Dienstag, September 22, 2020
Der internationale Investmentbetrug durch unregulierte Online Trading Plattformen ist weiterhin auf dem Vormarsch.
Die Vielzahl der Kontaktaufnahmen, die beim ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Tag für Tag eingehen, sprechen eine deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der ganzen Welt erahnen.
Ein großer Teil des Marktes für binäre Optionen wird von Kriminellen außerhalb Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz über nicht regulierte betrügerische Websites betrieben. Die Täter hinter vielen Websites mit binären Optionen sind hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten.
Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage einen Blick auf die genannten Seiten werfen. Eine Anlage sollte immer nur dann erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen: Finger weg!
Anleger berichten dem ESK von Verweigerung der Gutschriften und der Erstattung von Geldern.
Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert. Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die Handelssoftware, um absichtlich Verluste zu generieren. In aller Regel sind die Online-Trading-Plattformen gar ein „Fake“.
Betrügerische Website-Betreiber von binären Optionen unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge, Anzeigen oder Online-Videos, die für nicht registrierte Handelsplattformen für binäre Optionen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen, wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen.
Investoren sollten sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen.
Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum Ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren Investitionen aufgefordert.
Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er gegen eine Gebühr „alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand.
Das investierte Geld füllt jedoch nur die Taschen der Betrüger.
Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht Funkstille.
So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Positive Berichte über ein Unternehmen und dessen Anlageangebot, ist keine zuverlässige Grundlage für eine Investitionsentscheidung. Diese bittere Erfahrung machen viele Investoren die über eine betrügerische Online Handelsplattform Geld investiert haben.
Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann. Übrigens, können durch verbotene Telefonanrufe nach § 9 UWG Schadenersatzansprüche entstehen, die jedoch nach § 11 UWG schon nach 6 Monaten verjährt sind.
Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit "sky-high, no risk" bis zu Phantomprojekten.
Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling - Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.
Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer noch in die Irre führen.
Es gibt auch unterschiedliche Ansichten unter den Nationen darüber, was akzeptable Marktpraktiken ausmacht. In einigen Ländern gibt es kaum Verbote gegen Insiderhandel. Andere Länder haben keine entsprechende Behörde, um die Interessen der Investoren zu wahren und sich vor Fehlverhalten des Marktes zu schützen.
Bei Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über das entsprechende Land zu verfügen.
• Wie werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will geregelt?
• Welcher Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
• Wie können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
• Welche Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
• Was spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht unbedingt besser ist?
Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Die Anleger vertrauen bei ihrer Anlageentscheidung den seriösen Bankadressen.
Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
• Für den ESK stellt sich in vielen Betrugsfällen die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die entsprechende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?
Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Viele Gesetze basieren auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Der ESK stellt den Banken die Frage:
1. Wie ist die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen?
2. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich in der Mehrheit der Fälle wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
3. Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
4. Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
5. Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
6. Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
7. Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
8. Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
9. Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens eingeholt?
10. Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
11. Darüber hinaus haben sich in vielen Fällen Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen von Finanzaufsichtsbehörden, die auf ein hohes Risiko hindeuteten.
12. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
13. Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
14. Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
15. Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen.
Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
• Da die Anleger massiv getäuscht wurden und die betreffenden Unternehmen in der Regel auch über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes.
Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden. Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine anlegerunfreundliche Einstellung neu überdenken müssen.
Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet:
Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher! Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!
Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.
Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!
Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.
Diese systematische Geldvernichtung durch betrügerische Online-Handelsplattformen ist jedoch Teil einer wie geschmiert laufenden Parallel-Finanzindustrie. Die Zahlen der Opfer sind verblüffend hoch. Anhand aggressiver Vermarktungspraktiken und irreführender Werbung wird den Anlegern ihr Geld regelrecht geraubt.
Die Anleger stellen sich dann immer öfter die Frage, ob sie sich verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.
Das Geld der geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.
Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger, weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht, sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran Schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung durch manche Anwaltskanzlei, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger.
Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon, wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.
• Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem eignem finanziellem Risiko!
• Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.
95 % der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Betrüger, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die gierigen Deppen dastehen, die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Die Täter hinter der glänzenden Fassade betrügerischer Online-Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf der Internetseiten des ESK des kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos durch Online-Handelsplattformen geschärft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Anleger ihre notwendigen Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.
Wer Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Durch die ständige Berichterstattung auf den Webseiten des ESK melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Es wird dringend empfohlen, schon beim geringsten Betrugsverdacht mit dem ESK Kontakt aufzunehmen. Alle von Anlegern angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Anleger eine Anfrage beim ESK einreichen sollte, zum Beispiel:
• Man ist Opfer eines Investitionsbetrugs geworden.
• Man befürchtet einem Betrug aufgesessen zu sein.
• Die Anlage wurde bei einem nicht lizenzierten Unternehmen getätigt.
• Es werden rechtliche Ansprüche wie Kontoauszüge, Bestätigungen von Geschäften oder die angemessene Behandlung personenbezogener Daten verweigert.
• Man erhielt irreführende oder falsche Anlageinformationen.
• Man erhält nicht rechtzeitig wesentliche Informationen über eine Investition.
• Bargeld oder andere Vermögenswerte fehlen auf einem Konto.
• Es werden Nachzahlungen verlangt.
• Es ist niemand mehr zu erreichen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und mit CFD Trading wurde, ist zu 100 % berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen und CFD Trading stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des unglücklichen Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
• Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können, dass Sie aus einer betrügerischen Anlage heil herauskommen, sagt Horst Roosen abschließend.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
http://whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Montag, September 21, 2020
Brokerz.com auf der Warnliste der bulgarischen Kommission für Finanzaufsicht (FSC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) https://www.fsc.bg/bg/ folgende Webseite auf Ihre Warnliste gesetzt:
Brokerz.com
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) warnt alle Verbraucher und potentiellen Investoren in Bulgarien und im Ausland vor einer illegalen Aktivität, die aus Betrügereien in explizit hohen Geldbeträgen besteht und über die Website www.Brokerz.com abgewickelt wird.
Die FSC hat zahlreiche Beschwerden sowohl von bulgarischen als auch ausländischen Bürgern erhalten, weshalb die FSC die Öffentlichkeit vor der Möglichkeit von Finanzbetrug warnt. Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu informieren, kommuniziert der FSK die Maßnahmen, die auf lokaler und internationaler Ebene im Fall "Brokerz.com" ergriffen wurden.
Seit Anfang 2020 hat der FSK eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden von bulgarischen und ausländischen Bürgern erhalten. Die Beschwerden enthalten Behauptungen, dass Verbraucher durch Betrügereien, die über die Online-Plattform für den Online-Handel mit Finanzinstrumenten www.brokerz.com durchgeführt wurden, sowie mit verbundenen ausländischen Unternehmen Geld verloren haben:
Group Polo Ltd. und Brokerz Ltd, die in St. Vincent und den Grenadinen registriert sind,
sowie die folgenden in Bulgarien registrierten Unternehmen:
Codexia EOOD,
GLOBAL MARKETING CONSULT EOOD,
NOVACOR EOOD
OLMEDIA EOOD
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
MT4 Trade auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
MT4 Trade
470 Lucy Forks, Patriciafurt, YC7B 3UT
support@mt4-trade.com
https://mt4-trade.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
SMF Trading Inc. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
SMF Trading Inc
http://www.smftradinginc.com
Die Jersey Financial Services Commission ( JFSC ) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25 (d) des FS (J) L ab. Diese Erklärung wurde abgegeben, um Investoren und andere vor dem Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Das Betrugsunternehmen hat sich nicht registriert, um Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des FS (J) L zu betreiben.
Das JFSC möchte, dass Folgendes bekannt ist:
Das Betrugsunternehmen wurde nie gemäß FS (J) L registriert oder zur Registrierung beantragt. Daher verstößt jedes Finanzdienstleistungsgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS (J) L, das von der Betrugsbehörde ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS (J) L.
Aus den Informationen und / oder Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die Betrugseinheit und die Website Warnzeichen für die Einrichtung für einen betrügerischen Zweck anzeigen.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
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Osaka Matsui Management auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 21. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Osaka Matsui Management
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Osaka Matsui Management
27F OAP Tower Tenmabashi, Kitaku, Osaka-shi
Osaka, Japan
Web: https://www.ommcorp.com/
E-Mail: info@ommcorp.com; retail@ommcorp.com
Tel: +81 (0) 6 4560 2915
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Sonntag, September 20, 2020
Zenith Finance Ltd (Klon) auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde hat Kenntnis von einer Website erhalten, die mit dem gleichen Namen und den gleichen Details versehen ist, wie sie von einem lokal registrierten Unternehmen verwendet werden, die jedoch in keiner Weise mit dem lizenzierten Unternehmen verbunden ist.
Die Website https://www.zenithfinanceltd.com/ (die "nicht genehmigte Website") verwendet unberechtigterweise einen ähnlichen Namen und einen Verweis auf die eingetragene Firmensitzadresse eines in Malta eingetragenen und lizenzierten Unternehmens, Zenith Finance Limited (C 42720), das unter https://zenithgroup.com.mt/ im Internet präsent ist.
Die nicht genehmigte Website behauptet, eine "Vermögensverwaltungsfirma zu sein, die sich dem kontinuierlichen Wachstum des Finanzportfolios verschrieben hat und ihren Kunden maximale Erträge aus ihren Investitionen bietet".
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass die nicht genehmigte Website NICHT in irgendeiner Weise mit einem in Malta registrierten Unternehmen NOR verbunden ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, in oder von Malta aus Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Darüber hinaus hat https://www.zenithfinanceltd.com/ KEINE Verbindung mit Zenith Finance Limited (C 42720) - https://zenithgroup.com.mt/.
Die Website https://www.zenithfinanceltd.com/ scheint daher ein Klon der rechtmäßigen Einheit zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der falschen Einheit zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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WilliamPartners auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
WilliamPartners
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
WilliamPartners
+4162 674 67 27
info@williampartners.net
support@williampartners.com
www.williampartners.net
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
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Freitag, September 18, 2020
„West Grenadines Bank“ auf der Warnliste der Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
„West Grenadines Bank“
St. Vincent und die Grenadinen, Port Elizabeth
http://www.westgbk.com
support@westgbk.com
Telefonnummer: +1 784-454-1544
Die Behörde weist darauf hin, dass diese Unternehmen mit dem Namen „ West Grenadines Bank “, nicht als internationale Bank lizenziert ist. Dieses Unternehmen wurde von der Behörde nie zur Erbringung von Bankdienstleistungen oder anderen Dienstleistungen lizenziert.
Das Unternehmen „HQ Broker“, das als mit der Bank verbunden genannt wird, ist ebenfalls kein eingetragenes Unternehmen, das von St. Vincent und den Grenadinen aus operiert.
Personen wird von der Finanzdienstleistungsbehörde empfohlen, keine Geschäfte mit diesen Unternehmen zu tätigen, da sie möglicherweise Betrug unterliegen.
***
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
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Betrügerische Online-Handelsplattformen: Wiedererlangung investierter Gelder. Glück ist keineswegs Glückssache!
Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.
Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust der auf schlechter Beratung oder gar Betrug beruht, ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen führt eine schlechte Anlageberatung stets zu Geldverlusten, Betrug immer.
Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wird. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten werden, kommt jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht. Das wissen natürlich auch die Anlegebetrüger. Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert.
„Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eins Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen, die Erfahrung und die Ehrlichkeit ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, manche sind einfach absolut inakzeptabel und nicht wenige glatter Betrug.
Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände.
Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.
Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage?
Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück!
Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.
Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt.
Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat, sagt Roosen.
• Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.
„Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“!
Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.
„Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück, erfolgreiches Investment und bei Betrug ein wehrhafter Anleger zweifellos zusammen“, sagt Roosen.
"Die Kraft, die unser Leben bestimmt" liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben - also das, was wir uns "wirklich" wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden.
Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man sich damit über einen langen Zeitraum selbst unglücklich macht.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des unglücklichen Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
• Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können, dass Sie aus einer betrügerischen Anlage heil herauskommen, sagt Horst Roosen abschließend.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Donnerstag, September 17, 2020
Die Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor weiteren betrügerischen Online-Handelsplattformen.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Demnach sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen. Die FSMA rät dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
BigFX (www.bigfx.com)
CMarketsGroup (www.cmarketsgroup.com)
Innerbrokers (www.innerbrokers.com)
Interaktiver Handel (www.interactivetrade.com)
Invcenter (www.invcenter.com)
Primecapitec (www.primecapitec.com)
Qteck (www.qteck.io)
Remaxima (www.remaxima.com)
Solidcapital (www.solidacapital.io)
WinnGroup (www.winngroup.com)
***.
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Ein Anleger berichtet über seine Erfahrung mit der Firma SBAV Tokio.
Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ am Telefon um ihr Erspartes gebracht. So warnte auch die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen. Den Beitrag hatten wir auf unserer Internetseite wieder gegeben.
In diesem Beitrag warnte die FSMA die Öffentlichkeit vor einigen neuen „Unternehmen“. Darunter auch vor der SBAV Group (www.sbavgroup.com/)
Nun hat uns ein Anleger seine Erfahrungen mit der SBAV Group geschildert.
Nachstehen geben wir den uns zur Verfügung gestellten Text wieder:
Ich habe im Laufe eines Jahres ca. 56000 € auf das Konto der Firma SBAV, Tokio eingezahlt. Ich wurde letztes Jahr im Juli kontaktiert. Ich habe daraufhin am 5.08.2019 10000 $ eingezahlt. Dieses Geld wurde bis zum 18.11.2019 (möglicherweise anscheinend) immer wieder neu in Aktien investiert.
Kurz gesagt, wurden unterbewertete Aktien gekauft (oder so getan als ob) und nachdem die stillen Reserven dieser Aktien am Markt anscheinend erkannt wurden, zumeist gewinnbringend verkauft. Ich konnte anhand der Aktienkürzel die Entwicklung der Aktien mitverfolgen. Alles schien vollkommen plausibel. Am 18.11.2019 betrug der Wert des Depots 48075 €.
Dann kam das Problem: Jeffrey Portman, mein Betreuer von SBAV schickte einen Prospekt von "Santa Rosa Resource", eine Firma, die angeblich in China Rohstoffe aus der Erde holen will. Für 5 €/Aktie wurden 9616 Aktien gekauft.
Am 10. Januar schickte Portman "great news". Die Aktien könnten zu 17,80 € verkauft werden, allerdings nur, wenn ich meinen Anteil auf 15000 Stück erhöhen würde. Nach vielem hin und her habe ich dann leider am 3.02.2020 26920 $ nachgeschoben. Der Verkauf der 15000 Stück sollte angeblich in den folgenden Wochen erfolgen.
Vier Wochen später merkte Portman jedoch an, dass ein weiterer großer Block an Aktien noch erworben werden müsste. Am besten wäre es, ich würde noch mal 5000 Stück zu 5 € dazu erwerben, dann könnte der Verkauf der dann 20000 Stücke unmittelbar erfolgen. Dieses habe ich abgelehnt. In weiteren Gesprächen in den folgenden Wochen merkte Portman dann an, dass alle, die die 5000 Stücke dazu erworben hätten, sich jetzt quasi auf der Insel der Glückseligen befänden, weil ihre Aktien verkauft wären.
Ich glaube davon kein Wort, aber nachdem sich Portman am 5.06.2020 zum letzten Mal gemeldet hat, bekomme ich immer mehr das Gefühl, insgesamt ca. 33000 € in den Sand gesetzt zu haben. Auf die website "sbavgroup.com" kam ich auch nicht mehr, was aber auch an meinem neuen Betriebssystem liegen konnte.
Daraufhin schrieb ich Jeffrey Portman vom 22.06.2020
Hello Jeff,
can you remember? Where are all the great news, you had to tell me, when you phoned me. At the moment I can´t reach your homepage, because it is blocked for every PC. More and more people say: SBAV group is scam!!!
I think I did one big mistake: to send the 26920 $ in February. And I did one thing right: not to send more money in the following weeks like you wanted. I don´t believe that anyone of the "investors" has back his money.
Now you have one possibility:
You send the money in my account (75000 $) in the next ten days to my banque account or I will send all documents to my lawyer.
Best regards
Am 2.03.2020 war Jeffrey Portman am Telefon (0172/3812796)
Er sagte, der Deal mit den Aufkäufern von SROS sei soweit abgeschlossen. In 5-10 Werktagen sei mit der Auszahlung zu rechnen. Es hänge jedoch ein Aktienpaket von 500000 Stück in der Luft: Am einfachsten wäre es, wenn die 100 Leute, die jeweils 15000 Stück à 17,80 € verkaufen wollten, jeweils 5000 Stück übernehmen würden.
Ich habe rundheraus abgelehnt, diese 5000 Stück für vermutlich 25000 $ zu kaufen.
Da er ja Englisch spricht, verstehe ich natürlich nicht immer alles richtig. Aber es war von einer Wartezeit von vielleicht 24 Monaten die Rede. Bin mal gespannt, was daraus wird, aber nach der Erfahrung mit hashmap habe ich keine Lust mehr, weiteres Geld nachzuschießen.
23.03.2020 (0172/8943057)
Mr. Portman tut heute so, als wenn ich durch die Weigerung, weitere Aktien zuzukaufen, meine Chance auf die 17,80 $ verwirkt hätte. Er tut jetzt so, als wenn alle anderen clever gehandelt hätten, seinem Ratschlag gefolgt seien und jetzt ihre Schäfchen im Trockenen hätten. Ich glaube ihm kein Wort. Er meint, in nächster Zeit die Aktien im Bereich von 9,50 – 11 $ verkaufen zu können. Man darf gespannt sein.
15.04.2020 (0172/1856072)
Am 14.04. hatte ich Jeff Portman angeschrieben, dass ich alles den Bach runter gehen sehe. Er weist erneut darauf hin, dass ich durch die weitere Zahlung, die ich ja abgelehnt hätte, lange aus dem Schneider sein könnte. Ich glaube davon nichts. Er sagt, dass es einige Wochen dauern würde. Er würde aber schon aus Eigeninteresse (Provision) mein Problem nicht aus den Augen verlieren. Er arbeite an der best möglichen Lösung.
05.05.2020 (0172/2378561)
Heute ruft er immerhin von selbst an. Er äußert sich so, dass er gute Hoffnung habe, nach der Coronakrise meine Aktien zu vernünftigen Bedingungen verkaufen zu können. Ich müsse mich aber noch ein paar Wochen gedulden. Da ich wenig Zeit habe, ist es nur ein kurzes Gespräch. Einziger Trost: er hat aus freien Stücken angerufen.
25.06.2020: (00129706879)
Jeff ruft an. Er schildert verschiedene Dinge. Am Ende einigen wir uns darauf, dass ich doch noch 5000 Aktien von SROS zu 5 $ kaufe. Der Deal mit einem Interessenten an der Firma soll in den nächsten 10-14 Werktagen stattfinden. Der VK-Preis soll 15,40 $ betragen. Dieser Interessent will 1.000.000 Aktien kaufen, um über 50 % zu kommen. Er kaufe aber bevorzugt große Aktienpakete, so dass die 15000 Stück möglicherweise liegen bleiben könnten. Ich habe wieder kein gutes Gefühl, aber die zu erwartende Liquidität in den nächsten Tagen lässt mich vielleicht ein wenig leichtsinnig werden. Er verspricht, dass meine Entscheidung die richtige sei.
Gegen 12 Uhr ruft ein Herr Landau an und bestätigt die Vertragsdetails. Die Zahlungsanweisung werde am Montag eintreffen.
28.07.2020: (unbekannt, private Nummer)
Jetzt ruft ein Michael (?) an. Ich bin gerade im Urlaub. Jeff Portman ist jetzt anscheinend aus dem Spiel. Man sei dabei, den Verkauf der Aktien „to finalize“. Man werde aber vermutlich einen besseren Preis bekommen als 15,40 $. Ich breche ab, weil ich ohnehin wenig dazu sagen kann. Von irgendwelchen Problemen weit und breit keine Spur.
07.08.2020 (unbekannt, private Nummer)
Jetzt ist mein Vertrauen in SBAV wieder auf dem Nullpunkt angekommen. Nach einigem Erzählen gibt Michael bekannt, dass ein neuer Bieter jetzt aufgetreten sei, der 24 $ biete, dieser wolle aber (hört, hört!!!) nur Pakete von 25000 Stück kaufen. Also müsste ich wieder 25000 $ bringen, um diesen Superpreis zu erzielen. Ich erkläre auf englisch so gut wie möglich, dass ich jetzt die Schnauze absolut voll habe. Ich frage mich: wo kommen all die Aktien auf einmal her. Wieso kann ich Aktien für 5$ kaufen, damit sie mir irgendein Idiot 14 Tage später für 24 $ abkauft. Ich erkläre, dass ich die Variante 20000 Stück für 15,40 $ haben wolle. Ich glaube jedoch nicht daran, dass da überhaupt nochmal Geld fließt. Ein weiterer Betrug. Hier endet der Bericht des Anlegers.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten.
Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“
Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt.
Ein paar Tipps für Ihre Beiträge
Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung.
• Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Mittwoch, September 16, 2020
Die Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company, einem Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Es ist dem Unternehmen nicht gestattet, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen. Darüber hinaus könnten nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen die vorgeschlagenen Aktivitäten betrügerischer Natur sein, dh Betrug im Heizungsraum.
Die FSMA daher dringend abrät ein Angebot von Finanzdienstleistungen zu reagieren von Akita Michinoku Company und gegen Übertragung von Geld auf jede Kontonummer es nennen könnte.
Die Akita Michinoku Company verwendet die folgenden Kontaktdaten:
28F Kachidoki View Tower, 8-11-1,
Kachidoki, Chuo-ku, Tokio, Japan
und
26F Parnas Tower, 521,
Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul, Südkorea
E-Mail : info@amctradinggroup.com / rs @ amctradinggroup.com
Tel. : +81 (0) 3 4572 0730
www.amctradinggroup.com
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Dienstag, September 15, 2020
Compare-bonds.online auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Compare-bonds.online
Global gateway 8, rue de la perle
providence, Mahe, Seychelles
Telephone: 02001542258
Email: info@compare-bonds.online
Website: https://compare-bonds.online/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Investous auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Investous
No. 5 Cork Street, Belize City
Belize Kolonakiou Avenue 43, Shop No:2B, Agios Athanasios
4103 Limassol, Cyprus
info@investous.com ; info@investous.com
Cyprus: +357 25 262513
www.investous.com/international ; www.investous/com/eu ; www.facebook.com/Investous/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
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Blackstone500 auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 15. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Blackstone500
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Blackstone500
mit angeblichem Sitz in
Prime Tower, Hardstrasse 201
8005 Zürich, Schweiz
+442036770120
support@blackstone500.com
www.blackstone500.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
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Betroffene Anleger melden sich unter:
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Montag, September 14, 2020
www.active-patrimony.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 14. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
www.active-patrimony.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.active-patrimony.com, auf der ein Unternehmen, das sich in der Rue Eugène Ruppert 12, L-2453 Luxemburg, niederlassen will, unter anderem ein Ermessensmanagement anbietet Dienstleistungen, Immobilieninvestitionen und alternative Anlagen unter der Bezeichnung Active Patrimony SA.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Active Patrimony SA präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass der nach luxemburgischem Recht eingetragene, in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene spezialisierte Investmentfonds Active Patrimony, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, nicht mit der oben genannten Website verlinkt ist.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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ShareWood Switzerland AG | Totalverlust des Holz-Direktinvestments | Aktuelles Verfahren in Österreich
Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken.
Die ShareWood Switzerland AG warb mit großen Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit große Gewinne machen.
Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.
• Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt.
Positives Urteil aus Deutschland
Mittlerweile gibt es in Deutschland ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist.
NEWS: Aktuelles Verfahren in Österreich
Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die ShareWood Switzerland AG vor dem Bezirksgericht Feldbach (Steiermark). Es hat bereits die Parteieneinvernahme stattgefunden. Das Verfahren wurde zur weiteren Beweiserhebung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Canadian Mineral Resources Inc. | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelles Verfahren in Deutschland
Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada.
Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher für den europäischen Raum nicht vorliegt.
NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte des ESK sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Sonntag, September 13, 2020
European Investment Systems | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelle Verfahren in Deutschland.
Die European Investment Systems SL hat ihren offiziellen Hauptsitz in Spanien und ist im Handelsregister von Guatemala eingetragen. Sie verfügt über eine Niederlassung am Platz der Einheit in 60327 Frankfurt, Deutschland.
Die European Investment Systems hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge, Verkauf von vorbörslichen Aktien) auf ihrer Webseite www.eu-is.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar.
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor dem öffentlichen Angebot von vorbörslichen Aktien ohne Wertpapierprospekt und der unberechtigten Ausübung von Bankgeschäften.
Aktuelles Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führen aktuell für geschädigte Mandanten zwei Zivilverfahren gegen die European Investment Systems SL vor dem Amtsgericht Frankfurt und vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anberaumung einer ersten Verhandlung wird in nächster Zeit erwartet.
Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen.
Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Freitag, September 11, 2020
Lebensversicherungen | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder.
Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust.
Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte.
Versicherungsanlageprodukte stellen eine Kombination aus Versicherungsprodukt und Anlageprodukt dar. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungsanlageprodukte durch Versicherer über Versicherungsvermittler vertrieben werden, bleibt die Informationserteilung, Aufklärung und Beratung in Bezug auf das Anlageprodukt vielfach auf der Strecke.
• Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt der mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperierende Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu auch das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst.
Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen.
Aktuelles Verfahren in Liechtenstein
• Die Rechtsanwälte führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Sie erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit von Vertrauensanwälten der Fördergemeinschaft ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bei der Verfolgung ihrer Ansprüche hartnäckig zu bleiben.
Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Versicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Anwälte der ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ geben betroffenen Versicherungsnehmern eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt: „Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!“
Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Versicherter gegen diverse Versicherungsgesellschaften.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für betroffene Versicherte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft „Versicherung“ im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Versicherten gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlagen/Versicherungen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Fremont Capital | Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder - Aktuelles Verfahren in Deutschland.
Die Fremont Capital Ltd. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Irland und ist auch im Handelsregister von Irland mit der Registernummer 636275 eingetragen. Die Fremont Capital hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge) auf ihrer Webseite www.capfremont.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar und mittlerweile lautet die URL der Fremont Capital : www.cap-fremont.com.
Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das verbotene Einlagengeschäft der Fremont Capital in Deutschland untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Fremont Capital Limited findet sich auch auf der Warnliste der irischen „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie). Die irische Zentralbank hat am 28. April 2020, den Namen einer nicht autorisierten Investmentfirma / Investmentfirma, Fremont Capital, veröffentlicht Limited (Irland) – http://www.capfremont.com(Website nicht verfügbar), um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Irland zu erbringen. Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist.
Aktuelles Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Fremont Capital Ltd. vor dem Landgericht Stralsund. Die Anwälte erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen.
Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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