Freitag, Juni 07, 2019

CCTMarket: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07.06.2019 mit, dass

CCTMarket
PHHLT Marketing Limited
Suite 305, Griffith Corporate Centre, Kingstown, St. Vincent & the Grenadines
Web: www.cctmarket.com
E-Mail.: support@cctmarket.com
compliance@cctmarket.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

***

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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Swiss Investment Corporation Ltd/ Swiss Investment Fx: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07.06.2019 mit, dass

Swiss Investment Corporation Ltd/ Swiss Investment Fx
Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Islands,
Marshall Islands
+44 20 8626 3635
https://swissinvestimentfx.com
support@swissinvestmentfx.com
contact@swissinvestmentfx.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

***

Für Informanten:

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Öffentlicher Nahverkehr ist umweltfreundlicher als Individualverkehr. Stimmt das?

Nicht immer ist der Öffentliche Nahverkehr die umweltfreundlichste Möglichkeit von a nach b zu gelangen. Der Bus welcher eine Strecke mit geringer Nachfrage bedient, kann mitunter nur einen Passagier an Bord haben und zu ungünstigen Zeiten sogar ohne einen einzigen Fahrgast seine Strecke abfahren. Hier verbraucht der Bus viel  mehr Energie als der private PKW.  Zudem ist der öffentliche Nahverkehr mit hohen Investitions- Verwaltung- und Personalkosten belastet.

Der Öffentliche Nahverkehr punktet dort wo die Fahrgastfrequenz zu jeder Zeit hoch ist. Auf der Strecke bleiben dann aber die individuellen Bedürfnisse der transportierten Personen. „Umweltschutz ist offensichtlich nicht unbedingt Menschenschutz“, vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Satirehauptstadt Berlin: Lachnummer öffentlicher Nahverkehr

So muss das in einer bunten, offenen, freien, diversen Hauptstadt sein: keine Autos, Zwangstickets für Autofahrer, kein Bus, keine Bahn, kein Strom. Nur die roten und grünen Propagandaklappen weit offen.

Berlin bewirbt sich um den Rang der Satirehauptstadt der Welt. Dort soll es, wie fast überall, mehr öffentlichen Nahverkehr geben. Das werfen alle ins Feld, die das Klima „retten” wollen. Auch in Berlin sollen alle mit Bus und Bahn fahren und nicht mehr mit dem Auto. Denn das killt angeblich gerade das Weltklima.

Den Berlinern das Auto als Individualverkehrsmittel abnehmen möchte eine parteilose Frau, die auf dem Sessel der Verkehrssenatorin gelandet ist. Regine Günther will alle Berliner Autofahrer auf Bus und Bahn zwangsumsiedeln. Dennoch sollen alle Autofahrer zusätzlich auch Tickets für den öffentlichen Nahverkehr kaufen müssen. Sie hat – darum wetteifern alle Politiker – nur »mehr öffentlichen Nahverkehr« auf ihrer Sprücheplatte.

Was das in der Realität bedeutet, können die Berliner üben: keine Straßenbahnen. Die ersten Straßenbahnlinien werden eingestellt: keine Fahrer mehr da. Kurzfristig erfuhren die verdutzten Wartenden am 1. Juni an den Haltestellen, dass zwei Linien eingestellt wurden. Keiner da, der sie fahren kann.

Die Linie 67 fährt – wenn sie fährt – vom S-Bahnhof Schöneweide zum Krankenhaus Köpenick, die 16 von Ahrensfelde zum S-Bahnhof Frankfurter Allee. Bis zum Mittag des 1. Juni war die Linie 16 zwar wieder in Betrieb, die Unterbrechung der Linie 67 dauert hingegen an – bis »auf Weiteres«, wie die Berliner Verkehrsbetriebe mitteilen.

Schon länger bekannt ist die dramatische Personalnot bei der Berliner Straßenbahn, ohne dass es jemanden in den Chefetagen interessiert. Immer wieder fallen Straßenbahnfahrten aus. Glücklich, wer über Twitter an der Haltestelle verfügt. Über diesen Dienst kann man die Fahrgäste wenigstens schnell über die aktuellen Ausfälle informieren. Damit läßt sich das Lotteriespiel »Kommt sie – oder kommt sie nicht« ein wenig einschränken.

Sigrid Evelyn Nikutta ist, wie die BVG stolz vermeldeten, seit 2010 die erste Frau an der Spitze der altehrwürdigen Verkehrsbetriebe. Sie verdient mit 481.000 Euro (im Jahr) mehr als der Regierende Bürgermeister und findet es nicht einmal peinlich, wenn in ihrem Betrieb Bus und Bahn reihenweise ausfallen. Ist eben so. Keiner zieht sie zur Rechenschaft.

Die BVG gehören immerhin zu den größten europäischen Verkehrsbetrieben, die früher nahezu perfekt funktioniert haben. Angesichts einer solch desaströsen Bilanz wie heute wären die Verantwortlichen früher kurzerhand hinausgeworfen worden.

Die BVG hat große Personalnot, gerade bei den Straßenbahnfahrern. Auch eine Senatorin wie Günther schafft es nicht, das Alltagsgeschäft sauber zu regeln. Dennoch schwadronieren Senat und BVG wie viele andere Verkehrsbetriebe in Deutschland auch, hunderte von Elektrobussen kaufen zu wollen. Das klingt gerade so nach Weltrettung.

Die Hamburger Hochbahnen geben, wie wir gerade vermelden mussten, im Augenblick wieder ihre schönen teuren Brennstoffzellenbusse zurück. Sie erfüllten nicht die in sie »gesetzten Erwartungen«. In Jena übrigens schaffen Brennstoffzellenbusse nicht immer alle Steigungen.

Oder auch ein hübsches Märchen: neue Stadtbahnstrecken. Davon träumen viele Klimabewegte in kommunalen Verkehrsbetrieben und Rathäusern wie beispielsweise in der Hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. In den sechziger Jahren wurden häufig Straßenbahnen und auch O-Busse herausgerissen: zu unflexibel und zu teuer. Heute müsste jemand denen mal mitteilen, dass die auch gebaut werden müssen, und davor geplant, davor … ach, lassen wir das.

So muss das in einer bunten, offenen, freien, diversen Hauptstadt aussehen: keine Autos, Zwangstickets für Autofahrer, kein Bus, keine Bahn, kein Strom. Nur die roten und grünen Propagandaklappen sind weit offen. Der Wettbewerb um die Satirehauptstadt hat begonnen. Wer gewinnt?
***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.


Donnerstag, Juni 06, 2019

Murdoch Consulting Group: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien

Die FCA nimmt an, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien ohne ihre Genehmigung erbracht hat. Die FCA  empfiehlt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der von ihr nicht autorisierten Firma.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne  Genehmigung der FCA und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch. 

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund von Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Murdoch Consulting Group
Adresse:  2 Broadway, New York, NY 10004, USA
Telefon:  19143364330
E-Mail:  info@murdochconsultinggrp.com
Website:  www.murdochconsultinggrp.com

Quelle: https://www.fca.org.uk/news/warnings/murdoch-consulting-group

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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Meridian Interstate Europe SL: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Mai 2019 gegenüber der Meridian Interstate Europe SL, Palma de Mallorca, Spanien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts angeordnet.

Die Gesellschaft bietet auf ihrer Homepage www.mib-europe.com, über das Telefon und in Anzeigen in Onlinemagazinen unter anderem Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung an.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


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Cash Express Solution bzw. Express Solutions kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Cash Express Solution bzw. Express Solutions keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Cash Express Solution bzw. Express Solutions wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domainwww.express-solution.org für den Abschluss von Privatkrediten, Auto-Darlehen, Hypotheken, Investitionsdarlehen und Kreditkonsolidierungen. Das Unternehmen behauptet, seinen Sitz in Nîmes, Frankreich, zu haben und bezeichnet sich selbst als Finanzinstitut. Auf der Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


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Investfinans AB, Secure Trading: Wie Kapitalanleger auf den berüchtigten Saugerlisten landen.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als "Saugerlisten" bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.

Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland  Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition bereits Geld verloren haben.  Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen.

Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre "wertlosen Tauschgeschäfte" durchzuführen.

Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet  und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.

Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die Überwachungsbehörde informiert auch darüber, dass die auf der Internetseite  genannten Adressen in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich und der angebliche Hauptsitz in der 5 Avenue Kleber, 75016 Paris, Frankreich, offensichtlich falsch sind.

Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu erfahren.

Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von „Secure Trading Financial Services“ zu entdecken. Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden, wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine Lizenz erforderlich ist.

Jetzt hat auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gegen Secure Trading Financial Services die Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2019 der Secure Trading Financial Services, Frankreich, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft betreibt die Internetseite http://www.setra-fin.com Die Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der schwedischen „Investfinans AB“, der bereits mit Bescheid vom 3. April 2019 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt wurde. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.

Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in Deutschland.

Die Betrüger, fordern ihre Opfer die Zweifel am Angebot haben auf, doch ihre Website zu besuchen. Dort wird dann mit detaillierten Informationen und Büroadressen in mehreren Städten Europas beeindruckt. Selbst erstellte Referenzen und die Versicherung im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde zu sein, runden das positive Erscheinungsbild ab. Das ist zwar alles gelogen, es merkt aber keiner.

Dass die wohlklingenden Namen der Betrüger, oft auch mit einem Dr.-Titel garniert alle frei erfunden sind merkt niemand. Dass es sich bei den angegebenen Standorten meist um virtuelle Büros mit weitergeleiteten E-Mail-Adressen und umgeleiteten Telefon-  und Faxnummern handelt, fällt auch nicht auf.

Unabhängig davon, wie die Betrüger mit ihren Angeboten „helfen“ wollen, es gibt es immer einen Haken. Es kostet wieder Geld. Oft auch mehrmals bzw. so lange bis es den Betrügern ratsam erscheint, von der Bildfläche zu verschwinden.

Investfinans AB: 1,2 Milliarden Euro  eingesammelt.  ESK sieht Banken in der Pflicht!

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen.  

Im Fall Investfinans AB wurde Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.  Wer zum Beispiel „Investfinans AB“ googelt,  wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten.

Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen. Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen. Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen.

Geldwäsche

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an  den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

„Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“,

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.  Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden.

Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.

Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde,

hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

  • Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor.

Die Svenska Handelsbanken AB (im Folgenden: Handelsbanken) ist eine Aktiengesellschaft die zur Führung von Bankgeschäften nach schwedischem Recht ermächtigt ist Banken- und Finanzwirtschaftsgesetz (SFS 2004: 297). Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (im Folgenden: Finansinspektionen) hat untersucht, wie Handelsbanken der Geldwäschebekämpfung nachgekommen ist und Terrorismusfinanzierungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf besonders riskante Kategorien von Kunden und Geschäftsbereichen. Finansinspektionen hat auch daraufhin die interne Governance und Kontrolle der Handelsbanken untersucht. Die Untersuchung von Finansinspektionen zeigt, dass Handelsbanken zu den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dass die Mängel umfangreich und systematischer Natur waren. Es ist die Einschätzung der Finansinspektionen, dass die Mängel zusammengenommen bedeuten, dass Handelsbanken keinen risikobasierten Ansatz hat. Handelsbanken hat also seiner Verantwortung, eine zufriedenstellende interne Governance aufrechtzuerhalten, nicht nachgekommen ist.

Diese Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte.

Zusammenfassung

Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln. Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.   

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, Juni 05, 2019

FX PREMIUM Group Ltd / fx-premium.com: BaFin untersagt unerlaubt betriebene Geschäfte und ordnet Abwicklung an.

Am 16. Mai 2019 hat die BaFin der FX PREMIUM Group Ltd das unerlaubt betriebene Kredit- und Depotgeschäft sowie die ebenfalls unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt und die Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die FX PREMIUM Group Ltd ist Betreiberin der Webseite www.fx-premium.com und investiert in diesem Zusammenhang für Anleger in Aktien, Devisen und Kryptowährungen. Als Nebendienstleistungen werden das Kreditgeschäft und das Depotgeschäft angeboten.

Damit betreibt die FX PREMIUM Group Ltd das Kreditgeschäft sowie das Depotgeschäft und erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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