Montag, März 07, 2022
Wie Kapitalanleger durch nicht eingehaltene oder vorgetäuschte Zahlungsversprechen geschädigt werden.
Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert. Sie können bei einer Tradingplattform nicht über Ihr Kontoguthaben verfügen. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, selbst an den Initiatoren heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschaltete Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der ESK sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen. Es wird geprüft, ob sich bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist einem langwierigen, riskantem und kostenintensiven gerichtliches Verfahren vor zu ziehen.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend gemacht werden.
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach zum Einzug abtreten.
Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.
Um dem Anspruchsinhaber Zeit und Kosten zu sparen, bietet Express-Inkasso an, im Wege seines bewährten Beitreibungsmodells erst einmal außergerichtlich gegen säumige bzw. unwillige Zahler vorzugehen. Danach schließt sich sofort die gerichtliche Geltendmachung der Forderung an, um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Gerade wenn Schuldner versuchen, auf Zeit zu spielen, tritt Express solchem Ansinnen energisch entgegen.
Im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten. Sollte überhaupt ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, wird Express-Inkasso ein Angebot über die weitere gerichtliche Verfolgung und die Kosten unterbreiten.
Abschließend sei noch angemerkt, dass der von Express-Inkasso oben geschilderte und eingeschlagene Erfolgsweg auch für Geldforderungen aus anderen Vertragsarten, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere möglich ist.
Übrigens: „Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet,“ warnt Roosen-
• Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Dem ESK wir immer wieder berichtet, dass Online-Trading-Plattform das Kontoguthaben nicht auszahlen wollen.
• Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden.
Dem Schuldner wird die Geldforderung vor Ort präsentiert, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat. Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus. Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen.
Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen.
Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen?
Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse.
Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem Erfahrungsschatz des ESK profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Zahlungsverzug“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Die Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit KryptoEUClub / Mandarella Ltd
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 07.03.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at vor dem Abschluss von Geschäften mit :
KryptoEUClub / Mandarella Ltd
mit angeblichem Sitz in
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Web: www.kryptoeuclub.com
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Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 05.03.2022 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: Pressemitteilung der https://www.fma.gv.at
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Samstag, März 05, 2022
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt die Öffentlichkeit bezüglich denTätigkeiten einer Gesellschaft namens Paragontraders S.A.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 05. 03.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg die Öffentlichkeit vor der denTätigkeiten einer Gesellschaft namens
Paragontraders S.A.
www.paragontraders.com
welche vorgibt, in 5 Place de la Gare, L-1616 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft namens Paragontraders S.A., welche behauptet in Luxemburg ansässig zu sein, die Handelsregisternummer einer anderen Gesellschaft in betrügerischer Absicht und auf unehrliche Art und Weise nutzt.
Die Gesellschaft Paragontraders S.A. ist der CSSF nicht bekannt und wurde bei der CSSF nicht registriert, um Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Aktiva in oder von Luxemburg aus zu erbringen.
Quelle: http://www.cssf.lu
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
• Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Freitag, März 04, 2022
ShareWood Switzerland AG: „Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit.
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung melden sich immer noch Anleger die bei ShareWood Switzerland AG investiert haben und um Informationen bitten. Folgend eine kurze Zusammenfassung und ein Hilsangebot.
Mit sogenannten Grünen Anlagen können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“
ShareWood Switzerland AG| Aktuelle Entwicklung:
• Geschädigten Anleger melden ihre Ansprüche im Strafverfahren an. Hilfe bei einem zu erwartenden Konkursverfahren.
In der Schweiz wurde bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen die Geschäftsleitung der ShareWood Switzerland AG, Peter Möckli und Michael Steg, aufgrund des dringenden Tatverdachts wegen gewerbsmässigem Betrug und wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingeleitet.
Die Webseite von Sharewood wurde gesperrt.
Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken.
Die ShareWood warb mit großen Renditen. So sollen Anleger über Durchforstungen, Ausforstungen und durch den Endschlag nach etwa 20 Jahren ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit große Gewinne machen.
Das Unternehmen hat sich jedoch augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde.
Im September 2019 informierte die ShareWood die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei. Zudem seien die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.
Hinsichtlich der Teak-Bäume wissen wir, dass zum Teil Holzerlösabrechnungen aufgrund vermeintlicher Holzverkäufe vorgenommen worden sind, sich jedoch die Holzerlösauszahlungen seit Jahren aus unerklärlichen Gründen verzögern.
Schwer nachvollziehbar ist auch der Umstand, dass sich Aus- und Durchforstungen der Baumplantagen um Jahre verzögern.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Strafverfahren als sogenannter Zivilkläger anzumelden.
• Aufgrund der Nähe des Kanzleisitzes der mit dem ESK Kooperierenden Rechtsanwälte zu Zürich und deren Expertise im schweizerischen Strafrecht sind diese Anwälte geschädigten Anlegern gerne bei der Anmeldung ihrer Ansprüche behilflich.
Je nach Ausgang des Strafverfahrens werden die Rechtsanwälte sodann mit jedem Geschädigten die weiteren Schritte besprechen. Vermutlich wird demnächst über das Vermögen der ShareWood Switzerland AG ein Konkursverfahren eröffnet, in welchem Anleger ihre Ansprüche anmelden sollten. Auch dabei unterstützen diese Anwälte die geschädigten Anleger.
Schliesslich bleibt auch abzuwarten, wie der Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage des anwendbaren Rechts bei den Baumkaufverträgen entscheiden wird. Ausgehend hierfür war ein sogenannter Vorlageantrag des österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH).
Allenfalls sind dann (noch ergänzende) zivilrechtliche Schritte zu setzen.
Geschädigte Anleger können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der ESK Fördergemeinschaft anschließen.
Sharewood-Anleger können jetzt die Wiedererlangung der investierten Gelder, sogar mit geteiltem Kostenrisiko betreiben. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung Ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft „ShareWood Switzerland AG“ anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Green Investments. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, kann auf Antrag gegen ein Erfolgshonorar 50% des Anwaltshonorars durch die ESK-Fördergemeinschaft übernommen werden.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt der Fördergemeinschaft eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung festgelegt.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Anleger können keine Gelder von EcoMarkets abheben, berichtet die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 04. 03.2022 mitgeteilt wurde, berichtet die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz :
Anleger können keine Gelder von EcoMarkets abheben
EcoMarkets; EcoMarkets.com
E- Mail: support@ecomarkets.com
Overschiestraat 65, 1062 XD Amsterdam, Niederlande
Telefon: International +31 0102005641, Australien 0272538449, Vereinigtes Königreich 01615271075
Die FMA befürchtet aus folgenden Gründen, dass EcoMarkets einen Betrug betreiben könnte:
EcoMarkets ist weder in Neuseeland registriert noch im Financial Service Providers Register (FSPR) aufgeführt.
• Anleger können nach wiederholten Aufforderungen keine Gelder abheben.
• EcoMarkets bieten einen Link zu einer webbasierten Plattform, auf der die Vertreter von EcoMarkets den Anlegern per Telefon oder Zoom-Anrufen zeigen, wie man handelt.
• Beschwerdeführer haben auf der Plattform fiktive Beträge und Gewinne angezeigt.
• EcoMarkets rät Anlegern davon ab, mit ihrer MasterCard- oder Visa-Karte zu bezahlen – diese Kartenanbieter erlauben Rückbuchungen innerhalb von 540 Tagen nach Transaktionen.
• EcoMarkets erregte die Aufmerksamkeit der Beschwerdeführer durch ihre Anzeigen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook.
Die FMA empfiehlt, im Umgang mit diesem Unternehmen oder seinen Vertretern James Martin und Adam Green Vorsicht walten zu lassen.
Quelle: https://www.fma.govt.nz
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen.
Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden.
Dem Schuldner kann die Geldforderung vor Ort präsentiert werden, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat.
Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus. Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen.
Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen.
Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen?
Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse.
Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem Erfahrungsschatz des ESK profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens, liegt im Schnitt aber wesentlich unter 100 Euro.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Kontogutgaben“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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AFM warnt Verbraucher vor Romanum Capital BV, Romanum Squadron BV und J. Jacobs
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 04.03.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht der Niederlande (Autoriteit Financiële Markten (AFM) Niederlande) https://www.afm.nl die Verbraucher vor denUnternehmen
Romanum Capital BV und Romanum Squadron BV,
die ohne AFM-Lizenz operierten und daher gegen die Vorschriften verstoßen. Die Warnung gilt auch für Herrn J. Jacobs. Er führte - zumindest bis vor kurzem - die Aktivitäten von Romanum Capital BV und Romanum Squadron BV unabhängig, auch ohne Lizenz, fort.
Keine Erlaubnis zur Verbraucherkreditvermittlung
Romanum (Romanum Capital BV, Romanum Squadron BV und der alleinige – indirekte – Direktor und Anteilseigner J. Jacobs) wandte sich über Flugblätter, über Influencer in den sozialen Medien und durch Mundpropaganda an niederländische Verbraucher. Romanum bot ihnen an, ohne Geld oder eigene Investitionen in US-Technologieaktien zu investieren. Die Arbeitsweise von Romanum bestand darin, Verbraucherkredite zu vermitteln, was ohne eine Lizenz der AFM nicht gestattet ist. Damit hat Romanum gegen Art. 2:80 Abs. 1 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) verstoßen.
Im Namen von Kunden aufgenommene Kredite
Romanum hat im Auftrag des Kunden einen oder mehrere Kredite bei niederländischen Kreditanbietern abgeschlossen. Anschließend überwies der Kunde das Guthaben auf Romanum-Konten oder Privatkonten von bei Romanum involvierten Personen. Romanum würde dabei die Schulden des Kunden übernehmen und die Gelder würden von Romanum investiert. Aus der Rendite würden die Zinsen und die Tilgung des Kredits bezahlt. Kunden könnten eine zusätzliche Provision verdienen, wenn sie neue Kunden gewinnen.
Aber Romanum hat den Kunden nie die Schuld genommen. Die Schulden laufen weiterhin auf ihren Namen, und die Kunden sind verpflichtet, Zinsen und Tilgungen selbst zu zahlen. Die AFM stellt auch fest, dass die Gelder nicht oder kaum investiert, sondern für Zahlungen an Bestandskunden und private Ausgaben verwendet wurden.
Romanum Capital BV scheint nicht mehr aktiv zu sein. Und Romanum Squadron BV wurde am 14. September für bankrott erklärt. Auf jeden Fall führte Jacobs die Romanum-Methode bis vor kurzem unabhängig unter dem Namen „Centraal Comité, eine nicht registrierte Gesellschaft“ weiter. Andere von Herrn J. Jacobs verwendete Namen sind Romanum Investments und Imperium BV
Romanum brauchte eine Genehmigung
Die Dienstleistungen von Romanum fallen in den Geltungsbereich der „Verbraucherkreditvermittlung“ im Sinne des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft). Obwohl Jacobs den Verbrauchern mitteilte, dass er unter der Aufsicht der AFM stehe, stellte die AFM fest, dass dies nicht der Fall sei. Die Unternehmen und Jacobs konnten sich auch nicht auf eine Ausnahme oder Befreiung von der Genehmigungspflicht berufen. Es hat daher die Dienstleistungen von Romanum für niederländische Verbraucher rechtswidrig erbracht.
Die Entscheidung der AFM, eine öffentliche Abmahnung auszusprechen, kann dem Gericht zur Überprüfung durch Betroffene vorgelegt werden.
Quelle: https://www.afm.nl
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
Donnerstag, März 03, 2022
German Gilts auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.03. 2022 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes unautorisierte Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
German Gilts
Email: info@germangilts.com
Website: www.germangilts.com
FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -produkte im Vereinigten Königreich anbietet.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte im Vereinigten Königreich anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert oder registriert werden. Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen im Vereinigten Königreich. Sie haben keinen Zugang zum Financial Ombudsman Service oder sind nicht durch das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) geschützt, sodass Sie Ihr Geld wahrscheinlich nicht zurückbekommen, wenn etwas schief geht.
Beachten Sie, dass einige Firmen im Laufe der Zeit möglicherweise andere Details preisgeben oder ihre Kontaktdaten auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern.
Quelle: https://www.fca.org.uk
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.bf-investment.net
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 03. 03.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg die Öffentlichkeit vor der Website
www.bf-investment.net
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.bf-investment.net, auf der ein Unternehmen unter dem Namen "Bayer & François" oder "BF Finance" Wertpapierdienstleistungen und insbesondere ein Anlageprodukt livret de placement "Turquoise" anbietet und vorgibt, seinen Sitz in 16, Bld Royal, Luxemburg und in 2A rue des Capucines, Luxemburg zu haben.
Die CSSF teilt der Öffentlichkeit mit, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als "Bayer & François" oder "BF Finance" vorstellt, ihr nicht bekannt ist, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Quelle: http://www.cssf.lu
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
• Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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ESK-Schutzbund@email.de
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird..
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Die Finanzaufsicht HKMA in Hong Kong warnt vor der Foreign Finance Bank
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.03.2022 über über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com , https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Hong Kong Monetary Authority
(https://www.hkma.gov.hk/eng ) folgende Warnung veröffentlicht:
Warnung: Foreign Finance Bank
Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) möchte die Öffentlichkeit in Hongkong auf Folgendes aufmerksam machen:
Die „Foreign Finance Bank“ (FFB) ist von der Monetary Authority (MA) gemäß der Bankenverordnung (der Verordnung) nicht autorisiert, Bankgeschäfte oder das Geschäft der Entgegennahme von Einlagen in Hongkong zu betreiben; und FFB verfügt nicht über die Genehmigung der Verwaltungsbehörde, gemäß der Verordnung eine örtliche Repräsentanz in Hongkong zu errichten.
Mitglieder der Öffentlichkeit werden daran erinnert, den Status jeder Organisation zu überprüfen, die der Öffentlichkeit in Hongkong Bankkonten anbietet oder Einzahlungen von der Öffentlichkeit erbittet, bevor sie Gelder an eine solche Organisation überweisen oder ihr personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.
Eine Liste von Instituten, die von der Verwaltungsbehörde gemäß der Verordnung autorisiert sind, in Hongkong Einlagen entgegenzunehmen oder Bankgeschäfte zu tätigen, ist auf der Website der HKMA (www.hkma.gov.hk ) verfügbar. Mitglieder der Öffentlichkeit können auch den Status jeder juristischen Person überprüfen, die anscheinend Einlagen von der Öffentlichkeit in Hongkong anfordert oder sich als Bank oder Einlagen entgegennehmendes Unternehmen in Hongkong ausgibt, indem sie eine E-Mail an den öffentlichen Auskunftsdienst der HKMA ( publicenquiry @hkma.gov.hk ).
Jedes Mitglied der Öffentlichkeit, das als Antwort auf oder über FFB Gelder überwiesen oder Finanztransaktionen durchgeführt oder personenbezogene Daten bereitgestellt hat, sollte sich an die Polizei in jeder örtlichen Polizeistation wenden oder das Büro für Cybersicherheit und Technologiekriminalität von Hongkong anrufen Kong Police Force unter 2860 5012.
Quelle: Hong Kong Monetary Authority (https://www.hkma.gov.hk )
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
• Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Fosun Invest Global AB: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Fosun Invest Global AB in Deutschland ein Wertpapier in Form eines Discount Zertifikates auf BioNTech SE ADR mit der Wertpapierkennnummer (WKN) PH46ZX ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die Veröffentlichung eines Prospekts ist zwar erfolgt. Die Verwendung des Prospekts zum späteren Weiterverkauf stimmt die Emittentin, die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH, jedoch nur für Finanzintermediäre in Deutschland und/oder Österreich und/oder Luxemburg zu.
Die Fosun Invest Global AB ist ein Finanzintermediär aus Schweden und hat nach eigenen Angaben ihren Sitz in Klarabergsgarten 33-35, 10316 Stockholm.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Fosun Invest Global AB kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
• Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird..
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Mittwoch, März 02, 2022
tokeprofit.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 02.03. 2022 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes unautorisierte Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
tokeprofit.com
Address: 24 Spring Street, Paddington, W2 3RA
Email: admin@tokeprofit.com,
support@tokeprofit.com
Website: www.tokeprofit.com
FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -produkte im Vereinigten Königreich anbietet.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte im Vereinigten Königreich anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert oder registriert werden. Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen im Vereinigten Königreich. Sie haben keinen Zugang zum Financial Ombudsman Service oder sind nicht durch das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) geschützt, sodass Sie Ihr Geld wahrscheinlich nicht zurückbekommen, wenn etwas schief geht.
Beachten Sie, dass einige Firmen im Laufe der Zeit möglicherweise andere Details preisgeben oder ihre Kontaktdaten auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern.
Quelle: https://www.fca.org.uk
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
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Fuerstkontor, Karlsruhe, bzw. Euro Gic Investing, München: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die Fuerstkontor bzw. Euro Gic Investing bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern Anlagegeschäfte an. Dabei soll vorgeblich ein Festgeldkonto bei der Commerzbank AG München eingerichtet werden. Die einzuzahlenden Gelder sind zunächst auf ein Konto der Euro Gic Investing einzuzahlen. Tatsächlich ist keine Anlage der Gelder feststellbar. Die Inhalte auf den Websites fuerstkontor.de und eurogic.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Die Verantwortlichen behaupten, unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank, der Finanzmarktaufsicht (FMA), Wien, sowie der BaFin zu stehen und über eine Konzession der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften zu verfügen. Dies trifft nicht zu.
Die Fuerstkontor und die Euro Gic Investing haben keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
• Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
"Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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