Mittwoch, Januar 20, 2021
"LG Patrimoine" auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgendem Unternehmen:
"LG Patrimoine"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „LG Patrimoine“, das auf der Website www.lg-patrimoine.com Anlage- und Vermögensverwaltungsdienste anbietet und vorgibt, mit 39 gegründet zu werden Boulevard Royal, Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen „LG Patrimoine“ ihr unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Identitätsmissbrauch: Beexp
Die BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „Beexp“ mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auftretenden unbekannten Betreiber der Internet-Seite beexp.de nicht dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut IG Europe GmbH zuzurechnen sind.
Es handelt sich bei der Internetseite www.beexp.de um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter. Diese versuchen in vermutlich betrügerischer Absicht, Verbraucher zur Überweisung von Geldern zu animieren, deren Rückzahlung garantiert wird.
„Beexp“ behauptet wahrheitswidrig, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IG Europe GmbH zu sein. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „Beexp“ im Zusammenhang mit der IG Europe GmbH der Beaufsichtigung durch die BaFin untersteht.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „Beexp“ noch www.beexp.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Dienstag, Januar 19, 2021
Strommangel: Erlebt der Bezugsschein seine Renaissance?
Bezugsscheine werden in der Regel in Notzeiten vom Staat an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Lebensmitteln und anderen Konsumgütern besser verwalten zu können. So wurde in Deutschland im Ersten Weltkrieg zunächst, mit der Einführung der Brotkarte, Brot rationiert. Dieser Rationierung folgte später Milch Fett, Eier und andere Nahrungsmittel.
Wird es in Deutschland demnächst Strom-Bezugsscheine geben? Für die Erteilung eines Bezugsscheins müsste dann ein besonderer Anlass vorliegen oder ein Antrag bei einer deutschen Behörde gestellt werden.
Das grüne Deutschland ist jedoch (immer noch) stolz auf seine Wirtschaft schädliche Energiewende und der damit verbundenen Sonderrolle in der Welt.
Da ohne Strom heute nix mehr funktioniert, hat sich, wie der Norddeutsch Rundfunk meldete, Schleswig-Holstein auf flächendeckende Stromausfälle bereits mit Notstromaggregaten vorbereitet. Die laufen mit Dieselkraftstoff, der von einer Tankstelle kommt die für ihre Pumpen natürlich auch Strom braucht. Clever!
„Immer öfter fällt der Strom aus, das Netz wird durch viele Quellen instabil. Doch immer mehr Infrastruktur kommt ohne Elektrizität nicht mehr aus. Sind wir gut genug vorbereitet auf einen flächendeckenden, lang andauernden Stromausfall?“ Das war das Thema eines Beitrags des hr-Fernsehens am 18.01.21, 20:15 Uhr. Der Beitrag kann hier aufgerufen werden. https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/blackout--hessen-ohne-strom,video-140924.html
Die Deutschen Grünen-Wähler, verschließen weiter tapfer die Augen vor der größten freiwilligen Demontage im Energiesektor seit Beginn des Industriezeitalters – und beklatschen weiter den Kohle- und Atomausstieg, für den sie schon heute tief in die Tasche greifen müssen.
Fast auf der ganzen Welt sind Kernkraftwerke Bestandteil der Strategie weil dort eine ökologisch-ökonomische Gesamtbetrachtung vorgenommen wird. Damit ist das Grüne Deutschland offensichtlich überfordert. Effizienter Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung kann sicher nur durch eine kluge technologische Diversifizierung der Energiequellen und nicht durch Grüne politische Tricks gewährleistet werden.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet.
Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.
„Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreiben will“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint und vielleich auch nur dann, wenn man im Besitz eines Strom-Bezug-Scheines ist.
Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
GROSS-SCHILDA LIEGT IN BERLIN | Altmaier will Stromverbrauch rationieren
Vom Tisch ist der Plan »Spitzenglättung« nach dem Rückpfiff nicht. Zu kritisch wird mittlerweile die Lage in den Stromnetzen. Da helfen nur noch abstruse Vorstellungen wie: ‚Sie dürfen täglich von 10 bis 20 Uhr ihr Auto nicht betanken!‘
Rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln. So schnell wurde wohl selten ein Entwurf eines Ministeriums zurückgepfiffen. »Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde.« So die Erklärung einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Bericht der Welt am Sonntag über einen neuen Gesetzentwurf in Sachen Elektroautos, der es in sich hat.
Nach diesem Entwurf sollten Stromversorger zeitweilig Ladestrom für E-Autos abschalten dürfen, wenn wieder einmal zu wenig Strom vorhanden ist. Als »Spitzenglättung« steht diese Vorstellung schon länger im Raum. Praktiziert werden Abschaltungen aufgrund von Strommangel schon seit längerem. So müssen Aluminiumhütten erdulden, dass ihnen für begrenzte Zeit der Strom abgeschaltet wird. Die verschlingen ebenso wie Kühlhäuser erhebliche Mengen. Ein gefährliches Spiel, denn nach drei Stunden ist die Schmelze erstarrt, die Fabrik ruiniert.
Doch das reicht nicht mehr, und vom Tisch ist der Plan »Spitzenglättung« nach dem Rückpfiff nicht. Zu kritisch wird mittlerweile die Lage in den Stromnetzen. Da helfen nur noch abstruse Vorstellungen wie:
‚Sie dürfen täglich von 10 bis 20 Uhr ihr Auto nicht betanken!‘
Beim normalen Auto befremdlich, zu gravierend wären die Folgen für Verkehrsflüsse und Wirtschaft. Genau das aber steht hinter den Plänen für Besitzer von Elektroautos. Die sollen nicht mehr laden dürfen, wenn zu wenig Strom in den Netzen vorhanden ist. Schon länger zerbrechen sich Altmaiers Leute den Kopf darüber, wie das Desaster »Energiewende« einigermaßen zu lösen ist. »Spitzenglättung« ist nur ein jüngerer Einfall und zeigt, wie die Energiewende neue Wortkreationen hervorbringt. »Strom abschalten, weil wir keinen haben« klingt nicht so schön fortschrittlich.
Die Stromversorger drängen schon länger auf ein Gesetz zur »Spitzenglättung«, nach dem sie den Strom für einen Teil der Verbraucher einfach abschalten können, wenn nicht genug für alle da ist – aber dummerweise zusätzlich viele Autofahrer gleichzeitig laden, weil sie fahren müssen.
Diese Lösung favorisierte offenbar auch das Altmaier-Ministerium und plante eilig einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des $ 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der liegt oder besser lag jetzt vor, wie die Welt berichtete. »Steuerbare Verbrauchseinrichtungen« sollen für bis zu zwei Stunden pro Tag keinen Strom bekommen können, wenn andernfalls eine Überlastung des Netzes drohen würde. Dazu gehören sowohl Ladestationen für E-Autos als auch Wärmepumpen, die bereits jetzt zeitweilig von der Stromversorgung abgeschaltet werden können.«
Zunächst bis zu zwei Stunden, hieß es im Entwurf, solle kein Strom fließen. Doch wenn die Sache grundsätzlich durch ist, lassen sich die Zeiten leicht weiter ausdehnen. Die Stromversorger glätten ihre Spitzen, die E-Autofahrer haben leere Akkus.
Der Hintergrund der Unruhe bei Altmaier: Die unheilvollen Folgen der Energiewende machen sich allmählich für jedermann bemerkbar.
Was vorher Fachleuten von Anfang an klar war, macht langsam auch in breiteren Kreisen die Runde: Das Stromnetz beginnt bedenklich zu wackeln. Kohle- und Kernkraftwerke, die allein eine sichere und preiswerte Stromversorgung gewährleisten können, werden reihenweise abgeschaltet. Bis Ende 2022 sollen Kraftwerke mit rund 20 GW Leistung abgeschaltet werden. Die lieferten etwa ein Viertel des Strombedarfes. Das letzte Kraftwerk soll nach bisherigen Planungen 2038 vom Netz gehen. Hardcore-Energiewender träumen sogar schon von einem früheren Zeitpunkt.
Damit wird es enger in den Stromnetzen. Blackouts drohen wie vor zwei Wochen. Doch solche düsteren Ankündigungen passen nicht ganz zu den hehren politischen Zielen. 2021 soll das Jahr der Stromer werden, denn noch immer fahren nicht jene eine Million Elektrofahrzeug auf den Straßen, wie Kanzlerin Merkel das einst angeordnet hatte. So gelobte Bundesverkehrsminister Scheuer im Dezember: »2021 soll das Jahr der Elektromobilität werden!«
Beim letzten Spitzengespräch »Ladeinfrastruktur« mit Altmaier, Scheuer und Vertretern der Energie- sowie der Autowirtschaft wurde beschlossen, dass das Ladenetz für Elektroautos »kundenfreundlicher« werden solle. Altmaier: »Realisieren der Verkehrswende ist eine große Gemeinschaftsanstrengung«. Dazu soll eine weitere Verordnung vorbereitet werden, eine Novelle zur Ladesäulenverordnung, mit der eine bessere Ladeinfrastruktur angestrebt wird. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte errichtet werden. Um das Ziel zu erreichen, müsste das Ausbautempo drastisch erhöht werden. Rein rechnerisch sollten laut Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), 2000 neue pro Woche stehen, es sind allerdings nur 200.
Derzeit stehen Elektroautomobilisten erst 33.000 Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung.
Nicht besonders viel, vor allem, da Elektroautos je nach Ladeleistung teilweise mehrere Stunden die Ladepunkte blockieren. Deswegen soll auch mit reichlich Steuergeld nachgeholfen werden. 400 Millionen Euro winken für eine öffentliche, 350 Millionen Euro eine gewerbliche Ladeinfrastruktur. Für jede private Wallbox gibt es seit November zudem 900 Euro; diese Anschlussgeräte erlauben mit Drehstrom etwas höhere Ladeleistungen für e-Autos in der heimischen Garage. Doch Altmaier kann nicht die Frage beantworten, was die schönste Ladeinfrastruktur nutzt, für die auch ein neues Leitungsnetz notwendig ist, wenn kein Strom vorhanden ist?
Überdies hatte die Bundesregierung vor mehr als zehn Jahren festgelegt, dass der Bruttostromverbrauch von 2008 bis 2050 um rund 25 Prozent vermindert werden soll. Wenn nicht genügend Strom generiert werden kann, muss er eben rationiert werden. Das klingt für eine „Zukunftstechnik“ nicht sonderlich elegant und wird deswegen mit Begriffen wie »intelligent« verbrämt. »Intelligente« Stromnetze sollen ausgleichen, was nicht vorhanden ist.
Hildegard Müller: »Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten.« Das wäre, so Müller, sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen wollten.
Der aufgeschreckte Altmaier ließ gestern erklären, dass er größten Wert darauf lege, »dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt«, so am Sonntag die Sprecherin in der Erklärung weiter. »Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.«
Die Bundesregierung hat erkannt, dass es im künftigen Stromsystem nicht mehr möglich sein wird, jeden Bedarf zu jeder Zeit zu befriedigen.
Deshalb sollte die Steuerung der Verbraucherseite auf gesetzliche Füße gestellt werden. Das »Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)« befand sich schon in der Abstimmungsrunde. Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroheizungen und Wallboxen, also Ladestationen für E-Mobile, würden dann zeitweise variabel abgeschaltet werden. Das Echo aus dem öffentlichen Raum und den Branchen war deutlich.
Die Energieversorger stellten fest, ohne eine solche Regelung wäre die Versorgungssicherheit nicht zu gewährleisten, die Automobilbranche sagte, sie würde den Ausbau der Elektromobilität behindern. Beide haben Recht. Nun ist es an Wirtschaftsminister Altmaier, die Quadratur des Kreises herzustellen. Er könnte die Ladestationen für die E-Mobile von der Regelung ausnehmen, aber zu wessen Lasten? Weniger Wärmepumpenstrom zugunsten der Mobilität oder sogar Haushalte abschalten, damit gut betuchte Tesla-Fahrer ihren Boliden unterbrechungsfrei laden können? Zu erwarten ist eine halbgare und komplizierte Lösung, mit der wieder versucht werden wird, alle Ansprüche zu erfüllen.
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Montag, Januar 18, 2021
Strompreis: „Wer soll das bezahlen, Wer hat das bestellt, Wer hat so viel Pinke-Pinke, Wer hat so viel Geld?“,
Dieses Lied sang Jupp Schmitz 1948 im Kölner Karneval. Dieses Karnevalslied war eine Anspielung auf die durch die Währungsreform vom Juni 1948 ausgelösten Preissteigerungen. Das kurz nach der Währungsreform auf den Markt kommende Angebot überforderte die Kaufkraft der deutschen Konsumenten.
Heute wird dieser Karnevalsschlager von den deutschen Stromkunden gesungen, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Wer soll das bezahlen, Wer hat das bestellt? Wer hat so viel Pinke-Pinke, Wer hat so viel Geld?“ um die weltweit höchsten Strompreise bezahlen zu können?
Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
Strompreise: Neue Höchststände – und die Zeche zahlt der Verbraucher.
Das immer hinfälligere Rezept von Bundeswirtschaftsminister und allen anderen Anhängern der Energiewende: Hoffen, dass das Ausland liefern kann und vor allem selbst über genügend Strom verfügt.
Höher, weiter, schneller – die Kosten für Strom aus Wind und Sonne rasen wie ein gedopter Marathonläufer zu immer neuen Rekorden. Allerdings nur für die Verbraucher – die Preise im Stromgroßhandel fallen stark, erreichen aber nicht den Stromendkunden. Ursache: jenes unsägliche Gebilde »Energiewende«.
Sie kennen nur eine Richtung: nach oben – die Kosten für Strom aus sogenannten regenerativen Energiequellen. Denn noch nie wurde »Ökostrom« so stark gefördert wie im vergangenen Jahr. 30,9 Milliarden Euro flossen 2020 nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW in die Taschen der Besitzer von Windrädern und Photovoltaikanlagen. Vor drei Jahren waren es einmal 26,3 Milliarden Euro.
Mittlerweile hat auch die Bundesnetzagentur ihre Strommarktdaten aus dem Jahr 2020 veröffentlicht. Nach denen stieg sogenannter Ökostrom an der Netzlast von 46,1 Prozent aus dem Jahre 2019 auf 49,3 Prozent. Davon lieferten die Windanlagen 27,4 Prozent, die Fotovoltaik 9,7 Prozent und die sonstigen wie Biomasse und Wasserkraft 12,2 Prozent.
Insgesamt wurde aufgrund der Coronakrise 5,2 Prozent weniger Strom erzeugt. Auch dies verteuerte den Strom. Denn vorrangig eingespeist werden müssen Energien, wenn Windräder und Fotovoltaikanlagen sie zufällig liefern. Wenn insgesamt weniger Strom benötigt wird, müssen eben Kohle- und Kernkraftwerke noch stärker ihre Leistung drosseln. Bezahlt wird das wieder durch die Stromverbraucher.
Dies zeige nach Einschätzung von Fachleuten lediglich die ‚Marktverstopfung‘ durch EEG-Strom und den staatlich initiierten Verdrängungswettbewerb zu Lasten konventioneller Kraftwerke. Die kommen nicht mehr auf die erforderliche Nutzungsdauer für einen wirtschaftlichen Betrieb. Es ist also betriebswirtschaftlich sinnvoll, sie gegen Entschädigung stillzulegen. Alternativ werden sie von der BNetzA für systemrelevant erklärt und über die Netzentgelte ebenfalls subventioniert.
Weiterhin fallen die Preise für elektrischen Strom derzeit stark. Allerdings nicht für die Verbraucher, sondern nur bei den Großhändlern. Für die Verbraucher dagegen steigt der Strompreis mittlerweile auf einen neuen Spitzenwert von 33,77 Cent pro Kilowattstunde im Basistarif, wie die Vergleichsportale Check 24 und Verivox errechnet haben.
Doch der Verbraucher muss zusätzlich aufgrund seines Home Office Arbeitsplatzes rund 180 € Mehrkosten pro Jahr aufbringen, wie Verivox weiter sagt. So würden zwei Arbeitsplätze mit je einem herkömmlichen Laptop mit zwei Monitoren zusätzliche Stromkosten von über 90 € im Jahr verschlingen, und sogar noch mehr, wenn besonders leistungsstarke Rechner verwendet werden.
Der Preis für Strom bleibt auch im Jahr 2021 hoch. Der setzt sich zur Hälfte aus Steuern und Abgaben zusammen, wobei die EEG-Umlage den Großteil des Betrags ausmacht. Diese Umlage soll bekanntlich den Ausbau der »erneuerbaren Energien« finanzieren und ändert sich jährlich. Im Vergleich zum Jahr 2012 mit 3,59 Cent/kWh ist die Finanzierung der erneuerbaren Energiequellen durch die Umlage mit 6,50 Cent/kWh drastisch angestiegen. Für das Jahr 2021 senkte Wirtschaftsminister Altmaier die Umlage um 0,26 Cent/kWh – noch höhere Strompreise fürchtend.
Die Kosten für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh sollen nach Veriox-Angaben um rund 10 Euro sinken. Jedoch steigen andere Abgaben und Umlagen um rund 4 Euro. Die Stromnetzgebühren werden im bundesweiten Durchschnitt um 1 Euro angehoben. Altmaier setzt auf das Prinzip »linke Tasche – rechte Tasche« und holt sich die reduzierten Umlagen wieder über die neu eingeführte CO2-Steuer.
Ursache für die Preisexplosion ist die Energiewende.
Die Regierung legt Umlagen und Abgaben fest, die den Strompreis bestimmen. Von »Markt« kann keine Rede sein. Mit diesen Umlagen und jetzt auch noch neuen CO2-Steuern bezahlen alle Stromverbraucher Windräder, Photovoltaikanlagen und Biomassekraftwerke. Diese Energien sollten zwar angeblich alle nichts kosten oder höchstens eine Kugel Eis mehr, wie Trittin als damaliger Umweltminister seinerzeit vorschwindelte. Stattdessen steigen die Kosten rapide.
Doch auf andere Weise könnten die Landschaften nicht mit Windrädern und Millionen Dächer nicht mit Photovoltaikanlagen zugepflastert werden. Was kein vernünftiger Mensch tun würde, macht er allerdings dann, wenn ihm der Staat genügend Knete hinwirft. Denn Windräder und Fotovoltaikanlagen bringen zu wenig Leistung, nur große Kraftwerke sind in der Lage, den erheblichen Energiebedarf eines Industrielandes zu decken. Mit Windrädern wäre ohne irrsinnige Milliardenhilfssummen kein Geld zu verdienen.
Doch Wind und Sonne können oft nicht liefern, wenn Industrie und Haushalte Energie benötigen. Die vergangenen Wochen zeigen deutlich den Unsinn: Kaum Wind, kaum Sonne – ohne konventionelle Kraftwerke säße Deutschland im Dunkeln. Die Situation wird dramatisch, wenn Ende des Jahres 2022 die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet werden und in einer Reihe von Kohlekraftwerken bis dahin das Feuer gelöscht wird. Insgesamt 20 GW an Leistung geht verloren. Um die 70 GW allerdings benötigt Deutschland im Durchschnitt.
TE hatte Wirtschaftsminister Altmaier gefragt, wie er sich denn die sichere Versorgung mit Strom künftig vorstellt. Als Beispiel diente der 27. November vergangenen Jahres, an dem die sogenannten »Erneuerbaren« nichts geliefert hatten. Hochnebeldecke und wenig Wind führten dazu, dass das an diesem Tage um 7:00 Uhr morgens Windräder und Fotovoltaikanlagen ganze 774 MW lieferten. Damit produzieren die rund 30.000 Windräder und Millionen an Fotovoltaikanlagen in Deutschland nicht einmal mehr die Strommenge eines mittleren Kohlekraftwerks. Doch zu diesem Zeitpunkt wurden 72,613 GW Strom verbraucht. Eine gigantische Lücke also klafft zwischen den minimalen Strommengen von Wind und Sonne und Stromverbrauch.
Das Bundeswirtschaftsministerium antwortet auf "Kein Strom aus Sonne und Wind"
In der Antwort des Wirtschaftsministeriums an TE klang das euphemistisch: »Am 27.11. haben Erneuerbare Energien in Deutschland in der Tat phasenweise relativ wenig Strom in die Netze eingespeist.« Niedlich ausgedrückt, da war nicht nur phasenweise relativ wenig Strom vorhanden, sondern überhaupt nichts. »Dennoch«, behauptet das Bundeswirtschaftsministerium, »war die Stromversorgung jederzeit gewährleistet und es bestand ein deutlicher Puffer. Die Stromversorgung in Deutschland wird nämlich nicht nur durch Wind- und Solarenergie gedeckt, sondern auch durch Wasserkraft und thermische Kraftwerke (inkl. Biomasse) im In- und Ausland.« Überdies belege der SAIDI-Wert die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland, betonte das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort an TE. Im Ländervergleich zeige das deutsche Stromnetz sogar nur geringe Ausfallzeiten.
Allerdings soll auch hier wieder einem ein X für ein U vorgemacht werden. In diesen sogenannten SAIDI-Wert gehen nicht vom »Netzbetreiber geplante Unterbrechungen« oder »Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt« ein.
»Geplante Versorgungsunterbrechungen (Sonstiges) treten beispielsweise bei der Durchführung von Maßnahmen auf, die der technischen Sicherheit und der Zuverlässigkeit von Energieversorgung dienen«, heißt es bürokratisch verklausuliert in den »Hinweisen zur Zuordnung von Versorgungsunterbrechungen zum Störungsanlass höhere Gewalt« der Bundesnetzagentur. Und der ‚Störungsanlass höhere Gewalt‘ wird so definiert, dass immer ein Ergebnis »das Netz ist sicher« herauskommt – ausgedrückt in einem hohen SAIDI-Wert.
Wenn die Netzbetreiber zum Beispiel Aluminiumhütten schnell abschalten müssen, weil zu wenig Strom vorhanden ist, wird das nicht im SAIDI-Wert berücksichtigt. Die Überlandleitungen standen schließlich noch und hätten funktioniert. Altmaier könnte durchaus zu Recht in einer Pressekonferenz bei Stromausfall im Dunkeln von der hohen Sicherheit und dem hohen SAIDI-Wert schwärmen, die Leitungen würden schließlich funktionieren.
Das immer hinfälligere Rezept von Bundeswirtschaftsminister und allen anderen Anhängern der Energiewende also: Hoffen, dass das Ausland liefern kann und vor allem selbst über genügend Strom verfügt. In Frankreich ist das zeitweise nicht der Fall. Die Franzosen heizen vor allem mit Strom, früher hat Baden-Württemberg im Winter Strom nach Frankreich exportiert. Seitdem die Grünen das Kernkraftwerk Philippsburg gesprengt haben, ist es damit vorbei. Eine Politik der sicheren Versorgung eines Industrielandes mit Strom sieht anders aus.
Die hohen Strompreise begründete das Altmaier-Ministerium übrigens mit dem freundlichen Verweis darauf, dass in Deutschland sowieso schon alles viel teurer ist. Der Verweis war wohl nicht einmal ironisch gemeint. Vor allem Geringverdiener dürfen sich freuen, über 300.000 Haushalte wurde schon heute der Strom abgeschaltet.
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Wer Antworten sucht,
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Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.
Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.
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• Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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mircapitalsca.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 18. Januar 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgender Website:
www.mircapitalsca.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.mircapitalsca.com, auf der ein Unternehmen, das angeblich zwischen 19 und 21 gegründet wurde, Boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxemburg, Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Name Mir Capital.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Mir Capital präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF möchte angeben, dass die nach luxemburgischem Recht eingetragene Investmentgesellschaft für Risikokapital, MIR Capital SCA, SICAR, die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft für Risikokapital unterliegt (SICAR) bezieht sich nicht auf die in dieser Warnung genannte Website.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
NorthState kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
„NorthState“ ist der Name der Plattform www.northstate.io, welche angeblich von dem Unternehmen Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, betrieben wird. Für den Kundensupport gibt NorthState eine Schweizer Telefonnummer sowie eine Adresse in Zürich, Schweiz, an.
NorthState behauptet fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, und gibt hierzu ein Zertifikat aus, welches dies belegen soll. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Unregulierte Online-Handelsplattformen locken mögliche Investoren mit hohen Gewinnversprechen auf ihre Internetseiten. Aber Achtung: Es sind Betrüger!
Viele Online-Handelsplattformen haben angeblich in Ländern wie Zypern, Belize und den Seychellen ihren Firmensitz. Über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen sie in der Regel nicht. Mitunter wird das Logo einer Finanzaufsichtsbehörde kopiert und auf der eigenen Webseite eingefügt, um das Unternehmen als legal erscheinen zu lassen.
• Sie versuchen mit falschen Angaben sich als legitim zu präsentieren.
• Der angeblich international erfahrene Broker ist oft reine Erfindung.
• Die garantiert hohe Rendite bei null Risiko ist eine glatte Lüge.
• Die Vertrauen erweckenden Texte auf ihren Internetseiten sind unwahr und absolut irreführend.
• Das Unternehmen ist im besten Falle eine Briefkastenfirma oder es ist eine reine Erfindung und existiert überhaupt nicht.
Internationaler Investmentbetrug auf dem Vormarsch.
Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.
Positive Berichte über ein Unternehmen und dessen Anlageangebot, ist keine zuverlässige Grundlage für eine Investitionsentscheidung. Diese bittere Erfahrung machen eben die Investoren, die bei unregulierter Trading Plattformen Geld angelegt haben.
Um immer wieder neue Opfer zu finden, wenden die Cyberbetrüger aggressive Vermarktungspraktiken an:
• Die Opfer werden über soziale Medien oder direkt über Callcenter-Mitarbeiter angeworben.
• Die Callcenter-Mitarbeiter verkaufen sich als professionelle und erfahrene Wertpapierhändler und geben dabei falsche Identitäten an.
• Die Callcenter-Mitarbeiter sind im Vorfeld psychologisch geschult und stützen sich bei den Verkaufsgesprächen auf von Psychologen und Soziologen ausgearbeiteten Handbücher und Skripten ab. Hierdurch bauen sie schnell ein Vertrauensverhältnis zu den Anlegern auf.
• Nach ersten geringfügigen Einzahlungen werden den Anlegern hohe Trading-Gewinne auf ihren Trading-Konten vorgegaukelt, um die Opfer zu neuen höheren Investments zu verleiteten.
• Die Anleger investieren dabei vermeintlich in binäre Optionen (Binary Options), Differenzgeschäfte (CFD), Fremdwährungen (Forex) und Kryptowährungen (Crypto).
• Ständige Telefonanrufe der Callcenter-Mitarbeiter und das bereits entwickelte Vertrauensverhältnis verstärken den Investitionszwang der Anleger.
• Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, die Opfer nicht mehr bereit sind, weitere Einzahlungen zu leisten oder Auszahlungen verlangen, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
• Die Callcenter-Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar und den Opfern wird zumeist klar, dass sie betrogen worden sind und ihr gesamtes einbezahltes Geld verloren haben.
Vorsicht vor neuerlichen Einzahlungen
Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen:
• Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
• Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen.
• Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen alle Alarmglocken läuten. Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
Übrigens, können durch verbotene Telefonanrufe nach § 9 UWG Schadenersatzansprüche entstehen, die jedoch nach § 11 UWG schon nach 6 Monaten verjährt sind.
Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit "sky-high, no risk" bis zu Phantomprojekten.
Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling - Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.
Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer noch in die Irre führen.
Es gibt auch unterschiedliche Ansichten unter den Nationen darüber, was akzeptable Marktpraktiken ausmacht. In einigen Ländern gibt es kaum Verbote gegen Insiderhandel. Andere Länder haben keine entsprechende Behörde, um die Interessen der Investoren zu wahren und sich vor Fehlverhalten des Marktes zu schützen.
Bei Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über das entsprechende Land zu verfügen.
• Wie werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will geregelt?
• Welcher Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
• Wie können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
• Welche Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
• Was spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht unbedingt besser ist?
Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Investfinans AB war dies nicht der Fall.
Die Anleger vertrauen bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
• Für den ESK stellt sich die Frage, hätten die Banken bei den ihnen vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die fragliche Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügt? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?
Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Alle Finanzunternehmen in der EU sind verpflichtet Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Geldwäsche schafft organisierte Kriminalität.
Wenn das Geld erfolgreich gewaschen wurde, kann es an die kriminelle Organisation zurückgeführt werden, die damit ein Unternehmen gründen kann, das die Entdeckung weiter verhindert. Dies kann auch zu einer illegalen Untergrundwirtschaft führen, die nicht reguliert und steuerfrei ist. Diese versteckte Wirtschaft erzeugt ein staatliches Haushaltsdefizit und Probleme mit dem Staatshaushalt, was die Regierung zwingt, Geld zu leihen.
Die Gefahr der Geldwäsche hat zugenommen, da neue Technologien es ermöglichen, dass sich Geld schneller und automatisiert bewegt.
Diese Automatisierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Strafverfolgungs- oder Finanzbehörden Schritte verpassen und das Schmuggeln von gewaschenem Geld stattfindet. Durch die Automatisierung ist es auch schwieriger nachzuvollziehen, woher das Geld stammt und wohin es fließt, sodass schmutziges Geld ausgetauscht werden kann. In dem Maße, in dem sich die Technologie und die Methoden für den Geldtransfer weiter ändern, wird es für ein Unternehmen immer wichtiger, verdächtige Aktivitäten und den Weg des Geldes innerhalb seines Systems zu verfolgen, um Cyberkriminalität zu verhindern .
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern.
Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden. Die Vorschriften sind auch für sogenannte Finanzagenten von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiter. Oftmals handelt es sich dabei um (arglose) Bürgerinnen und Bürger, die von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht werden. Finanzagenten drohen dabei Strafen wegen Geldwäsche. Besonders verdächtig sind Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, in denen nach Geschäftspartnern gesucht wird. Diese sollen oftmals die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Die Bekämpfung der Geldwäsche hat eine repressive Seite, bei der es darum geht, die Täter zu ergreifen und zu bestrafen.
Zudem gibt es eine präventive Seite. Bereits das Melden von Verdachtsfällen soll die Transparenz von Finanzströmen erhöhen und die Verschleierung von Geldströmen verhindern.
• Dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wurde von einem von einer Internet-Handelsplattform um über 10 000.- Euro betrogenen Anleger mitgeteilt, dass er bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betrugs erstattet habe.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft kam schnell. „Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.“
Der § 170 bestimmt die Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Auszüge der Begründung der Staatsanwaltschaft, warum sie kein Ermittlungsverfahren einleitet:
„Zunächst ist hinsichtlich der vorgenannten Beschuldigten aufgrund kriminalistischer Erfahrung davon auszugehen, dass es sich um falsche Alias-Personalien handelt, dies insbesondere, da die Täter vorliegend erheblichen Aufwand betrieben haben, um die Geldtransaktionen sowie ihre Idendität zu verschleiern.“
„Aus ähnlich gelagerten verfahren ist bekannt, dass am (angeblichen) Firmensitz der Gesellschaft auf den Marshall Islands lediglich ein Bürodienstleister für virtuelle Büros und sog. Briefkastenfirmen befindet.“
„Aus diesen Verfahren ist zudem bekannt, dass die verwendeten Firmennamen entweder erfunden oder mittels falsche Personalien, gefälschter Handelsregistereintragungen usw. gegründet wurden. Ermittlungen am angeblichen Firmensitz sind daher nicht erfolgversprechend.“
„Einzig verbleibender Ermittlungsansatz wäre daher die Nachverfolgung der Zahlungsströme sowie die verwendeten Telefonnummern usw. Sämtliche Ermittlungen wären im Ausland zu führen und könnten nur im Wege der formellen Rechtshilfeersuchen erfolgen“.
„Da die Staatsanwaltschaften im Bereich der Rechtshilfe als Behörden der Exekutive tätig werden, kann von einem Ersuchen abgesehen werden, wenn es unverhältnismäßig ist oder voraussichtlich keinen Erfolg verspricht. So liegen die Dinge hier“
„Rechtshilfeersuchen zwecks Überprüfung angeblicher Firmensitze scheinen aus hiesiger Sicht nicht erfolgversprechend. An den angeblichen Firmensitzen dürften lediglich Briefkastenfirmen ansässig sein, wobei bei deren Betreibern keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass diesen Betreibern Erkenntnisse vorliegen, welche auf die Identität der wahren Täter schliessen lassen. „
„Erfahrungsgemäß ist bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art davon auszugehen, dass letztliche Empfängerkonten unter Verwendung falscher Personalien und Ausweispapiere – in der Regel Online – eröffnet wurde oder dass es sich bei dem Inhaber des Kontos um einen sogenannten Finanzagenten handelt, mithin um eine Person, die ihr Konto – möglicherweise gegen Entgelt – anderen, nämlich den eigentlichen Tätern des Betruges, für die Transaktion zur Verfügung gestellt hat. Insoweit käme allenfalls der Tatbestand der Geldwäsche in Betracht. In der Vergangenheit in gleichgelagerten Fällen durchgeführte Rechtshilfeersuchen verliefen erfolglos. Entweder wurde festgestellt, dass der Kontoinhaber nicht existent war, oder es wurde bekannt, dass den Kontoinhabern, ein vermeintlich legaler Hintergrund der Finanztransfers vorgegaukelt wurde und sie gutgläubig ihre Konten zum Empfang und zwecks Weiterleitung der Gelder per Western Union oder Mony Gram zur Verfügung gestellt hatten. Dass bei dieser Fallkonstellation erfolgreiche Ermittlungen im Hinblick auf die professionell agierenden Hintermänner geführt werden können, ist nahezu ausgeschlossen.“
„Hinsichtlich der verwendeten Telefonnummer ist aus gleichgelagerten Verfahren bekannt, dass diese entweder nicht registriert oder unter falschen Alias-Personalien registriert wurden. In der Regel benutzen derart professionell agierende Täter Internettelefonie mit sog. Call-ID-Spoofing, wobei die Täter jede beliebige Rufnummer im Display des Anrufenden anzeigen lassen können, um ihre wahre Identität zu verschleiern“.
„Da den für ein Rechtshilfeersuchen anfallenden nicht unerheblichen Übersetzungskosten eine nur äußerst vage Aussicht auf einen Ermittlungserfolg gegenüber steht, erscheint ein Rechtshilfeersuchen nicht verhältnismäßig.“
„Weitere Anhalspunkte zur Überführung der Täter sind nicht ersichtlich, so dass ich das Ermittlungsverfahren sowohl gegen die genannten beschuldigten als auch gegen Unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 STOPP eingestellt habe. „
Wenn dies das effektive und konzertierte Vorgehen gegen Geldwäsche sein soll, dann kann eigentlich kein einziger Geldwäscheprozess gestoppt werden.
Gerade das größte Risiko für Personen die an Geldwäsche beteiligt sind, nämlich die Gefängnisstrafe, droht dann nicht mehr.
Wenn Kriminelle ihr ergaunertes Geld anonym bewegen könne, weil Geldwäsche nicht unerbittlich verfolgt wird, werden die Betrüger ihre Beute weiter steigern können und sich mit ihrem vielen Geld Respekt und Ansehen verschaffen, indem sie die soziale Leiter erklimmen und sich die Möglichkeit eröffnet, weitere Verbrechen zu begehen. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann noch weiter geschwächt.
Finanzunternehmen egal wo sie ihren Sitz haben, sollten sich eigentlich ständig der Gefahr bewusst sein, angeklagt zu werden, weil sie die verbindlichen Standards nicht einhalten und Kunden und deren Unternehmen nicht ausreichend identifizieren.
Die Betrugsindustrie der nicht lizenzierten Trading-Plattformen ist bestens organisiert und vernetzt. Die Opfer dieser Betrüger dagegen haben es schwer auf zivilrechtlichem Wege ihr Geld wieder zu bekommen, geschweige denn über Strafanzeigen etwas zu bewirken.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.
Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen, denn bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.
Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.
Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen.
Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Die Bekämpfung der Geldwäsche hat zum Ziel, Täter daran zu hindern, illegal erwirtschaftetem Geld den Anschein der Legalität zu geben.
Sie sollen es nicht für ganz alltägliche Geschäfte nutzen können.
Wieso ist es möglich, dass in Deutschland abertausende Opfer von dem international operierenden Netzwerk betrügerischer Online Handelsplattformen täglich um viel Geld betrogen werden?
Diese Kriminellen können nur dadurch gestoppt werden, dass ihr kriminelles Treiben täglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung tut dies in vorbildlicher Weise mit seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com undhttps://expressinkasso.wordpress.com.
Wir hoffen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch erkennen dass „das Streben nach maximalen Gewinnen, die Grundmotivation der Organisierten Kriminalität ist.
Daher sind ein effektives und konzertiertes Vorgehen gegen Geldwäsche und der Einzug der belasteten Gelder zentral im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.“ Solange aber Strafverfahren eingestellt werden, weil die Täter sich verstecken, Alias-Namen benutzen, über nicht Rückverfolgbare Telefonnummern agieren, die Wege des Geldes verschleiert werden und Banken ohne wenn und aber Konten für diese Kriminellen eröffnen, werden die Anleger weiterhin viel Geld verlieren und die Abzocke von Anlegern verbunden mit Geldwäscherei kann von den Gangstern weiterhin sorgenfrei betrieben werden. Eine Schande für den Rechtsstaat Deutschland!
Die Strafverfolgungsbehörden sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass der klassische Raubüberfall längst schon durch den Cyber-basierter Finanzbetrug ersetzt wurde.
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit. Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Viele Anleger wissen bei Online-Handelsplattformen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen unregulierten Online Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch unregulierte Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
• Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die ESK Rechtsanwälte haben aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen verschiedene Tradingfirmen bei Gerichten in Deutschland eingeleitet. Sie erwarten die Anberaumung der ersten Verhandlungen in nächster Zeit.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Sonntag, Januar 17, 2021
Warnung bezüglich eines Betrugsprogramms, bei dem der Name der von Luxemburg autorisierten Bank Quintet Private Bank (Europe) SA missbraucht wird
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Warnung herausgegeben:
Die CSSF macht die Öffentlichkeit auf ein Betrugsprogramm aufmerksam, bei dem der Name der in Luxemburg zugelassenen Bank, der Quintet Private Bank (Europe) SA sowie ihrer Mitarbeiter und Leitungsorgane missbraucht wird.
Die Betrüger kontaktieren Personen per Telefon oder E-Mail, um ihnen ein Anlageprodukt namens
„LICAT“
anzubieten oder ihnen Kredite anzubieten. Die Abonnementdokumente werden anschließend über eine falsche E-Mail-Adresse, die den Namen und das Logo der Bank enthält, an die betroffenen Personen gesendet.
Die CSSF teilt mit, dass die luxemburgische Bank Quintet Private Bank (Europe) SA ihren Kunden ein solches Produkt nicht anbietet. Darüber hinaus teilte die Bank der CSSF mit, dass sie im Rahmen ihrer Kreditaktivitäten keine Personen, die nicht ihre Kunden sind, telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, um Kredite anzubieten.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Original Forex Management Group auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17.01.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
http://bit.ly/2N3SNB8
Original Forex Management Group
15 Bishopsgate, London, England, EC2N
support@ofmguk.com
http://www.ofmguk.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Freitag, Januar 15, 2021
Fortraders auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.01. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fortraders
Michelin House, 81 Fulham Road, London; 100 Shoreditch High St, Hackney, London, E1 6JQ
Telephone: +1-716-268-8855, +39 02 89735055, +44 7904684965
Email: giorgio.simioni@tradingcons.com, crimelli@tradingcons.com, support@fortraders.email,compliance@fortraders.email
Website: www.fortraders.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Global Gravitation Bitcoin auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15.01.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Global Gravitation Bitcoin
Beijing, China
Email: ggbtcvip@gmail.com
Website: https://twitter.com/GGBTC_Official https://www.facebook.com/ggbtcofficial/ https://www.ggbtc.com/
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Coinsoft und VC Management LLC auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Coinsoft und VC Management LLC
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Coinsoft
und
VC Management LLC
Web: www.coinsoft.io
mit angeblichen Sitz in
First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
support@coinsoft.io
sven.wagner@coinsoft.io
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
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Betroffene Anleger melden sich unter:
ESK-Schutzbund@email.de
Donnerstag, Januar 14, 2021
FX-One/Online-Handelsplattform fx-one.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung
Verstoß gegen die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG)
Die BaFin hat mit Bescheid vom 04. Dezember 2020 gegenüber der FX-One, Geschäftssitz angabegemäß in Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite fx-one.com an, über die Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes, und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs) gehandelt werden können. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird FX-One dabei als „Agent“ bzw. als „Anwalt“ im Namen und im Auftrag der Kunden tätig. Zudem werden Handelsentscheidungen von Mitarbeitern der FX-One ohne Einbezug der Anleger getroffen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FX-One nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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