Sonntag, Januar 17, 2021
Warnung bezüglich eines Betrugsprogramms, bei dem der Name der von Luxemburg autorisierten Bank Quintet Private Bank (Europe) SA missbraucht wird
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17. Januar 2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Warnung herausgegeben:
Die CSSF macht die Öffentlichkeit auf ein Betrugsprogramm aufmerksam, bei dem der Name der in Luxemburg zugelassenen Bank, der Quintet Private Bank (Europe) SA sowie ihrer Mitarbeiter und Leitungsorgane missbraucht wird.
Die Betrüger kontaktieren Personen per Telefon oder E-Mail, um ihnen ein Anlageprodukt namens
„LICAT“
anzubieten oder ihnen Kredite anzubieten. Die Abonnementdokumente werden anschließend über eine falsche E-Mail-Adresse, die den Namen und das Logo der Bank enthält, an die betroffenen Personen gesendet.
Die CSSF teilt mit, dass die luxemburgische Bank Quintet Private Bank (Europe) SA ihren Kunden ein solches Produkt nicht anbietet. Darüber hinaus teilte die Bank der CSSF mit, dass sie im Rahmen ihrer Kreditaktivitäten keine Personen, die nicht ihre Kunden sind, telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, um Kredite anzubieten.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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