Dienstag, Juli 14, 2020

BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin.

Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.

Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.

Die BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht. Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

  • Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.

  • Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggf.auch bei unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.

  • Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

  • Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.

  • Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder in Auftrag gegeben.

  • Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

  • Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Oft geben die Täter auch vor, von vertrauenswürdigen Stellen wie z.B. der BaFin beauftragt oder sogar dort beschäftigt zu sein.

  • Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
2.05.2020, geändert am 13.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
***
  • Geschädigte Anleger können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Juli 13, 2020

Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA): Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 13.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA

Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat heute, am 13. Juli 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA), veröffentlicht - www.speedy-finance.com, um die Öffentlichkeit zu warnen dass es von der Zentralbank nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen autorisiert ist.

Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA) bewirbt Kredite auf seiner Website, verfügt jedoch nicht über eine Genehmigung der Zentralbank als Privatkreditfirma oder Geldverleiher. Die nicht autorisierte Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA) hat auch die Autorisierungsnummer eines Unternehmens geklont, das von der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien autorisiert wurde.

Es ist zu beachten, dass keinerlei Verbindung zwischen dem nicht autorisierten Unternehmen Money Finance LLC T / A SpeedyFinance (USA) und dem von der FCA autorisierten Unternehmen besteht, dessen Daten geklont wurden.

Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten die Register der Zentralbank online überprüfen, um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung in Acht nehmen, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.

Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.



7Online / RedRock Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


7Online / RedRock Ltd.
Tavernier Street, Wall House,
00152 Loubiere, Dominica
Telefon:  +442036089892; +442036089904
E-Mail:  support@7online.io ; Compliance@7online.io
Website:  https://7online.io

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Profitix / ProfitiX Ltd.: Ein Anleger berichtet.

Viele Online-Handels-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  http://whistleblowertreff.24.eu  ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.

Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat dieses  Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt.

Profitix / ProfitiX Ltd.
Carenage Bay Canouan Island
VC0450 Kingstown, St. Vincent und Grenadinen;
Suite 305, Griffith Corporate Center Postfach 1510,
Beachmont Kingstown St. Vincent und die Grenadine
Telefon:  +18007997635; 018002288480; 02031293627
E-Mail:  helpdesk@profitix.com
Website:  www.ProfitiX.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.

Ein Anleger hat sich an den ESK gewandt und seine Erfahrung mit Profitix geschildert:

Ich bin auf Profitix hereingefallen. Ich habe mein Geld Ende 2019 per Überweisung einbezahlt. Ich wurde vertröstet, als ich sah, dass die freie Margin abstürzte und die Verluste drastisch anstiegen. Leider habe ich keine Erfahrung. Im Januar wollte man 25.000.- Euro mehr, weil sonst das gesamte Geld verloren ginge. Wie das sein kann, wenn ich angeblich in Gold, Silber, Öl und Währungen investiert haben soll, wurde nicht erklärt.

Ich habe den Eindruck, dass ich einem klassischen Betrug aufgesessen bin, mit all den Methoden, Vertrauen schaffen, Verständnis, Druck (ca. 30 Anrufe täglich), exorbitanten Rendite Versprechungen, psychologisch nicht ungeschickt, bauen good boys und bad boys auf (ja, der Herr S. hat böse Fehler gemacht, wir haben ihn fristlos gekündigt) und stellen sich auf deine Seite.

Drohungen: Die Finanzbehörde hat bei uns angerufen. Die Zahlungen liefen auf ein Konto in Slowenien, die nächste sollte in Malta sein. Zahlungsempfänger waren jeweils Firmen (Ltd.), die sonst nirgendwo auftauchen.

Inzwischen ist das Vermögen sicher längst im Team aufgeteilt. Telefonanrufe kamen aus der Schweiz, Honkong, Australien, Berlin. Rückrufe waren nie möglich. Dass die Anrufe definitiv nicht aus diesen Ländern kamen, ist klar.

Hier endet der Bericht dieses Anlegers.

  • Geschädigte Anleger können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Samstag, Juli 11, 2020

ETR AG: Bekanntmachung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 11.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li über folgenendes Unternehmen eine Bekanntmachung veröffentlicht:
ETR AG
Aeulestrasse 74
9490 Vaduz

Die FMA hat mit Verfügung vom 7. Juli 2020 der ETR AG, Aeulestrasse 74, 9490 Vaduz, FL-0002.616.922-1 per Zustellung der gegenständlichen Entscheidung die Ausgabe von E-Geld bzw. die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern untersagt und die Rückzahlung der entgegengenommenen Gelder angeordnet.

Die ETR AG ist Betreiberin der Webseite https://blocktrade[dot]com („Blocktrade Plattform“). In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen Gelder zum Zweck der Ausgabe von E-Geld bzw. als Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder an. Damit betreibt die ETR AG das Geschäft der Ausgabe von E-Geld bzw. der Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA.

Diese Verfügung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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SCK Securities: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat gegenüber der SCK Securities, Aberdeen, Großbritannien, mit Bescheid vom 23. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen unterhält die Internetseite www.scksecurities.com und bietet deutschen Kunden den Erwerb von Aktien namhafter Unternehmen aus eigenem Bestand im Rahmen einer Dienstleistung an. Trotz Kaufpreiszahlung durch die Kunden bestehen Zweifel, ob es zur Übertragung dieser Aktien in ihre Depots kommt.

Das Unternehmen betreibt gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
           
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Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Freitag, Juli 10, 2020

Die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energietechnologien ist für viele Stromkunden zum direkten Weg in den finanziellen Ruin geworden.

Weil die Merkel-Regierung die Kosten ihrer Energiepolitik nicht in den Griff bekommt, müssen deutsche Verbraucher die höchsten Strompreise in Europa bezahlen.

Merkel hat mit ihrem vorschnellen Ausstieg aus der Atomkraft, Strom in Deutschland zum Luxusgut gemacht. Die Energiewender versprechen wider besseres Wissen, dem Industrieland Deutschland Versorgungssicherheit durch Wind und Sonne. Das Märchen von dem Wind und der Sonne die keine Rechnung schicken, ist so schnell geschmolzen wie die Eiskugel mit deren Gegenwert einst der ehemalige Umweltminister Jürgen Tritten die Energiewende finanzieren wollte.

Mehr als 300.000 Haushalte werden pro Jahr wegen unbezahlter Rechnungen vom Stromnetz abgeschaltet. Die Energiearmut ist das missratene  Kind der Energiewende. Die Energiewende ist zum großen Umverteiler der Gelder von den Armen an die Wohlhabenden geworden. Darüber hinaus werden viele Menschen durch die Windräder in ihrer Gesundheit massiv geschädigt.

„Die politische Märchen-Welt der Grünen die sich als Retter der Welt fühlen,  werden ihren grünen Fußabdruck nicht in den Geschichtsbüchern sondern in dem Märchenbüchern unter „es war einmal…“ hinterlassen“ vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.

DEUTSCHLAND HAT ENERGIEWENDE. Neue Rekordpreise für Strom

Die vergangenen Tage zeigten den Irrsinn vollends wieder: Viel Wind, sehr niedrige Preise für Strom an der Börse, doch dramatisch hohe Strompreise für Stromverbraucher – Deutschland hat Energiewende.

Es war verhältnismäßig windig, Windräder lieferten viel Strom, ebenso wie Photovoltaikanlagen. Deutschland musste sogar Strom exportieren. Allerdings nur für ein paar Stunden und häufig nur dann, wenn dem Abnehmer noch ein paar Millionen dafür bezahlt werden, damit er den Strom abnimmt.

Denn mittlerweile gehört ein neues Verständnis zum Begriff »Deutschland als Exportland«. Wurde bisher darunter verstanden, dass mit Exporten Geld verdient werden soll, so gehört heute oft eine gute Mitgift zum Exportgut dazu. Sonst nimmt niemand die Ware ab, in diesem Fall den Strom. Die kann nicht gespeichert werden, sondern muss genau in dem Augenblick erzeugt werden, wenn sie gebraucht wird. Ein auch ohne Energiewende bereits sehr schwieriges Spiel mit vielen Regelkreisen, die im Sekundentakt austariert werden müssen. Abends dreht sich das Spiel um: Deutschland muss oft Strom importieren, dafür wiederum bezahlen und die Nachbarländer erfreuen.

Je mehr Wind- und Sonnenstrom also – desto teurer wird es für den Verbraucher.

Ein Ende ist nicht in Sicht. Die Erfolgsmeldungen über den vermeintlichen Siegeszug der »Erneuerbaren« werden immer mehr. So bejubelt jetzt das Freiburger Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE neue Rekorde der sogenannten »erneuerbaren Energien«. Das hat gerade Daten zur öffentlichen Nettostromerzeugung für das erste Halbjahr 2020 vorgestellt. Danach lag deren Anteil bei 55,8 Prozent an der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromerzeugung – also dem Strommix, der aus der Steckdose kommt.

Im Februar sind es sogar 61,8 Prozent gewesen. Solar- und Windenergieanlagen speisten gemeinsam 102,9 Terawattstunden (TWh) in das öffentliche Netz ein, gegenüber 92,3 TWh im ersten Halbjahr 2019. Die Stromproduktion aus Kohle ging dagegen stark zurück: Der Anteil der Braunkohle sank auf 13,7 Prozent, Steinkohle kommt nur noch auf 6 Prozent. Die Windenergie war mit einem Anteil von 30,6 Prozent erneut stärkste Energiequelle. Der Verbraucher hat eher weniger Grund zum Jubel. Denn für ihn bedeuten diese Rekorde nur immer höher steigende Strompreise.

Die Fachleute des Fraunhofer-Institutes fügen nicht hinzu, dass solche Summenangaben sinnlos sind, zumindest solange Verbraucher in Zeiten der Flaute und nachts nicht auf Kochen oder Heizen zum Beispiel verzichten, wenn kein Strom aus »Erneuerbaren« produziert werden kann. Dann muss der Strom von konventionellen Kraftwerken geliefert werden. Darin besteht gerade der große Fortschritt der Energieerzeugung mit Hilfe von großen Kraftwerken, dass Energie dann zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird, und nicht, wenn sie gerade geliefert werden kann.

Wacklige Windräder und Photovoltaikanlagen können kein Industrieland dann mit Strom versorgen, wenn er gebraucht wird. Manchmal gibt es zu viel Strom wie gerade in den vergangenen Tagen, ohne dass der Bedarf vorhanden ist. Der hellblaue Bereich in der Grafik zeigt es an. Liefern Wind und Sonne zu wenig Strom, müssen konventionelle Kraftwerke einspringen und bald vollständig Kraftwerke im Auslande, wenn hierzulande Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet sein sollten.

Die konventionellen Kraftwerke mussten zurückgefahren werden, kosten aber dennoch weiterhin Geld. Die Betreiber der Übertragungsnetze wussten teilweise nicht mehr, wohin mit dem vielen Windstrom. Gespeichert werden kann er nicht. Technologien zur Energiespeicherung in großen Mengen sind nicht in Sicht. Die gerade von der Bundesregierung ins Feld geworfene neue Wasserstofftechnologie ist ein weiteres grünes Märchen.

Doch Windstromer und Betreiber von Photovoltaikanlagen bekommen einen festen Preis für den Strom, den Windrad oder Photozellenanlage liefern. Unabhängig davon, ob der Strom gerade gefragt ist oder nicht. Die Differenz muss der Stromkunde bezahlen. Das ist die paradoxe Konstruktion des EEG-Gesetzes. Doch ohne diese Konstruktion würde kein Vernünftiger auf die Idee kommen, Windräder in die Landschaft zu pflastern oder Photovoltaik-Anlagen aufs Dach zu montieren. Die rechnen sich nicht – zumindest nicht bei normalen Bedingungen.

Das Prinzip: Billig den Strom nach Österreich oder in die Schweiz schicken, dort die Wasserspeicher füllen und am Abend, wenn er in Deutschland wieder gebraucht wird, teuer zurückkaufen. Ein merkwürdiges Geschäftsprinzip des energiegewendeten Deutschlands. Man darf dies nur nicht dem deutschen Stromkunden erzählen. Der zahlt gern, wenn ihm weisgemacht wird, es ist für einen guten Zweck. In diesem Fall für die Rettung der Welt vor der Klimakatastrophe.

Weil schwarze und grüne Politik noch höhere Preise scheuen wie der Teufel das Weihwasser, sollen demnächst die Preise für die Kilowattstunde Strom herabgesetzt werden. Die Differenz wird einfach aus dem Steuersäckel bezahlt. So merkts der Kunde nicht sofort, wie teuer ihn die »erneuerbaren Energien« kommen.

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Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


Atrium Management 1126 GmbH, Apenburg-Winterfeld: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 30. Januar 2020 gegenüber der At-rium Management 1126 GmbH, Apenburg-Winterfeld, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort ein-zustellen und abzuwickeln.

Die Atrium Management 1126 GmbH nimmt auf ihrem Geschäfts-konto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
           
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel geschädigter Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu