Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten
Anleger mitunter mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem
Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld
ausgegeben haben.
Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die
sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als
"Saugerlisten" bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in
Deutschland Investoren abzuzocken,
insbesondere auch Menschen die bei einer Investition bereits Geld verloren
haben. Während es selbstverständlich
ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt
der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht
laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in
der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu
sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen
kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar
wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft
erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem
Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern
zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen.
Die Betrüger verfügen
über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre
"wertlosen Tauschgeschäfte" durchzuführen.
Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich.
Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder
E-Mail-Kampagne gestartet und den
Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments
versprochen.
Im Fall Invest Finans AB wurden die geprellten Anleger
von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue
Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer, 2269 Luxemburg
und Plantation Place South, 4. Etage, 60 Great Tower
Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben
und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB
durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen
Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten
Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt
werden.
Der ESK hatte informiert, dass die Absender des
vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen
Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts
zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services
Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten
maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Die Überwachungsbehörde informiert auch darüber, dass die
auf der Internetseite genannten Adressen in Frankreich, Luxemburg und dem
Vereinigten Königreich und der angebliche Hauptsitz in der 5 Avenue Kleber,
75016 Paris, Frankreich, offensichtlich falsch sind.
Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in
einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading
Financial Services“ Näheres zu erfahren.
Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe
geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der
Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von „Secure Trading Financial
Services“ zu entdecken. Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in
Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die
Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle
Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden,
wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein
Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die
Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für
Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine
Lizenz erforderlich ist.
Jetzt hat auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
gegen Secure Trading Financial Services die Einstellung der
grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2019 der
Secure Trading Financial Services, Frankreich, die sofortige Einstellung
der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft betreibt die Internetseite http://www.setra-fin.com
Die Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der schwedischen „Investfinans AB“,
der bereits mit Bescheid vom 3. April 2019 das unerlaubt betriebene
Einlagengeschäft untersagt wurde. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen
sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Trotz dieser Warnungen
haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading
Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.
Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise
auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in Deutschland.
Die Betrüger, fordern ihre Opfer die Zweifel am Angebot
haben auf, doch ihre Website zu besuchen. Dort wird dann mit detaillierten
Informationen und Büroadressen in mehreren Städten Europas beeindruckt. Selbst
erstellte Referenzen und die Versicherung im Besitz einer Genehmigung der
zuständigen Finanzaufsichtsbehörde zu sein, runden das positive
Erscheinungsbild ab. Das ist zwar alles gelogen, es merkt aber keiner.
Dass die wohlklingenden Namen der Betrüger, oft auch mit
einem Dr.-Titel garniert alle frei erfunden sind merkt niemand. Dass es sich
bei den angegebenen Standorten meist um virtuelle Büros mit weitergeleiteten
E-Mail-Adressen und umgeleiteten Telefon-
und Faxnummern handelt, fällt auch nicht auf.
Unabhängig davon, wie die Betrüger mit ihren Angeboten
„helfen“ wollen, es gibt es immer einen Haken. Es kostet wieder Geld. Oft auch
mehrmals bzw. so lange bis es den Betrügern ratsam erscheint, von der
Bildfläche zu verschwinden.
Investfinans AB: 1,2
Milliarden Euro eingesammelt. ESK sieht Banken in der Pflicht!
Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden abkassiert,
teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei
1,2 Milliarden Euro bewegen.
Im Fall Investfinans AB wurde Anlegern durch viele positive
Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel
sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung. Wer zum Beispiel
„Investfinans AB“ googelt, wird von Presseberichten und Mitteilungen
quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Anleger wurden
sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans
bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen
in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“
von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein
sollten.
Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei
Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um
Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von
Geldern nach Schweden zu bewegen. Anleger berichten dem ESK, dass sie von
Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungssystems
erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition
über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen
ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus besitzt Investfinans AB keine
Erlaubnis der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde. Laut schwedischem
Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.
Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen.
Geldwäsche
In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch
Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn
man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft
des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert.
Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele
Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und
diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das
Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus
(scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so
zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer,
Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle
Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer
gesellschaftlichen Position.
„Die Kunden haben bei
ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“,
Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in
Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein
Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen
Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt. Leider finden sich immer wieder Banken, die
sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen
bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen,
sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden
unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür
verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer
Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu
melden.
Geldwäsche ist eine
Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit
Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von
Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen,
dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht
verfügt.
Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft
ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um
große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer
informieren müssen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von
Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung
eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Finansinspektionen,
die schwedische Finanzaufsichtsbehörde,
hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für
ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.
- Dem
ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19.
Mai 2015 um 08.00 Uhr vor.
Die Svenska Handelsbanken AB (im Folgenden: Handelsbanken)
ist eine Aktiengesellschaft die zur Führung von Bankgeschäften nach
schwedischem Recht ermächtigt ist Banken- und Finanzwirtschaftsgesetz (SFS
2004: 297). Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (im Folgenden:
Finansinspektionen) hat untersucht, wie Handelsbanken der Geldwäschebekämpfung
nachgekommen ist und Terrorismusfinanzierungsvorschriften, insbesondere im
Hinblick auf besonders riskante Kategorien von Kunden und Geschäftsbereichen.
Finansinspektionen hat auch daraufhin die interne Governance und Kontrolle der
Handelsbanken untersucht. Die Untersuchung von Finansinspektionen zeigt, dass
Handelsbanken zu den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
dass die Mängel umfangreich und systematischer Natur waren. Es ist die
Einschätzung der Finansinspektionen, dass die Mängel zusammengenommen bedeuten,
dass Handelsbanken keinen risikobasierten Ansatz hat. Handelsbanken hat also seiner
Verantwortung, eine zufriedenstellende interne Governance aufrechtzuerhalten,
nicht nachgekommen ist.
Diese Mängel führten
dazu, dass Finansinspektionen der
Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen
auferlegte.
Zusammenfassung
Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen
Milliardenbetrag einsammeln. Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen
wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt
sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den
geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch
Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte
Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und
schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen
Luxuslebens.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit
einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte
nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine
erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten,
wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen
von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen
erfolgen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft
melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf
Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei
Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen.
Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen
geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der
ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals
plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals
selbst schuld!
Viele Betroffene
geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht
der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt,
sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger.
Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt
viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu
bekommen.
Um aber
kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe
oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für
die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden
erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent
durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden
einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von
Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung