Donnerstag, Dezember 03, 2020

WilliamPartners: Ein Anleger berichtet über seine Erfahrung mit diesem Unternehmen.

Am 20. September 20202 berichteten wir auf unserer Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com, dass die die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) WilliamPartners auf ihre Warnliste gesetzt hat. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilte die FMA mit, dass: WilliamPartners http://www.williampartners.net nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text zu WilliamPartners wieder: Hallo beim ESK-Schutzbund, Ich wurde durch die "vermeintliche" Börsenplattform "WilliamPartners" betrogen. Die Firma gibt vor eine Plattform für computergesteuerten automatisierten Börsenhandel zu sein. Ich habe zunächst 200 Euro riskiert. Dieses Geld wollte ich später zurück haben weil ohne eigenen Einsatz dort eben nicht viel läuft, mir aber versprochen wurde, dass mir kein zeitlicher Aufwand entstünde. Dann erhielt ich endlich einen Rückruf von WilliamPartners, mit dem Angebot mir über Fernsteuerung des Computers bei der Eingabe fehlender Daten zu helfen damit die Rücküberweisung meines Guthabens auf meine Kreditkarte funktioniere. Wir haben Passfotos und Meldezettel gescannt und eingereicht. Das schien alles notwendig, da Kapitalertrag doch adressiert werden müsse (auch wenn ich noch keinen Ertrag hatte). Es entstand bei mir das Vertrauen danach das Geld zurück zu erhalten. Es kam ein Pin-Code auf mein Handy, der angeblich notwendig wäre um meine Mastercard zu bestätigen. Aber dieser PinCode wurde in Wirklichkeit dazu genutzt weitere 1700 Euro auf William-Partners überwiesen. Der Mitarbeiter wechselte schnell die Fenster auf meinem Computer und ich loggte ihn aus. Erst im Nachhinein habe ich den Betrug gemerkt und Mastercard verständigt. Das Geld habe ich trotzdem nicht mehr zurück erhalten, aber eine neue Kreditkarte. Ich habe bei William-Partners auf der Web-Plattform dann ohne externe Hilfe eine Rücküberweisung eingegeben, weil ich erstmal das Gefühl hatte nicht von der Plattform selbst (wo ja alle Beträge korrekt gelistet waren), sondern nur von dem Betreuer betrogen worden zu sein, der vielleicht nach Erfolg bezahlt würde und deshalb Geldüberweisungen zu WP veranlasst hätte. Es schien mir unmöglich, dass eine derart große Trading-Plattform mit eigenem Trading-Programm nur für Betrugszwecke geschaffen worden wäre. Damals war auch im Internet noch nichts Negatives von WilliamPartners zu finden, wie heute. Wie auch immer, meine eigegebene Rücküberweisung blieb dauerhaft auf Pending. Dann hat WP mich angerufen, dass Mastercard urgiert habe und alles ein Missverständnis sei und sie nicht rücküberweisen hätten können, da doch die Kreditkarte sich geändert habe. Das klang logisch, denn ich hatte doch tatsächlich vergessen die neue Kreditkartennummer einzugeben. Damit war der wochenlange Pending-Status erklärt. Ich gab also die neue Kreditkartennummer an. Ich würde nun zu deren Bestätigung einen Pin erhalten, den ich telefonisch mitteilen solle. Das schien mir verdächtig, doch in der SMS, die ich wohl von Mastercard erhielt, stand nichts von einer Überweisung eines Betrages, sondern nur: "WYRE purchase code xxxxxx. Valid for 10 minutes." Das schien unverdächtig. Der Betreuer, der auf meinen Computer zugriff, schaltete wieder über ein paar Fenster. Das kannte ich schon und koppelte ihn sofort ab. Aber Im Nachhinein sah ich, dass er es dennoch geschafft hatte weitere 250 Euro in die falsche Richtung zu überweisen. Warum bei der Code-Übermittlung nichts von der Überweisung in der SMS stand ist mir ein Rätsel. Wie auch immer, es handelte sich nicht um den gleichen Mitarbeiter wie beim ersten mal. So muss davon ausgegangen werden, dass die gesamte Plattform mitsamt den Mitarbeitern, die einen anrufen, tatsächlich zum Zwecke des Betrugs geschaffen wurde. Mein Guthaben dort zeigt nun 2152,96 Euro an. Das ist die Summe um die ich betrogen wurde. Hier endet der Bericht des Anlegers. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten. • Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“ Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt. Ein paar Tipps für Ihre Beiträge Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung. • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 https://whistleblowertreff.wordpress.com Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com

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