Mittwoch, Mai 19, 2021

Bergfelder Leibrenten AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

Die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach, Schwogenstraße 123, hat keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften. Sie verfügt auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten. Dennoch betreibt das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin das Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus betreibt es das Versicherungsgeschäft, indem es Wertgegenstände kauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente verspricht. Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG daher aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie das Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrenten als Gegenleistung für Kaufverträge zu gewähren. Ferner hat dieBaFin der Bergfelder Leibrenten AG mit diesem Bescheid aufgegeben, das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren. Die BaFin hat die Bergfelder Leibrenten AG zudem aufgefordert, das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen zu übertragen. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, hat die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. 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