Freitag, März 04, 2022

Anleger können keine Gelder von EcoMarkets abheben, berichtet die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 04. 03.2022 mitgeteilt wurde, berichtet die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz : Anleger können keine Gelder von EcoMarkets abheben EcoMarkets; EcoMarkets.com E- Mail: support@ecomarkets.com Overschiestraat 65, 1062 XD Amsterdam, Niederlande Telefon: International +31 0102005641, Australien 0272538449, Vereinigtes Königreich 01615271075 Die FMA befürchtet aus folgenden Gründen, dass EcoMarkets einen Betrug betreiben könnte: EcoMarkets ist weder in Neuseeland registriert noch im Financial Service Providers Register (FSPR) aufgeführt. • Anleger können nach wiederholten Aufforderungen keine Gelder abheben. • EcoMarkets bieten einen Link zu einer webbasierten Plattform, auf der die Vertreter von EcoMarkets den Anlegern per Telefon oder Zoom-Anrufen zeigen, wie man handelt. • Beschwerdeführer haben auf der Plattform fiktive Beträge und Gewinne angezeigt. • EcoMarkets rät Anlegern davon ab, mit ihrer MasterCard- oder Visa-Karte zu bezahlen – diese Kartenanbieter erlauben Rückbuchungen innerhalb von 540 Tagen nach Transaktionen. • EcoMarkets erregte die Aufmerksamkeit der Beschwerdeführer durch ihre Anzeigen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook. Die FMA empfiehlt, im Umgang mit diesem Unternehmen oder seinen Vertretern James Martin und Adam Green Vorsicht walten zu lassen. Quelle: https://www.fma.govt.nz Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dem Schuldner kann die Geldforderung vor Ort präsentiert werden, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat. Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet. Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus. Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen. Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe. Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen. Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen. Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern. Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen? Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse. Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem Erfahrungsschatz des ESK profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens, liegt im Schnitt aber wesentlich unter 100 Euro. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Kontogutgaben“ anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. 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