Montag, August 24, 2020
Gedächtnis-Protokoll eines MyCoin-Banking-Anlegers.
Viele Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigt der folgende Bericht eines MyCoin-Banking-Anlegers für den nun seine Ersparnisse im Feuer stehen.
Ich habe lange den Wunsch gehegt, nebst meinem bescheidenen Einkommen, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, das mir erlauben würde, wieder einmal Ferien zu machen oder mir etwas zu kaufen, von dem ich nur träumen kann.
Ich habe mir über einen längeren Zeitraumrund CHF 8000,00 erspart, um für unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet zu sein. Ich habe mir überlegt, wie ich mir ein legales zusätzliches, dauerhaftes Einkommen schaffen könnte. Immer wieder habe ich von den guten Gewinnen gehört, die man mit Kryptowährungen machen kann, deshalb habe ich Berichte von Anlegern, im Internet gelesen, die mehrheitlich recht positiv ausgefallen sind.
Ich habe nie daran gedacht, weil ich ein durchaus positiv denkender, vertrauensvoller Mensch bin, dass ich da in eine Falle tappen könnte. Leider bin ich da eines Besseren belehrt worden. Ich bin sehr enttäuscht und fassungslos, über diese Machenschaften, die da im Internet ablaufen, vor allem enttäuscht mich, dass man diesen offensichtlichen Betrügern von Staatlicher Seite her nicht das Handwerk legt, indem man Ihnen gar keinen Zugang zum Internet gewährt und sie strafrechtlich verfolgt. Es gibt ein Internationales Geldwäscherei Gesetz, ich bin der Meinung, gerade weil ich betrogen worden bin, dass der Handel mit Kryptowährungen die Umgehung dieses Gesetzes fördert.
Ich schildere Ihnen nun, so gut wie möglich den Ablauf der Betrugsmasche von MyCoin- Banking.
Ich habe mich auf einer Homepage, ich bin mir nicht sicher, aber es müsste Bitcoin Pro, oder Bitcoin Code gewesen sein, weil mich dieser Hansjörg Wyss, Milliardär, eigentlich zu diesem Handel Inspiriert hat. Kurz nachdem ich mich da angemeldet habe, ist ein Telefon gekommen, ein Herr war am Telefon ( Name unbekannt ), ein Kundenberater der MyCoin-Banking, Wien, wenn ich am Automatischen Handel teilnehmen möchte, soll ich €260 per Kreditkarte einzahlen, ich habe nicht lange überlegt und diese Zahlung im Beisein dieses Herrn am Telefon, via Visa Bonuscard ausgeführt, anschliessend hat er mir einen anderen Kundenberater mit dem Namen Weksler zugewiesen, der hat mich dann auch kontaktiert.
Ich habe alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt, zusätzlich Kopien von meiner ID und einer Rechnungskopie von meinem Internetanbieter zugesandt. Ich war der Meinung, jetzt geht der Handel los, er hat mich dann fast dazu genötigt, €5000,00, bei BITSTAMP einzuzahlen, damit der Wert der Bitcoin steigen sollte. Man hat mir ein Konto bei BITSTAMP eröffnet, auch da habe ich alle nötigen Dokumente hinterlegt. Herr Weksler, hat mir dann erneut eine Beraterin Frau Leah Frank zugewiesen. Nach anfänglichem abwarten, habe ich mich doch dazu entschlossen, €2000,00 einzuzahlen, nachdem mir versprochen wurde, dass ich das Geld am nächsten Tag wieder zurückbekomme.
Ich habe zu diesem Zeitpunkt, natürlich nicht geahnt, was da für ein Betrug durchgeführt wird. Die Einzahlung erfolgte von meinem Bankkonto, mit AnyDesk, also per Fernsteuerung auf meinem Desktop, von der angeblichen Kundenberaterin Leah Frank. Das Geld ist bei BITSTAMP eingetroffen, und wurde in Bitcoin umgewandelt. Nun wurden diese Bitcoins, wieder per Any Desk, vom BITSTAMP Konto auf ein unbekanntes Konto abgezogen, und das lief natürlich über meine IP Adresse. Das ganze wiederholte sich, aber diesmal mit €5337,00. Diese Schritte waren angeblich nötig, damit ich €1000,00 Unterstützungsgeld bekomme.
Nun kommt der grosse Coup, ich war ja überzeugt, dass ich die €2000,00, und €5337,00, am nächsten Tag wieder zurück haben werde. Ich habe den Kundendienst der Firma MyCoin-Banking, per Mail aufgefordert, das einbezahlte Geld plus Gewinn auszuzahlen, so dass €1000,00 auf dem Konto zum Handeln bleibt. Ich habe bis zum heutigen Datum kein Geld ausbezahlt bekommen.
Ich habe am 20.02.2020 die Firma Pay Back LTD, beauftragt das gestohlene Geld wieder zurückzuholen. Am 27.02.2020, habe ich bei der Kantonspolizei Solothurn, in Grenchen, Strafanzeige wegen Betrugs, gegen unbekannt, eingereicht. Bei den nachfolgenden Ermittlungen und bei der Kontrolle meines Kreditkartenkontos bei Visa Bonuscard, mit dieser Karte habe ich die €260,00 einbezahlt, habe ich festgestellt, dass da offenbar ein dubioses Finanzinstitut mit dem Namen «LWPAY MOSKVA», dahintersteckt. Ich habe, nachdem der Verdacht auf Betrug feststand, Visa Bonuscard, darauf aufmerksam gemacht und das Geld zurückverlangt. diese haben sich nach der 2. Aufforderung bereit erklärt die €260, provisorisch, zurückzuzahlen. Auch Visa Bonuscard kennt dieses Finanzinstitut «LWPAY MOSKVA» nicht. BITSTAMP wehrt sich gegen eine Rückzahlung der einbezahlten Gelder. Die grosse Frage bleibt, wohin sind von BITSTAMP, meine €7337,00 geflossen? Dieses Protokoll wurde am 23.04.2020, nach bestem Wissen und Gewissen, verfasst von……..(Name und Adresse des Autors liegen uns vor)
MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.euam 29. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt: MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD
Suite 19, Beachmont Business Center
Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Website:
http://www.mycoinbanking.com
http://www.mycoin-banking.com
http://www.mycoinbanking1.com
Tel.: +442038074450
E-Mail: support@mycoinbanking1.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
• Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
http://whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Freitag, August 21, 2020
DAVID LLOYD’S BOND auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
DAVID LLOYD’S BOND
6th Floor 60 Gracechurch Street
London, United Kingdom, EC3V 0HR
Telephone: 0203 705 3143
Email: investors@dldltd.com; admin@dldltd.com
Website: https://www.davidlloydsbond.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Zhonghui Rongtong (Hong Kong) Consulting Service Co. Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Zhonghui Rongtong (Hong Kong) Consulting Service Co. Limited
17th Floor, 26 Harbour Road,
Wan Chai, Hong Kong
Website: www.zhrt.hk
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Wagencia Deutschland, Berlin, Consult-itOHG, Hannover sowie Binnewies Unternehmensberatung GmbH, Berlin sind keine nach § 10 ZAG zugelassene Unternehmen.
Die BaFin stellt klar: Die vorbenannten Unternehmen verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Wagencia Deutschland,
die Consult-it OHG
sowie die Binnewies Unternehmensberatung GmbH
werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“. Interessierte sollen den
Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin weist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent bzw. Treuhandassistent auf Ihre Warnungen vom 21. November 2011 sowie vom 12. Februar 2020hin.
Bei der Annahme des Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Fremdes Auto auf dem privaten Parkplatz? Das muss man sich nicht gefallen lassen!
Die Geduld der Inhaber von privaten Park- und Stellplätzen wird immer öfter durch dreiste Falschparker strapaziert. Man kommt von der Arbeit nach Hause und ein fremdes Auto steht auf dem eigenen Parkplatz. Verärgert greift man zum Telefon und sucht Hilfe bei der Polizei, nur um zu erfahren, dass die Polizei nichts unternimmt, weil kein öffentliches Interesse berührt wird. Das gilt übrigens auch für das Ordnungsamt.
https://bit.ly/34jREfj
Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren um keine falschen Aktionen zu starten.
Den Falschparker abschleppen zu lassen ist zwar eine Möglichkeit, sollte aber tunlichst unterlassen werden. Denn das sofortige Abschleppen lassen des fremden Autos durch ein Abschleppunternehmen ist in nicht wenigen Fällen absolut unverhältnismäßig. Außerdem muss man den Abschleppunternehmer aus eigener Tasche bezahlen und dann zusehen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Dem dreisten Falschparker einen Zettel unter den Wischer zu klemmen ist nicht mehr als ein Ventil um eigenen „Dampf abzulassen“. Den Zettel findet man dann später weggeworfen und zerknüllt auf dem Stellplatz wieder. Der Falschparker wird später wieder den Stellplatz nutzen, denn es ist ja nichts passiert, was ihn davon abhalten könnte.
Vor der persönlichen Konfrontation mit dem dreisten Falschparker ist unbedingt abzuraten. Oft kommt es hierbei nämlich zu prekären Situationen die durchaus auch im Straftatbereich enden können.
So wehren Sie sich richtig und zwar mit nachhaltiger Wirkung.
Betroffene die sich wirkungsvoll gegen dreiste Falschparker wehren wollen, schließen sich dem UTR e.V. Bündnis „mein Parkplatz“ an. Der UTR e.V. fordert dann über seine Rechtsanwälte den Falschparker auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Tut er dies und parkt trotzdem wieder auf dem entsprechenden Parkplatz und wird dabei erwischt, wird eine Geldstrafe fällig.
Fotografieren Sie den Falschparker auf ihrem Parkplatz. Das Nummernschild muss deutlich ablesbar sein.
Der Parkverbotshinweis ist ebenfalls zu fotografieren. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, und nennen Sie Ihre Anschrift und die Lage des Stellplatzes. Diese Dokumentation dann umgehend per E-Mail unter dem Stichwort „mein Parkplatz“ an den UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. schicken. dokudrom@email.de Das Angebot gilt auch für Geschäftsleute welche die Blockierung ihrer Kundenparkplätze durch dreiste Fremdparker nicht mehr hinnehmen wollen.
Dieser Service des UTR e.V. ist kostenlos.
Der Verein ist jedoch zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal Button
Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com
Donnerstag, August 20, 2020
Fortuna Private Investments auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.08.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fortuna Private Investments
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Fortuna Private Investments zu vertreten, Finanzdienstleistungen anbieten.
Fortuna Private Investments behauptet, dass sie ein Büro in Schweden haben, aber FI konnte nicht feststellen, dass Fortuna Private Investments ein laufendes Unternehmen ist. Fortuna Private Investments ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Unternehmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, ist unter www.fi.se unter Firmenregister zu finden.
Fortuna Private Investments verfügt über eine Website (https://www.fortunaprivate.com/) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Fortuna Private Investments
Kistagången 20b
164 40 Kista,
Schweden
1 Willis Street, Ebene 6,
Wellington, 6011
Neuseeland
Manulife Platz
10180 - 101 Straße, Suite 3400,
Edmonton, Alberta, T5J 3S4
Kanada
Telefon:
+46 090 6954377
E-Mail: support@fortunaprivate.com
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
http://whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kohen Consulting ist kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass die Kohen Consulting mit angeblichem Firmensitz in Düsseldorf keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat.
Das Unternehmen untersteht entgegen eigener Darstellung auf seiner Webseite www.kohen-consulting.com nicht der Aufsicht der BaFin.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Keine Sonne – Kein Strom! Kanzlerin holt sich Rat bei „Fridays for Future" Frontfrauen.
Die Kanzlerin holt sich für den Klimaschutz Rat bei den „Fridays for Future" Frontfrauen Greta Thunberg und Luisa Neubauer. Das kann man eigentlich nicht seriös kommentieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Da man keine Gelegenheit verpassen sollte, einfach auch einmal den Mund zu halten, tun wir das an dieser Stelle.
Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.
MILCHMÄDCHENRECHNUNGEN - Grünes Kalifornien: Sonne weg – Strom weg
Der Wirtschaftsprofessor der Stanford University, Frank Wolak, warnt: »Wir haben jetzt eine viel riskantere Energieversorgung, weil die Sonne nicht immer scheint, wenn wir wollen, und der Wind nicht immer weht, wenn wir wollen.«
Unbekannt ist, ob in Kalifornien alle Teslas gleichzeitig tanken wollten. In jedem Fall gab es abends keinen Strom mehr. Da war die Sonne weg – und Millionen Kalifornier waren geschockt.
Die Sonne ging um 19.30 Uhr unter – so, wie sie das abends immer zu tun pflegt. Doch die Kalifornier dachten nicht daran, und schalteten ihre Klimaanlagen, Herde und Lampen nicht aus. Folge: Der Strom musste am vergangenen Wochenende für etwa zwei Millionen Kalifornier abgeschaltet werden. Die Bewohner der Bay Area bis nach Südkalifornien reagierten geschockt und verärgert.
Denn die vielen Solaranlagen mit mehreren tausend Megawatt Leistung lieferten keine Energie mehr, wie sie das eben tun, wenn die Sonne untergeht. Die Netzbetreiber prognostizierten am Spätnachmittag, dass die Energiereserven nicht mehr ausreichten und lösten »Lastunterbrechung« aus. Jeff Smith, ein Sprecher des größten Versorgers PG&E Corp: »Leider waren wir aufgrund des Notfallcharakters nicht in der Lage, die Kunden im Voraus zu benachrichtigen.«
Hierzulande tritt ebenfalls eine Kaskade in Kraft, bei der zuerst stromhungrige Industriebetriebe wie Aluminiumhütten für eine kurze Zeit vom Netz genommen werden, danach auch große stromverbrauchende Städte. »Lastabwurf« heißt der Blackout so schön.
Kalifornien rechnet laut Nachrichtenagentur Bloomberg mit weiteren Stromausfällen.
Brian Bartholomew, ein Analyst bei Bloomberg NEF: »Wir erleben eine Hitzewelle, wie sie einmal in einem Jahrzehnt auftritt.« Was am Freitag geschah, »könnte eine Vorschau auf die Maßnahmen sein, die der staatliche Netzbetreiber in den kommenden Tagen möglicherweise ergreifen muss«. Es soll weiter heiß bleiben.
Dann dürften die Kalifornier noch mit einer weiteren unangenehmen Eigenschaft der Photovoltaikanlagen Bekanntschaft machen: Je heißer es wird, desto weniger Strom liefern sie. Der Wirkungsgrad der Zellen sinkt mit steigenden Temperaturen. Sie verlieren je nach Typ um die zehn Prozent Leistung.
Zusätzlich fiel am vergangenen Freitag noch ein konventionelles Kraftwerk mit 500 MW Leistung aus, und eine weitere 750 MW Einheit konnte offenbar nicht schnell genug hochgefahren werden. Die Netzbetreiber mussten daraufhin zwei Millionen Haushalte vom Netz nehmen.
Bei der sommerlichen Hitzewelle im vergangenen Jahr übrigens schalteten regionale Versorger in Kalifornien den Strom vorsorglich ab, damit die unter der Last heiß gewordenen und durchhängenden Stromleitungen bei starkem Wind keine Waldbrände entfachen konnten.
Dabei gilt Kalifornien als Vorbild für Solarbewegte.
Kalifornien will sich als Sonnenstaat besonders schön einrichten und plant, bis 2030 Strom zur Hälfte aus Solarenergie zu erzeugen. Es hat bereits alle Hausbauer verpflichtet, ab diesem Jahr Photovoltaik-Anlagen aufs Dach zu montieren. Rund 100.000 neue Solardächer sollen so bei Neubauten und bei renovierten Häusern dazu kommen. Kalifornien will den Energieverbrauch der Haushalte drastisch senken, der vor allem in den heißen Sommermonaten durch die Klimaanlagen stark in die Höhe steigt. Also Strom sparen und schwitzen.
Die Energy Commission rechnet vor, dass durch die Zusatzdächer Kosten von 40 Dollar pro Monat entstehen würden, die aber durch Einsparungen von 80 Dollar pro Monat ausgeglichen würden. Nicht deutlich wird, ob diese Commission genauso gut rechnen kann wie der deutsche Wirtschaftsminister Altmaier und seine Energiewendetruppen mitsamt Kohlekommission in Berlin, nach deren Rechnungen die Strompreise immer weiter in astronomische Höhen steigen.
Der sogenannten »Clean Energy« soll damit endlich zum Durchbruch verholfen werden ebenso wie Elon Musk, der seine Solar-Dachziegel auf den Markt gebracht hat. Musk hatte in die Welt gesetzt, dass es bald keinen Grund mehr geben werde, ein normales Dach zu bauen; noch immer kostet ein solches Dach etwa 50.000 Dollar. Dazu wird eine »Powerwall« geliefert, in der ein wenig Storm gespeichert werden kann. Für den Truthahn im Herbst dürfte das allerdings nicht ausreichen.
Unangekündigt und überraschend kommt die kalifornische Stromkatastrophe nicht.
Schon im vergangenen Herbst warnten Fachleute davor, dass während der nächsten großen Hitzewelle mit Stromausfällen zu rechnen sei. Grund: Die grüne Energiepolitik, die sicher Strom liefernde Kohle- und Gaskraftwerke abschaltet und nur noch Wind- und Sonnenstrom dulden will. Das mache die Energieversorgung unzuverlässig, und das Stromnetz sei mit den sehr stark schwankenden Einspeisungen schwieriger zu beherrschen – eine nicht nur für Krankenhäuser gefährliche Verwundbarkeit, stellen die Fachleute fest. Fast überflüssig zu erwähnen, dass PG&E das Kernkraftwerk Diablo Canyon im San Luis Obispo County zwischen Los Angeles und San Francisco bis 2025 schließen wird. Die erhebliche Menge von 2.250 Megawatt Energie fällt ersatzlos weg.
Auch der Wirtschaftsprofessor der Stanford University, Frank Wolak, warnt: »Wir haben jetzt eine viel riskantere Energieversorgung, weil die Sonne nicht immer scheint, wenn wir wollen, und der Wind nicht immer weht, wenn wir wollen.«
Bereits vor fast einem Jahr, am 18. September, hielt Mark Rothleder, Vizepräsident des kalifornischen Stromnetzbetreibers, einen Vortrag über die kommende Krise. Bereits 33 Prozent der Elektrizität des Bundesstaates kämen aus erneuerbaren Quellen, so wie es die Vorschriften vorsähen.
Da jedoch große Solarparks einen zunehmenden Anteil an der kalifornischen Stromerzeugung ausmachten, führte er aus, komme die Krise am späten Nachmittag, insbesondere an heißen Tagen. Die Menschen schalten Klimaanlagen und andere Geräte gegen 17.00 Uhr ein, wenn die Hitze ihren Höhepunkt erreicht und sie von der Arbeit nach Hause kommen. Die Stromnachfrage steigt an, wenn die Sonne untergeht und die Sonnenenergie versiegt. Dann käme Strom aus den Nachbarländern, die aber im Zweifel ebenfalls nicht mehr über genügend Elektrizität verfügen dürften, um die Lücken im eigenen Netz zu schliessen.
Diese Konstellation kennen deutsche Übertragungsnetzbetreiber nur zu gut.
Ohne Strom aus den Nachbarländern wäre es schon mehrfach finster geworden in Deutschland. Zudem sind die Durchlasskapazitäten an den Übergabestellen der Netze begrenzt.
In Kalifornien unterzeichnete Gouverneur Jerry Brown vor zwei Jahren ein Gesetz, nach dem bis 2045 die gesamte Energie Kaliforniens aus kohlenstofffreien oder erneuerbaren Quellen stammen muss.
Wetterabhängige Wind- und Sonnenenergie kann ein modernes Industrieland nicht ausreichend mit elektrischer Energie versorgen. Eine Lektion in Physik, die Deutschland noch vor sich hat.
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Global Asset Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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whistleblowertreff.24.eu am 20. August 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
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Mittwoch, August 19, 2020
Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.
Die BaFin hat der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, mit Bescheid vom 23. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
https://bit.ly/3aE1R7t
Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für „Anleihe-Kapital Serie G“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisiert (19.8.2020):
Die BaFin hat der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, mit weiterem Bescheid vom 28. Juli 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für Anleihe-Kapital Serie B, C, F, I, M, N, O, P, R, S und T gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungsGmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 17.10.2019, geändert am 19.08.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
UK Fixed Bonds auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Dienstag, August 18, 2020
SwisCapital LTD./ swiscapital.com: BaFinuntersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat gegenüber der SwisCapital LTD., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 31. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft SwisCapital LTD. ist Betreiberin der Handelsplattform „FXLEADER“, welche über die Domainswiscapital.com erreicht werden kann, unter anderem für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 13.08.2020
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Montag, August 17, 2020
BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 13.08.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Freitag, August 14, 2020
winsie.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 14.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Winsie oder Winsie Global
www.winsie.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Winsie oder Winsie Global operiert und im Internet unter www.winsie.com vertreten ist. Auf diesen Seiten heißt es: "Winsie Global ist eine weltweit führende Krypto-Währungsbörse, die durch den Einsatz der Blockchain-Technologie fortschrittliche Finanzdienstleistungen für Händler auf der ganzen Welt anbietet".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Winsie KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen NOR ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die Dienstleistungen einer Börse oder Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Winsie wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
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Tradezone247 auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 14.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Tradezone247
https://tradezone247.com/index.php
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf eine unter dem Namen Tradezone247 operierende Einheit aufmerksam geworden, die im Internet unter https://tradezone247.com/index.php vertreten ist.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass https://tradezone247.com/index.php KEINE in Malta registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig genehmigt werden müssen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
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http://express-inkasso.24.eu
TradingTeck auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 14.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
TradingTeck
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510,
Beachmont, Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines
support@tradingteck.com
http://www.tradingteck.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
COFINANCIAL auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
COFINANCIAL
Trust Company Complex, Ajeltake road, Ajeltake Island,
Marshall Islands MH 96960
Email: support@cofinancial.net
Website: https://cofinancial.net/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Laut Anbieterhomepage gehört die Webseite „cofinancial.net“ der DKG GROUP LTD.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
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whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
24Option auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 14.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
24Option
Operated by Richfield Capital Limited
Unit 303, No. 16 Cor. Huston and Eyre Street, Blake Building.
Belize City, Belize
info@24option.com
www.24option.com/international
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
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Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Bitmarket auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 14.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Bitmarket
www.bitmarket.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf eine unter dem Namen Bitmarket operierende Einheit aufmerksam geworden, die eine Internet-Präsenz unter www.bitmarket.com hat, jedoch ist die Website derzeit offline.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Bitmarket KEINE maltesisch registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass Bitmarket wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Donnerstag, August 13, 2020
Global Data Conduct GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.trades.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Mittwoch, August 12, 2020
AxiCorp Financial Services Pty Ltd (auch bekannt als Axitrader)auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 12.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
AxiCorp Financial Services Pty Ltd (auch bekannt als Axitrader)
www.axicorp.com
Singapur:16 Raffles Quay Nr. 33-03, Hong Leong-Gebäude Singapur 048581
Australien: Ebene 10, 90 Arthur Street Nordsydney NSW 2060
London: 36-38 Leadenhall Street, London EC3A 1AT, Vereinigtes Königreich
Dubai: Büro Nr. 105, Al Fattan Currency House Tower 2 DIFC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Hunters and Jacobs Capital Partners auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Hunters and Jacobs Capital Partners
30 Broad Street, New York, NY 10004, United States
Telephone: +19292141601, +19144444653
Email: info@huntersandjacobscapitalpartners.com
Website: www.huntersandjacobscapitalpartners.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Software and Media LTD / boxinvesting.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. April 2020 der Gesellschaft Software and Media LTD, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft ist Betreiberin der Handelsplattform www.boxinvesting.com für Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Gesellschaft Software and Media LTD das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und zwischenzeitlich bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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