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Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 04.06.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Bisher war UDI nicht erkennbar auf dem Finanzplatz Luxemburg
aufgetreten. Trotzdem haben die Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments das
aktuelle Produkt, eine Schuldverschreibung für den Hansapark Nürnberg, von der
Luxemburger Aufsicht CSSF genehmigen lassen. Auf Anfrage wollte sich UDI-Chef
Stefan Keller nicht äußern. Das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit bei diesem
Produkt.
Mittelverwendung.
Wer am Ende kapitalmäßig die Risiken tragen soll, zeigt
nicht nur das magere Stammkapital von 25.000 Euro bei der neu gegründeten
Schuldnerin. Sogar bisher vorfinanzierte Projektentwicklungskosten sollen mit
dem Anlegerkapital zurückbezahlt werden: „[...] sowie für die Ablösung der
bisherigen Finanzierung der zum Datum des Prospekts bereits entstandenen
Projektentwicklungskosten verwenden. Hierzu gehören auch die Rückführung von
Nachrangdarlehen, die an die te Hansapark GmbH ausgereicht wurden sowie die
Begleichung der damit in Verbindung stehenden Emissions- und Vertriebskosten.“ Umgekehrt
kassiert Keller allerdings den Großteil der Chancen. Bei einem anfänglichen
Kapitaleinsatz von 55,8 Millionen Euro auf Ebene der Projektgesellschaften
(13,3 Millionen Euro Nettoerlös aus den Schuldverschreibungen plus 42,5
Millionen Euro Bankkredit) will Keller einen Verkaufserlös von 69 Millionen
Euro erzielen. Nach Abzug von Zinsen für Anleger und Bank sowie weiterer Kosten
ergibt das einen schönen Gewinn.
Fehlende
Prospektinformationen.
Ob den Wertpapierprospekt die deutsche Finanzaufsicht BaFin
genehmigt hätte, ist schwer zu beurteilen. Fakt ist, dass an manchen Stellen
die Informationen sehr dünn ausfallen. Zum Beispiel ist der Name des
Grundstücksverkäufers nicht zu finden. Keller hat ihn auch auf Nachfrage nicht
benannt. Ebenfalls nicht ausreichend für eine Beurteilung sind die Angaben zu
einem Mietvertrag für das Büro- und Verwaltungsgebäude. Es soll ein namhafter
Küchenhersteller aus Nürnberg sein. Details zur gemieteten Fläche und den
Mietpreisen fehlen ebenso wie die vollständige Firmenbezeichnung des Mieters.
Auch ein ganz wichtiger Contracting-Vertrag mit der Naturstrom AG wird nicht
näher ausgeführt. Oder ganz elementar wird zwar in der Anlegerbroschüre damit
geworben, dass es sich um kein Blind-Pool-Konzept handle, während im Prospekt
nicht steht, wie viel Geld über Nachrangdarlehen an welche Projektgesellschaft
fließen soll.
Risiken.
Neben der neu gegründeten Emittenten-GmbH ohne nennenswertes
Stammkapital sollten Anleger unbedingt die speziellen Risiken aus der
Weitergabe der Anlegergelder über Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften
bedenken. Damit sind sie indirekt entmachtet, obwohl „im Hinblick auf die
Emittentin diverse Interessenskonflikte“ bestehen. Ehrlicher weise ist im
Prospekt deshalb beschrieben: „Es existieren bei der Emittentin keine Maßnahmen
zur Verhinderung des Missbrauchs der Kontrolle durch die te management GmbH.“
Beachtenswert ist außerdem die Information, dass es keinen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag gibt. Im Zweifel stehen Anleger mit dem unbedeutenden
Stammkapital und den nachrangig weitergegebenen Geldern ganz schnell im Regen.
Für das innovative Heiz- und Kühlsystem über einen Eisspeicher gibt es keine
Ersatzlösung, obwohl dafür laut Prospekt noch nicht einmal die Baugenehmigung
beantragt wurde. Beachtenswert sind auch die Regelungen zu Beschlussfassungen
auf Gläubigerversammlungen. Durch Mehrheitsbeschluss können beispielsweise
Veränderungen bei der Fälligkeit, eine Verringerung oder ein Ausschluss von
Zinsen oder sogar eine Verringerung der Hauptforderung beschlossen werden.
Vertrieb.
Um die Schuldverschreibungen verkaufen zu dürfen, muss ein
Vermittler eine entsprechende Zulassung vorweisen. Das sind in erster Linie die
UDI GmbH und die Skapa Invest GmbH, die beide als vertraglich gebundene
Vermittler die Aufträge über die Effecta GmbH aus Florstadt abwickeln. UDI und
Skapa gehören zur te management-Gruppe von Stefan Keller. Chef der Effecta GmbH
ist Tobias Hirsch, der früher Leitungsaufgaben bei der Xolaris Service KVG, der
Vecta GmbH (zwischenzeitlich liquidiert), der ThomasLloyd Private Wealth AG und
der ProIndex GmbH (heute European Financial Advisors Service GmbH) wahrnahm.
Kritisch aufgefallen ist die Effecta bereits im Zusammenhang mit der Deutschen
Mikroinvest und NeuroProof.
Loipfinger’s Meinung.
Wenn Stefan Keller ehrlich mit den Anlegern umgehen würde,
dann hätte er keine Schuldverschreibung ausgegeben, sondern einen
Projektentwicklungsfonds aufgelegt. Mit der Schuldverschreibung können
Investoren im günstigsten Fall ihr Geld inklusive Zinsen zurück erhalten. Bei
einem Fonds würden sie allerdings auch von einem Mehrertrag profitieren. Doch
den will Keller kassieren, obwohl er für die weitere Realisierung keine
nennenswerten finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.
Dass Keller nicht mehr auf Presseanfragen von
Investmentcheck antwortet, ist ebenfalls ein klares Warnsignal. Neben den
Fragen zum aktuellen Angebot wollte er beispielsweise nicht mitteilen, wie
viele Anleger nun seine Kaufangebote bei den Solar Sprint Festzinsangeboten
angenommen haben. Er erläuterte auch nicht, wann er seine Anleger über den
neuen Investor bei den MEP-Werken informierte und welche Informationen den
Investoren zur Bonitätseinschätzung der Darlehensnehmer vorliegen. Ganz
spannend zu wissen wäre, ob bei dem Angebot Solar Sprint Festzins III Anleger
auch noch 2016 beigetreten sind. Solche Anleger müsste er höchstwahrscheinlich
vollständig entschädigen.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen
bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung