Donnerstag, Mai 20, 2021
Wie unsere Nachbarländer an dem deutschen Energie-Zauber kräftig verdienen.
Obwohl die Energiepolitik für Deutschland als Industrienation von existentieller Bedeutung ist, versucht Deutschland mit „hocus pocus fidibus“ die Klimaziele mit „erneuerbarer“ Energie zu erreichen.
Die Förderung der Industrieproduktion erfordert niedrige Energiekosten. Die Energiepolitik der Bundesregierung zielt jedoch auf eine Erhöhung der Kosten des elektrischen Stromes ab durch die vom Verbraucher zu subventionierende Erzeugung von unwirtschaftlichen Stromerzeugungsmethoden.
Die Bundesregierung fördert durch zwangswirtschaftliche Maßnahmen unwirtschaftliche Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Per Gesetz müssen die Stromversorger Strom zu überhöhten Preisen abnehmen. Der Preisaufschlag wird den Stromkunden über die Stromrechnung abgenommen. Das betrifft vor allen Dingen Windstrom, Solarstrom und Biomassestrom.
Warum wehren sich die Bürger nicht gegen diesen energiepolitischen hocus pocus?
Das mit Zwangsbeiträgen finanzierte öffentlichrechtliche Fernsehen hat mit seinen Nachrichten- und Informations¬sendungen den Bürgern zur Energiewende ein öffentliches Meinungsbild präsentiert, das so nicht vorhanden ist. Objektive und kritische Berichterstattung über die Energiepolitik der Regierung findet nicht statt. Propaganda- und Manipulationstechniken auf redaktioneller, sprachlicher und audiovisueller Ebene sind die neue Medienwirklichkeit in Deutschland. „Pro Energiewende“ und „Atomkraft nein Danke“, das ist die öffentlich-rechtliche einseitige Marschrichtung.
Übrigens… „Energien können nur umgewandelt, aber nicht erneuert werden“ erinnert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann funktioniert die Energiewende nicht ohne sehr teure Stromimporte aus französischen Kernkraftwerken und polnischen Braunkohlekraftwerken.
Atom- und Kohlestrom aus Frankreich und Polen. Deutschland importiert gewaltige Strommengen aus Nachbarländern
Die letzten Tage haben es gezeigt: Ohne sehr teure Stromimporte aus französischen Kernkraftwerken und polnischen Braunkohlekraftwerken funktioniert die Energiewende nicht. Deren Konzept beruht offensichtlich vor allem auf der Hoffnung auf die Nachbarländer, die dem deutschen Weg nicht folgen.
Am Morgen des 17. Mai fehlte in Deutschland mal wieder der Strom für Millionen von Menschen. Aus Frankreich mussten erhebliche Energiemengen in Höhe von 3 Gigawatt importiert werden. Das entspricht der Leistung von drei ausgewachsenen Kernkraftwerken. Aber auch Österreich, Schweiz und die Niederlande konnten sich freuen, gutes Geld für Stromlieferungen nach Deutschland zu bekommen.
Am 18. Mai um 21 Uhr musste Deutschland sogar 10,7 GW importieren.
Für den Stromverbraucher sind dies wieder sehr teure Zeiten: Es weht zwar häufiger teilweise recht heftig der Wind, die Sonne scheint dazu – allerdings tun sie mal wieder nicht unserer Industriegesellschaft den Gefallen, gleichmäßig zu liefern. Es entstehen erhebliche Lücken zwischen Verbrauch und Produktion. Die werden durch Stromimporte aus den Nachbarländern geschlossen und teuer bezahlt. Der Strompreis schießt in beängstigende Höhen. Am 17. Mai um 8 Uhr kostet die Megawattstunde 101,51 Euro, am 19. Mai um 8 Uhr übrigens bereits 101,82 Euro.
Bis Ende 2022 sollen die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet werden.
Das Konzept der Energiewender: kein Kraftwerk mehr in Deutschland, dafür Zehntausende von Windrädern, und wenn die sich nicht drehen, weil mal wieder Flaute herrscht, auf Stromimporte hoffen. Das kann heikel werden, wenn zum Beispiel Frankreich glaubt, zuerst das eigene Land versorgen zu müssen anstatt ins grüne Deutschland zu liefern. Oder wenn Stromlieferungen aus Polen die letzte Rettung sind, das Land allerdings aufgrund seiner Braunkohlekraftwerke an den Pranger gestellt wird.
Obendrein kam es am Montagnachmittag in den europäischen Netzen zu einer bedrohlichen Situation, nämlich zu einem erheblichen Einbruch der Netzspannung. Zehn der insgesamt elf Blöcke des Kraftwerks Belchatow südlich von Łódź mit einer Gesamtleistung von 3,9 GW stellten am Montag am späten Nachmittag ihren Betrieb ein, wie es in einer Mitteilung des staatlichen Energiekonzerns Polskie Sieci Elektroenergetyczne PSE hieß. Das Kraftwerk ist mit einer Leistung von 5420 Megawatt das weltgrößte Braunkohlekraftwerk. Grund war ein technischer Defekt in einer nahegelegenen Schaltanlage, über die der Strom von zehn Blöcken in die Netze transportiert wird. Lediglich der elfte Block konnte weiterhin Strom liefern, weil er an eine andere Verteilerstation angeschlossen ist.
Etwa 20 Prozent der polnischen Stromproduktion fiel also plötzlich weg. Die Frequenz brach drastisch bis knapp vor der Blackout-Grenze ein. PSE versichert, dass es durch den Ausfall dennoch keine Probleme mit der Stromversorgung geben sollte. PSE-Sprecherin Beata Jarosz-Dziekanowska betonte, das landesweite Energiesystem funktioniere einwandfrei, und es seien keine Stromengpässe zu erwarten: »Als Betreiber des Systems haben wir die erforderlichen Reserven, und wir können jederzeit auf Importe zurückgreifen.«
Die polnische Regierung hat gerade die Betriebsgenehmigung für die Braunkohlemine und das Kraftwerk Turow im Südwesten Polens bis 2044 verlängert und gleichzeitig angekündigt, Kernkraftwerke zu bauen. In der vergangenen Woche wurde in Turow auch ein neues Braunkohlekraftwerk in Betrieb genommen, das ebenfalls zu PSE gehört. Die Behörden betonen, dass das hochmoderne Kraftwerk für die Energieversorgung während der Umstellung auf sauberere Quellen unverzichtbar sei und nur geringe CO2-Emissionen produziere. Massive Importe von verflüssigtem Erdgas aus den Vereinigten Staaten, Katar und anderen Quellen sollen darüber hinaus die Energiestabilität sicherstellen.
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www.fifty3management.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 20. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
https://bit.ly/34279ao
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.fifty3management.com, auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 20, rue de la Poste L-2346 Luxemburg ansässig und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als 53Management präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die société à responsabilité limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 53 Management S.à r.l., SICAV-FIS, die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke
BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in derUnternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Almo Markets VIP GmbH
Arenstrow GmbH
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt)
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt)
FinTechServices GmbH
Fronter Decision GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Grey Matter Enterprise Ltd
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Jonar N. Stein, Hongkong
KRODEMASS GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
Lipans Smart Consult GmbH
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
Nomura UG (haftungsbeschränkt)
Ozols IT Service Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
WebMaster Solutions GmbH
Widestep GmbH
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 13.05.2019, geändert am 14.05.2021
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Kapitalanleger als Opfer eines Schneeballsystems können sich gegen Forderungen vom Finanzamt auf Grund eines neuen Urteils mit aussichtsreichen Chancen wehren.
Betrogene Anleger haben es zu keinem Zeitpunkt verstehen können, dass sie auf nie erhaltene Gelder aus angeblichen Gewinnen Steuern bezahlen sollen. Sie sahen sich durch die Forderungen der Finanzverwaltungen doppelt geschädigt. Durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs besteht nun für Tausende betroffene Anleger die Möglichkeit, sich gegen entsprechende Steuerbescheide erfolgversprechend zur Wehr zu setzen.
• Der Bundesfinanzhof hat nämlich in einem Urteil (Az. VIII R 42/18) entschieden, dass Scheingewinne aus Schneeballsystemen nicht der Einkommensteuer unterliegen, wenn Anlagebetrüger ihren Kunden die Abführung der Kapitalertragsteuern durch nicht korrekte Abrechnungen vorgaukeln.
Schneeballsysteme sind für Anleger oft nicht zu erkennen.
Das Konzept, Menschen mit leicht zu verdienendem Geld anzulocken, funktioniert immer noch. Versprochen wird das Blaue vom Himmel: Alles sei „lukrativ – planbar – erfolgreich“. Hohe Rendite bei einer variablen Laufzeit und keinem Risiko. So werden Millionen Euro eingesammelt.
Da solche Betrugssysteme große „Renditen“ in kurzer Zeit versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter. Die Betrüger erzählen, sie hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das System nicht mehr zusammenbrechen könne. Auch heute ist diese Betrugsmasche weit verbreitet und viele Anleger haben in ein Schneeballsystem investiert ohne es zu wissen geschweige denn, zu bemerken.
Das System ist jedes Mal das Gleiche, indem jemand hohe Zinssätze verspricht und Kapital einsammelt, meistens von gutgläubigen Anlegern. Aus diesem und dem Kapital weiterer Anleger werden dann die versprochenen Zinsen bezahlt. Von einer Investition des eingesetzten Kapitals kann normalerweise keine Rede sein und problematisch wird es dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Geld stehen gelassen und die Zinsen in das System wieder reinvestiert werden. Genau hier schlägt dann der Fiskus mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu.
Die Kunden können zum Beispiel über den Initiator angebliche Vorzugsaktien von DAX-Unternehmen zu besonders lukrativen Kursen kaufen. Oft kann auch noch eine Kursabsicherung über einen bestimmten Verkaufspreis zu einem bestimmten Ablaufdatum mit erworben werden. Die Anleger sollen sich damit abgesichert fühlen.
Tatsächlich werden dann vom Anbieter keine Aktien für die Anleger erworben. Wenn Auszahlungen stattfinden, werden diese durch die Einzahlungen anderer Anleger finanziert. Insofern handelt es sich um ein typisches Schneeballsystem.
Das tückische ist dann oft, dass zum Ablauf bestimmter sogenannter "Haltefristen" Abrechnungen über fiktive Veräußerungspreise durch den Anbieter erstellt werden. Die dort ausgewiesenen Summen werden entweder an die Kunden ausbezahlt oder -so wie meistens- von den Kunden gleich wieder in neue Aktienkäufe investiert.
Wenn sich dann irgendwann keine neuen Anleger mehr finden lassen, platzt das Schneeballsystem. Der Initiator taucht unter oder wird verhaftet.
Rückzahlungen auf die eingezahlten Gelder haben die Anleger zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht erhalten. Die Anleger haben ihr Geld verloren. Damit aber noch nicht genug! Irgendwann tritt dann das Finanzamt auf den Plan: Es will die in den Abrechnungen ausgewiesenen Verkaufsgewinne der Besteuerung unterwerfen. Dies bedeutet für viele der ehemaligen Anleger des aufgeflogenen Schneeballsystems, dass sie nun noch tausende an Euro an das Finanzamt zahlen sollen.
Betroffene Anleger erhalten dann von den Finanzverwaltungen entsprechende Anhörungs-bögen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät den Empfängern solcher Post, sich unbe¬dingt fachkundig beraten zu lassen. Ein ESK Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht rät den betroffenen Anlegern, sich unbedingt an einen mit den Vorgängen der speziellen Angelegenheit vertrauten Anwalt zu wenden, um die seitens der Finanzverwaltung unterstellten Voraussetzungen einer möglichen Steuerpflicht überprüfen zu lassen. Es handelt sich hier in jedem betroffenen Fall um eine Einzelentscheidung und ist auch von individuellen Begleiterscheinungen abhängig.
Durch das anfangs erwähnte Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 42/18) besteht nun für viele betroffene Anleger die Möglichkeit, sich gegen entsprechende Steuerbescheide zur Wehr zu setzen.
Der ESK Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist mit den Facetten dieser Fälle bestens vertraut. Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen keine Steuern gezahlt werden, sofern der Veranstalter des Schneeballsystems seinen geprellten Kunden vorgaukelte, dass er die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen hat.
Daher bestehen sehr gute Gründe für die betroffenen Anleger, sich der ESK Fördergemeinschaft an¬zuschließen um von der starken Gemeinschaft der Geschädigten, sowie einer sorgfältigen Bearbei¬tung jedes einzelnen Falles durch einen ESK Fachanwalt für Steuerrecht zu profitieren.
Der erfahrene Steuerexperte steht den Mitgliedern der ESK Fördergemeinschaft bei dieser schwieri¬gen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Er hat im Hinblick auf eine Vielzahl an be¬arbeiteten Fälle Erfahrungen mit den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller Informationen steht für ihn an oberster Stelle.
• Betroffene Anleger die Verluste durch ein Schneeballsystem erlitten haben und mit Forderungen der Finanzbehörden konfrontiert sind, können von dem reichhaltigen Erfahrungs¬schatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die Erfolgsaussichten bei fachgerechtem Tätigwerden eines erfahrenen Fachanwalts für Steuer¬recht sind überdurchschnittlich hoch.
Der Aufwand lohnt in der Regel! Intern hat die Kanzlei die Abläufe für diese Fälle so perfektioniert, so dass sie als ESK Fördermitglied von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Ver¬tretung“ profitieren.
Die Informationen eines telefonischen Erstgesprächs genügen in aller Regel, um eine fundierte Em¬pfehlung auszusprechen und Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Rechtsanwaltsgebühren entstehen für ESK Fördermitglieder erst dann, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fach¬kundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Mittwoch, Mai 19, 2021
Plus Token Scam: Rückgewinnung der beschlagnahmten Vermögenswerte
Beim asiatischen Wallet-Betreiber "Plus Token" handelte es sich um ein Ponzi-Programm (Pyramidenspiel, Schneeballsystem). Anlegern wurden hohe Renditen von 9% bis 18% für ihre Einzahlungen in Aussicht gestellt.
Dabei wurden Investoren mit den Geldern anderer Investoren ausgezahlt, ohne dass sie davon wussten. Zum Teil ist sogar auch von einem "Exit Scam" die Rede, bei welchem Gelder betrügerisch eingenommen werden, ohne dass überhaupt eine Gegenleistung erbracht wird und die Hintermänner nach einiger Zeit mit den Geldern vom Markt verschwinden.
Der Plus Token wurde im Mai 2018 gestartet und Investoren konnten Bitcoin, Ether, Bitcoin Cash, Litecoin, XRP, DOGE und DASH auf ihrem Plus Token Wallet lagern. Bis Juni 2019 soll das Schneeballsystem über 2,6 Millionen Mitglieder angelockt haben. In diesem Zeitraum soll das System mehr als 314.000 BTC, 117.450 BCH, 96.023 DASH, 11 Milliarden DOGE, 1,84 Millionen LTC, 9 Millionen ETH, 51 Millionen EOS und 928 Millionen XRP eingenommen haben. Zu den niedrigsten Preisen in diesem Zeitraum waren die Krypto-Vermögenswerte mindestens USD 2,2 Milliarden wert. Zu den heutigen Preisen wären es über USD 11 Milliarden.
Die Drahtzieher konnten Mitte letzten Jahres festgenommen werden, unter anderem in China und Vanuatu. Ebenso fanden Hausdurchsuchungen statt und konnten Krypto-Vermögenswerte im Wert von USD 4 Milliarden beschlagnahmt werden.
Unbestätigten Berichten zufolge wurden die Hintermänner am 19. November 2020 vom "Yancheng Intermediate People's Court" in China (Provinz Jiangsu) zu einer Freiheitsstrafe von 2 bis 11 Jahren und mit Geldstrafen zwischen USD 100.000 und USD 1 Million verurteilt.
Abgesehen von den beschlagnahmten Krypto-Vermögenswerten sollen Kryptowährungen auch umfangreich gewaschen worden sein. Die Polizei habe die Spuren dieser gewaschenen Gelder zum Teil zurückverfolgen können und seien die Gelder für den Kauf von Luxusautos, zwei Dutzend Immobilien in China sowie Versicherungspolizzen in Hongkong ausgegeben worden.
Wohl nicht zur Freude der geschädigten Anleger sollen die beschlagnahmten digitalen Währungen laut Urteil des chinesischen Gerichts jetzt abgewickelt werden und die Erlöse und Gewinne dem nationalen Fiskus verfallen.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Tatsächlich könnte es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere nachdem sich die Angelegenheit in China abspielt.
China ist jedoch unter anderem ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Demzufolge sollen die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig zurückzugeben werden, damit die Opfer der Straftat entschädigen oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden können.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Sammelverfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen in China geprüft und umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in China, die ihr uns ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Bergfelder Leibrenten AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an
Die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach, Schwogenstraße 123, hat keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften.
Sie verfügt auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten. Dennoch betreibt das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin das Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus betreibt es das Versicherungsgeschäft, indem es Wertgegenstände kauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente verspricht.
Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG daher aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie das Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrenten als Gegenleistung für Kaufverträge zu gewähren. Ferner hat dieBaFin der Bergfelder Leibrenten AG mit diesem Bescheid aufgegeben, das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren.
Die BaFin hat die Bergfelder Leibrenten AG zudem aufgefordert, das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen zu übertragen. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, hat die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Arbitrage A.I. Technologies PLC/Smartbitrage und David Wahlberg Finanzpool: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Arbitrage A.I. Technologies PLC, das auch unter dem Namen Smartbitrage auftritt, und David Wahlberg Finanzpool, beide mit angegebenem Sitz in London, Großbritannien, keine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte von Werbe-E-Mails und der Webseiten www.smartbitrage.com und www.dw-financepool.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Dienstag, Mai 18, 2021
Cheonan International Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 18.05.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Cheonan International Limited
Email:
service@cheonan.uk
Website:
https://www.cheonan.uk/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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www.cap-international.co auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 18. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
www.cap-international.co
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.cap-international.co, auf der ein Unternehmen, das vorgibt, in 12D, Impasse Drosbach, Luxemburg, bzw. 4 rue T. Edison, Luxemburg, ansässig ist, unter dem Namen Cap International Wertpapierdienstleistungen (einschließlich Anlagekonten) anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass der Rechtsträger, der sich auf der Website als Cap International präsentiert, keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat und nicht als Investmentfonds zugelassen ist.
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Handelsplattform 24shares.io: BaFin untersagt den unerlaubten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform 24shares.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform 24shares.io werden deutschen Kundinnen und Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren (Commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen laufen. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Es werden dort auch keine Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht.
Mitarbeiter des Anbieters rufen Kunden an, von denen sie wissen, dass sie bei der Anlage auf einer anderen Plattform Verluste erlitten haben. Sie behaupten, 24shares sei von der BaFin beauftragt worden, die betroffenen Kunden bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen. Beim Kontakt mit dem Kunden wird perE-Mail ein deutschsprachiges Formular vorgelegt, das mit den Logos des Auswärtigen Amtes und der BaFinversehen ist. Hierzu hat die BaFin bereits am 4. Februar 2021 auf ihrer Homepage eine Warnmeldung veröffentlicht.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Montag, Mai 17, 2021
INVEBTC: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Norwegen
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.05.2021 über die Internetseiten
https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet http://www.finanstilsynet.no folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
INVEBTC
Revierstredet 3,
0151 Oslo,
Finanstilsynet hat Informationen erhalten, dass INVEBTC, norwegische Investoren kontaktiert und Wertpapierdienstleistungen angeboten hat .Das Unternehmen bietet auch Dienstleistungen von der Website https://invebtc.com/ an.
Finanstilsynet macht darauf aufmerksam, dass INVEBTC keine Genehmigung zur Durchführung von Wertpapierdienstleistungen in Norwegen besitzt und das Unternehmen daher nicht über die erforderliche Genehmigung gemäß norwegischem Recht verfügt. Dies bedeutet, dass Finanstilsynet keine Aufsicht über das Unternehmen hat oder die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen genehmigt hat. Finanstilsynet rät den Anlegern daher, keine Vereinbarungen zu treffen oder Wert an INVEBTC zu übertragen.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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alphainvesting.de: BaFin ermittelt gegen die Alpha Investment House GmbH, Neu-Isenburg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Alpha Investment House GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Einlagen bei dem Unternehmen sind weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken und der öffentlichen Banken abgesichert.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Die Inhalte der Webseite www.alphainvesting.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Das „Klimaschutz- Urteil“ ist ein direkter Angriff auf unser freiheitliches, selbstbestimmtes Leben.
„Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass die Bundesregierung unter der Regie von Frau Merkel die "Große Transformation" anstrebt, ein gesellschaftspolitisches Konzept ihres wissenschaftlichen Beirates. Dieses Konzept ist identisch mit dem "Great Reset" (GR) des Weltwirtschaftsforums, für das sich auch die Kandidatin Annalena Baerbock einsetzt“, schreibt der Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner aus Linkenheim-Hochstetten in einem Beitrag.
Das Karlsruher „Klimaschutz“-Urteil zeigt wie weit fortgeschritten die GT bereits ist. „Dieses Urteil ist ein direkter Angriff auf unser freiheitliches, selbstbestimmtes Leben“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.
Jetzt will die Bundesregierung die Bürger mit drastisch verschärfter Klimapolitik weiter zur Kasse bitten.
Das Kabinett hat sein Klimagesetz überarbeitet und verschärft. Nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent sollen die »Treibhausgase« im Vergleich zu 1990 vermindert werden. Die Regierung schreibt uns vor, was wir zu tun und zu lassen haben, ob und wenn überhaupt wir noch welches Auto fahren dürfen. Urlaubsziele mit dem Flugzeug für den Normalbürger, das sieht die von den Fridays-for-Future-Aktivisten gefeierte neue Klima-Bibel als schwere Sünde.
Der Klimaschutz wir gespeist von Angst.
Angst ist immer gut für das Geschäft. Der moderne Ablasshandel findet heute per Zertifikat statt. Ein schönes Beispiel liefert hier der auf dem Portal http://automotive-opinion.com lesenswerte Beitrag „Schöner Schein bei Tesla“. http://automotive-opinion.com/2021/05/14/schoener-schein-bei-tesla
„Die Bürger sollten sich bei der kommenden Bundestagswahl genau überlegen, wem sie ihre Stimme geben, ansonsten kann es passieren, dass sie sich schneller im Klima-Lockdown wiederfinden und vorgeschrieben bekommen, was sie noch dürfen und was nicht“ ,warnt UTR Vorstand Horst Roosen.
Die Demokratie ist schon am Virus erkrankt, das Klimavirus kann ihr den Todesstoß versetzen.
Heute hat unsere „Elite“ offensichtlich nicht mehr das Grundgesetz unter dem Arm?
Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer perfiden Angst-und Panikkampagne befeuert wird, scheint die Verfassung außer Kraft gesetzt zu sein. Offensichtlich scheinen unsere Volksvertreter bzw. der Bundestag dies ohne Widerspruch hinzunehmen. Man fragt sich ob das oberste Grundprinzip unserer Verfassung dort überhaupt noch bekannt ist?
Artikel 1. (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es ist nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen die an erster Stelle steht. Die politische Aussage „Wo es um den Schutz des Lebens geht, verbietet sich jede Abwägung“ ist falsch und irreführend.
• Heute gehörte der Verstoß gegen die Verfassung offensichtlich zum politischen Tagesgeschäft.
1963 in der noch jungen Demokratie sah sich der damalige CSU Bundesminister des Innern, Hermann Höcherl, massiver Kritik bis hin zu Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil er sich während der „Abhöraffäre“ dazu äußerte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Verstoß gegen das Telefongeheimnis des Grundgesetzes Telefonabhörmaßnahmen durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Heute hat keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm.
Im Gegenteil, es wird die Corona-Angst der Bevölkerung geschürt um die vertragswidrige europäische Schuldenunion durchzusetzen? Das hat Dr. Schäuble ausgeplaudert. (HAZ vom 21.08.2020).Die Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden.
„Ich bin in einer Zeit aufgewachsen in der Deutschland unter den Folgen eines „alternativlosen“ Machtanspruchs „……. Befiehl, wir folgen Dir“ zu leiden hatte. Auch hier waren die Anfänge Panikmache, manipulierte Daten und scheinbar harmlose Begrifflichkeiten,“ berichtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Gesellschaft sieht sich mit einer Welle von teilweise widersprüchlichen Maßnahmen und Vorschriften konfrontiert.
Dadurch verbreitet sich in der Bevölkerung die Unsicherheit stärker als das Virus. Vergeblich warten die Menschen in dieser Situation auf staatliche Führung auf der Grundlage unseres Grundgesetzes.
Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt. (Leitziel des UTR e.V.)
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann, lässt sich mittlerweile fast jeder Unsinn im Namen des Klimaschutzes rechtfertigen.
NACH DEM KARLSRUHER KLIMASCHUTZURTEIL
Im Verbotswettbewerb rasen SPD, Grüne und Union um die Wette
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt sich fast jeder Unsinn im Namen des Klimaschutzes rechtfertigen. Das nutzt Berlin maximal aus. Der Verbotswettbewerb zwischen SPD, Grünen und CDU wird für den Verbraucher immer teurer.
Zu verlockend ist offensichtlich die Steilvorlage des jüngsten Bescheides des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Klimapolitik. Das sieht bekanntlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen nicht mehr gewahrt, weil Kinder und Jugendliche von heute sich nach dem Jahr 2030 zu stark einschränken müssten, um Deutschland bis 2050 »klimaneutral« zu machen.
Jetzt will die Bundesregierung die Bürger mit drastisch verschärfter Klimapolitik weiter zur Kasse bitten. Das Kabinett hat sein Klimagesetz überarbeitet und verschärft. Nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent sollen die »Treibhausgase« im Vergleich zu 1990 vermindert werden. Immerhin blieb das Zieljahr noch gleich: bis 2030, bis zu dem das Limit erreicht werden soll, nicht etwa bis übermorgen. Danach soll Deutschland nicht erst 2050, wie ursprünglich geplant, sondern bereits 2045 »klimaneutral« sein. Es soll schnell zugehen: Zwar hat das BVG eine Reform bis Ende 2022 verlangt, aber die amtierende Bundesregierung will es unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen.
Was alles konkret getan werden soll, hat die Bundesregierung noch nicht verlautbaren lassen. Schon gleich gar nicht, was das alles die Bürger konkret kostet. Die Energieversorgung vor allem steht in der Schusslinie. Wahrscheinlich werden Kohlekraftwerke viel früher als zum geplanten Datum von 2038 abgeschaltet werden. Vermutlich wird noch vor den Bundestagswahlen die CO2-Steuer erhöht werden. Sofort und schnell lautet die neue Terminologie, statt durchdacht wie früher. Aber jetzt beginnt der Wahlkampf und damit der Überbietungswettbewerb. Von bis zu acht weiteren Milliarden, die für ein »Sofortprogramm« ausgegeben werden, ist die Rede.
Künftig sollen auch Vermieter die Hälfte der CO2-Kosten von Haushalten tragen, wie aus einem weiteren Beschluss des Kabinetts hervorgeht. Grüne und SPD wollten eine Entlastung der Mieter, die CDU versuchte zu argumentieren, dass Vermieter nicht für den Strom und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Das allerdings die Mieter letztlich auch den »Vermieteranteil« über die Miete mitbezahlen müssen, wird dazu nicht erwähnt.
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz möchte innereuropäische Flüge teurer machen. Denn die seien noch ziemlich günstig im Vergleich zu dem, was die Flüge früher gekostet hätten, als nur Reiche fliegen konnten. Das kann für den Sozialdemokraten Scholz (»Als reich würde ich mich nicht empfinden«) nicht mehr angehen, dass nun jeder »kleine Mann« auch fliegen kann, wann er will. Der kann stattdessen in den nächstgelegenen Vorort fahren, denn der Nahverkehr soll ausgebaut werden, sagte Scholz zuletzt in »ProSieben Spezial Live«. Also Mosel statt Malle.
Die weite Welt soll offenbar Grünen und FFF-Aktivisten vorbehalten sein, die bei Auffinden ihrer auf Instagram so gerne geteilten Bilder weltweiter Reiseziele oftmals eilig löschen müssen. Scholz betonte in der Sendung auch: »Wer das mit dem Klimaschutz ernst nimmt, der muss auch mal Windräder genehmigen und Leitungen bauen!«
In Brüssel wird derweil gerade der nächste KO-Schlag für Verbrennerautos ausgehandelt. Dort droht das endgültige Aus, denn die Normen zur kommenden Euro-7 werden gerade festgelegt. Und wieder spielen zweifelhafte NGOs mit. Es läuft dieselbe Darbietung wie bei den vergangenen Normrunden ab: Über Normen lässt sich jede Technik zerstören – oder forcieren. Erfundene Grenzwerte werden im Namen der Gesundheit und Natur weiter gegen null heruntergesetzt.
Nur: Ein moderner Diesel-Motor stößt unter normalen Bedingungen kaum noch schädliche Abgase aus, kann unter bestimmten Betriebsbedingungen sogar sauberere Luft aus dem Auspuff stoßen, als in der Innenstadt angezogen wird. Sauberer als sauber geht kaum noch. Doch es gibt noch einige Ränder, an denen das nicht funktioniert: wenn der Motor nach dem Start noch kalt ist. Unter dem Wagenboden ist mittlerweile eine regelrechte teure Chemiefabrik eingebaut. Doch die funktioniert erst richtig bei Betriebstemperaturen. Vor allem bei Kaltstarts im Winter dauert es darum ein paar Augenblicke, bis die Abgase gereinigt werden können. Das ist schwerlich zu ändern – außer mit teuren und wiederum kraftstoffzehrenden Vorheizsystemen.
Um diese Zeitspanne geht es im Wesentlichen bei den Verhandlungen zur neuen Euro-7 Norm ebenso wie um Fahrten mit Anhänger, einer anderen Belastung, bei der der Motor praktisch nichts mehr ausstoßen dürfen soll. Mit einem Elektroauto ist ein solcher Betrieb nicht möglich, der schafft den Anhänger nicht.
Immerhin sprach Hildegard Müller, Präsidentin des Autobranchenverbandes VDA im Dezember 2020 einen ungewohnten Klartext. Die anvisierten Grenzwerte seien technisch unmöglich – »und das wissen auch alle«. Ein VW-Manager wird mit den deutlichen Worten zitiert: »Für Geringerverdiener gibt es bald keine Autos mehr!«
Der Trend geht dann womöglich zum Auto nur noch für Wohlhabende. Schon treiben die steigenden Energiepreise die Inflation an. Wie das Statistische Bundesamt ausrechnet hat, liegen die Verbraucherpreise im April bereits um 2,0 Prozent über dem Vorjahresmonat. Seit Anfang des Jahres wird für Diesel, Benzin und Heizöl sowie Erdgas eine CO2-Steuer in Höhe von 25 Euro pro Tonne erhoben, die bis 2025 auf 55 Euro ansteigen sollen, aber nach Vorstellungen der Grünen auf 60 Euro angehoben werden soll. Insgesamt kostet allein die CO2-Steuer eine vierköpfige Familie rund 2.600 Euro im Jahr. Für 400 Teile des Spurengases CO2 unter einer Million Teile Luft.
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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Internet: https://www.ad-infinitum.online
Core Pay Solution Ltd auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
https://bit.ly/3yfzubk
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Core Pay Solution Ltd
mit angeblichem Sitz in
Commonwealth of Dominica
Web: www.sealimited.io
E-Mail: support@sealimited.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 15.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Freitag, Mai 14, 2021
Razer Markets auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Razer Markets
Trust Company Complex, Ajelatake Road,
Majuro, MARSHALLS ISLAND
Telephone: 01174090724, +1 434 566 295-84, 07474696298, 07375848767, 07546593681, 07999577196
support@razermarkets.com
https://www.razermarkets.com/
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
***
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Widestep GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Widestep GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Widestep GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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