Donnerstag, Juni 13, 2019

Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Infinity Capital Markets : Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien

Die FCA nimmt an, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien ohne ihre Genehmigung erbracht hat. Die FCA  empfiehlt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der von ihr nicht autorisierten Firma.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert werden. Einige Firmen handeln

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund von Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Infinity Capital Markets / Infinity Capital Markets-Gruppe / Infinity Capital Markets Limited
Adresse:  39 Kensington High Street London W8 6SN
Telefon:  0207 1013494
E-Mail:  info@infinitycapitalpartnersltd.com
Website:  http://www.infinitycm.co.uk; infinitycapitalmarketsgroup.com; 
infinitycapitalmarketslimited.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

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Grüne Kapitalanlagen: gutes Gewissen, grauenhafte Renditen.

Grüne Kapitalanlagen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben!

„Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“, sagt Horst Roosen vom Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung (ESK).

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  12.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Bilanz des Grauens.

Jahresabschlüsse 2017 offenbaren ganz viele Probleme bei UDI

Es ist eine Bilanz des Grauens. Noch immer sind nicht alle Jahresabschlüsse 2017 von den Gesellschaften veröffentlicht, bei denen UDI direkt oder indirekt involviert ist. Die meisten gibt es allerdings und sie offenbaren ganz viele Probleme. Erhebliche Teile des Anlegerkapitals dürften ohne ein kleines Wunder vernichtet sein. Nachfolgende Auflistung enthält eine Reihe von Unternehmen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Zahlen geben nur die Werte aus den Jahresabschlüssen wieder, ohne dass dadurch eine Bewertung der tatsächlichen Verkehrswerte erfolgte.

UDI Genussrecht I.

Im Juli 2007 startete der Vertrieb für das UDI Genussrecht I. Drei Millionen Euro sammelte der Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments. Emittent ist die UDI Projekt Finanz GmbH. Das Ende 2017 noch vorhandene Vermögen lag bei knapp einer Million Euro. Größter Geldempfänger war zu diesem Zeitpunkt die TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG mit 410.000 Euro und die UDI Bioenergie GmbH mit 379.000 Euro. Bei der TOP 3 Biogas hat Investmentcheck bereits berichtet, wie offenbar Probleme immer wieder mit frischem Anlegerkapital ausgeglichen wurden.

UDI Genussrecht II.

Von 2008 bis 2010 hat UDI insgesamt fünf Millionen Euro mit dem „Genussrechtsfonds II“ gesammelt. Georg Hetz und Dietmar Hoffmann versprachen als Geschäftsführer der UDI Projekt Finanz II GmbH bei Auflage eine „saubere und nachhaltige Rendite“. Ende 2017 waren von dem Anlegergeld 4,42 Millionen Euro in 13 verschiedene Projektgesellschaften investiert. Davon musste UDI schon 1,84 Millionen Euro abschreiben. Größere Sorgenkinder sind die PVA Kaufbeuren, UDI Biogas Italia, UDI Solarpark Dresden-Kaditz und UDI Solarpark Kieselbach.

UDI Energie Festzins II.

Für diese ab 2011 gesammelten sechs Millionen Euro zeichnet die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG. In den letzten Jahren vergrößerte sich das buchhalterische negative Eigenkapital um 929.000 Euro (2017), 566.000 Euro (2016) und 1,3 Millionen Euro (2015). Ende 2017 betrug das Vermögen der Gesellschaft noch 2,5 Millionen Euro, während sich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil schon auf 4,4 Millionen Euro summierte.

UDI Energie Festzins III.

In 2012 wurden insgesamt neun Millionen Euro Anlegerkapital für die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG gesammelt. Von den sieben Investments in Projektgesellschaften per Ende 2017 sind rund 30 Prozent bereits abgeschrieben. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil beläuft sich bereits auf 3,8 Millionen Euro, während das Vermögen gemäß Jahresabschluss 2017 noch 6,1 Millionen Euro ausmacht. Größtes Sorgenkind ist das Investment in die UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG mit rund vier Millionen Euro.

UDI Energie Festzins IV.

Für die Rückzahlung des 2012 gesammelten Anlegerkapitals in Höhe von 7,4 Millionen Euro ist die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG verantwortlich. Die Hälfte der Bilanzsumme macht bereits das negative Eigenkapital aus. Das an fünf Projektgesellschaften ausgereichte Vermögen lag Ende 2017 buchmäßig nur noch bei 3,7 Millionen Euro.

UDI Energie Festzins V.

In 2013 hat die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG Nachrangdarlehen über 7,3 Millionen Euro ausgegeben. Allein in den Jahren 2016 und 2017 erhöhte sich das negative Eigenkapital um knapp zwei Millionen Euro, so dass zwischenzeitlich 4,3 Millionen Euro als „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil“ in der Bilanz stehen. Ganz besonders hart trifft diese Anleger, dass mit 6,3 Millionen Euro ein ganz erheblicher Teil des Anlegerkapitals in die stark problembehaftete UDI Biogas Italia floss. Von einer sinnvollen Streuung der Risiken kann hier wohl nicht ausgegangen werden.

UDI Energie Festzins VI.

Weitere 6,6 Millionen Euro akquirierte 2013 die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG. Gut eine Viertel Million Euro davon kam allerdings von dem Nachfolgerprodukt mit der Nummer VII, das ihr Anlegerkapital auch hier investierte. Eine größere Abschreibung war nach wenigen Jahren bereits bei der NaWaRo Wendlinghausen notwendig. Insgesamt 5,2 Millionen Vermögen sollen Ende 2017 noch da sein. Gut zwei Millionen Euro fehlten bereits.

UDI Energie Festzins VII.

Die Nummer 7 der Festzinsserie hat UDI ebenfalls in 2013 aufgelegt. 7,4 Millionen Euro zahlten Anleger an die UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG. Die an die Festzins Nummer 6 vergebene Viertel Million Euro stand Ende 2017 noch ohne Abschreibung in der Bilanz, obwohl dort schon erhebliche Abschreibungen vorgenommen wurden. Das stellt die Werthaltigkeit der elf Investments in verschiedene Projektgesellschaften insgesamt in Frage. Aber selbst bei Zugrundelegung der Bilanzzahlen hat sich das negative Eigenkapital bereits auf 1,5 Millionen Euro summiert.

UDI Energie Festzins VIII.

Die ab 2014 gesammelten Anlegergelder für die UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG belaufen sich auf neun Millionen Euro. Erstaunlicher Weise hat sich das negative Eigenkapital in 2017 von zwei auf eine Million Euro reduziert. Eine Erläuterung ist in dem beim Bundesanzeiger nur hinterlegten Jahresabschluss nicht zu finden. Größte Vermögensposition sind die 3,5 Millionen Euro, die Georg Hetz an die UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH & Co. KG weiterreichte.

UDI Energie Festzins IX.

Wer 2015 Geld an die UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG überwies, dürfte sich wohl stark über die Zahlen im Jahresabschluss 2017 wundern. Insgesamt 9,2 Millionen Euro sammelte UDI, wovon gut ein Viertel schon in 2017 abgeschrieben werden musste: „Es wurden Teilwertabschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von TEUR 2.515 gebucht.“ Trotz dieser Abschreibung wird das negative Eigenkapital anders erklärt: „Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben.“

UDI Energie Festzins 10.

Die 2016 gesammelten zehn Millionen Euro Anlegerkapital sind zum ganz erheblichen Teil an die UDI Biogas Torgelow geflossen. Mit 6,2 Millionen Euro ist eine Streuung nur bedingt gegeben. Da die Investitionen in Torgelow zum Großteil erst 2017 erfolgten, ist der dortige Jahresabschluss nur bedingt aussagekräftig für die Zukunft. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag war in Torgelow Ende 2017 mit 184.000 Euro (noch?) gering. Unklar ist, bei welchen Projektgesellschaften am 4. Juni 2019 Neubewertungen der wirtschaftlichen Lage vorgenommen wurden (mehr hier), weshalb die Begleichung ausstehender Zins- und Rückzahlungen in Frage steht. Neben Torgelow floss Geld in die Biogasanlage Finkenheerd, die Biogasanlage Kaichen und die UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH & Co. KG.

UDI Energie Festzins 11.

Die insgesamt 15 Millionen Euro Anlegerkapital sammelte UDI bei der UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG in 2016 und 2017. Folglich ist der Jahresabschluss Ende 2017 nur bedingt aussagekräftig. Stark zu denken gibt allerdings, dass Georg Hetz trotz gesetzlicher Pflicht, den Abschluss innerhalb von sechs Monaten zu veröffentlichen, dies erst im Oktober 2018 tat. Und unabhängig davon ist trotz der Auflage in 2017 schon für das Geschäftsjahr 2017 zu lesen: „Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um Teilwertabschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von Euro 151.862,92.“ Ganz aktuell wurde von UDI mitgeteilt, dass aufgrund einer Neubewertung der wirtschaftlichen Situation bei den Projektgesellschaften Zahlungsausfälle drohen. Bei welchen Investments genau, wurde allerdings nicht mitgeteilt.

UDI Energie Festzins 12.

Wer 2017 Teile der insgesamt 15 Millionen Euro in die UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG investierte, musste schon wenige Monate nach Emission herbe Verluste hinnehmen: „Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.806.943,80 EUR.“ Somit belief sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag bereits auf 2,4 Millionen Euro. Anleger sollten zu Recht fragen, warum Georg Hetz beispielsweise in die damals schon schlecht laufenden Projektgesellschaften NaWaRo Wendlinghausen, Top 3 Biogas oder UDI Biogas Italia investierte. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, bei welchen Projektgesellschaften Zahlungsausfälle drohen, wie es am 12. Juni per 11a-Mitteilung veröffentlicht wurde.

UDI Sprint Festzins IV.

Kalt erwischt hat es auch die Investoren der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG, die 2016 insgesamt 11,3 Millionen Euro anlegten. Der weit nach Ablauf der gesetzlichen Frist veröffentlichte Jahresabschluss 2017 enthält folgenden Hinweis: „Nach Berichtsjahresende hat am 15. Juni 2018 ein Darlehensnehmer, die UDI Biogas Otzberg-Niederklingen GmbH & CO. KG Insolvenzantrag gestellt – die Darlehensforderung von 862 T€ wurde voll wertberichtigt.“ Investoren sollten fragen, wieso Georg Hetz im September 2016 frisches Anlegerkapital in die damals schon strauchelnde Biogasanlage steckte. Auch noch andere ausgereichte Mittel mussten schon wertberichtigt werden, so dass das negative Eigenkapital in 2017 um 1,2 Millionen Euro stieg. Am 12. Juni hat UDI außerdem für diese Gesellschaft eine 11a-Mitteilung wegen drohender Zahlungsausfälle veröffentlicht.

UDI Biogas 2011.

Bei dieser Kapitalanlage investierten Anleger sechs Millionen Euro als Kommanditisten in die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG. In den ersten Jahren ist das Vermögen bereits auf 3,4 Millionen Euro abgeschrieben worden. Als Eigenkapital stehen Ende 2017 noch 3,1 Millionen Euro in der Bilanz. Leider enthält der beim Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss nur minimalste Informationen. Ein Handelsregisterauszug der UDI Barleben Beteiligungs GmbH & Co. KG weist eine Einlage von 1,3 Millionen Euro aus. Ein alter Jahresabschluss der UDI Biogas Kreiensen berichtet von einer Einlage in Höhe von 1,18 Millionen Euro. Beide Gesellschaften laufen nicht plangemäß.

UDI Biogas Barleben.

Mit 3,15 Millionen Euro haben sich Anleger als Kommanditisten an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG beteiligt. Die versprochenen Ausschüttungen wurden bisher nicht bezahlt. Im Jahresabschluss 2016 ist von 126.000 Euro zu lesen. Das entspricht mageren vier Prozent der Kommanditeinlagen. Vom Vermögen ist nicht mehr viel da. Die Bilanz 2017 weist noch 191.000 Euro aus. Was mit dem Geld der Anleger genau passierte, ist aus der Kurzversion des Jahresabschlusses nicht erkennbar. Laut Verkaufsprospekt sollten 2,85 Millionen Euro in die ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG fließen (diese heißt seit April 2019 nun Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG). Hingegen taucht der Betrag als Einlage im Handelsregisterauszug der UDI Barleben Beteiligungs GmbH & Co. KG auf.


TOP 3 Biogas.

Ebenfalls 3,15 Millionen Euro suchte Georg Hetz ab 2008 mit dem Fonds Top 3 Biogas GmbH & Co. KG. Die Bilanz dieser Gesellschaft ist aus Anlegersicht eine Katastrophe. Nicht nur das Kommanditkapital der Anleger ist zwischenzeitlich abgeschrieben. Auch weitere Einlagen aus anderen UDI-Produkten waren Ende 2017 aufgrund des Fehlbetrages beim Eigenkapital in Höhe von 1,74 Millionen Euro wertberichtigt. Die Probleme sind sogar so groß, dass der Jahresabschluss 2017 unter going-concern Gesichtspunkten aufgestellt wurde: „Es liegt eine Fortführungsprognose von BAKER TILLY vor. Die Fortführungsprognose geht über das Jahr 2018 hinaus von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.“

UDI Biogasfonds Nr. 3.

In 2010 stellte Georg Hetz das Angebot der UDI Biogas 3 GmbH & Co. KG vor. Mit 2,5 Millionen Euro Anlegerkapital sollten drei Biogasanlagen im Volumen von 8,6 Millionen Euro finanziert werden. Ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur sollte darüber wachen, dass das Anlegergeld ordnungsgemäß in die drei geplanten Standorte Hesedorf, Spergau und Pörsten fließt. Laut Jahresabschluss der Biogas Teplingen GmbH & Co. KG sind allerdings dort 750.000 Euro Kommanditkapital gezeichnet worden. Außerdem hat die Gesellschaft zwischenzeitlich nicht mehr nur Schulden bei der Bank, sondern auch bei anderen UDI-Produkten. Von verschiedenen UDI Energie Festzins-Angeboten flossen bis Ende 2017 knapp 800.000 Euro.

UDI Biogas Schloss Wendlinghausen.

Ganz schlimm ergeht es den Anlegern, die 1,7 Millionen Euro an die UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co. KG überwiesen. Georg Hetz und Dietmar Hoffmann versprachen 2009 „Bioenergie direkt vom Feld für eine nachwachsende Rendite“. Dazu wurde das Anlegerkapital an die Projektgesellschaft NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG überwiesen. Dort ist nicht nur das Kommanditkapital längst abgeschrieben. Weitere 2,54 Millionen Euro haben sich bereits als negatives Eigenkapital aufgehäuft. Das Geld kam von verschiedenen anderen UDI-Produkten, die mehrere Millionen Euro einbrachten. Vermutlich auch, um Teile der anfänglichen Bankfinanzierung zurückzuführen, da die durch Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten zwischenzeitlich auf 1,7 Millionen Euro sanken.

Solar Sprint Festzins II bis IV.

Bei diesen Angeboten hat Stefan Keller bereits massive Probleme eingeräumt (UDI-Anleger verlieren Geld). Die Angebote II und III sind trotz Fälligkeit nicht zurückbezahlt worden. Bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG ist die Rückzahlung ebenfalls gefährdet. Skandalös ist auch, dass bis Anfang Juni noch nicht einmal die Jahresabschlüsse 2017 veröffentlicht wurden.

te energy Sprint Festzins I.

Ab Anfang 2017 suchte Stefan Keller bis zu 15 Millionen Euro Anlegerkapital für die te energy sprint I GmbH & Co. KG. 12,4 Millionen Euro sollen es geworden sein. Doch warum ist bis heute kein Jahresabschluss 2017 veröffentlicht, wenn dieser bereits seit Juli 2018 vorliegen müsste?

Projektgesellschaften.

Bei den bisher gelisteten Unternehmen handelt es sich um Emittentengesellschaften, in die Anleger Geld einzahlten. Meist ist dieses allerdings von dort dann an Projektgesellschaften weitergereicht worden. Auch dazu hat Investmentcheck hunderte Jahresabschlüsse eingesehen. Diese alle zu besprechen, würde den Rahmen dieser Berichterstattung komplett sprengen. Nachfolgend deshalb nur eine Auflistung von Gesellschaften, bei denen UDI selbst schon Abschreibungen auf vergebene Gelder vorgenommen hat. Die Prozentangabe in Klammern drückt jeweils den Restwert per Ende 2017 aus.

- UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG – insolvent (0%)
- Barleben Beteiligungs GmbH & Co. KG (3%)
- Plantaqenz AG (25 Prozent)
- UDI Solarprojekt Dresden-Kaditz GmbH & Co. KG (26 Prozent)
- Top 3 Biogas GmbH & Co. KG (30 Prozent)
- UDI Solarpark Kieselbach GmbH & Co. KG (30 Prozent)
- NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG (40 Prozent)
- UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG (40 Prozent)
- PVA Kaufbeuren GmbH & Co. KG (65 Prozent)
- UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG (70 Prozent)
- VEXX Energy Invest 4 GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- VEXX Energy Invest 5 GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- UDI PV Italia GmbH (75 Prozent)
- ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- UDI Biogas Kaichen GmbH & Co. KG (90 Prozent)

Loipfinger’s Meinung.

Als betroffener Anleger das hier zu lesen tut vermutlich noch mehr weh als es zu recherchieren und niederzuschreiben. Was UDI seit Jahren treibt ist schlicht unglaublich. Was wissen die Anleger eigentlich davon? Schreiben Sie an uns vertraulich unter udi@investmentcheck.de. Wir freuen uns über Kopien von UDI-Berichten, um unser Bild weiter zu vervollständigen.



NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Mittwoch, Juni 12, 2019

Investfinans AB: 1,2 Milliarden Euro im Feuer und keiner hat diesen Raubzug verhindert

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen.  Hunderte Geschädigte haben sich bereits dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung angeschlossen und kämpfen um ihr investiertes Geld.

„Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“,

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.  Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an  den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Ein Unternehmen wie Investfinans AB  welches Finanzdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, muss über die Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügen, um Geschäfte tätigen zu können. Im Zuge der Bearbeitung eines entsprechenden Genehmigungsantrags prüft die Aufsichtsbehörde die Kapitalsituation, den Geschäftsplan, die Eigentümer und das Management des Unternehmens. Sogar während des laufenden Betriebs des Unternehmens können weitere Genehmigungen erforderlich werden.

Bei Kapitalanlagebetrug  steht immer der Verdacht auf Geldwäsche im Raum. In Schweden gibt es hauptsächlich zwei Gesetze, die die Bekämpfung der Geldwäsche regeln. Das Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschegesetz) ist die Verwaltungsvorschrift, die für Unternehmen in bestimmten Sektoren gilt. Ziel der Regelungen ist es zu verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden.

Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, sind dafür verantwortlich, verdächtige Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bei ihren Aktivitäten unverzüglich der Abteilung Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.

Das Geldwäschestrafgesetz bildet den strafrechtlichen Rahmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Geldwäsche strafbar ist.

Die Aufgabe von Finansinspektionen ist es, zu überwachen, dass die Finanzunternehmen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, die Regeln einhalten, die verhindern, dass sie für die Geldwäsche verwendet werden. Die Bank muss gute Kenntnisse über ihre  Kunden und deren Geschäft haben, um Geldwäsche zu erschweren bzw. zu verhindern.

Ohne ausreichende Kenntnis über den Kunden darf die Bank keine Geschäftsbeziehung aufbauen oder aufrechterhalten oder einzelne Transaktionen durchführen. Die Bank darf auch keine Transaktion durchführen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat.

Die Bank  ist gehalten Maßnahmen zur Identifizierung und Kontrolle der Identität ihres Kunden zu ergreifen.  Die Anforderung, den Kunden zu identifizieren, bedeutet, dass die Bank nach dem Namen des Kunden und anderen relevanten Informationen fragen muss. Anschließend muss das Unternehmen überprüfen, ob die Identität mit den Daten übereinstimmt. Die Genauigkeit dieser Überprüfungen hängt vom mit dem Kunden verbundenen Risiko ab.

Die Bank muss untersuchen, ob der Kunde einen tatsächlichen Auftraggeber hat. Der eigentliche Auftraggeber ist die Person, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf den Kunden ausübt. Die Bank muss die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Kunden untersuchen, um unter anderem das Risiko zu verstehen, das der Kunde mit sich bringen kann. Eventuell müssen dann zusätzliche Fragen an den Kunden gestellt werden.  Wenn der Kunde einen echten Auftraggeber hat, ist es wichtig, die Identität dieser Person zu überprüfen.

Die Bank muss Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung erhalten. Spätestens hier hätte die Bank feststellen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtbehörde verfügte.  

Wäre die Bank ihrer Verpflichtung im Hinblick auf mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausreichend nachgekommen und hätte alle Maßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen über ihren Kunden Investfinans AB sorgfältig ausgeführt, hätte kein Konto eröffnet werden dürfen.


Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. .

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde,

hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

  • Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor.

Die Svenska Handelsbanken AB (im Folgenden: Handelsbanken) ist eine Aktiengesellschaft die zur Führung von Bankgeschäften nach schwedischem Recht ermächtigt ist Banken- und Finanzwirtschaftsgesetz (SFS 2004: 297). Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (im Folgenden: Finansinspektionen) hat untersucht, wie Handelsbanken der Geldwäschebekämpfung nachgekommen ist und Terrorismusfinanzierungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf besonders riskante Kategorien von Kunden und Geschäftsbereichen. Finansinspektionen hat auch daraufhin die interne Governance und Kontrolle der Handelsbanken untersucht. Die Untersuchung von Finansinspektionen zeigt, dass Handelsbanken zu den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dass die Mängel umfangreich und systematischer Natur waren. Es ist die Einschätzung der Finansinspektionen, dass die Mängel zusammengenommen bedeuten, dass Handelsbanken keinen risikobasierten Ansatz hat. Handelsbanken hat also seiner Verantwortung, eine zufriedenstellende interne Governance aufrechtzuerhalten, nicht nachgekommen ist.

Diese Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte.

Zusammenfassung

Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln. Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.   

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Collier Consulting Group LLC: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien

Die FCA nimmt an, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien ohne ihre Genehmigung erbracht hat. Die FCA  empfiehlt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der von ihr nicht autorisierten Firma.

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Quelle: https://www.fca.org.uk

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Dienstag, Juni 11, 2019

MFSA-WARNUNG - St. Publius Malta Limited („St. Publius“) - https://www.stpublius.com/en/

Die Malta Financial Services Authority („MFSA“) möchte die Öffentlichkeit vor einem Unternehmen warnen, das unter dem Namen St Publius Malta Limited (C50180) firmiert , das zuvor als St Publius Corporate Service Limited bekannt war , und vor seinem Direktor Peter Knappertsbuch . 

Das Unternehmen verfügt über eine Internetpräsenz unterhttps://www.stpublius.com/en/ und hat seine eingetragene Adresse als Windsor Court, Wohnung 3, Triq Il-Kartocc, Swieqi (obwohl auf der Website angegeben ist, dass die Geschäftsstelle 22 / 12, Strait Street, Valletta ).

Die MFSA wünscht , die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, in Malta und im Ausland, dass St Publius ist nicht lizenziert oder anderweitig von der MFSA zugelassen jede Art von Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, noch ist registriert als Unternehmen Dienstleister zu handeln, Tätigkeiten , die Genehmigung bedarf, lizenzieren oder Registrierung nach maltesischem Recht.

Die MFSA empfiehlt Anlegern und Verbrauchern von Finanzdienstleistungen nachdrücklich, dass sie vor einer Investition oder einem Abschluss von Finanzdienstleistungstransaktionen sicherstellen sollten, dass das Unternehmen, mit dem die Investition oder Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einem anderen Finanzdienstleister autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen zuständigen Aufsichtsbehörde.

Quelle: Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.com.mt
  
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