Mittwoch, November 13, 2019

Tradeburke International Group: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Tradeburke International Group / Trade Burke International Group
110 William St 7. Stock
New York, NY 10038 USA
Telefon:  1 347 699 8604
Fax:  1 347 214 0600
info@tradeburkeintlgrp.com
  www.tradeburkeintlgrp.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Dienstag, November 12, 2019

Ascent Global Trading: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 12. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Ascent Global Trading
www.ascent-gt.com

welche vorgibt, in 2 rue Edward Steichen, 3rd Floor Oksigen Building, L-2540 Luxembourg ansässig zu sein.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Ascent Global Trading nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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IRICO SA: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)in Belgien,

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 12. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) vor den Aktivitäten von IRICO SA, einem Unternehmen, das der Öffentlichkeit in Belgien Anlageinstrumente anbietet.

rico SA, ein Unternehmen, das anscheinend in Belize registriert ist, bietet belgischen Anlegern Anleihen, Futures und CFDs an. Dies erfolgt jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts. Die betreffende Gesellschaft darf daher ihre Anlageinstrumente nicht in Belgien anbieten.

Darüber hinaus hat die FSMA Hinweise darauf, dass das Angebot von Irico SA-Anlageinstrumenten ein Betrug ist .Verbraucher, die in Irico SA investiert haben, haben große Schwierigkeiten, die angelegten Beträge wiederzugewinnen.

Die FSMA rät daher davon ab  , auf  öffentliche Angebote von Anlageinstrumenten zu  reagieren, die von Irico SA oder mit dieser Gesellschaft verbundenen Personen herausgegeben wurden, und  Geld  auf eine Kontonummer zu überweisen, die sie möglicherweise nennt.
Irico SA benutzt die Website www.iricosa.com.

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Karatbit Foundation: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an

Die BaFin hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Aufgespießt: Die verschärften Abgasnormen für Autos erklären nur einen kleinen Teil der Wirtschaftsflaute.

Sowohl Unternehmer als auch  Verbraucher haben längst das Vertrauen in die Politik verloren. Die deutsche  Umweltpolitik mit ihren teilweise abstrusen Technologievorstellungen richtet sich gegen die weltweit führende deutsche Autoindustrie. Deutsche Spitzenautomobile werden als Umweltdreckschleudern die an der globalen Erwärmung der Erde schuld sein sollen öffentlich vorgeführt.

Der Stellenabbau und auch erste Insolvenzen bei den Automobilzulieferern verstärken das Gefühl der Bürger, dass sich ihre wirtschaftliche Lage verschlechtern könnte. In Deutschland war die Autoindustrie  schon immer der Gradmesser für die Gesundheit der deutschen Wirtschaft. Und der Autoindustrie geht es zur Zeit mehr als schlecht.

Der wesentlichen Verursacher der Autokrise ist jene EU in Brüssel, die mit immer unsinnigeren Grenzwerten für Abgase das Auto systematisch zerstört und darauf pocht, dass sich die deutsche Autoindustrie darauf einstellen müsse, dass die aktuellen CO2-Vorgaben für die Neuwagenflotten nochmals deutlich ambitionierter ausfallen.

Deutschland will das Weltklima retten und gleichzeitig Digitalisierungsweltmeister werden und riskiert dabei sehenden Auges Massenentlassungen und wirtschaftlichen Niedergang. „Wer noch nicht einmal in der Lage ist, einen Flughafen für seine Hauptstadt zu bauen, der wird bei noch weit größeren Aufgaben wahrscheinlich einen Totalschaden verursachen,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Weltsicht. EU-Kommissar Oettinger: »Der Chinese duscht kürzer und kälter«



Weltsicht. EU-Kommissar Oettinger: »Der Chinese duscht kürzer und kälter«

Oettinger mutmaßte sogar, dass Deutschland erst wieder der kranke Mann Europas werden müsse, bevor es eine neue Reform-Agenda geben könne.

Günther Oettinger kennt sich aus in der Welt. Er hat mitbekommen: Der Chinese duscht kürzer und kälter! Deswegen gehe es mit China aufwärts, und Deutschland befinde sich längst in einem »Kampf der Systeme«. Vor dem Fachpublikum eines Kongresses einer Autozeitschrift hat er Deutschland eindringlich davor »gewarnt«, seine führende Rolle als Industrienation in der Welt aufs Spiel zu setzen. Oettinger: »Wir sind larmoyant, träge und fett unterwegs.«

Wahrscheinlich hat ihm das süße teure Leben der Brüsseler EU-Bürokratie den Blick auf das normale Leben verstellt. Die Realität in den Autounternehmen sieht derzeit anders aus. Dort bangen Tausende von Arbeitnehmern um ihre Arbeitsplätze. Oettinger hat immerhin mitbekommen, dass der Automobilsektor als Leitindustrie derzeit systematisch zerstört werde und nicht die notwendige Unterstützung der Politik erhalte.

Er erwähnt jedoch nicht den wesentlichen Verursacher der Autokrise, jene EU in Brüssel, die mit immer unsinnigeren Grenzwerten für Abgase das Auto systematisch zerstört. Stattdessen pocht er darauf, dass sich die deutsche Autoindustrie darauf einstellen müsse, dass die aktuellen CO2-Vorgaben für die Neuwagenflotten nochmals deutlich ambitionierter ausfallen.

Einen Zusammenhang mit dem Verschrotten der deutschen Autoindustrie sieht der Noch-EU-Haushaltskommissar nicht: »Die CO2-Ziele der Europäischen Union sind erst ein Jahr alt, aber ich habe die Sorge, dass sie nochmals korrigiert werden. Die Zeichen im Europäischen Parlament stehen ganz klar auf einer weiteren Verschärfung in Richtung 50 Prozent Reduzierung bis 2030 im Vergleich zu 2021 statt der bislang vereinbarten 37,5 Prozent.«

Oettinger mutmaßte sogar, dass Deutschland erst wieder der kranke Mann Europas werden müsse, bevor es eine neue Reform-Agenda geben könne. So werde über eine schrittweise Absenkung des Rentenalters diskutiert, anstatt über eine Erhöhung nachzudenken.

»Schwachsinn« sind in seinen Augen Pläne für die Rente mit 63 Jahren. »Die Rente mit 70 darf kein Tabu sein.« »Wir müssen die bisherige Lebens- und Wochenarbeitszeit aufbrechen«, so Oettinger. Nur so habe man in dieser wettbewerbsintensiven Zeit eine Chance. Wieder vergaß er hinzuzufügen, wie viele Neuankömmlinge die geringer werdenden Steuerzahler durchfüttern müssen und wie viele Milliarden in den Migrantenetats verschwinden.

Er leiert die Floskeln eines digitalen Zeitalters herunter, in dem alles viel schneller vonstatten gehen müsse als bisher. Deutschland befinde sich längst in einem »Kampf der Systeme«, wobei China größter Konkurrent sei. Das will zu seinem 100. Geburtstag im Jahr 2049 wirtschaftlich, militärisch und technologisch führend sein. Er sagt wiederum nicht dazu, dass in China keine Verbote für Gentechnik, keine CO2-Religion, keine Frauenquoten und kein Genderquatsch Universitäten, Wissenschaft und Technik behindern. IT-Technologie wird nicht durch eine absurde DSGVO-Datenschutzverordnung ausgebremst.

Vielleicht hat ihm das Auswärtige Amt (AA) sein neuestes internes Strategiepapier zugeleitet, in der das Amt Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit bedroht sieht. Die Behörde warnt darin vor der wachsenden Macht der IT-Industrie und führt zugleich auf, dass die Bundesrepublik auf kommende wirtschaftliche und politische Umbrüche nicht vorbereitet sei: »Die Wettbewerbsfähigkeit großer Industrienationen wie Deutschland wird durch lange Entscheidungsprozesse, veraltete IT-Strukturen, eine verbreitete Skepsis gegenüber Technologie und im internationalen Vergleich unzureichende Investitionen in Zukunftstechnologien beeinträchtigt.«

Wie das Handelsblatt aus dem Strategiepapier berichtet, wüssten autoritär regierte Staaten vom digitalen Wandel zu profitieren, während die wirtschaftliche Basis und der außenpolitische Einfluss der Bundesrepublik zu erodieren drohten. „Autoritäre Regime nutzen die Daten ihrer Bürger, um diese zu kontrollieren und zu manipulieren.« Oettinger hätte anführen können, dass das Ausspähen von Daten keine chinesische Spezialität mehr ist, sondern mittlerweile auch hierzulande gängige Praxis. Ein Bankgeheimnis gibt es nicht mehr, es ist so löchrig wie Schweizer Käse.

Die Autoren des AA-Strategiepapiers messen der Weigerung der großen US-Onlinekonzerne, »Verantwortung für die medialen Botschaften auf ihren Plattformen zu übernehmen«, eine zentrale Rolle zu und rufen damit geradezu nach Zensur.

Oettinger meint, »wir« könnten nur mit Werten wie parlamentarische Demokratie, soziale Marktwirtschaft, Meinungs- und Pressefreiheit, Rechtsstaatlichkeit oder Religionsfreiheit dagegenhalten. Dies gelinge nur in einem gemeinsamen Europa.

Denn, so der welterfahrene Oettinger, Deutschland und Frankreich seien im Weltmaßstab betrachtet Zwerge. Er führte eine schwäbische Weisheit an: »Zwerge stellt man sich in der Regel in den Vorgarten und pinkelt sie an.« Aber viele Zwerge zusammen könnten einen Riesen bändigen. Wenn der nicht früher aufstehe, kürzer und kälter dusche.

Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Montag, November 11, 2019

Global InterGold.: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)in Belgien,

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 11. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) vor den Aktivitäten von Global InterGold.


Global InterGold ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente in oder von Belgien aus anzubieten. Darüber hinaus bietet Global InterGold Investitionen in physisches Gold an. Die FSMA hat zuvor eine Warnung zu den mit Angeboten für Anlagen in alternative Anlageprodukte verbundenen Risiken veröffentlicht.

Darüber hinaus weist das von Global InterGold angebotene System deutliche Anzeichen eines Pyramidenschemas oder zumindest eines Ponzi-Schemas auf.  Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf Finanzdienstleistungsangebote von Global InterGold zu reagieren und Geld auf eine Kontonummer zu überweisen, die das Unternehmen möglicherweise nennt.
Global InterGold war Gegenstand einer Warnung der Finanzaufsichtsbehörden der Schweiz) und Maltas.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 














Akina SA: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 011. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Akina SA
www.akina-sa.com

welche vorgibt, in 40 avenue Montery, L-2163 Luxembourg ansässig zu sein.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Akina SA nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







Huttonfield Capital Partners: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Huttonfield Capital Partners
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Fax : +1 914 828 0199
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Inter Globe Investment S.à.r.l: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 011. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Inter Globe Investment S.à.r.l
www.interglobeinvestment.com

welche vorgibt, in 25 rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg ansässig zu sein und über eine Genehmigung der CSSF zu verfügen.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Inter Globe Investment S.à.r.l. nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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