Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei
denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen
dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen
Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe,
Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.
Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform
angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren.
Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld
wieder zurück zu erhalten.
Die BaFin warnt bereits
seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern
vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im
Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht.
Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese
Warnungen hinzuweisen.
Was können Sie tun, um
sich zu schützen?
- Seien
Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte
Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko
versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf
Demo-Konten.
- Bevor
Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich
umfassend zu informieren, ggf.auch bei unabhängigen Organisationen
wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
- Achten
Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben
ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
- Handelt
es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land
lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder
über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen.
Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das
Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.
- Achten
Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf
Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr
positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten
Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst
oder in Auftrag gegeben.
- Seien
Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten
skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten
ein.
- Vorsicht
bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten
erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr
verlorenes Geld zurückzuholen. Oft geben die Täter auch vor, von
vertrauenswürdigen Stellen wie z.B. der BaFin beauftragt
oder sogar dort beschäftigt zu sein.
- Seien
Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder
die BaFin!
2.05.2020, geändert am 13.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
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- Geschädigte
Anleger können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom
ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie
sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders
vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine
Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von
Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte
oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige
Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten
auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige
physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege
des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten
also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in
Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein
oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die
Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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