Montag, Oktober 19, 2020

Weitere neue Webseiten auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt. fxpb.us avexcapital.com u-i-group.com marketsswiss.com primaryfxmarkets.com conventusgroup.com capitallevel.com Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017. CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

ION & Maga Consulting GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die ION & Maga Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.bluetrading.com und www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Samstag, Oktober 17, 2020

Ist die Demokratie schon Opfer des Virus geworden? Hat heute keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm?

Worte und Begriffe entfalten ihre eigene Realität und vernebeln oft genug den Verstand derjenigen an die sie gerichtet sind. Durch ständige Wiederholung werden sie alsbald als allgemein bekannte Tatsachen wahrgenommen und nicht mehr hinterfragt. Man spricht nicht mehr von Bundesländern, sondern von „Risikogebieten“ und schielt dabei schon auf die nächsten Begrifflichkeiten wie zum Beispiel: „abriegeln“, „internieren“ oder – wen wundert es? „Beschränkungen der Mobilität“. Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer perfiden Angst-und Panikkampagne befeuert wird, scheint die Verfassung außer Kraft gesetzt zu sein. Offensichtlich scheinen unsere Volksvertreter bzw. der Bundestag dies ohne Widerspruch hinzunehmen. Man fragt sich ob das oberste Grundprinzip unserer Verfassung dort überhaupt noch bekannt ist? Artikel 1. (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Es ist nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen die an erster Stelle steht. Die politische Aussage „Wo es um den Schutz des Lebens geht, verbietet sich jede Abwägung“ ist falsch und irreführend. Heute gehörte der Verstoß gegen die Verfassung offensichtlich zum politischen Tagesgeschäft. 1963 in der noch jungen Demokratie sah sich der damalige CSU Bundesminister des Innern, Hermann Höcherl, massiver Kritik bis hin zu Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil er sich während der „Abhöraffäre“ dazu äußerte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Verstoß gegen das Telefongeheimnis des Grundgesetzes Telefonabhörmaßnahmen durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Heute hat keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm. Im Gegenteil, es wird die Corona-Angst der Bevölkerung geschürt um die vertragswidrige europäische Schuldenunion durchzusetzen? Das hat Dr. Schäuble ausgeplaudert. (HAZ vom 21.08.2020).Die Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden. „Ich bin in einer Zeit aufgewachsen in der Deutschland unter den Folgen eines „alternativlosen“ Machtanspruchs „……. Befiehl, wir folgen Dir“ zu leiden hatte. Auch hier waren die Anfänge Panikmache, manipulierte Daten und scheinbar harmlose Begrifflichkeiten,“ berichtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Die Gesellschaft sieht sich mit einer Welle von teilweise widersprüchlichen Maßnahmen und Vorschriften konfrontiert. Dadurch verbreitet sich in der Bevölkerung die Unsicherheit stärker als das Virus. Vergeblich warten die Menschen in dieser Situation auf staatliche Führung auf der Grundlage unseres Grundgesetzes. • Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt. (Leitziel des UTR e.V.) Die Tätigkeit de UTR umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt und ökologischen Wohlstand. Der Verein UTR Umwelt-Technik-Recht ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Verfassung. Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag hier bei uns lesen. Auf ein Wort: „Wende“ – wie Wörter die Wahrheit verschleiern (können): Mobilitätswende, Energiewende etc. Wer immer der „Mobilitätswende“ das Wort redet, kann damit nur die Abkehr von der individuellen Mobilität meinen. Eine „Wende“ signalisiert nichts anderes als den radikalen U-turn, die Umkehr in die entgegengesetzte Richtung. Im Klartext: weg von der automobilen Mobilität, zurück in die träge Welt der Bewegungslosigkeit. Von Wende ist in Deutschland ständig zu hören. Angefangen hat es mit der Wende 1989, als sich die „DDR“ vom Sozialismus in die entgegengesetzte Richtung zum Kapitalismus bewegte. Insofern war der Terminus „Wende“ durchaus zutreffend. Wenn im aktuellen politischen Raum ständig von einer Wende gesprochen wird, dann ist heutzutage Misstrauen durchaus angebracht. Denn Wende heißt nun mal Umkehr. Nicht Korrektur, wie uns die heutigen Wende-Hälse weismachen wollen. “Wende” wird meistens als Hinwendung zum Guten wahrgenommen Ob Energiewende, Verkehrswende, Mobilitätswende: Alle diese Worthülsen verschleiern den ideologischen Hintergrund und die Absicht dahinter. Was kann eine Mobilitätswende denn anderes bedeuten, als einen 180-Grad-Richtungswechsel. Dass das nicht umzusetzen ist, wissen die „Wende“-Protagonisten nur zu gut. Aber um die Politik in diese Richtung zu drängen, wird so getan, als sei eine „Wende“ immer als eine Zuwendung zum Guten zu verstehen. „Wende“ ist in breiten Kreisen der Medien und der Bevölkerung grundsätzlich positiv konnotiert. Wie verräterisch Formulierungen sein können, zeigt Angela Merkels Satz, die „Zügel anziehen“ zu wollen. Damit macht sie deutlich, dass sie die Bürger dieses Landes, den Souverän bislang am (lockeren) Zügel geführt hat. Was ist das für eine entlarvende, was für eine diskriminierende Sprache! Das ist die Ausdrucksweise, wie man sie von Diktatoren erwartet, aber nicht von einer Regierungschefin einer Demokratie. Auszudrücken dass man die Bürger am Zügel führt, ist eine ungeheuerliche Anmaßung. Grüne Verbalpolitik im Windschatten von Corona Und wenn ein Ministerpräsident vom Durchstarten der Wirtschaft fabuliert und ahnungslos außer Acht lässt, dass ein Durchstartmanöver eigentlich einen misslungenen Anflug retten muss. Nicht nur Politiker verheddern sich oft in Sprachbildern, die völlig an ihrer eigentlichen Absicht vorbei gehen, aber die Wahrheit dahinter sichtbar machen. Dass sie sich dabei selbst entlarven, merken sie nicht. So wie damals Innenminister Thomas de Maizière, der eine Antwort auf eine Journalistenfrage mit der Begründung verweigerte, dass dies die Bevölkerung nur verunsichern könnte. Eigentlich ungeheuerlich in einer kommunikativ transparenten Demokratie. Hätte dies Putin oder Trump gesagt, wäre die mediale Hölle über die beiden hereingebrochen. Dass die grüne Politik im Windschatten der Corona-Maßnahmen auch ganz andere Intensionen durchdrücken will, geht auch aus einem Nebensatz des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha (Grüne) hervor: So sei zwar bekannt, dass Hotels bei Infektionen keine Hotspots darstellten. Es gehe aber beim Beherbergungsverbot darum, den Anreiz zu Mobilität zu verringern. Nun, ja, inzwischen wurde das Beherbergungsverbot ja vom Verwaltungsgerichtshof des Landes gekippt. An der Absicht, Mobilität einzuschränken hält Luchas Partei natürlich fest. Quelle: https://automotive-opinion.com UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a D-64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: info@ad-infinitum.online Internet: http://www.ad-infinitum.online www.dokudrom.de Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

Freitag, Oktober 16, 2020

Wiedererlangung investierter Gelder. NEWS über aktuelle Verfahren.

Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Dass sie vielleicht Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder eventuell gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. In so manchen Fällen haben sich die Anleger nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Da viele Anleger nicht über den Betrug mit nicht regulierte Online Handelsplattformen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann. Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen? Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich mit betrügerischen Online-Handelsplattformen. • Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Die ESK Rechtsanwälte informieren über nachstehende Verfahren: Fremont Capital Ltd. Die Fremont Capital Ltd. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Irland und ist auch im Handelsregister von Irland mit der Registernummer 636275 eingetragen. Die Fremont Capital hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge) auf ihrer Webseite www.capfremont.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar und lautet die URL der Fremont Capital mittlerweile www.cap-fremont.com. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das verbotene Einlagengeschäft der Fremont Capital in Deutschland untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. • NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland • Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Fremont Capital Ltd. vor dem Landgericht Stralsund. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit European Investment Systems SL Die European Investment Systems SL hat ihren offiziellen Hauptsitz in Spanien und ist im Handelsregister von Guatemala eingetragen. Sie verfügt über eine Niederlassung am Platz der Einheit in 60327 Frankfurt, Deutschland. Die European Investment Systems hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge, Verkauf von vorbörslichen Aktien) auf ihrer Webseite www.eu-is.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor dem öffentlichen Angebot von vorbörslichen Aktien ohne Wertpapierprospekt und der unberechtigten Ausübung von Bankgeschäften. • NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland • Wir führen aktuell für geschädigte Mandanten zwei Zivilverfahren gegen die European Investment Systems SL vor dem Amtsgericht Frankfurt und vor dem Landgericht Frankfurt. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit. Canadian Mineral Resources Inc. Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada. Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher für den europäischen Raum nicht vorliegt. • NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland • Wir sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten. ShareWood Switzerland AG Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken. Die ShareWood Switzerland AG warb mit grossen Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit grosse Gewinne machen. Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt. Positives Urteil aus Deutschland: Mittlerweile gibt es in Deutschland ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist. • NEWS: Aktuelles Verfahren in Österreich • Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die ShareWood Switzerland AG vor dem Bezirksgericht Feldbach (Steiermark). Es hat bereits die Parteieneinvernahme stattgefunden. Das Verfahren wurde zur weiteren Beweiserhebung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt. Lebensversicherungen Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust. Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte. Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt dieser ESK Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst. Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen. • NEWS: Aktuelles Verfahren in Liechtenstein • Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um eventuellen Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Mit attraktiven Gewinnaussichten, wilden Versprechungen und falschen Kontoauszügen stürzen betrügerische Online-Handelsplattformen tausende Anleger ins Verderben.

Mit betrügerischen Online Handelsplattformen sind im Internet binnen weniger Jahre tausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. Diese unregulierten Online-Handelsplattformen dienen lediglich dazu den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Handelssystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt. Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen. Da werden Milliarden von Euro eingesammelt. Ohne „schützende Hand“ von „mächtiger Seite“ ist so etwas nicht möglich. Es ist eine richtige Industrie entstanden. Es soll sogar ein Franchise Modell geben bei dem das kriminelle Konzept als Geschäftsmodell weiter verbreitet wird. Die Franchisenehmer werden sogar entsprechend trainiert und mit dem notwendigen Betrugs- Know-How versorgt. Dass der Forex und CFD Handel in vielen Staaten mittlerweile verboten und damit illegal ist, ficht die Betrüger aber nicht an, sie verlegen ihre Standorte einfach in andere Länder. Die eingesammelten Gelder werden über meist 3- 4 verschiedene Länder transferiert und landen schlussendlich auf den privaten Bankkonten der Bosse. Es wurde nie investiert. Es war einfach nur Beute. Amerika als Standort ist für die Betrüger nicht attraktiv, da die amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden, gegen Firmen die gegen die sehr strengen Regeln für Online Trading verstoßen, unnachsichtig verfolgen und mit sehr hohen Strafen belegen. In Europa dagegen geben die Aufsichtsbehörden lediglich eine Warnung heraus. Anlagebetrüger verlassen sich darauf, dass Anleger einer seriösen Bankadresse schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen um ihre Brieftaschen weit zu öffnen. Das handhaben auch die Verantwortlichen die hinter den betrügerischen Handelsplattformen stehen so. Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt. Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden. Offensichtlich werden die Banken in ihrer Arbeitsweise bei einer Kontoeröffnung von den Aufsichtsbehörden in manchen Ländern kaum belästigt oder gestört. Die Banken trifft ein erhebliches Mitverschulden für den eingetretenen Schaden der Anleger. Ihr Verhalten ist sicherlich als grob fahrlässig zu bezeichnen, denn auch im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäsche stellt dies eine Obliegenheit der Banken dar. FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu Null. Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen, und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co. Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen. Bei Verlusten durch Optionshandel ist äußerste Vorsicht geboten. Denn hinter so manch verlockendem Angebot zum Verlustausgleich, stecken die gleichen Finanzbetrüger und wollen zum zweiten Mal abkassieren. Nichts unternehmen ist die schlechteste Lösung, abgesehen davon, dass dies den Betrügern in die Karten spielt, ist es einfach wichtig den Kriminellen das Handwerk zu legen. Auch die Banken müssen erkennen, dass es sich nicht lohnt mit solchen Betrugs-Firmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Mit ständiger Berichterstattung über diese Finanz-Mafia und ihre Helfer, können die Geschäfte der Betrüger empfindlich gestört und die Verluste der Anleger minimiert werden. Oft gibt es doch Chancen das Investment zurückzuholen. Eine mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung operierende Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Geschädigten von Online-Handelsplattformen gemacht. Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Betroffene Anleger die Verluste durch diese Betrugsmasche erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Für den Bereich Online-Handelsplattformen arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings). Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien. Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Die ersten Schritte sollten sein: Banküberweisungen stoppen Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung. Kreditkartenzahlungen stoppen Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen. Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen! Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft. Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen? Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Donnerstag, Oktober 15, 2020

pimalo-invest.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt: www.pimalo-invest.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.pimalo-invest.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Pimalo-Invest anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich als Pimalo-Invest präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. Darüber hinaus usurpiert die in dieser Warnung genannte Website www.pimalo-invest.com die Identität des luxemburgischen Unternehmens Pimalo-Invest S.à rl, das in keiner Beziehung zu dieser Website steht. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Natixis Life and Wealth Investment Management (Klon) auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Natixis Life and Wealth Investment Management (Klon einer von der EUA autorisierten Firma) 35–37 Ludgate Hill, London, EC4M 7JN Telefon: 02039250674, 02037457130 E-Mail: info@nlwuk.com Website: www.nlwuk.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Von der EUA autorisierte Unternehmensdaten Diese von der EUA autorisierte Firma, für die Betrüger angeblich arbeiten, hat keine Verbindung zur „Klonfirma“. Es ist berechtigt, Dienstleistungen oder Produkte in Großbritannien anzubieten, zu bewerben oder zu verkaufen. Die korrekten Angaben lauten: Firmenname: Natixis Life Firmenreferenznummer : 203236 Adresse: 51, Avenue Kennedy, L-1855 LUXEMBURG *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Mittwoch, Oktober 14, 2020

Avex Capital auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Avex Capital https://avexcapital.com Avex Capital verwendet die folgenden Kontaktinformationen: F30-F32 Eden Plaza, Eden Island, Mahe, Seychellen Telefon: + 44 13023481 Email: support@avexcapital.com Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Avex Capital zu vertreten, schwedischen Investoren den Handel mit Wertpapieren anbieten. FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Avex Capital ein laufendes Unternehmen ist. Avex Capital ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Avex Capital ist laut der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen behauptet, ansässig zu sein, auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen zu erbringen. FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Adler Group B.V. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut (Aktualisierung vom 05.08 und 14.10.2020)

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu. Aktualisierung vom 05.08.2020: Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Aktualisierung vom 14.10.2020: Das Unternehmen tritt aktuell als Adler Holding Capital an den Markt heran. Auch insoweit gilt der Bescheid vom 05.08.2020 mit dem dem Unternehmen aufgegeben wurde, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 9.07.2020, geändert am 14.10.2020 Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

RTTFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: RTTFX Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Postfach 1510 Kingstown Saint Vincent und die Grenadinen Telefon: 02038853877; 02037698314; 07882858462 E-Mail: support@rttfx.com ; Christopher.deeb@trading-investment.com https://www.online-trading.io/;Compliance@rttfx.com Website: https://www.rttfx.com/ Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Wie betrogene Kapitalanleger auf den berüchtigten Saugerlisten von Anlagebetrügern landen.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehen täglich Anfragen von Betroffenen ein, denen telefonisch „sehr attraktive“ Kapitalanlage Angebote unterbreitet wurde. Die Frage ist stets: „Ist das Angebot seriös“? Die Antwort lautet immer: Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten. Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Wer einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, läuft Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden. Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter. Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben. Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr. „Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen. Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Wer mit Gewalt und gezieltem Rechtsbruch die Demonstrationsfreiheit missbraucht, führt die Bezeichnung „Umweltaktivist“ zu Unrecht.

Umweltaktivisten die sich angeblich für den Schutz der Umwelt einsetzen versuchen immer wieder mit Gewalt und auch gezieltem Rechtsbruch, die Öffentlichkeit auf sich zu lenken. Mit solch einem Handeln leisten diese Aktivisten einem unserer wichtigsten Grundrechte, der Demonstrationsfreiheit, einen Bärendienst. Demokratische Grundrechte dürfen auch in Namen des Umweltschutzes nicht mit geplantem Rechtsbruch verquickt werden. Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft. Für Gewalt und rechfreie Zonen ist hier kein Platz und kann auch nicht toleriert werden. Lesen Sie hier bei uns zum Thema den Beitrag von Holger Douglas: RÜCKSICHTSLOS. Umweltaktivisten blockieren Autobahn A3 – Unfall mit schwer verletztem Fahrer Umweltaktivisten setzten mit der Abseilaktion ihre Protestaktionen gegen den Ausbau der Autobahn A 49 von Gießen nach Kassel fort. Zu einem schweren Unfall führte eine Blockade der Autobahn A3 von Frankfurt nach Köln bei Idstein. Von einer Brücke hatten sich etwa zehn Menschen auf den Mittelstreifen abgeseilt, daraufhin sperrte die Polizei die Autobahn zwischen Idstein und Bad Camberg komplett in beide Richtungen und ließ ein Spezialeinsatzkommando anrücken. Auf der dicht befahrenen Autobahn bildete sich rasch ein vier Kilometer langer Stau. Am Stauende in Fahrtrichtung Köln prallte ein Auto auf einen stehenden LKW, dessen Fahrer nach Angaben der Polizei das Ende nicht absehen konnte. Mindestens ein Mensch wurde dabei schwer verletzt, wie die Polizei mitteilte. Ein Rettungshubschrauber flog den Schwerletzten ins Krankenhaus. Umweltaktivisten setzten mit der Abseilaktion ihre Protestaktionen gegen den Ausbau der Autobahn A 49 von Gießen nach Kassel fort. Sie hatten sich ebenfalls in einem Wald bei Stadtallendorf in Hängematten teilweise in 15 Meter Höhe in den Bäumen festgesetzt. Dort holten sie Polizisten unter anderem mit Hebebühnen aus den Bäumen, um den Wald für die weiteren Rodungsarbeiten zu räumen. Die Polizei Mittelhessen: »Einzelne Menschen klettern sehr weit nach oben in die Baumkronen und begeben sich damit selbst in erhebliche Gefahr«. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte laut BILD: »Protest, der Menschenleben gefährdet, hat keinerlei Legitimation. Der schwere Unfall auf der A3 hat gezeigt, dass solche Aktionen lebensgefährliche Konsequenzen für Aktivisten und Unbeteiligte haben können. Wer seine Mitmenschen gefährdet, muss hart bestraft werden.« Gegen die Rodung von Bäumen im Dannenröder Wald und Herrenwald laufen schon seit einiger Zeit Proteste. Die Polizei muss immer wieder sogenannte »Waldcamps« und Baumhäuser räumen. Bedroht werden auch Baufirmen sowie Verleihfirmen, die Geräte für die Rodungsarbeiten bereitstellen. Von Protestaktionen gegen die Rodung von Wäldern für Windräder ist bisher nicht viel bekannt geworden. Wie berichtet, soll die Querverbindung zwischen Gießen und Kassel ausgebaut werden. Dagegen wehren sich unter anderem Bündnis 90/ die Grünen. Die allerdings hatten 2015 im Landtag selbst für den Ausbau gestimmt, der die geplagten Anwohner der Bundesstraßen vom Durchgangsverkehr entlasten soll. Autor: Holger Douglas Wer Antworten sucht, der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER! BESTELLEN. Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann JETZT HIER BESTELLT WERDEN. .Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft. Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft. Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Dienstag, Oktober 13, 2020

Starkmarkets.com (Krisimark Ltd) auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Starkmarkets.com is operated by Krisimark Ltd Sofia, Suhodolska Street, bl.8, fl.4, ap.11. Telephone: +44 7553199009 Email: finance@starkmarkets.com, support@starkmarkets.com, compliance@starkmarkets.com, ray.davis@starkmarkets.com Website: www.starkmarkets.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Montag, Oktober 12, 2020

Inquot Investing Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Inquot Investing Group 16 Millwall Dock Rd Isle of Dogs, London E14 8PX; 574 First Floor, First St.Vincent Bank Ltd Building, James Street, Kingstown St Vincent & the Grenadines and Route de Meyrin 267, 1217 Meyrin, Switzerland Telephone: 02036565969, +41445206555, +0335228487449 Email: support@inquot.com Website: www.inquot.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Global Data Conduct GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www. Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.trades.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. 13.08.2020, geändert am 12.10.2020 Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. 13.08.2020, geändert am 12.10.2020 Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Schilda|Berlin| Nationale Sicherheit: Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.

Mit dem Begriff „Schildbürgerstreich“ werden aberwitzige und irreführende Regelungen oder Auswüchse der Bürokratie bezeichnet. Schilda hat nun mit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Einzug in die deutsche Politik gehalten. Schilda: Die Schildbürger bauen ein Rathaus: Um ihre närrische Lebensart vorzuzeigen, bauen die Schildbürger ein neues, dreieckiges Rathaus mit einem großen Tor, aber ohne Fenster. Weil es nun im Rathaus stockfinster ist, versuchen die Schildbürger mit der Hilfe von Eimern und Säcken, Kästen und Körben, auch Kannen und Schüsseln, das Sonnenlicht einzufangen und ins Innere zu tragen. Berlin: Der Wohlstand und die Sicherheit Deutschlands werden nicht zuletzt durch eine hohe Versorgungssicherheit mit Strom gewährleistet. Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet. Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung nun die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreiben will“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. • Das neue Gesetz für erneuerbare Energien birgt ein erhebliches Risiko für die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie und ist unmittelbar mit der Hoffnung auf Bereitstellung ausländischen Stroms verbunden. Energiesicherheit ist für das Funktionieren der deutschen Wirtschaft aber unverzichtbar. Effizienter Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung kann sicher nur durch eine kluge technologische Diversifizierung der Energiequellen und nicht durch politische Tricks gewährleistet werden. Längere Stromausfälle gefährden Menschenleben, die nationale Sicherheit und können zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. „Hoffentlich lassen sich die mehr als 1000 Bürgerinitiativen die sich gegen Windkraft gegründet haben, durch das neue Gesetz nicht handstreichartig entmachten, hofft Roosen. Lesen Sie zum Thema hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas: ERNEUERBARE ENERGIEN ZUR STROMERZEUGUNG: Unantastbarer Sonderstatus für Windräder Rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden. Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten. Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.« Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Dabei handele es sich um einen energiepolitischen Wendepunkt, denn rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden. Das ist nur das letzte Tüpfelchen auf dem i. Schon lange verkündet Bundeswirtschaftsminister Altmaier, dass schneller neue Windräder gebaut werden sollen, und veranstaltet ein tosendes Wortgeklingel von »historischem Konsens für Klimaschutz«, »Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft« bis hin zu »klares Zukunftssignal«. Er weiß natürlich, genauso wie fast das gesamte politische Berlin, dass die Energiewende krachend gescheitert ist, und steht deshalb mit dem anderen Fuß auf der Bremse. Die Windindustrie verkauft ihre riesigen Anlagen immer seltener, Windradproduzenten machen ihre Werke dicht und einer der »Windkraftunternehmer« der ersten Stunde, der wegen mutmaßlicher Betrügereien um Energieprojekte verhaftete H. H., muss sogar seine drei Bentleys versteigern lassen. Sie macht also entsprechend Druck – flankiert von grüner Klimapanikmache. Mit Verweis auf die diversen Klimaabkommen und »Selbstverpflichtungen« sollen mit aller Gewalt noch weitere Windradanlagen ins Land gedrückt werden. Mit einem »Investitionsbeschleunigungsgesetz« sollen »Genehmigungshemmnisse« ausgeknipst, damit Instanzenwege verkürzt und lästige Klagen der Bürger ausgeschaltet werden. Die Mindestabstandsregeln, die die Abstände von Windkraftanlagen zu Häusern regeln, sollen aufgeweicht werden und damit Windräder näher an Siedlungen heranrücken dürfen. Der Artenschutz spielt schon lange keine Rolle mehr, Windräder dürfen Vögel töten. Die derzeitige Berliner Politik träumt davon, bis zum Jahr 2050 mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauches durch sogenannte »erneuerbare Energien« zu decken. Das bedeutet übrigens schon einmal einen Schritt zurück; vor einiger Zeit hieß es totalitär, dass nicht 80, sondern 100 Prozent Strom aus Wind und Sonne kommen sollen. Doch mittlerweile sind fast alle Gebiete in Deutschland, in denen auch nur ein Hauch von Wind weht, zugepflastert. Holger Franke, (FDP): »In Deutschland stehen bisher 30.000 Windräder. 90.000 sind die Zielgröße für die Energiewende. Das hat weitreichenden Folgen für Landschaft, Natur und Anwohner.« Doch Wind und Sonne richten sich nicht nach den Vorgaben der Berliner Utopisten, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Trotz der irrsinnigen Summen, die in die sogenannte Energiewende gesteckt wurden, liefern Sonne und Wind nur 7,2 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Den Löwenanteil leisten Kohle und Kernkraft. Die liefern dann, wenn Strom benötigt wird. Mehr Windräder bedeuten: Strom aus der Steckdose nur noch ab und zu. Die Spitzenwerte bei der Stromerzeugung werden höher, aber die Täler werden nicht ausgebügelt, weil auch 90.000 Windräder nur schwerlich Strom liefern können, wenn Flaute herrscht. Der Verein »Vernunftkraft« hat sich die Mühe gemacht, die fatalen Folgen von mehr Windrädern zu dokumentieren. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Zahl der Windräder mehr als verdoppelt. Doch damit wurde nur das Grundproblem erhöht: »Viel hilft nicht viel!« Die Stromversorgung immer wackliger. Mehr Windräder liefern höhere Stromspitzen; dann wissen die Betreiber der Übertragungsnetze oft nicht, wohin mit den vielen Strommengen. Es gibt keine Speicher, in denen Strom in den Mengen gespeichert werden kann, in denen er benötigt wird. Ein folgenschwerer Irrtum der Windapostel war die Annahme, irgendwo werde schon Wind wehen, man müsse die Energie nur entsprechend verteilen. Doch es zeigt sich: Flauten herrschen häufig über halb Europa, in kaum einem Gebiet kann dann Windstrom erzeugt werden. Konventionelle Kraftwerke, die den Strom dann liefern, wenn er benötigt wird, wollen die Grünen abschalten, das Kernkraftwerk Philippsburg wurde bereits in die Luft gesprengt. Strom gibt es nur noch bei entsprechenden Wetterlagen, Kochen, Backen, warmes Wasser und Duschen nur noch, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Experten des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V. (VDE) warnen, dass die Stabilität der Stromnetze gefährdet wird: »Das Abschalten der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung in den nächsten zehn Jahren wird, trotz des geplanten Ausbaus von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen. Weder die Versorgungs- noch die Netzsicherheit ist gewährleistet.« In Gefahr ist dagegen die nationale Sicherheit, wenn wieder mal totale Flaute herrscht, sich kaum ein Windrad dreht und die Sonne nur tagsüber scheint. Da lohnt ein kurzer Blick nach Kalifornien, jenem grünen US-Bundesland, das noch vorreiternder als das grüne Deutschland sein will. Das macht es vor: Bis 2030 soll der Strom zur Hälfte aus Solarenergie erzeugt werden, alle Hausbauer wurden verpflichtet, ab diesem Jahr Fotovoltaikanlagen aufs Dach zu montieren. Konventionelle Kraftwerke werden abgeschaltet, das Stromnetz mit sehr stark schwankenden Einspeisung ist immer schwieriger zu beherrschen. Der Wirtschaftsprofessor der Stanford University, Frank Wolak, warnt: »Wir haben jetzt eine viel riskantere Energieversorgung, weil die Sonne nicht immer scheint, wenn wir wollen, und der Wind nicht immer weht, wenn wir wollen.« Folge: Die Kalifornier haben mit immer heftigeren Stromausfällen zu kämpfen. Autor: Holger Douglas Wer Antworten sucht, der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER! BESTELLEN. Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann JETZT HIER BESTELLT WERDEN. .Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft. Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft. Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Sonntag, Oktober 11, 2020

Offener Brief an: Herrn Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts betr. Covid-19-Impfung

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten Kopien an Multiplikatoren Sehr geehrter Herr Professor Wieler, ein Experte, Prof. Dr. Stefan Hockertz, hat sich zu der geplanten Covid-19-Impfung ausführlich kritisch geäußert https://www.youtube.com/watch?v=RJue8CKkD8M&feature=youtu.be (Hoffentlich fällt diese Stellungnahme nicht der Zensur zum Opfer. Für die Entwicklung eines hinreichend sicheren Impfstoffes sind etwa 10 Jahre erforderlich. Die geplante Covid-19-Impfung stellt einen neuartigen gentechnischen Eingriff dar trotz der verbreiteten Angst vor der Gentechnik. Für die Notwendigkeit eines Impfstoffes gibt es keine überzeugende Begründung. Der (bisher nicht zugelassene) PCR-Test weist keine Erkrankungen nach, auch keine Viren, sondern nur sehr wenige Nukleotide, die von Viren stammen können. Die von den Medien berichteten "Fälle" sind keine Erkrankungen. Anfang Juni gingen die Anzahl der Covid-19-Erkrankungen auf einen sehr niedrigen Wert zurück, so daß die Epidemie als beendet betrachtet werden kann. Aus einer Mitteilung von Dr. Schäuble (HAZ 21.08.2020) ist zu schließen, daß die Bundesregierung an der Aufrechterhaltung der Corona-Angst interessiert ist, weil ihr diese hilft, das Ziel einer vertragswidrigen europäischen Finanzunion zu verwirklichen. Erfolgen die Verlautbarungen der Regierung in lauterer Absicht? Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu den Feststellungen von Prof. Hockertz. Teilen Sie mir bitte die Internet-Adresse Ihrer Stellungnahme mit, damit ich sie ins Internet stellen kann unter Kopien schicke ich an https://www.fachinfo.eu/wieler.pdf Verantwortungsträger. Somit kann im Schadensfalle bewiesen werden, daß diese gewarnt wurden. Dieses Schreiben kann verbreitet werden. Mit freundlichen Grüßen Hans Penner Mitgeteilt durch: UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft. Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft. Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat. Übrigens… Den Brief eines parlamentarischen anonymen Beraters des Deutschen Bundestages können Sie hier lesen: Warnung an die Bevölkerung Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“