Grüne Kapitalanlagen erfreuen sich seit einigen Jahren
zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an
der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer
nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst
auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern,
zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte
und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden.
Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche
wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der
Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger,
zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit
geführt hätten.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern,
die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da
sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von
Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die
Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen
Zusammenhänge oft kaum!“ Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die
ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen
Plantagen versenkt haben!
„Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen,
aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das
Richtige zu tun“, sagt Horst Roosen vom Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung (ESK).
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 12.06.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Bilanz des Grauens.
Jahresabschlüsse 2017
offenbaren ganz viele Probleme bei UDI
Es ist eine Bilanz des Grauens. Noch immer sind nicht alle
Jahresabschlüsse 2017 von den Gesellschaften veröffentlicht, bei denen UDI
direkt oder indirekt involviert ist. Die meisten gibt es allerdings und sie
offenbaren ganz viele Probleme. Erhebliche Teile des Anlegerkapitals dürften
ohne ein kleines Wunder vernichtet sein. Nachfolgende Auflistung enthält eine
Reihe von Unternehmen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Zahlen geben nur
die Werte aus den Jahresabschlüssen wieder, ohne dass dadurch eine Bewertung
der tatsächlichen Verkehrswerte erfolgte.
UDI Genussrecht I.
Im Juli 2007 startete der Vertrieb für das UDI Genussrecht
I. Drei Millionen Euro sammelte der Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments.
Emittent ist die UDI Projekt Finanz GmbH. Das Ende 2017 noch vorhandene
Vermögen lag bei knapp einer Million Euro. Größter Geldempfänger war zu diesem
Zeitpunkt die TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG mit 410.000 Euro und die UDI
Bioenergie GmbH mit 379.000 Euro. Bei der TOP 3 Biogas hat Investmentcheck
bereits berichtet, wie offenbar Probleme immer wieder mit frischem Anlegerkapital
ausgeglichen wurden.
UDI Genussrecht II.
Von 2008 bis 2010 hat UDI insgesamt fünf Millionen Euro mit
dem „Genussrechtsfonds II“ gesammelt. Georg Hetz und Dietmar Hoffmann
versprachen als Geschäftsführer der UDI Projekt Finanz II GmbH bei Auflage eine
„saubere und nachhaltige Rendite“. Ende 2017 waren von dem Anlegergeld 4,42
Millionen Euro in 13 verschiedene Projektgesellschaften investiert. Davon
musste UDI schon 1,84 Millionen Euro abschreiben. Größere Sorgenkinder sind die
PVA Kaufbeuren, UDI Biogas Italia, UDI Solarpark Dresden-Kaditz und UDI
Solarpark Kieselbach.
UDI Energie Festzins
II.
Für diese ab 2011 gesammelten sechs Millionen Euro zeichnet
die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG. In den letzten Jahren
vergrößerte sich das buchhalterische negative Eigenkapital um 929.000 Euro
(2017), 566.000 Euro (2016) und 1,3 Millionen Euro (2015). Ende 2017 betrug das
Vermögen der Gesellschaft noch 2,5 Millionen Euro, während sich der nicht durch
Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil schon auf 4,4 Millionen Euro
summierte.
UDI Energie Festzins
III.
In 2012 wurden insgesamt neun Millionen Euro Anlegerkapital
für die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG gesammelt. Von den sieben
Investments in Projektgesellschaften per Ende 2017 sind rund 30 Prozent bereits
abgeschrieben. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil beläuft
sich bereits auf 3,8 Millionen Euro, während das Vermögen gemäß Jahresabschluss
2017 noch 6,1 Millionen Euro ausmacht. Größtes Sorgenkind ist das Investment in
die UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG mit rund vier Millionen Euro.
UDI Energie Festzins
IV.
Für die Rückzahlung des 2012 gesammelten Anlegerkapitals in
Höhe von 7,4 Millionen Euro ist die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
verantwortlich. Die Hälfte der Bilanzsumme macht bereits das negative
Eigenkapital aus. Das an fünf Projektgesellschaften ausgereichte Vermögen lag
Ende 2017 buchmäßig nur noch bei 3,7 Millionen Euro.
UDI Energie Festzins
V.
In 2013 hat die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
Nachrangdarlehen über 7,3 Millionen Euro ausgegeben. Allein in den Jahren 2016
und 2017 erhöhte sich das negative Eigenkapital um knapp zwei Millionen Euro,
so dass zwischenzeitlich 4,3 Millionen Euro als „nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckter Verlustanteil“ in der Bilanz stehen. Ganz besonders hart trifft diese
Anleger, dass mit 6,3 Millionen Euro ein ganz erheblicher Teil des
Anlegerkapitals in die stark problembehaftete UDI Biogas Italia floss. Von
einer sinnvollen Streuung der Risiken kann hier wohl nicht ausgegangen werden.
UDI Energie Festzins
VI.
Weitere 6,6 Millionen Euro akquirierte 2013 die UDI Energie
Festzins VI GmbH & Co. KG. Gut eine Viertel Million Euro davon kam
allerdings von dem Nachfolgerprodukt mit der Nummer VII, das ihr Anlegerkapital
auch hier investierte. Eine größere Abschreibung war nach wenigen Jahren
bereits bei der NaWaRo Wendlinghausen notwendig. Insgesamt 5,2 Millionen
Vermögen sollen Ende 2017 noch da sein. Gut zwei Millionen Euro fehlten
bereits.
UDI Energie Festzins
VII.
Die Nummer 7 der Festzinsserie hat UDI ebenfalls in 2013
aufgelegt. 7,4 Millionen Euro zahlten Anleger an die UDI Energie Festzins VII
GmbH & Co. KG. Die an die Festzins Nummer 6 vergebene Viertel Million Euro
stand Ende 2017 noch ohne Abschreibung in der Bilanz, obwohl dort schon
erhebliche Abschreibungen vorgenommen wurden. Das stellt die Werthaltigkeit der
elf Investments in verschiedene Projektgesellschaften insgesamt in Frage. Aber
selbst bei Zugrundelegung der Bilanzzahlen hat sich das negative Eigenkapital
bereits auf 1,5 Millionen Euro summiert.
UDI Energie Festzins
VIII.
Die ab 2014 gesammelten Anlegergelder für die UDI Energie
FESTZINS VIII GmbH & Co. KG belaufen sich auf neun Millionen Euro.
Erstaunlicher Weise hat sich das negative Eigenkapital in 2017 von zwei auf
eine Million Euro reduziert. Eine Erläuterung ist in dem beim Bundesanzeiger
nur hinterlegten Jahresabschluss nicht zu finden. Größte Vermögensposition sind
die 3,5 Millionen Euro, die Georg Hetz an die UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH &
Co. KG weiterreichte.
UDI Energie Festzins
IX.
Wer 2015 Geld an die UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co.
KG überwies, dürfte sich wohl stark über die Zahlen im Jahresabschluss 2017
wundern. Insgesamt 9,2 Millionen Euro sammelte UDI, wovon gut ein Viertel schon
in 2017 abgeschrieben werden musste: „Es wurden Teilwertabschreibungen auf die
ausgereichten Darlehen in Höhe von TEUR 2.515 gebucht.“ Trotz dieser
Abschreibung wird das negative Eigenkapital anders erklärt: „Die Gesellschaft
weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag
aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und
Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist
aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten
Nachrangdarlehen nicht gegeben.“
UDI Energie Festzins
10.
Die 2016 gesammelten zehn Millionen Euro Anlegerkapital sind
zum ganz erheblichen Teil an die UDI Biogas Torgelow geflossen. Mit 6,2
Millionen Euro ist eine Streuung nur bedingt gegeben. Da die Investitionen in
Torgelow zum Großteil erst 2017 erfolgten, ist der dortige Jahresabschluss nur
bedingt aussagekräftig für die Zukunft. Der nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckte Fehlbetrag war in Torgelow Ende 2017 mit 184.000 Euro (noch?) gering.
Unklar ist, bei welchen Projektgesellschaften am 4. Juni 2019 Neubewertungen
der wirtschaftlichen Lage vorgenommen wurden (mehr hier), weshalb die
Begleichung ausstehender Zins- und Rückzahlungen in Frage steht. Neben Torgelow
floss Geld in die Biogasanlage Finkenheerd, die Biogasanlage Kaichen und die
UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH & Co. KG.
UDI Energie Festzins
11.
Die insgesamt 15 Millionen Euro Anlegerkapital sammelte UDI
bei der UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG in 2016 und 2017. Folglich
ist der Jahresabschluss Ende 2017 nur bedingt aussagekräftig. Stark zu denken
gibt allerdings, dass Georg Hetz trotz gesetzlicher Pflicht, den Abschluss
innerhalb von sechs Monaten zu veröffentlichen, dies erst im Oktober 2018 tat.
Und unabhängig davon ist trotz der Auflage in 2017 schon für das Geschäftsjahr
2017 zu lesen: „Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um
Teilwertabschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von Euro
151.862,92.“ Ganz aktuell wurde von UDI mitgeteilt, dass aufgrund einer
Neubewertung der wirtschaftlichen Situation bei den Projektgesellschaften
Zahlungsausfälle drohen. Bei welchen Investments genau, wurde allerdings nicht
mitgeteilt.
UDI Energie Festzins
12.
Wer 2017 Teile der insgesamt 15 Millionen Euro in die UDI
Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG investierte, musste schon wenige Monate
nach Emission herbe Verluste hinnehmen: „Die außerplanmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen betragen 1.806.943,80 EUR.“ Somit belief sich der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag bereits auf 2,4 Millionen Euro. Anleger
sollten zu Recht fragen, warum Georg Hetz beispielsweise in die damals schon
schlecht laufenden Projektgesellschaften NaWaRo Wendlinghausen, Top 3 Biogas
oder UDI Biogas Italia investierte. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, bei
welchen Projektgesellschaften Zahlungsausfälle drohen, wie es am 12. Juni per
11a-Mitteilung veröffentlicht wurde.
UDI Sprint Festzins
IV.
Kalt erwischt hat es auch die Investoren der UDI Sprint
FESTZINS IV GmbH & Co. KG, die 2016 insgesamt 11,3 Millionen Euro anlegten.
Der weit nach Ablauf der gesetzlichen Frist veröffentlichte Jahresabschluss
2017 enthält folgenden Hinweis: „Nach Berichtsjahresende hat am 15. Juni 2018
ein Darlehensnehmer, die UDI Biogas Otzberg-Niederklingen GmbH & CO. KG
Insolvenzantrag gestellt – die Darlehensforderung von 862 T€ wurde voll
wertberichtigt.“ Investoren sollten fragen, wieso Georg Hetz im September 2016 frisches
Anlegerkapital in die damals schon strauchelnde Biogasanlage steckte. Auch noch
andere ausgereichte Mittel mussten schon wertberichtigt werden, so dass das
negative Eigenkapital in 2017 um 1,2 Millionen Euro stieg. Am 12. Juni hat UDI
außerdem für diese Gesellschaft eine 11a-Mitteilung wegen drohender
Zahlungsausfälle veröffentlicht.
UDI Biogas 2011.
Bei dieser Kapitalanlage investierten Anleger sechs
Millionen Euro als Kommanditisten in die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG. In
den ersten Jahren ist das Vermögen bereits auf 3,4 Millionen Euro abgeschrieben
worden. Als Eigenkapital stehen Ende 2017 noch 3,1 Millionen Euro in der
Bilanz. Leider enthält der beim Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss nur
minimalste Informationen. Ein Handelsregisterauszug der UDI Barleben
Beteiligungs GmbH & Co. KG weist eine Einlage von 1,3 Millionen Euro aus.
Ein alter Jahresabschluss der UDI Biogas Kreiensen berichtet von einer Einlage
in Höhe von 1,18 Millionen Euro. Beide Gesellschaften laufen nicht plangemäß.
UDI Biogas Barleben.
Mit 3,15 Millionen Euro haben sich Anleger als
Kommanditisten an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG beteiligt. Die
versprochenen Ausschüttungen wurden bisher nicht bezahlt. Im Jahresabschluss
2016 ist von 126.000 Euro zu lesen. Das entspricht mageren vier Prozent der
Kommanditeinlagen. Vom Vermögen ist nicht mehr viel da. Die Bilanz 2017 weist
noch 191.000 Euro aus. Was mit dem Geld der Anleger genau passierte, ist aus
der Kurzversion des Jahresabschlusses nicht erkennbar. Laut Verkaufsprospekt
sollten 2,85 Millionen Euro in die ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG
fließen (diese heißt seit April 2019 nun Biogas Barleben-Ebendorf GmbH &
Co. KG). Hingegen taucht der Betrag als Einlage im Handelsregisterauszug der
UDI Barleben Beteiligungs GmbH & Co. KG auf.
TOP 3 Biogas.
Ebenfalls 3,15 Millionen Euro suchte Georg Hetz ab 2008 mit
dem Fonds Top 3 Biogas GmbH & Co. KG. Die Bilanz dieser Gesellschaft ist
aus Anlegersicht eine Katastrophe. Nicht nur das Kommanditkapital der Anleger
ist zwischenzeitlich abgeschrieben. Auch weitere Einlagen aus anderen
UDI-Produkten waren Ende 2017 aufgrund des Fehlbetrages beim Eigenkapital in
Höhe von 1,74 Millionen Euro wertberichtigt. Die Probleme sind sogar so groß,
dass der Jahresabschluss 2017 unter going-concern Gesichtspunkten aufgestellt
wurde: „Es liegt eine Fortführungsprognose von BAKER TILLY vor. Die
Fortführungsprognose geht über das Jahr 2018 hinaus von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aus.“
UDI Biogasfonds Nr. 3.
In 2010 stellte Georg Hetz das Angebot der UDI Biogas 3 GmbH
& Co. KG vor. Mit 2,5 Millionen Euro Anlegerkapital sollten drei
Biogasanlagen im Volumen von 8,6 Millionen Euro finanziert werden. Ein
unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur sollte darüber wachen, dass das
Anlegergeld ordnungsgemäß in die drei geplanten Standorte Hesedorf, Spergau und
Pörsten fließt. Laut Jahresabschluss der Biogas Teplingen GmbH & Co. KG
sind allerdings dort 750.000 Euro Kommanditkapital gezeichnet worden. Außerdem
hat die Gesellschaft zwischenzeitlich nicht mehr nur Schulden bei der Bank,
sondern auch bei anderen UDI-Produkten. Von verschiedenen UDI Energie
Festzins-Angeboten flossen bis Ende 2017 knapp 800.000 Euro.
UDI Biogas Schloss
Wendlinghausen.
Ganz schlimm ergeht es den Anlegern, die 1,7 Millionen Euro
an die UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co. KG überwiesen. Georg
Hetz und Dietmar Hoffmann versprachen 2009 „Bioenergie direkt vom Feld für eine
nachwachsende Rendite“. Dazu wurde das Anlegerkapital an die Projektgesellschaft
NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG überwiesen. Dort ist nicht nur das
Kommanditkapital längst abgeschrieben. Weitere 2,54 Millionen Euro haben sich
bereits als negatives Eigenkapital aufgehäuft. Das Geld kam von verschiedenen
anderen UDI-Produkten, die mehrere Millionen Euro einbrachten. Vermutlich auch,
um Teile der anfänglichen Bankfinanzierung zurückzuführen, da die durch
Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten zwischenzeitlich auf 1,7
Millionen Euro sanken.
Solar Sprint Festzins
II bis IV.
Bei diesen Angeboten hat Stefan Keller bereits massive
Probleme eingeräumt (UDI-Anleger verlieren Geld). Die Angebote II und III sind
trotz Fälligkeit nicht zurückbezahlt worden. Bei der te Solar Sprint IV GmbH
& Co. KG ist die Rückzahlung ebenfalls gefährdet. Skandalös ist auch, dass
bis Anfang Juni noch nicht einmal die Jahresabschlüsse 2017 veröffentlicht
wurden.
te energy Sprint
Festzins I.
Ab Anfang 2017 suchte Stefan Keller bis zu 15 Millionen Euro
Anlegerkapital für die te energy sprint I GmbH & Co. KG. 12,4 Millionen
Euro sollen es geworden sein. Doch warum ist bis heute kein Jahresabschluss
2017 veröffentlicht, wenn dieser bereits seit Juli 2018 vorliegen müsste?
Projektgesellschaften.
Bei den bisher gelisteten Unternehmen handelt es sich um
Emittentengesellschaften, in die Anleger Geld einzahlten. Meist ist dieses
allerdings von dort dann an Projektgesellschaften weitergereicht worden. Auch
dazu hat Investmentcheck hunderte Jahresabschlüsse eingesehen. Diese alle zu
besprechen, würde den Rahmen dieser Berichterstattung komplett sprengen.
Nachfolgend deshalb nur eine Auflistung von Gesellschaften, bei denen UDI
selbst schon Abschreibungen auf vergebene Gelder vorgenommen hat. Die
Prozentangabe in Klammern drückt jeweils den Restwert per Ende 2017 aus.
- UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG –
insolvent (0%)
- Barleben Beteiligungs GmbH & Co. KG (3%)
- Plantaqenz AG (25 Prozent)
- UDI Solarprojekt Dresden-Kaditz GmbH & Co. KG (26
Prozent)
- Top 3 Biogas GmbH & Co. KG (30 Prozent)
- UDI Solarpark Kieselbach GmbH & Co. KG (30 Prozent)
- NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG (40 Prozent)
- UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG (40 Prozent)
- PVA Kaufbeuren GmbH & Co. KG (65 Prozent)
- UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG (70 Prozent)
- VEXX Energy Invest 4 GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- VEXX Energy Invest 5 GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- UDI PV Italia GmbH (75 Prozent)
- ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG (75 Prozent)
- UDI Biogas Kaichen GmbH & Co. KG (90 Prozent)
Loipfinger’s Meinung.
Als betroffener Anleger das hier zu lesen tut vermutlich
noch mehr weh als es zu recherchieren und niederzuschreiben. Was UDI seit
Jahren treibt ist schlicht unglaublich. Was wissen die Anleger eigentlich
davon? Schreiben Sie an uns vertraulich unter udi@investmentcheck.de. Wir
freuen uns über Kopien von UDI-Berichten, um unser Bild weiter zu
vervollständigen.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen
und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst
schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein
Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug
seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung