Dienstag, Juni 04, 2019

UDI hat das neueste Produkt nicht von der BaFin gestatten lassen. Umweg über Luxemburg

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  04.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Bisher war UDI nicht erkennbar auf dem Finanzplatz Luxemburg aufgetreten. Trotzdem haben die Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments das aktuelle Produkt, eine Schuldverschreibung für den Hansapark Nürnberg, von der Luxemburger Aufsicht CSSF genehmigen lassen. Auf Anfrage wollte sich UDI-Chef Stefan Keller nicht äußern. Das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit bei diesem Produkt.

Mittelverwendung.

Wer am Ende kapitalmäßig die Risiken tragen soll, zeigt nicht nur das magere Stammkapital von 25.000 Euro bei der neu gegründeten Schuldnerin. Sogar bisher vorfinanzierte Projektentwicklungskosten sollen mit dem Anlegerkapital zurückbezahlt werden: „[...] sowie für die Ablösung der bisherigen Finanzierung der zum Datum des Prospekts bereits entstandenen Projektentwicklungskosten verwenden. Hierzu gehören auch die Rückführung von Nachrangdarlehen, die an die te Hansapark GmbH ausgereicht wurden sowie die Begleichung der damit in Verbindung stehenden Emissions- und Vertriebskosten.“ Umgekehrt kassiert Keller allerdings den Großteil der Chancen. Bei einem anfänglichen Kapitaleinsatz von 55,8 Millionen Euro auf Ebene der Projektgesellschaften (13,3 Millionen Euro Nettoerlös aus den Schuldverschreibungen plus 42,5 Millionen Euro Bankkredit) will Keller einen Verkaufserlös von 69 Millionen Euro erzielen. Nach Abzug von Zinsen für Anleger und Bank sowie weiterer Kosten ergibt das einen schönen Gewinn.

Fehlende Prospektinformationen.

Ob den Wertpapierprospekt die deutsche Finanzaufsicht BaFin genehmigt hätte, ist schwer zu beurteilen. Fakt ist, dass an manchen Stellen die Informationen sehr dünn ausfallen. Zum Beispiel ist der Name des Grundstücksverkäufers nicht zu finden. Keller hat ihn auch auf Nachfrage nicht benannt. Ebenfalls nicht ausreichend für eine Beurteilung sind die Angaben zu einem Mietvertrag für das Büro- und Verwaltungsgebäude. Es soll ein namhafter Küchenhersteller aus Nürnberg sein. Details zur gemieteten Fläche und den Mietpreisen fehlen ebenso wie die vollständige Firmenbezeichnung des Mieters. Auch ein ganz wichtiger Contracting-Vertrag mit der Naturstrom AG wird nicht näher ausgeführt. Oder ganz elementar wird zwar in der Anlegerbroschüre damit geworben, dass es sich um kein Blind-Pool-Konzept handle, während im Prospekt nicht steht, wie viel Geld über Nachrangdarlehen an welche Projektgesellschaft fließen soll.

Risiken.

Neben der neu gegründeten Emittenten-GmbH ohne nennenswertes Stammkapital sollten Anleger unbedingt die speziellen Risiken aus der Weitergabe der Anlegergelder über Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften bedenken. Damit sind sie indirekt entmachtet, obwohl „im Hinblick auf die Emittentin diverse Interessenskonflikte“ bestehen. Ehrlicher weise ist im Prospekt deshalb beschrieben: „Es existieren bei der Emittentin keine Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Kontrolle durch die te management GmbH.“ Beachtenswert ist außerdem die Information, dass es keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gibt. Im Zweifel stehen Anleger mit dem unbedeutenden Stammkapital und den nachrangig weitergegebenen Geldern ganz schnell im Regen. Für das innovative Heiz- und Kühlsystem über einen Eisspeicher gibt es keine Ersatzlösung, obwohl dafür laut Prospekt noch nicht einmal die Baugenehmigung beantragt wurde. Beachtenswert sind auch die Regelungen zu Beschlussfassungen auf Gläubigerversammlungen. Durch Mehrheitsbeschluss können beispielsweise Veränderungen bei der Fälligkeit, eine Verringerung oder ein Ausschluss von Zinsen oder sogar eine Verringerung der Hauptforderung beschlossen werden.



Vertrieb.

Um die Schuldverschreibungen verkaufen zu dürfen, muss ein Vermittler eine entsprechende Zulassung vorweisen. Das sind in erster Linie die UDI GmbH und die Skapa Invest GmbH, die beide als vertraglich gebundene Vermittler die Aufträge über die Effecta GmbH aus Florstadt abwickeln. UDI und Skapa gehören zur te management-Gruppe von Stefan Keller. Chef der Effecta GmbH ist Tobias Hirsch, der früher Leitungsaufgaben bei der Xolaris Service KVG, der Vecta GmbH (zwischenzeitlich liquidiert), der ThomasLloyd Private Wealth AG und der ProIndex GmbH (heute European Financial Advisors Service GmbH) wahrnahm. Kritisch aufgefallen ist die Effecta bereits im Zusammenhang mit der Deutschen Mikroinvest und NeuroProof.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn Stefan Keller ehrlich mit den Anlegern umgehen würde, dann hätte er keine Schuldverschreibung ausgegeben, sondern einen Projektentwicklungsfonds aufgelegt. Mit der Schuldverschreibung können Investoren im günstigsten Fall ihr Geld inklusive Zinsen zurück erhalten. Bei einem Fonds würden sie allerdings auch von einem Mehrertrag profitieren. Doch den will Keller kassieren, obwohl er für die weitere Realisierung keine nennenswerten finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.

Dass Keller nicht mehr auf Presseanfragen von Investmentcheck antwortet, ist ebenfalls ein klares Warnsignal. Neben den Fragen zum aktuellen Angebot wollte er beispielsweise nicht mitteilen, wie viele Anleger nun seine Kaufangebote bei den Solar Sprint Festzinsangeboten angenommen haben. Er erläuterte auch nicht, wann er seine Anleger über den neuen Investor bei den MEP-Werken informierte und welche Informationen den Investoren zur Bonitätseinschätzung der Darlehensnehmer vorliegen. Ganz spannend zu wissen wäre, ob bei dem Angebot Solar Sprint Festzins III Anleger auch noch 2016 beigetreten sind. Solche Anleger müsste er höchstwahrscheinlich vollständig entschädigen.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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Libra Markets: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.06.2019 mit, dass

Libra Markets
Web: www.libramarkets.com
info@libramarkets.info;
verification@libramarkets.info;
info@libramarkets.net
+442070480587; +4932221098394

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

***

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Nobel Trade Investments LLC: Warnung der CSSF Luxemburg

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten einer Gesellschaft namens Nobel Trade Investments LLC (Internetseite: www.nobeltrade.com) mit angeblichem Sitz in 17 avenue de la Liberté, 1930 Luxemburg.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Nobel Trade Investments LLC nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.


Für Informanten:

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Montag, Juni 03, 2019

www.clarium-capital.com Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erklärt mit  Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite www.clarium-capital.com, info@clarium-capital.com, nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt will das Klima auf Kosten der Autofahrer retten.

In Darmstadt waren 2018 an Messstellen Jahresmittelwerte an der Hügelstraße von knapp 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid und an der Heinrichstraße von rund 54 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen worden.

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und die schwarz-grüne Hessische Landesregierung hatten sich darauf geeinigt, Abschnitte der vielbefahrenen Hügelstraße und Heinrichstraße für Dieselfahrzeuge bis Euronorm 5 und für Benziner bis Euronorm 2 zu sperren.

In nahezu allen Beiträgen der Medien wurde zu diesem Thema falsch berichtet:

Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Berichterstattung vieler Medien, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt hatte, um eine Falschmeldung. Geklagt hatte nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH).

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.

Der Vereinschef der Deutschen Umwelthilfe e.V. ist ein ausgesprochener Vielflieger.

Es ist schon eine arge Heuchelei wenn so ein angeblicher „Klimaschützer“, den Bürgern Fahrverbote verordnet und damit deren eigenes wirtschaftliches Wohlergehen gefährdet. Ist Herr Resch tatsächlich eine so wichtige Persönlichkeit, dass er unbedingt fliegen muss?  Seine Emissionen könnte er drastisch senken, würde er zu Hause bleiben. Anstatt zu Konferenzen zu reisen, kann man über Livestream teilnehmen. Schulungen und Besprechungen können virtuell durchgeführt werden, und kürzere Arbeitsreisen können mit dem Zug oder dem Auto anstatt mit dem Flugzeug durchgeführt werden.

Mit CO2- Ausgleichszahlungen für Flüge erwerben die Klimasünder nur ihre persönliche Absolution, tatsächlich haben sie die Umwelt mit Schadstoffen erheblich belastet. Ein Flughafen ist nun einmal ein Großemittent von Luftschadstoffen. Einzige Ausnahme: Der Flughafen BER Berlin Brandenburg.

„Der Deutsche Umwelthilfe e.V. sollte seiner Geschäftsführung aus Umweltschutzgründen das Fliegen verbieten.

Notfalls könnte man das Flugverbot auch gerichtlich durchsetzen, über ausreichend Prozesserfahrung verfügt man ja“, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Unsinn mit Methode. Nutzlos: ein Jahr Dieselfahrverbote in Hamburg.

Für die Hamburger werden die Versuche, das Klima der Welt zu retten, immer teurer. Jetzt schafft die Hamburger Hochbahn ihre schönen neuen Wasserstoffbusse wieder ab. Nicht einsatzfreudig.

Das sind Jubiläen im Deutschland AD 2019: Ein Jahr Dieselfahrverbote in Hamburg! Gesperrt sind Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße. 1,6 Kilometer in der Stresemannstraße dürfen LKW ab 3,5 Tonnen nicht mehr befahren. Die müssen dafür einen längeren Umweg zur Rettung des Klimas in Kauf nehmen und dortige Anwohner belästigen. Die Max-Brauer-Allee ist für Dieselfahrzeuge bis zur Euro 5 Norm gesperrt.

Die NO2 Werte liegen, wie die Hamburger Umweltbehörde verkündet, bei 46, in der Stresemannstraße bei 45 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft; der in Deutschland geltende Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Schweizer sind robuster, dort liegt der Grenzwert bei 80 µ/m3, noch robuster sind die Amerikaner, die sogar bei 100 µ/m3 überleben. Am Arbeitsplatz müssen die Beschäftigten sogar bei 950 µ/m3 aushalten, und geradezu »lebensgefährlich« sind die NO2 Emissionen von vier Kerzen auf dem Adventskranz, der bis zu 300 µg/m3 erreichen kann.

Die sowieso schon niedrigen NO2 Werte pendelten auch im Verlaufe des Jahres in einem sehr niedrigen Bereich herum, wie das Hamburger Luftmessnetz ausweist.

Nach dem veränderten Bundesimmissionsschutzgesetz soll es Fahrverbote nur dann geben, wenn ein Wert von 50 µg/m3 NO2 überschritten wird. Damit wollte die Bundesregierung den bedrängten Städten zu Hilfe kommen und gleichzeitig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbotes nachkommen. Das hatte seinerzeit die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig eindeutig gesagt.

Sind die Dieselfahrverbote in Hamburg auch nutzlos, so freuen sich Schildermaler. 482.203,58 Euro hat Umweltsenator Kerstan für die neue Beschilderung verpulvert. Das hat eine Kleine Anfrage des Hamburger CDU-Abgeordneten Stephan Gamm ergeben.

Bild meldet jetzt: Dieselfahrverbote vor dem Aus. Der Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) habe ein Ende der Dieselfahrverbote in Aussicht gestellt. Ab wann? Ab 2021.

Kerstan – jener umweltschützende Grünenpolitiker vom Modell »Die-anderen-sollen-nicht-dürfen«, der häufig zu seinem Ferienhaus nach Mallorca fliegt – wollte offenbar etwas Druck aus der Dieseldiskussion nehmen und gab sich gnädig gestimmt: »Bei den Durchfahrtsbeschränkungen ist es möglich, dass die erste Maßnahme in gut eineinhalb Jahren aufgehoben werden kann.« Die Verbote hätten gewirkt, wie er dem NDR 90,3 sagte. Um zehn Mikrogramm seien die NO2 Gehalte in dem Jahr zwischen Mai 2018 und Mai 2019 zurückgegangen.

Noch vor einem halben Jahr verglich Bild die NO2 Werte und zog eine erste Bilanz: »Die bisherigen Daten machen Auswirkungen von Dieselfahrverboten für Privat-PKW auf den NO2-Ausstoß jedenfalls NICHT sichtbar.«

Der BUND sieht den Panikmodus und damit seine Geschäftsmodelle in Gefahr und fordert laut, »umgehend den Klimanotstand für Hamburg zu erklären«. Der Hamburger BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch meinte, alle bisherigen Programme und Maßnahmen zum Klimaschutz seien gescheitert. Insbesondere sei Hamburgs Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik nicht zukunftsfähig.

Für die Hamburger werden die Versuche, das Klima der Welt zu retten, immer teurer. Jetzt schafft die Hamburger Hochbahn erst einmal ihre schönen neuen Wasserstoffbusse wieder ab. Der Verkehrsbetrieb hatte vier Brennstoffzellenhybridbusse des Herstellers EvoBus und zwei Batterie- Gelenkbusse mit Brennstoffzelle als Range-Extender des Herstellers solaris betrieben. Das waren richtig teure Exemplare zu je 1,8 Millionen Euro – pro Bus. Ein Dieselbus in normaler, nicht weltrettender Ausführung kommt grob etwa auf 400.000 Euro.

Diese Wasserstoffbusse konnten laut Antwort auf die Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Gamm ihre Erwartungen nicht erfüllen. Ihre Verfügbarkeit betrug höchstens 50 Prozent, sie mussten immer wieder repariert werden. Die üblichen Dieselbusse sind zu 90 Prozent verfügbar. Immerhin: Sie wurden auf den »Innovationslinie 109« eingesetzt. So konnten sich die Hamburger Busbenutzer schon darauf einstellen, dass die Strecke nicht oder nur mangelhaft bedient wurde.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.


Freitag, Mai 31, 2019

“Nicht alles ist Gold was glänzt”. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage.

Eine Goldanlage wird von vielen Anlegern als Schutz gegen Krisen, Absicherung vor Inflation oder auch Deflation und damit als Instrument zum Werterhalt von Kapital angesehen. Gold ist eine eigene Anlageklasse mit einer geringen Korrelation zu anderen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen und eignet sich damit gut zur Diversifizierung des Vermögens.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.05.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Glänzende Täuschung. Anleger fürchten um ihr Gold.

Deutsche Wertlager (DWL) klingt vertrauenserweckend und groß. Der Sitz im Oberbayerischen Kolbermoor passt da allerdings nicht dazu. Jetzt gibt es massive Probleme mit den auch als Sparplan verkauften Goldanlagen.

Angeblich soll es einen Insolvenzantrag geben, den eine Mitarbeiterin am Telefon bestätigte. Anleger fürchten um ihr Geld, das sie in überteuerte Käufe des Edelmetalls steckten. Für die Strippenzieher ist das wohl weniger ein Problem. Mit anderen Firmen und einer neu gegründeten Gesellschaft dürfte es munter weiter gehen.

Beispielfall.

Um das Anlageprodukt zu verstehen, wird nachfolgend ein reeller Fall beschrieben. Die Daten von Vera Müller sind leicht verfälscht, um die Quelle zu schützen. Der Name ist geändert: Im Herbst 2017 kaufte Müller knapp 200 Gramm Gold zum Preis von rund 55 Euro pro Gramm. Pro Gramm machte DWL einen Gewinn von knapp 20 Euro, da der Marktpreis bei rund 35 Euro lag. Gut ein Jahr später bot DWL den Rückkauf an. Damit Vera Müller kein Verlust entsteht, bekam sie Bonusgold zugesprochen. Beides zum Marktpreis vom immer noch 35 Euro bewertet, ergab dies für Vera Müller – zumindest auf dem Papier - einen Gewinn von elf Prozent in gut einem Jahr.

Aus Sicht der DWL hat diese anfänglich 3.500 Euro Gewinn gemacht (überhöhter Verkaufspreis im Vergleich zum Marktpreis), der später durch Bonusgold in Höhe von 4.500 Euro mehr als aufgezehrt wurde. Damit das ein Geschäft gewesen wäre, hätte der anfängliche Gewinn mit einer Rendite von rund 30 Prozent angelegt werden müssen. Irgendwelche Vertriebskosten, Betriebskosten nicht einmal eingerechnet.

Praktische Abwicklung.

Kunden der DWL kauften überteuertes Gold und bekamen es auf Wunsch ausgehändigt. Nach gut einem Jahr kam ein Rückkaufsangebot. Selbst wenn der Preis in der Zwischenzeit gefallen ist, lag das Angebot so hoch, dass ein Gewinn für den Kunden übrig blieb. Er musste dazu sein anfänglich erhaltenes Gold zurückgeben. Rechtsanwältin Corinna Ruppel aus Rosenheim rät klar davon ab: „Der Anleger sollte nicht mehr in Vorleistung gehen und kein Gold mehr an die DWL zwecks Rückkauf senden.“ Das taten aber offenbar einige Investoren, die nun ohne Gold auf Geld warten. Ruppel rät solchen Anlegern, dieses als Eigentümer wieder heraus zu verlangen: „Allerdings muss der Kunde eine Nummer, Seriennummer etc. benennen können, mit der er sein Gold genau bezeichnen kann.“

Historie.

Die DWL Deutsche Wertlager GmbH wurde 2015 mit Sitz in Kolbermoor bei Rosenheim gegründet. Die Hälfte der Unternehmensanteile übernahm Heike Schneider (56), die bis Mitte 2018 gleichzeitig als Geschäftsführerin fungierte. Die andere Hälfte der 25.000 Euro Stammkapital teilten sich vier in der Türkei lebende Personen: Erdogan Asik (55), Dilek Asik (53), Erdem Asik (29) und Miray Kuz (31). Im Sommer 2018 kam es dann offenbar zu größeren Unstimmigkeiten. Das Amtsgericht Rosenheim eröffnete am 2. Juli ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Einen Tag später fasste Erdogan Asik den Beschluss, Heike Schneider mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführerin abzuberufen. Dem stimmte Schneider kurz darauf zu. Ihr Wettbewerbsverbot wurde aufgehoben und sie bekam noch bis Ende Juli ihr Gehalt bezahlt. Neuer Geschäftsführer wurde Dietmar Bintz (60). Das Rosenheimer Insolvenzgericht hob am 13. Juli die kurz vorher angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Die Geschäfte konnten weiter laufen.

Netzwerk.

Spannend wird der Fall DWL bei einer umfangreicheren Recherche in den Handelsregistern. Asik und Schneider haben oder hatten ihre Finger nicht nur bei der DWL im Spiel. 2011 gründete Heike Schneider die Goldbarters GmbH mit Sitz in Herrsching bei Starnberg. Später wurde der Sitz nach Kaufering verlegt. Die türkischen Freunde sind mit insgesamt 50 Prozent eingestiegen. Im Juli 2018 kam es auch hier zur Abberufung von Schneider als Geschäftsführerin. Hier übernahm der laut eigenen Angaben in Istanbul lebende Erdogan Asik die Geschäfte. Vor einigen Wochen wurde eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister hinterlegt, wonach Heike Schneider und Erdogan Asik nun jeweils 50 Prozent der Anteile vertreten.

Weitere Firmen.

Damit nicht genug. Mit Sitz in Kaufering wurde 2015 eine bAV Golden Life GmbH zum Zweck des Vertriebs von Edelmetallen als Anlagegold und dem Handel von Edelmetallen aller Art eingetragen. Heike Schneider fungierte als Geschäftsführerin. In 2017 kam es allerdings schon zur Liquidation. Ebenfalls in Kaufering gibt es seit 2016 die ASK Edelmetall GmbH mit Geschäftsführer Erdogan Asik. Im November 2017 hat er als alleiniger Gesellschafter beschlossen, Erdem Saik und Miray Kuz, beide ebenfalls in Istanbul lebend, als Geschäftsführer zu bestellen. Am 17. Mai wurde nun im Handelsregister deren Abberufung veröffentlicht. Beide legten ihre Ämter am 3. April 2019 mit sofortiger Wirkung nieder.

Neugründung.

Erdogan Asik ist weiter umtriebig und hat bereits eine neue Firma gegründet. Am 8. Februar 2019 beurkundete Notar Michael Volmer in Starnberg die Ein-Mann-GmbH Aunorm. Als Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Veredelung und Veräußerung sowie in erster Linie generell der physische Handel mit Edelmetallen, insbesondere Gold definiert. Erdogan Asik hat sich auch selbst zum Geschäftsführer der Aunorm GmbH bestellt. Sitz des Unternehmens ist die Max-Plank-Straße 13 in Landsberg am Lech. Offenbar wird weiter Auslastung für die in Istanbul ansässige Goldraffinerie ISGold gesucht. Dieses 2011 gegründete und in der Türkei angesiedelte Unternehmen wird von Erdogan Asik als Vorstandsvorsitzenden geführt. Stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind Erdem Asik und Miray Asik Kuz. Dilek Asik wird auf der Firmenhomepage als Finanzdirektor geführt.


Loipfinger’s Meinung.

Ein Karriereplan der Firma Goldbarters aus 2015 zeigt eine Provisionsstaffel über sieben Stufen. Vom Repräsentanten bis zum Orgaleiter kann sich jeder Verkäufer bei der Abschlussprovision auf bis zu 9 (!) Monatsbeiträge hocharbeiten. Ein klassisches Strukturmodell, dem bei Goldsparplänen eigentlich die Möglichkeit fehlt, diese wirklich zu erwirtschaften. Zentrale Frage müsste folglich sein, wie diese Firmen die hohen Provisionen und die den Kunden versprochenen Rückkaufsgewinne tatsächlich verdienen wollen? Wenn das nicht schlüssig erklärt werden kann, bleibt nur die Frage nach einem Schneeballsystem übrig. Eigentlich ein Fall für die Finanzaufsicht BaFin, die angeblich bei Goldbarters mal aktiv gewesen sein soll


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Investfinans AB: Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Investfinans AB: Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.

Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.

Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.

Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.

Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.

Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.

Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.

  • Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. 

Leider hat sich die Bank, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die Investfinans AB belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass die Investfinans AB für die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht im Besitz einer Genehmigung der schwedischen Finanzsaufsichtsbehörde  war.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor. Die darin genannten Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte. Handelsbanken hatte die Geldwäschevorschriften nicht eingehalten. Die Bank hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt oder ausreichende Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen erhalten. Das System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls mangelhaft.

Investfinans ab konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

  • Der ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich den geschädigten Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung