Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 14.10.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Gläubigervertreter bei
PIM Gold: Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt
Das Insolvenzgericht im Fall PIM Gold hat einen fünfköpfigen
vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Vier davon sind Rechtanwälte
geschädigter Anleger. Sie unterstützen und kontrollieren den vorläufigen
Insolvenzverwalter, der viel Arbeit vor sich hat. Er muss eine chaotische
Buchhaltung aufarbeiten und weitere Vermögenswerte aufspüren. Derzeit sind nur
rund 500 Kilogramm von 3,4 Tonnen Gold vorhanden.
Vergangenheitsbewältigung.
Das Chaos in der Buchhaltung von PIM Gold ist nicht neu.
Jetzt hat es der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja noch einmal
bestätigt. Er und sein Team sichten und analysieren derzeit die Buchhaltung,
die „allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019
lückenhaft ist“. Er sichert momentan außerdem die elektronischen Daten von
Festplatten und Servern sowie den E-Mail-Verkehr. Schließlich muss Metoja
detektivisch Zahlungsströme nachvollziehen und den Verbleib von Vermögen
klären: „Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die
Sicherung von Vermögenswerten.“ Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er
sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen
alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein
eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine
Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“
Goldbestände.
Wie Investmentcheck vergangene Woche schon meldete, beträgt
der bisher sicher gestellte Bestand mehr als die bekannten 218 Kilogramm. In
einer Pressemitteilung schätzt er die Gesamtmenge auf rund 500 Kilogramm Gold.
Aber auch andere Edelmetalle sind bei dem sichergestellten Schmuck verarbeitet
worden, weshalb alle Zahlen über vorhandene Vermögenswerte nur vorsichtige
Annahmen sind: „Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte
werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.“ Metoja
geht außerdem zahlreichen Hinweisen über mutmaßliche Vermögensverschiebungen
nach. Einige sind anonym erfolgt. Andere stammen von ehemaligen Mitarbeitern
oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem
europäischen Ausland oder der Türkei. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und
stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte
Metoja.
Gläubigerausschuss.
Wie bei Insolvenzen mit einer großen Zahl von Gläubigern
üblich, wurde vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestimmt.
Dieser ist Vertretungsorgan der Anleger und unterstützt den vorläufigen
Insolvenzverwalter. Auch die Kontrolle des Verwalters gehört zu den Aufgaben
des Gremiums. Namen nennt Metoja nicht, da es sich um ein nicht öffentliches
Verfahren handelt. Nur allgemein führt er aus: „Das fünfköpfige Gremium setzt
sich zusammen aus Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie
der Arbeitnehmer.“ Die Benennung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ist
gut und wichtig, da damit eine Kontrolle für den vorläufigen Insolvenzverwalter
geschaffen wurde.
***
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft
melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung