins angeblicher privater Blockchain vorhanden waren, und bezeichneten diese Münzen als „gefälschte Münzen“.

Als Gründer und Leiter von OneCoin Ltd. beteiligte sich IGNATOVA an den Bemühungen, OneCoin an US-amerikanische Opfer-Investoren zu vermarkten. Zum Beispiel nahm IGNATOVA am 4. Juli 2015 an einem Online-Webinar teil, das später auf YouTube.com veröffentlicht wurde und in dem IGNATOVA die offizielle Öffnung des US-amerikanischen Marktes für OneCoin ankündigte.

Seit der Übernahme der Führung von OneCoin nach dem Verschwinden von IGNATOVA aus der öffentlichen Führung des Unternehmens hat IGNATOV gegenüber OneCoin-Mitgliedern selbst falsche Angaben gemacht, um Käufe von Händlerpaketen und Investitionen in das Unternehmen zu veranlassen.Zum Beispiel hat IGNATOV wiederholt erklärt, dass ein „Börsengang“ von OneCoin zu verschiedenen Terminen in den Jahren 2018 und 2019 stattfinden würde, um Aufregung zu erregen und zusätzliche Investitionen von den Opfern der Mitglieder zu erbitten. Das angebliche Angebot wurde jedoch wiederholt verschoben, und es hat kein solches Angebot stattgefunden. Darüber hinaus war IGNATOV persönlich an der manuellen Festlegung und Erhöhung des angeblichen Euro-Werts von OneCoin beteiligt, was den Behauptungen widerspricht, dass der Wert durch Angebot und Nachfrage festgelegt wird. Schließlich hat die Untersuchung ergeben, dass IGNATOV bekannt ist, dass von OneCoin abgeleitete Gelder über eine Reihe von angeblichen "Investmentfonds" -Konten geleitet wurden, um die Herkunft des Geldes zu verbergen, dh um OneCoin-Betrugserlöse zu waschen.

Zwischen dem 27. Februar 2019 und dem 6. März 2019 reiste IGNATOV in die USA, um OneCoin-Geschäfte abzuwickeln, darunter in Las Vegas, Nevada, wo er in einem Casino-Resort übernachtete.Während seines Aufenthalts in Las Vegas traf IGNATOV eine Reihe von OneCoin-Partnern. Während des Treffens war eine der ersten Fragen an IGNATOV, wann OneCoin-Mitglieder ihre OneCoins monetarisieren oder „auszahlen“ können. IGNATOV antwortete Berichten zufolge: "Wenn Sie hier sind, um Geld auszuzahlen, verlassen Sie jetzt diesen Raum, weil Sie nicht verstehen, worum es bei diesem Projekt geht." 

IGNATOVA, ein dritter Angeklagter, MARK S. SCOTT, und andere erklärten sich bereit, die Einnahmen aus dem OneCoin-Betrugsprogramm zu waschen. Insbesondere haben IGNATOVA, SCOTT und andere vereinbart, Transaktionen mit OneCoin-Betrugserlösen durchzuführen, um die Art, den Ort, die Quelle, das Eigentum und die Kontrolle der Erlöse zu verschleiern. SCOTT, ehemaliger Partner einer großen US-amerikanischen Anwaltskanzlei, unterstützte IGNATOVA und andere bei der Geldwäsche von mehr als 400 Millionen US-Dollar, unter anderem durch eine Reihe von angeblichen Investmentfonds, die Bankkonten bei Finanzinstituten auf den Cayman Islands und in der Republik Irland halten. Die Anklageschrift gegen SCOTT war zuvor aufgehoben worden, und SCOTT wurde am 5. September 2018 in Barnstable, Massachusetts, festgenommen. Der Fall von SCOTT ist derzeit beim US-Bezirksrichter Edgardo Ramos anhängig.

IGNATOVA, 38, aus Sofia, Bulgarien, wird wegen Drahtbetrugs, Verschwörung zur Begehung von Drahtbetrug, Wertpapierbetrug und Verschwörung zur Begehung von Geldwäsche mit einer Höchststrafe von 20 Jahren und einer Zählung angeklagt Verschwörung zur Begehung von Wertpapierbetrug, der eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren nach sich zieht. IGNATOVA bleibt auf freiem Fuß.

IGNATOV, 33, aus Sofia, Bulgarien, wird von der Beschwerde wegen einer Verschwörung wegen Drahtbetrugs angeklagt, die eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren nach sich zieht. 

SCOTT, 50, aus Coral Gables, Florida, wird von Anklage wegen einer Verschwörung wegen Geldwäsche angeklagt, die eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren nach sich zieht.

Die in diesem Fall möglichen Höchststrafen werden vom Kongress vorgeschrieben und dienen hier nur zu Informationszwecken, da jede Verurteilung des Angeklagten vom Richter bestimmt wird.

Mr. Berman und Mr. Vance lobten die hervorragende Ermittlungsarbeit von IRS-CI und dem FBI, die diese Ermittlungen gemeinsam mit den Special Agents der US-Staatsanwaltschaft und den Analysten des New York County DA Office des Major Economic Crimes Bureau durchführten.

Die Strafverfolgung in diesem Fall wird von der Abteilung für komplexe Betrugsfälle und Cyberkriminalität sowie von der Task Force für Betrug bei Wertpapieren und Waren abgewickelt. Die Staatsanwälte der Vereinigten Staaten, Christopher J. DiMase und Nicholas Folly, sowie die stellvertretende Staatsanwältin der Vereinigten Staaten, Julieta V. Lozano, von der Staatsanwaltschaft des Bezirks New York, sind für die Strafverfolgung zuständig.

Die in den Anklagen und Beschwerden enthaltenen Anschuldigungen sind lediglich Anschuldigungen, und die Angeklagten gelten als unschuldig, es sei denn und bis sie ihre Schuld beweisen.

Quelle:  Pressemitteilung: The United States Attorney´s  Office Southern District of New York

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen, berichtet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.

Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage  wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.

Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Die  Betrüger haben  die investierten Gelder der Kunden nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

In der Vergangenheit hatte diese Kanzlei u. A. mit folgenden Online-Trading-Plattformen zu tun:

24option
BigOption
CT Option
Geneva Option
GTP Capital
Invest.com
Invory Option
Option500
Option888
Plusoption.com
Prestige Option
Safemarkets
Secondinvest.vom
Stackoptions
Stockpairs
Trade.com
Tradorax
UB4Trade
UK Options
VX Markets
wmoptions

Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:  Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung