Donnerstag, Dezember 03, 2020

WilliamPartners: Ein Anleger berichtet über seine Erfahrung mit diesem Unternehmen.

Am 20. September 20202 berichteten wir auf unserer Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com, dass die die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) WilliamPartners auf ihre Warnliste gesetzt hat. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilte die FMA mit, dass: WilliamPartners http://www.williampartners.net nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text zu WilliamPartners wieder: Hallo beim ESK-Schutzbund, Ich wurde durch die "vermeintliche" Börsenplattform "WilliamPartners" betrogen. Die Firma gibt vor eine Plattform für computergesteuerten automatisierten Börsenhandel zu sein. Ich habe zunächst 200 Euro riskiert. Dieses Geld wollte ich später zurück haben weil ohne eigenen Einsatz dort eben nicht viel läuft, mir aber versprochen wurde, dass mir kein zeitlicher Aufwand entstünde. Dann erhielt ich endlich einen Rückruf von WilliamPartners, mit dem Angebot mir über Fernsteuerung des Computers bei der Eingabe fehlender Daten zu helfen damit die Rücküberweisung meines Guthabens auf meine Kreditkarte funktioniere. Wir haben Passfotos und Meldezettel gescannt und eingereicht. Das schien alles notwendig, da Kapitalertrag doch adressiert werden müsse (auch wenn ich noch keinen Ertrag hatte). Es entstand bei mir das Vertrauen danach das Geld zurück zu erhalten. Es kam ein Pin-Code auf mein Handy, der angeblich notwendig wäre um meine Mastercard zu bestätigen. Aber dieser PinCode wurde in Wirklichkeit dazu genutzt weitere 1700 Euro auf William-Partners überwiesen. Der Mitarbeiter wechselte schnell die Fenster auf meinem Computer und ich loggte ihn aus. Erst im Nachhinein habe ich den Betrug gemerkt und Mastercard verständigt. Das Geld habe ich trotzdem nicht mehr zurück erhalten, aber eine neue Kreditkarte. Ich habe bei William-Partners auf der Web-Plattform dann ohne externe Hilfe eine Rücküberweisung eingegeben, weil ich erstmal das Gefühl hatte nicht von der Plattform selbst (wo ja alle Beträge korrekt gelistet waren), sondern nur von dem Betreuer betrogen worden zu sein, der vielleicht nach Erfolg bezahlt würde und deshalb Geldüberweisungen zu WP veranlasst hätte. Es schien mir unmöglich, dass eine derart große Trading-Plattform mit eigenem Trading-Programm nur für Betrugszwecke geschaffen worden wäre. Damals war auch im Internet noch nichts Negatives von WilliamPartners zu finden, wie heute. Wie auch immer, meine eigegebene Rücküberweisung blieb dauerhaft auf Pending. Dann hat WP mich angerufen, dass Mastercard urgiert habe und alles ein Missverständnis sei und sie nicht rücküberweisen hätten können, da doch die Kreditkarte sich geändert habe. Das klang logisch, denn ich hatte doch tatsächlich vergessen die neue Kreditkartennummer einzugeben. Damit war der wochenlange Pending-Status erklärt. Ich gab also die neue Kreditkartennummer an. Ich würde nun zu deren Bestätigung einen Pin erhalten, den ich telefonisch mitteilen solle. Das schien mir verdächtig, doch in der SMS, die ich wohl von Mastercard erhielt, stand nichts von einer Überweisung eines Betrages, sondern nur: "WYRE purchase code xxxxxx. Valid for 10 minutes." Das schien unverdächtig. Der Betreuer, der auf meinen Computer zugriff, schaltete wieder über ein paar Fenster. Das kannte ich schon und koppelte ihn sofort ab. Aber Im Nachhinein sah ich, dass er es dennoch geschafft hatte weitere 250 Euro in die falsche Richtung zu überweisen. Warum bei der Code-Übermittlung nichts von der Überweisung in der SMS stand ist mir ein Rätsel. Wie auch immer, es handelte sich nicht um den gleichen Mitarbeiter wie beim ersten mal. So muss davon ausgegangen werden, dass die gesamte Plattform mitsamt den Mitarbeitern, die einen anrufen, tatsächlich zum Zwecke des Betrugs geschaffen wurde. Mein Guthaben dort zeigt nun 2152,96 Euro an. Das ist die Summe um die ich betrogen wurde. Hier endet der Bericht des Anlegers. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten. • Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“ Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt. Ein paar Tipps für Ihre Beiträge Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung. • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 https://whistleblowertreff.wordpress.com Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com

Energiewende: Deutschland gegen den Rest der Welt.

Es gibt keinen Strom mehr. Allein auf Stromhilfen aus dem benachbarten Ausland verlassen ist für ein noch Industrieland reichlich unsicher. In allen Ländern hat im Zweifel die nationale Stromversorgung Vorrang vor Stromhilfen für ein dunkles Deutschland. Im Süden Deutschlands wird bereits Strom aus Frankreich importiert, seitdem im Dezember vor einem Jahr das Kernkraftwerk Philippsburg II abgeschaltet und in diesem Frühjahr von der grün-schwarzen Regierung Kretschmann in Baden-Württemberg in die Luft gesprengt wurde. Früher lieferte sogar Deutschland im Winter Strom nach Frankreich; dort wird zur kalten Jahreszeit viel benötigt, weil die Franzosen häufig mit Strom heizen. Da ohne Strom heute nix mehr funktioniert, hat sich, wie der Norddeutsch Rundfunk meldete, Schleswig-Holstein auf flächendeckende Stromausfälle bereits mit Notstromaggregaten vorbereitet. Die laufen mit Dieselkraftstoff, der von einer Tankstelle kommt die für ihre Pumpen natürlich auch Strom braucht. Clever! Das grüne Deutschland ist weiterhin stolz auf seine Wirtschaft schädliche Energiewende und der damit verbundenen Sonderrolle in der Welt. Die Deutschen Grünen-Wähler, verschließen weiter tapfer die Augen vor der größten freiwilligen Demontage im Energiesektor seit Beginn des Industriezeitalters – und beklatschen weiter den Kohle- und Atomausstieg, für den sie schon heute tief in die Tasche greifen müssen. Fast auf der ganzen Welt sind Kernkraftwerke Bestandteil der Strategie weil dort eine ökologisch-ökonomische Gesamtbetrachtung vorgenommen wird. Damit ist das Grüne Deutschland offensichtlich überfordert. Effizienter Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung kann sicher nur durch eine kluge technologische Diversifizierung der Energiequellen und nicht durch Grüne politische Tricks gewährleistet werden. Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet. Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. „Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung nun die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreiben will“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas DEUTSCHLAND SCHALTET AB – DIE WELT AN Kernreaktoren überall – und Deutschland will Holz aus Namibia verfeuern Die Rechnung für die Stilllegung des Kohlekraftwerks Moorburg in Hamburg kommt: Um Wärme zu erzeugen soll Buschholz aus Namibia verfeuert werden. Andere Länder gehen andere Wege: China bringt Kernreaktoren in Serie ans Netz; selbst die Niederlande planen an der Grenze zu Deutschland neue AKWs. Seit vergangenem Freitag, 27. Novemberg 00.41 Uhr ist am chinesischen Kernkraftwerksstandort Fuqing der fünfte Reaktor ans Netz gegangen und liefert Strom. Der Reaktor Fuqing-5 wurde innerhalb von nur fünfeinhalb Jahren errichtet und war am 21. Oktober 2020 erstmals kritisch geworden. Der nächste Reaktorblock – Fuqing-6 – ist bereits seit Dezember 2015 im Bau. Am Standort Fuqing in der chinesischen Provinz Fujian laufen bereits vier Einheiten – alle vom Typ CNP-1000. Der chinesische Kraftwerksbetreiber, die China National Nuclear Corporation (CNNC), gibt an, dass die Kernkraftwerke Fuqing 1 bis 4 seit September 2017 insgesamt 130 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und im Vergleich zur Stromerzeugung mit fossilen Brennstoffen die Kohlendioxidemissionen um 105,44 Millionen Tonnen gesenkt haben. Das Besondere: Es ist der erste Reaktor, der in China auf Basis französischer Druckwasserreaktoren entwickelt wurde. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima wurden zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie ein doppelter Sicherheitsbehälter eingebaut. Ausserdem entwickelten chinesische Fachleute das Steuersystem erstmals komplett im eigenen Land – ein weiterer Schritt in Richtung zu einer unabhängigen KKW-Industrie. • Laut CNNC werde die Inbetriebnahme von Fuqing-5 die Wettbewerbsfähigkeit der chinesischen Nuklearindustrie erheblich verbessern. Sie sei »von grosser Bedeutung für die Optimierung der Energiestruktur sowie für die Förderung einer umweltfreundlichen und kohlenstoffarmen Entwicklung«. Kernkraftwerke weltweit Zu Anfang dieses Jahres liefen weltweit 442 Kernreaktoren in 31 Ländern. Die liefern insgesamt 392 000 MW an Nettoleistung. In den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wurde im August dieses Jahres der erste von vier geplanten Kernkraftsblöcken des Komplexes Barakah in Abu Dhabi hochgefahren. Reaktion deutscher »Netzfrauen« »Sonne satt, könnte man meinen, und doch wollen die VAE vier Atomkraftwerke betreiben.« Doch die 1,5 Millionen Menschen und deren Industrieanlagen hätten jedoch auch nachts gern Strom. Ohne hohe Mengen an Elektrizität könnten die Klimaanlagen nicht betrieben werden, ohne die es in der Region kaum auszuhalten wäre. In Dubai wurde gerade das erste Kohlekraftwerk gebaut; der Hassyan-Kraftwerkskomplex soll bis 2023 ein Fünftel des Stromes liefern, den das Emirat Dubai benötigt. Teile von Technik und Turbinen lieferte der US-Technologiegigant General Electric; früher war einmal der Konzern Siemens führend bei Kraftwerks-Turbinen. An der Finanzierung beteiligte sich übrigens China. In den Niederlanden gewinnt die Nutzung der Kernkraft möglicherweise neue Fahrt. Dort sind Überlegungen für den Bau von zehn neuen Kernreaktoren im Gang. Bis zu zehn neue Kernkraftwerke könnten in den Niederlanden gebaut werden, erklärte der Abgeordnete der derzeitigen Regierungspartei VVD, Mark Harbers, in einem Interview mit der Tageszeitung AD. Sie könnten an den Kraftwerksstandorten Maasvlakte und Eemshaven sowie neben dem bestehenden Kernkraftwerk in Borssele entstehen. Die Regierungspartei VVD betont schon seit längerem, dass die Kernkraft unverzichtbar sei, um gegen den Klimawandel zu kämpfen. Wind- und Sonnenenergie allein hätten einen zu großen Flächenbedarf und könnten allein das Land nicht versorgen. »Windmühlen helfen uns nicht weiter«, erkannte bereits Harm Post von Groningen Seaports, der Eemshaven-Betreibergesellschaft. »Ich mag Windmühlen, je mehr je besser«. Doch der Stromverbrauch wachse überall, rechtfertigt er Überlegungen, nicht nur neue Kohlekraftwerke, sondern auch Kernkraftwerke als Energielieferanten in die Planungen einzubeziehen. Dort verglich im Sommer dieses Jahres die Beratungsfirma Enco die Kosten der Kernenergie mit denen der Wind- und Sonnenenergie. Erstaunliches Ergebnis: Sie seien vergleichbar. Kernkraftwerke seien nicht teurer als die Industrieanlagen, die Wind- und Sonnenenergie in Strom umwandeln sollen. Denn gerade die Windindustrieanlagen auf rauher hoher See verschlingen gewaltige Investitionskosten, die Installation der Umrichter sowie Kabel und Anschlüsse durch salzhaltiges Meerwasser sind technisch extrem anspruchsvoll. In dem niederländischen Seehafengelände von Eemshaven, das im Norden der Niederlande an der Ems-Mündung rund zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegt, werden bereits mehrere Kohlekraftwerke gebaut. Kritik am deutschen Kernkraft- und Kohleausstiegssbeschluss übten bereits damals niederländische Parlamentarier, die das deutsche Moratorium als »emotional getrieben und unnötig« bezeichneten. Der Wissenschaftsjournalist Karel Knip in der Tageszeitung »NRC Handelsblad«: politischer Aktionismus und eine Überreaktion. Es gebe keinen einzigen Grund für das Abschalten der sieben deutschen AKW, schreibt Knip. »Es ist absolut unverständlich, das zu tun, weil es ein falsches Zeichen an die Bevölkerung sendet und auch Europa schadet.« Ähnlich argumentierte seinerzeit auch die damalige belgische liberale Ministerin Annemarie Turtelboom: »Wenn jedes Land wie Angela Merkel entscheidet, bekommt Europa ein Energie-Problem.« Über so etwas könne man nicht »leichtsinnig und unilateral« entscheiden. Argumentationen aus dem Jahr 2011, nachdem die Regierung Merkel in Deutschland der radikale Ausstiegsbeschluss verabschiedet hatte. In Deutschland darf jetzt der schwedische Betreiber Vattenfall sein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg abschalten. Die beiden Blöcke dieses modernsten und damit auch umweltfreundlichsten Kohlekraftwerkes wurden 2015 in Betrieb genommen. Es weist mit 46 Prozent einen sensationell hohen Wirkungsgrad auf, das bedeutet, dass ein hoher Anteil der in der Kohle enthaltenen Energie in Strom umgewandelt werden kann. Damit sinkt der Verbrauch an Brennstoff und – wer will – auch der CO2-Ausstoss. In die Abgasstränge ist die technisch neueste Filtertechnik eingebaut, die alle Schadstoffe zurückhält. Die Kraftwerkstechnik wurde so entwickelt, dass die Leistung innerhalb einer Viertelstunde hochgefahren werden kann. Der Industrieverband Hamburg sorgt sich um die Versorgungssicherheit Hamburgs – Grüne jubeln. Der grüne Umweltsenator Jens Kerstan jubelt: »Es ist für den Klimaschutz eine gute Nachricht, wenn es jetzt deutlich früher vom Netz geht als ursprünglich geplant.« Er sieht die Abschaltung des Kraftwerkes nach nur sechs Jahren Laufzeit als einen Erfolg grüner Energiepolitik. Eigentlich sollte die für die Stromerzeugung nicht nutzbare Wärme in die Fernwärmenetze eingespeist werden und so quasi zum Nulltarif die Wohnungen Hamburgs heizen. Das darf aber aus Gründen, die kein Mensch versteht, nicht sein: Die Grünen in Hamburg haben das Verbot der Wärmenutzung durchgesetzt um so das Kraftwerk insgesamt in die Unwirtschaftlichkeit zu treiben. Jetzt ist guter Rat teuer, denn geheizt werden muss. Irgendwie. Dafür will Hamburg Buschholz aus Namibia verfeuern. Dort gebe es ein Problem mit der Verbuschung der Landschaft, sagt wiederum die Hamburger Umweltbehörde und schlägt vor, dass diese »Biomasse« dann in Form von Holzpellets mit dem Schiff nach Hamburg transportiert und dort verfeuert werden könnte. Ziel: Den CO2 Ausstoss Hamburgs um 55 Prozent zu senken. 14 Millionen Tonnen sollen nachwachsen, aber nur drei Million könnten verwertet werden, hat die Umweltbehörde von Namibia vermutlich mit Mithilfe irgendwelcher Umwelt-NGOs ausgerechnet. Ein Jan Dube von der Hamburger Umweltbehörde bringt es tatsächlich fertig, die stark gewachsene Verbuschung anstatt mit einem leicht gestiegenen CO2-Gehalt in der Atmosphäre mit der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia in einen Zusammenhang zu bringen, die zu besonderer Sensibilität mahne. Dass am Ende nur deutsche Firmen davon profitieren, dürfe nicht passieren, sagt er. Derweil enteilt die Welt immer rascheren Schrittes. Der chinesische Kernkraftwerkshersteller betont in seiner Veröffentlichung weiter, dass China «das Monopol der ausländischen Nukleartechnologie gebrochen und offiziell in die Reihen der fortgeschrittenen Länder in der Atomkraft eingetreten ist». Drei dieser Reaktorblöcke sind weiterhin in pakistanischen Kernkraftwerken bereits im Bau und sollen eventuell sogar in Großbritannien und in Argentinien errichtet werden. China im Kampf mit französischen, amerikanischen und russischen Herstellern von Kernkraftwerken. • In Deutschland beschäftigt sich ein gut bezahlter Pressesprecher Jan Dube in seiner Dienstzeit in einer Hamburger Behörde damit, dass deutsche Firmen nicht vom Verkauf namibischer Büsche profitieren dürften, wenn die dermaleinst nach Hamburg geschippert und dort verfeuert werden sollten. Ute Bertrand von der Umweltschutzorganisation Robin Wood hält von einer möglichen deutsch-namibischen Kooperation auf diesem Gebiet gar nichts: „Aus unserer Sicht ist es absurd, Holz in Namibia zu ernten, am anderen Ende der Welt, es dann zu verschiffen bis nach Hamburg. Um es dann hier zu verbrennen und in Wärme zu verwandeln.“ Das Buschholz wiederum stammt von früheren Weideflächen. Wo also einst Rindviecher grasten, wachsen jetzt Büsche, während der Hunger in der Welt zunimmt. Deutschland schaltet sich ab – die Welt an. *** Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter. Der UTR e.V. Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz verbreitet die Botschaft, dass Terror ein Zeichen der Schwäche und Frieden ein Zeichen der Stärke ist. Zeigen Sie Stärke und kleben Sie den Sticker an Ihr Auto. Empfehlen oder schenken Sie den Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Nicht zusehen……….aktiv mitmachen! Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit diesem Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Ihren 4-farbigen Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“ erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber, unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie hier https://www.ad-infinitum.online/ueber-uns UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a D-64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: http://www.ad-infinitum.online www.dokudrom.de Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

Mittwoch, Dezember 02, 2020

Paragon Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 02.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Paragon Finance www.paragon-finance.io 8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica Email: support.en@paragon-finance.io, compliance.en@paragon-finance.io Telephone numbers: 02080970715, 02080970441,02080970442, 02080683956, 02038680837,02038680943, 02080976023,02080976424, 01224246369, 02080972855, 02080978391, +35796150961,+35795605398, +35796457748 Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Coinibank ist kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinibank/coinibank.co mit angeblicher Geschäftsanschrift in München und Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen versendet an Kunden unter missbräuchlicher Verwendung des Namens und des Logos de rBaFin in Frankfurt am Main Rechnungen. Es verwendet zudem unzulässig das Logo der BaFin und des Bundesministeriums der Finanzen auf weiteren Unterlagen für Kunden und erzeugt damit den falschen Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin oder das Bundesfinanzministerium. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Ein weiterer Bericht eines MyCoin-Banking-Anlegers

Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com täglich über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder, über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren. Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text wieder: Ich wende mich an Sie, weil ich im Internet im Zusammenhang mit einer seltsamen Verhaltensweise von dem Anbieter „Mycoinbanking“ auf Sie gestoßen bin und ich mittlerweile recht ratlos und ernüchtert bin. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich wohl einer Betrugsmasche aufgesessen bin. Folgendes ist passiert. Ich hatte mich Anfang des Jahres auf einer Internetseite registriert, da ich von dem Handelsrobotersystem über die Sendung „Höhle der Löwen“ gehört habe. Daraufhin habe ich etliche Anrufe von diversen Anbietern erhalten und habe mich letztlich auf Mycoinbanking eingelassen. Dort habe ich dann ca. 250 Dollar eingezahlt, nachdem mich der Herr (ein Herr Stefan Marek) am Telefon durch die Wirren des Prozederes der Anmeldung und Einzahlung geführt hat. Letztlich ging es dann um die Verifizierung und da bin ich zum ersten Mal stutzig geworden, da die deutsche Internetseite doch recht schlecht übersetzt war. Ich habe mich dann geweigert die Verifizierung durchzuführen und wollte mein eingezahltes Geld zurückfordern. Das ging wohl nicht, da ich nicht verifiziert war und ich wurde daraufhin über Monate immer wieder angerufen, wobei ich die Gespräche stets abgebrochen habe oder gar nicht ans Telefon mehr ging. Ich habe damals das Geld abgeschrieben und unter Erfahrung verbucht. Vor ca. drei Wochen bin ich dann nach einem erneuten Anruf ans Telefon gegangen und ein netter Herr war dran. Ein Herr Matthias Bjerg hat sich als mein Finanzberater bei Mycoinbanking vorgestellt und mir erzählt, das Robotersystem hätte mittlerweile mehr 1000 Dollar „erwirtschaftet“. Sie hätten versucht mich des öfteren zur erreichen und ich solle doch das Geld mir auszahlen lassen. Daraufhin haben wir am selben Tag einen Termin gemacht und der Herr hat dann über Teamviewer auf meinen Computer zugegriffen. Zur Verifizierung musst ich mich dann in mein Onlinebanking einwählen, wobei er gesehen hat, dass dort 2000 Euro auf dem Tagesgeld lagen. Die Vorgehensweise kam mir wieder etwas seltsam vor, aber ich dachte, das muss wohl so sein und immerhin haben sich die 250 Dollar ja vermehrt. Nun ging wieder eine Odysee mit diversen Prozeduren los. Nachdem er mich in meinen Account bei Mycoinbanking eingeloggt hat, standen zunächst knapp 1600 Dollar als „Gewinn“ da, nach einigen Minuten und einem erneuten Anruf waren es plötzlich 9000 Dollar und wir haben einen Auszahlungsbetrag von 7000 Dollar ausgemacht. Das kam mir erneut seltsam vor, aber er meinte, er hätte ein paar Positionen geschlossen. Nun gut…der Blödheit nicht genug. Er meinte man müsse das Geld über eine andere Bank sich auszahlen lassen, da es sich um Bitcoins handeln würde und das nicht direkt gehen würde. Daraufhin haben wir ein Konto bei Coinbase eröffnet. Dies hat auch diverse Prozeduren erfordert. Der Herr Bjerg meinte, um einen Betrag von 7000 Dollar sich auszahlen zu lassen, müsse meine Bankverbindung verifiziert werden und dazu müssten ich 1500 Euro überweisen, die ich dann sofort wieder bekommen würde. Die sein notwendig um zu verhindern, dass man mit dem System Geldwäsche betreibt. So dumm wie ich war, habe ich das mit seiner Hilfe überwiesen und musste dann leider das Gespräch verlassen, da ich einen Termin hatte. Wir hatten ausgemacht, dass er sich am selbigen Tag noch meldet und wir die Rücktransaktion durchführen. Jetzt können Sie raten wie gut das funktioniert hat. Ich habe von dem Herrn nichts mehr gehört. Nach drei Tagen bekam ich eine E-Mail, dass er einen Unfall gehabt hätte und sich daher erst jetzt melden würde. Ich müsste noch meinen Ausweis und eine Rechnung von mir schicken, damit die Rücktransaktion stattfinden kann. Das war der letzte Kontakt. Ich habe die Dokumente geschickt und versucht den Herrn per E-Mail zu erreichen, aber seit gut drei Woche ist jetzt nichts mehr passiert. Hier endet der Bericht des Anlegers. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten. • Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“ Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt. Ein paar Tipps für Ihre Beiträge Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung. • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 https://whistleblowertreff.wordpress.com Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com

SAFE IG auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 02.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: SAFE IG www.safeig.com Trust Company Complex, Ajeltake Road Ajeltake Island, Majuro Marshall Islands MH96960 Email: support@safeig.com Telephone numbers: 02039662801, 02038853491 Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Waltika Partners LTD/ imperial-finance.co: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.

Die BaFin hat gegenüber der Waltika Partners LTD, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. November 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft Waltika Partners LTD ist Betreiberin der Handelsplattform „Imperial Finance Group“, welche über die Domain imperial-finance.co erreicht werden kann, für finanzielle Differenzkontrakte (CFD), Devisen und Aktien. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.# Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Dienstag, Dezember 01, 2020

TechCapital Process OÜ: Information der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 01.12.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: TechCapital Process OÜ Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass TechCapital Process OÜ (Registrierungscode 14399603) keine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher TechCapital Process OÜ nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.gulftrader.com/ mit Derivaten zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Handelsplattform cryptodeutsch.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 18.11.2020 gegenüber der Handelsplatt-form cryptodeutsch.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet. Über die Plattform cryptodeutsch.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. cKWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt. Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Eben sowenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil cryp-todeutsch.com kontaktieren Personen deutsche Anleger und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus. In anderen Fällen, die der BaFin bekannt geworden sind, treten Personen auf diesem Wege auf und behaupten fälschlicherweise, für die Lizenzierung nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz zuständig zu sein. Für die Durchführung der vorgetäuschten Lizenzierung wird eine Zahlung verlangt. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Montag, November 30, 2020

Any1Pro auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Any1Pro Sofia 1463, Bulgaria, 66 Vitosha blvd Uniqua LTD 27 great Marlborough ST Roseau Commonwealth of Dominica Telephone: +442080893967 Email: support@any1pro.com Website: www.any1pro.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Samstag, November 28, 2020

CMG Markets, Mitz Holdings Ltd., Mitz Partnership OÜ auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: CMG Markets, Mitz Holdings Ltd., Mitz Partnership OÜ Suite 305, Griffith Corporate Center, Postfach 1510, Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen; Harju Maakond, Tallinn, Kesklinna Linnaosa, Roosikrantsi tn 2-701K, 10119, Estland Telefon: + 44-203-769-52-36 E-Mail: Compliance.de@cmgmarkets.io ; Compliance.ar@cmgmarkets.io Website: cmgmarkets.io Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Freitag, November 27, 2020

byblos-holding.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 27. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt. www.byblos-holding.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.byblos-holding.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Byblos Invest Holding anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Byblos Invest Holding präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. Darüber hinaus usurpiert die in dieser Warnung genannte Website www.byblos-holding.com die Identität des luxemburgischen Unternehmens Byblos Invest Holding SA, das in keiner Beziehung zu dieser Website steht. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Chin Kah Investments Pte Ltd. auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 27.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Chin Kah Investments Pte Ltd. 259 Arcadia Road # 06-01 Hillcrest Arcadia Singapur 289852 Telefonnummer: +65 3138 5567 Webseite: www.chinkahinvpte.com Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Market Pulse / IQ Global Evolution LTD Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Market Pulse / IQ Global Evolution LTD Trust Company Complex, Ajeltake Road Ajeltake Island, Majuro, Republic of the Marshall Islands, MH 96960. Telephone: 442038857261 Website: www.marketpulse.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Donnerstag, November 26, 2020

Betrogen durch Online-Handelsplattformen? Es ist in vielen Fällen nicht zu spät, um sein Geld zurückzubekommen.

Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen. Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab. Auch der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern. Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein. Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug. Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen. Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken. Diebstahl, Betrug, Täuschung, Erpressung, Korruption, Geldwäsche ... Die Möglichkeiten, illegal Geld zu verdienen, scheinen endlos zu sein. Für sogenannte Wirtschaftskriminelle erscheinen die Risiken gering und die Renditen hoch. Finanzkriminalität reicht von einfachem Diebstahl oder Betrug durch böswillige Personen bis hin zu groß angelegten Operationen, die von organisierten Kriminellen mit einem Fuß auf allen Kontinenten durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um schwerwiegende kriminelle Aktivitäten, deren Bedeutung nicht minimiert werden sollte, da sie über ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus häufig eng mit Gewaltverbrechen und sogar Terrorismus verbunden sind. Wir alle sind von Finanzkriminalität betroffen, die mit dem raschen Fortschritt der digitalen Technologie eine völlig neue Dimension angenommen hat. Kriminelle Banden agieren transnational, um einer Entdeckung zu entgehen, und gestohlene Gelder überschreiten viele physische und virtuelle Grenzen, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreichen. Hier spielen unsere globalen Polizeinetzwerke eine wesentliche Rolle. INTERPOL (International Criminal Police Organization) zeigt, dass schnelles Handeln Gelder abfangen kann, die durch Online-Finanzbetrug verloren gegangen sind. Die Organisation erklärt, dass Opfer von Online-Betrug zu oft zögern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie feststellen, dass sie betrogen wurden. Sie würden sich schämen oder davon ausgehen, dass es bereits zu spät ist, ihr Geld zurückzubekommen. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass selbst Polizeibeamte an vorderster Front „unsicher sein können, was zu tun ist, insbesondere wenn die Betrügereien eine internationale Komponente wie grenzüberschreitende Finanztransaktionen enthalten“. Interpol bietet schnelle Hilfe mit einem Toolkit, dass es auch nach Überweisung des Geldes eines Opfers von seinem Konto möglich sein könnte, die Gelder abzufangen. Auf das Toolkit mit dem Titel „Maßnahmen ergreifen: Dringende Zahlungsaufschubanfragen und vorläufige Geldgefrieranweisungen“ haben nur die Strafverfolgungsbehörden Zugriff und wird im INTERPOL-Netzwerk von 194 Mitgliedsländern gemeinsam genutzt. Die Erfahrung, dass viele Menschen glauben, dass nichts getan werden kann, wenn das Geld eines Opfers ins Ausland überwiesen wurde, macht auch der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich aufs Neue. Aber es gibt Systeme, um betrügerische Transaktionen zurückzurufen", bestätigt Tomonobu Kaya, Koordinator für Finanzkriminalität bei INTERPOL. Auch INTERPOL rät betroffenen Anlegern: „Rufen Sie Ihre Bank an, rufen Sie die Polizei an.“ Demnach sollte die erste Vorgehensweise immer darin bestehen, dass das Opfer seine Bank kontaktiert, sie über betrügerische Transaktionen informiert und sie auffordert, einen Rückrufantrag für ihr spezielles Bank-zu-Bank-Kommunikationssystem an die begünstigte Bank im Ausland zu richten. Nach Erhalt einer Rückrufanfrage sendet die Bank, die die betrügerische Überweisung ausgeführt hat, eine Nachricht an die begünstigte Bank, in der sie die Stornierung der Zahlung auf demselben Weg wie das Geld des Opfers anfordert. Solange die Mittel nicht bereits von den Tätern von der begünstigten Bank abgezogen wurden, besteht eine gute Chance, dass die Mittel gesperrt und zurückerstattet werden können. INTERPOL rät keine Zeit zu verschwenden: Wenn das Opfer die begünstigte Bank selbst identifizieren kann, lohnt es sich auch, diese Bank direkt zu kontaktieren. Laut Interpol können kostenlose Online-Tools verwendet werden, um die vorteilhafte Bank zu finden, basierend auf der individuellen und eindeutigen Taxonomie jeder Kontonummer in Kombination mit der Bankleitzahl. Eine weitere schnelle Suche unter Verwendung des Banknamens des Begünstigten und der Schlüsselwörter „Beschwerde“ oder „Online-Kontakt“ sollte den Opfern dann den geeigneten Ansprechpartner anzeigen. Während diese beiden Vorgehensweisen kurzfristig von zentraler Bedeutung sind, beschreibt das von INTERPOL konsolidierte und beworbene Toolkit auch weitere Kanäle und Schritte, die die Strafverfolgung unternehmen kann, um den Erlös aus Finanzbetrug abzufangen und zurückzugewinnen. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit speziellen Kontaktstellen innerhalb der National Central Bureaus oder der inländischen FIUs von INTERPOL. "Unter dem Strich sollten sich weder Opfer noch Polizisten machtlos fühlen, wenn sie mit Online-Finanzbetrug konfrontiert werden", sagte Jose de Gracia, stellvertretender Direktor der Abteilung Criminal Networks von INTERPOL. „Es gibt Systeme und Mitarbeiter, die beim Abfangen betrügerischer Transaktionen helfen. Der Schlüssel ist, Ihre Bank anzurufen, die Polizei anzurufen und - was am wichtigsten ist - schnell zu handeln. Wenn es um die Bekämpfung von Online-Betrug und anderen Arten von Betrug geht, ist keine Zeit zu verlieren. Quelle: https://www.interpol.int/News-and-Events/News/2020/Online-scams-It-might-not-be-too-late-to-get-your-money-back Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com täglich über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder, über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren. Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden. • Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. • Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben. Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen. Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren. Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen. Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. Die gute Nachricht ist dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK. Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen. Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft. Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern. Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis. Fazit des ESK: Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite. Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Die ersten Schritte sollten sein: • Banküberweisungen stoppen • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung. • Kreditkartenzahlungen stoppen. • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen. • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 https://whistleblowertreff.wordpress.com Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com

BaFin warnt erneut vor illegalen Geldsammelstellen (25.11.2020)

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen. Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen. Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt. Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren. Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich. Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier: Almo Markets VIP GmbH Arveras UG (haftungsbeschränkt) Asterblum GmbH i.G. Atrium Management 1126 GmbH Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) Besber SL GmbH Brunnlitz GmbH Capital Letter GmbH Centegic GmbH Coman Handel UG (haftungsbeschränkt) Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt) Crowd Capital Technology GmbH i.G. Davis Consulting and more GmbH Digiteck UG Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G. EMATIC GmbH FinTechServices GmbH Global Data Conduct GmbH Global tech Mc GmbH Gudzelak Services GmbH i.G. Herods Consulting GmbH Hrondotto UG Instantsecure GmbH Intersafety GmbH ION & Maga Consulting GmbH Jonar N. Stein, Hongkong Lesterchen UG (haftungsbeschränkt) Lipans Smart Consult GmbH MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. Mellis Creations GmbH i.G. Mikka Consult GmbH i.G. P & B Modern Management GmbH Perontis GmbH i.Gr. Pesso Consult GmbH Pure GNE Consulting GmbH Premium Service ECN GmbH Queen World GmbH Rasterdesch GmbH Semjo Consult GmbH i.G. Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G. StronIT GmbH Swiss Convene GmbH Tills Web GmbH Tokkata Software GmbH i.G. Trustsecure GmbH Valts Creations GmbH i.G. VINOG Logik Consult GmbH i.G. World-Systems-Consult GmbH Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 25.11.2020 *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

24 News Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: 24 News Trade Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Kingstown Saint Vincent and the Grenadines Telephone: 02035193530; +74997545823; +34910389684 support.en@24news.trade; compliance.en@24news.trade www.24news.trade Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Mittwoch, November 25, 2020

500Investitionen auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 25.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. 500Investitionen Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont Box 1510 Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen www.500investments.com Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier