Montag, August 24, 2020

Gedächtnis-Protokoll eines MyCoin-Banking-Anlegers.

Viele Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigt der folgende Bericht eines MyCoin-Banking-Anlegers für den nun seine Ersparnisse im Feuer stehen. Ich habe lange den Wunsch gehegt, nebst meinem bescheidenen Einkommen, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, das mir erlauben würde, wieder einmal Ferien zu machen oder mir etwas zu kaufen, von dem ich nur träumen kann. Ich habe mir über einen längeren Zeitraumrund CHF 8000,00 erspart, um für unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet zu sein. Ich habe mir überlegt, wie ich mir ein legales zusätzliches, dauerhaftes Einkommen schaffen könnte. Immer wieder habe ich von den guten Gewinnen gehört, die man mit Kryptowährungen machen kann, deshalb habe ich Berichte von Anlegern, im Internet gelesen, die mehrheitlich recht positiv ausgefallen sind. Ich habe nie daran gedacht, weil ich ein durchaus positiv denkender, vertrauensvoller Mensch bin, dass ich da in eine Falle tappen könnte. Leider bin ich da eines Besseren belehrt worden. Ich bin sehr enttäuscht und fassungslos, über diese Machenschaften, die da im Internet ablaufen, vor allem enttäuscht mich, dass man diesen offensichtlichen Betrügern von Staatlicher Seite her nicht das Handwerk legt, indem man Ihnen gar keinen Zugang zum Internet gewährt und sie strafrechtlich verfolgt. Es gibt ein Internationales Geldwäscherei Gesetz, ich bin der Meinung, gerade weil ich betrogen worden bin, dass der Handel mit Kryptowährungen die Umgehung dieses Gesetzes fördert. Ich schildere Ihnen nun, so gut wie möglich den Ablauf der Betrugsmasche von MyCoin- Banking. Ich habe mich auf einer Homepage, ich bin mir nicht sicher, aber es müsste Bitcoin Pro, oder Bitcoin Code gewesen sein, weil mich dieser Hansjörg Wyss, Milliardär, eigentlich zu diesem Handel Inspiriert hat. Kurz nachdem ich mich da angemeldet habe, ist ein Telefon gekommen, ein Herr war am Telefon ( Name unbekannt ), ein Kundenberater der MyCoin-Banking, Wien, wenn ich am Automatischen Handel teilnehmen möchte, soll ich €260 per Kreditkarte einzahlen, ich habe nicht lange überlegt und diese Zahlung im Beisein dieses Herrn am Telefon, via Visa Bonuscard ausgeführt, anschliessend hat er mir einen anderen Kundenberater mit dem Namen Weksler zugewiesen, der hat mich dann auch kontaktiert. Ich habe alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt, zusätzlich Kopien von meiner ID und einer Rechnungskopie von meinem Internetanbieter zugesandt. Ich war der Meinung, jetzt geht der Handel los, er hat mich dann fast dazu genötigt, €5000,00, bei BITSTAMP einzuzahlen, damit der Wert der Bitcoin steigen sollte. Man hat mir ein Konto bei BITSTAMP eröffnet, auch da habe ich alle nötigen Dokumente hinterlegt. Herr Weksler, hat mir dann erneut eine Beraterin Frau Leah Frank zugewiesen. Nach anfänglichem abwarten, habe ich mich doch dazu entschlossen, €2000,00 einzuzahlen, nachdem mir versprochen wurde, dass ich das Geld am nächsten Tag wieder zurückbekomme. Ich habe zu diesem Zeitpunkt, natürlich nicht geahnt, was da für ein Betrug durchgeführt wird. Die Einzahlung erfolgte von meinem Bankkonto, mit AnyDesk, also per Fernsteuerung auf meinem Desktop, von der angeblichen Kundenberaterin Leah Frank. Das Geld ist bei BITSTAMP eingetroffen, und wurde in Bitcoin umgewandelt. Nun wurden diese Bitcoins, wieder per Any Desk, vom BITSTAMP Konto auf ein unbekanntes Konto abgezogen, und das lief natürlich über meine IP Adresse. Das ganze wiederholte sich, aber diesmal mit €5337,00. Diese Schritte waren angeblich nötig, damit ich €1000,00 Unterstützungsgeld bekomme. Nun kommt der grosse Coup, ich war ja überzeugt, dass ich die €2000,00, und €5337,00, am nächsten Tag wieder zurück haben werde. Ich habe den Kundendienst der Firma MyCoin-Banking, per Mail aufgefordert, das einbezahlte Geld plus Gewinn auszuzahlen, so dass €1000,00 auf dem Konto zum Handeln bleibt. Ich habe bis zum heutigen Datum kein Geld ausbezahlt bekommen. Ich habe am 20.02.2020 die Firma Pay Back LTD, beauftragt das gestohlene Geld wieder zurückzuholen. Am 27.02.2020, habe ich bei der Kantonspolizei Solothurn, in Grenchen, Strafanzeige wegen Betrugs, gegen unbekannt, eingereicht. Bei den nachfolgenden Ermittlungen und bei der Kontrolle meines Kreditkartenkontos bei Visa Bonuscard, mit dieser Karte habe ich die €260,00 einbezahlt, habe ich festgestellt, dass da offenbar ein dubioses Finanzinstitut mit dem Namen «LWPAY MOSKVA», dahintersteckt. Ich habe, nachdem der Verdacht auf Betrug feststand, Visa Bonuscard, darauf aufmerksam gemacht und das Geld zurückverlangt. diese haben sich nach der 2. Aufforderung bereit erklärt die €260, provisorisch, zurückzuzahlen. Auch Visa Bonuscard kennt dieses Finanzinstitut «LWPAY MOSKVA» nicht. BITSTAMP wehrt sich gegen eine Rückzahlung der einbezahlten Gelder. Die grosse Frage bleibt, wohin sind von BITSTAMP, meine €7337,00 geflossen? Dieses Protokoll wurde am 23.04.2020, nach bestem Wissen und Gewissen, verfasst von……..(Name und Adresse des Autors liegen uns vor) MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich. Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.euam 29. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt: MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD. Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD Suite 19, Beachmont Business Center Kingstown St. Vincent und die Grenadinen Website: http://www.mycoinbanking.com http://www.mycoin-banking.com http://www.mycoinbanking1.com Tel.: +442038074450 E-Mail: support@mycoinbanking1.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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