Freitag, Juni 12, 2020

Ant PoolMining International: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 12.06.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:


Ant PoolMining International
www.antpoolmininginternational.com

Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat heute, am 12. Juni 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, Ant PoolMining International - www.antpoolmininginternational.com veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht von der Zentralbank autorisiert ist Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Ant PoolMining International wirbt auf seiner Website für Wertpapierdienstleistungen, hat jedoch keine Genehmigung der Zentralbank als staatliche Investmentfirma.

Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten die Register der Zentralbank online überprüfen , um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung in Acht nehmen, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.








G & S Global Capital auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  12. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

G & S Global Capital
Website: www.gsglobalcapital.com

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen G & S Global Capital ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Donnerstag, Juni 11, 2020

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung soll das Elektroauto nach dem Schema „Alles Gute kommt von oben“ in den Markt drücken.

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden nicht gefördert. Dafür hat sich besonders die SPD stark gemacht.  Die einseitige Förderung von Elektroautos zeigt, wo die Reise hingehen soll. Es geht überhaupt nicht um technische Lösungen, sondern um die „Verkehrswende“, also um die Einschränkung individueller Mobilität.

Bereits  um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus.

Zu Ende war der  Boom der E-Autos erst, als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam. Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.

Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt.

Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten. Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.

Mit Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, neue Steuern aber auch mit Kaufprämien soll das Elektroauto nach dem Schema ‚Alles Gute kommt von oben'“ durchgesetzt werden.

Die Zeigefinger-Politik der Grünen zwingt Fahrzeugkäufern Autos auf, die diese bisher überhaupt nicht haben wollten.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag hier bei uns lesen.

Autoprämie: Der rot-grüne Rückfall in ideologische Stereotype

Die Autoprämie für „Verbrenner“ ist gestrichen, dafür sollen Batterie-Autos und Plug-in-Hybride gefördert werden, obwohl letztere zusätzlich von einen Verbrennungsmotor angetrieben werden. Es ist wie immer im ideologisch kontaminierten Minenfeld politischer Ränkespiele, hochtragend Kompromiss oder Durchbruch genannt.

Die wohl vor allem von der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken verhinderte Verbrenner-Förderung könnte der Partei noch schmerzhaft auf die Füße fallen. Die selbst beim Lächeln verbittert wirkende Esken wundert sich nun, dass sogar SPD-treue Gewerkschafter verärgert sind, „moderne Verbrenner zu ignorieren“. Daimler-Gesamtbetriebsratschef Michael Brecht und seine Kollegen aus der Branche sind „stinksauer“. Er sagt: „Die SPD-Spitze hat es nicht verstanden.“ Das ist der Beweis, dass sich die SPD in den Elfenbeinturm ideologischer Engstirnigkeit zurückgezogen hat, planwirtschaftlichen Nonsens propagiert und sich von ihren Stammwählern immer weiter entfernt.

Die SPD wird von den Gewerkschaften scharf kritisiert

Auch SPD-General Lars Klingbeil tönte vor der Entscheidung: „Es wird keine zweite Abwrackprämie geben und keine Kaufprämie für alte Verbrenner und all das, was Vergangenheit ist. Wir wollen gucken, wie wir die Krise nutzen, um Richtung Zukunft zu investieren.“ Völlig außer Acht gelassen haben die Öko-Fetischisten dabei, dass die Förderungs-Beschränkung auf E-Mobilität (inklusive der Mogelpackung Hybrid) eine ziemlich kleinkarierte Sichtweise ist, die technische Vorgaben macht, anstatt ergebnisorientiert zu denken.

Unabhängig davon, ob die Förderung sinnvoll ist oder nur ein Strohfeuer entzündet, lässt die exklusive E-Förderung erkennen, dass es nicht um technische Lösungen geht, sondern um die „Verkehrswende“, also um die Einschränkung individueller Mobilität. Dass Verbrenner nicht nur mit Erdöl betrieben werden können, sondern auch mit synthetischen Kraftstoffen und sogar mit Wasserstoff, wird von den Öko-Fundamentalisten ignoriert.

Der Verbrennungsmotor läuft auch mit Wasserstoff

Ohne Zweifel wird langfristig Wasserstoff die treibende Kraft in der Welt der Mobilität werden. Ob mit Strom aus der Brennstoffzelle oder als Kraftstoff im VERBRENNER, wie es BMW schon vor 20 Jahren im serienreifen 12-Zylinder vorgemacht hat. Es ist einfach die falsche Sichtweise, Verbrennungsmotoren als böse, Batterie-Autos als gut zu definieren. Entscheidend ist doch, was hinten rauskommt. Diese eigentlich banale Erkenntnis ist den Autogegnern fremd.

Und wenn ich dann die freitäglich aktive Luisa Neubauer höre, die Corona und CO2 quasi auf einen Nenner zu bringen versucht, habe ich mehr als nur Zweifel an ihrem Verstand: „Es wird auch um die Folgen der Corona-Krise gehen und die Fragen: Verstehen wir diese Krise als Start für eine gesellschaftliche Transformation, die ohnehin anstand? Mit der Elektro-Prämie wird es mit Sicherheit keine „gesellschaftliche Transformation“ geben.

Die Bundesregierung irrt, wenn sie meint, mit der exklusiven Förderung dem Batterie-Auto zum Durchbruch zu verhelfen. Die Kunden bleiben der E-Mobilität gegenüber mehrheitlich skeptisch: Fehlende Ladesäulen, lange Ladezeiten und unzureichende Reichweiten bleiben hohe Hürden, die nur jene zu überspringen bereit sind, die  Kurzstrecken fahren oder zusätzlich einen Verbrenner in der Garage haben. Oder die viel Geld für einen sehr teuren E-Wagen investieren wollen, der aber nicht gefördert wird. Das weiß auch die Bundesregierung, die kluger Weise nun „ganz intensiv“ den Wasserstoff fördern will. Wahrscheinlich wird es früher eine Wasserstoff-Infrastruktur geben als eine ausreichende Anzahl von Ladesäulen.

Und wie schrieb schon die Motortechnische Zeitschrift 2002? “Der Verbrennungsmotor zeigt selbst nach mehr als 100 Jahren Entwicklung, dass sein Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft ist. Mit Wasserstoff als Energieträger wird eine neue Ära beginnen. Verbrennungsmotoren sind für den Übergang in die Wasserstoffwirtschaft ideal geeignet, da sie mit geringem Aufwand Bi-Fueltauglich sind. BMW entwickelt und fördert seit über 20 Jahren den Einsatz von Wasserstoff im Verkehrsbereich und ist damit ein Wegbereiter dieser Technik.”





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Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
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Flugpreise: Vorwärts in die Vergangenheit.

In der „guten alten Zeit“ in den 50er Jahren, da waren die Reichen, Schönen und öffentlich Alimentierten in einem Flugzeug noch unter sich. Für das normale Volk war ein Flugticket nämlich unerschwinglich.

Einen VW Käfer konnte man in den 50er Jahren schon für 4.400 Mark erstehen, für einen Flug nach New York dagegen mussten 6.000.- Mark hingeblättert werden.

Jetzt forderte Meteorologe und Wettermoderator Sven Plöger im „Kölner Treff“ des WDR, Inlandsflüge extrem zu verteuern. Ein Flug von Hamburg nach München müsse 900.- Euro kosten. Fliegen soll also, wie in den 50er Jahren zum Privileg der Reichen, Schönen und vom Steuerzahler Ausgehaltenen werden.

Für das Volk soll gelten: „rauf aufs Fahrrad“ während es sich die Links-Grüne Wasserprediger-Fraktion im Flugzeugsessel bequem macht.  

Wenn im Öffentlich Rechtlichen ohne Widerspruch, Armut zum Politikmodell gemacht werden kann und dem „Normalbürger“ immer höhere Kosten im Namen des Klimawandels zugemutet werden, dann zeigt sich nur all zu deutlich die Auswirkungen dieser menschenverachtenden Politik und wo die Reise eigentlich hingehen soll. „So lange sogenannte Klimaaktivisten ungehindert die Moralkeule schwingen können und keine Fragen nach der Berechtigung ihres Handelns gestellt werden, besteht kaum Hoffnung auf Änderung“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Offensichtlich hat sich der Staat von seiner sozialen Verantwortlichkeit bereits verabschiedet.

Wenn Menschen in unserem Land – selbst wenn sie Arbeit haben – nicht genug Geld haben um sich und ihre Familien zu versorgen, so ist das eine politische und volkswirtschaftliche Bankrotterklärung – oder eine beabsichtigte Spaltung der Gesellschaft. Mittlerweile wurde durch eine perfide Marketingstrategie erreicht, dass die ,,Armenspeisungen“, ,,Suppenküchen“ oder eben die ,,Tafeln“ nicht als das was sie tatsächlich sind, nämlich eine symbolische Armutslinderung nach Gutsherrenart, von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, sondern als soziale Errungenschaft gefeiert werden.

Diejenigen, die an der Macht sind und für die wachsende Energiearmut in Deutschland verantwortlich zeichnen, sind aber nicht bereit ihren eigenen Lebensstil zu ändern bzw. persönliche Opfer zu bringen. Die deutschen Haushalte zahlen pro Monat zur angeblichen Bekämpfung des Klimawandels die höchsten Strompreise in Europa. Warum sollten die Deutschen auch nicht die weltweit höchsten Flugpreis bezahlen?

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

KLIMARETTUNGSIDEEN EINES WETTERMANNS: Statt „falscher Preise“: 900 Euro für Inlandsflug und Benzinkontingent für alle?

Der Ruf nach der Klima-Planwirtschaft wird lauter. Im Flugverkehr müsse es viel höhere Preise geben, schlägt ARD-Wetterfrosch Sven Plöger vor. Und in der Taz fantasiert man über die Zuteilung von begrenzten Treibstoffkontingenten.

Corona ist abgeflacht, jetzt kommt die Klimakatastrophe auf Wiedervorlage.

Zum Beispiel beim WDR. In der Sendung »Kölner Treff« erklärt der aus den Nachrichtensendungen der ARD bekannte Wettermann Sven Plöger dem Zuschauer nicht etwa, warum es derzeit während der Schafskälte so kalt ist, sondern: »Wir brauchen ein Regelwerk!« Freiwilliger Klimaschutz soll nicht mehr genug sein.

Plöger pfeffert dem Zuschauer ein »radikales Umdenken« entgegen, vermutlich ein Versuch, gut Wetter bei den Sendern zu machen. Eine Taxifahrt zum Flughafen koste 70 Euro, meinte der Wettermann, fügte aber nicht hinzu, dass er selbst öfter den Bus oder Bahn zum Flughafen benutzt. Der Flug von München nach Hamburg koste nur 29 Euro. »Das ist nicht besonders logisch. Wir haben falsche Preise. Und falsche Preise heißt, dass wir irgendwas ausbeuten. Das T-Shirt für 1,99 Euro beutet den Menschen in Bangladesch aus, der Flug für 29 Euro über diese Distanz beutet die Natur aus«, gibt die WELT Plögers Logik wieder.

Dagegen brauche es einen Schutz, so Plöger weiter: »Und deswegen sage ich zum Beispiel: Warum soll eigentlich der Taxikilometer etwas anderes kosten als der Flugkilometer?« Der Preis für einen Taxikilometer liege in Deutschland bei rund 1,50 Euro. Der Flugkilometer solle genauso viel kosten. Ein Flug von München nach Hamburg, rechnete Plöger vor, würde dann 900 Euro kosten. »Dann kann ich versichern, dass wir sehr klimafreundlich werden.«

Gut für den von öffentlich-rechtlichen Zwangsabgaben finanzierten und damit der Lebenswirklichkeit der in der freien Wirtschaft arbeitenden Menschen vermutlich weitgehend entkoppelten Plöger, dass er wohl auch weiterhin teure Flüge auf Gebührenzahlerkosten buchen kann. Für diejenigen, die das tun müssen, sind günstige Reisekosten ein Segen, wobei sich jene sagenhaften 29 Euro aufgrund der vielen Nebenkosten noch rasch erhöhen.

Sehr günstige Preise gibt es nur zu bestimmten Zeiten, sie schwanken entsprechend den Marktverhältnissen. Ein Flugzeug muss möglichst voll besetzt werden, um sich zu lohnen. Da hilft aus Sicht der Fluggesellschaft auch, den letzten leeren Platz mit Hilfe ausgeklügelter Preise für 10 Euro zu verkaufen, während Busse und Bahnen meist leer durch die Gegend fahren, der Durchschnittspreis pro Platz im Flugzeug ist dagegen deutlich höher.

Hoffentlich stehen Plögers Wettervorhersagen nicht auf solch wackligen Füssen wie seine ‚Versicherungen‘, welche Verkehrsmittel am besten für die Menschheit seien. Denn Energievergleiche zwischen Bahn und Flugzeug sind trotz der Versicherungen Plögers schwierig, zumal die Bahn sich mit der Veröffentlichung genauer Daten schwer tut.

Fest steht: Flugzeugtriebwerke selbst sind sehr effizient und damit sparsam geworden. Eine Boeing 737 schluckt pro Stunde ungefähr zwei Tonnen Kerosin und legt dabei etwa 800 Kilometer zurück, kann etwa 150 Passagieren transportieren. Das bedeutet 2,6 Liter Kerosin pro Passagier auf 100 Kilometer. Das Flugzeug nutzt also zumindest im Vergleich mit dem ICE die Energie sehr gut aus.

Bei der Bahn hängt die Effizienz stark davon ab, wie viele Passagiere im Zug sitzen, und wie schnell er fährt. Ein ICE zieht beim Anfahren und Beschleunigen schonmal  fünf bis sechs MWh aus dem Stromnetz. Für einen Flug von München nach Hamburg muss auch nicht die Republik mit teuren und wartungsintensiven Eisenbahnstrecken durchzogen werden, sondern es genügen drei, vier Kilometer Start- und Landebahn. Bei der Bahn schlägt vor allem die hohe Geschwindigkeit negativ zu Buche. Die Überwindung des Windwiderstandes kostet mit wachsender Geschwindigkeit sehr viel Energie. Der Widerstand wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit und beträgt beim modernen ICE3 bei 300 km/h deftige 80 Prozent. Ein Grund übrigens, warum der neue ICE 4 nicht mehr auf die Höchstgeschwindigkeit seines Vorgängers ausgelegt ist.

Es ist also keineswegs ausgemacht, dass Bahnfahren »dem Klima hilft«.

Schon gleich gar nicht im Nahverkehr, bei dem die Verbrauchswerte bei allen Verkehrsmitteln deutlich steigen. (Gottfried Ilgmann, Klemens Polatschek: »Zukunft der Mobilität: Wie viel öffentlichen Personenverkehr werden wir uns leisten können?«, Berlin 2013).

Bleibt das viel gepriesene »Lastenfahrrad«, mit dem ein Hauch von Vietnam auf unsere Straßen kommt. Plöger beteuert übrigens nicht, dass er selbst nur noch »umweltfreundlich« mit dem Fahrrad unterwegs sein will. Vielleicht ist ihm ja der Schreck in die Glieder gefahren, als er von der Idee las, jeder solle nur noch eine bestimmte Menge Benzin zugeteilt bekommen. Warum? Um das Klima zu retten natürlich.

Denn, wie jetzt in der Taz ein Gastkommentator schreibt, will der »Sachverständigenrat«, der die Bundesregierung in Umweltfragen berät, »uns zu einem Volk von Bus- und Radfahrern und das Auto mit zusätzlichen Gebühren unattraktiv machen«.

Damit werde das Autofahren zwar teurer, meint der Taz-Autor. Doch: »Das reicht nicht. Soll der Plan mit dem 1,5-Grad-Ziel wirklich aufgehen, brauchen wir für das Klima eine sozialistische Planwirtschaft. Zum Beispiel so: Jedem Bundesbürger müssten pro Jahr nur noch 444 Liter Kraftstoff zustehen, mehr erst mal nicht.«

»Gleicher Sprit für alle«, heißt es da wie in einer Büttenrede. »Das klingt wie Sozialismus in Reinkultur. Dabei wäre es nur die konsequente Umsetzung des vorgenommenen Ziels.«

»Was aus einer solchen Zuteilung folgt, liegt in der Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen: Ein 5-Liter-Kleinwagen-Fahrer käme mit seinem Spritkontingent 8.880 Kilometer weit. Der oft gescholtene Fahrer mit seinem 12-Liter-SUV brächte es eben nur noch auf 3.700 Kilometer, der Lkw entsprechend auf viel weniger.«

Dann hätte sich auch die Auslieferung der gedruckten taz-Exemplare schnell erledigt: ‚Sorry Leute, heute keine taz mehr, Benzinkontingent für die Lieferwagen verbraucht!‘

»Eine Utopie?«, fragt der Autor am Ende und folgert messerscharf: »Dann wäre auch das Pariser Klimaziel eine solche.«

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Mittwoch, Juni 10, 2020

Betrügerische Online-Handelsplattformen: Die Belgischen Finanzaufsicht FSMA aktualisiert ihre Liste verdächtiger Websites.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) vor den Aktivitäten nachstehender Unternehmen.

In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin neue Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.

Der Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien wie Facebook schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird.

Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).

Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.

Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:
  • sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen, oder
  • einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.

Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.

In den vergangenen Monaten hat die FSMA bereits wiederholt vor den Aktivitäten einiger dieser Handelsplattformen gewarnt. In den letzten Wochen sind im Internet verschiedene neue Handelsplattformen erschienen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:

  • Finantik (www.finantik.com)
  • Allgemeiner Handel (www.generaltrade.cc)
  • GiroFX (www.girofx.com)
  • GoldenCFD (www.goldencfd.com)
  • LionsFM (www.lionsfm.com)
  • Nava Gates (www.navagates.com)
  • Parker Prime (www.parker-prime.com)
  • Summit Trade (www.summitrade.co)
  • United Markets Capital (www.unitedmarketscapital.com)

Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA die folgenden Empfehlungen an die Anleger:  Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz usw.) des Unternehmens . Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.

Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Zu diesem Zweck reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde aus. Wichtig! Achten Sie immer auf " geklonte Firmen" : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern. Sollte es Betrügern außerdem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich an Ihre Bank wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter ändern.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Clarium Capitals ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EUreguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.


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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Kapitalanlageverluste: Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt – was dann?

Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit  und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung  bestärkt.

Auch die Unterstellung dass der Rechtsschutz der beste Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll ist absurd. Um die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte Serviceleistung.

Im Laufe der Jahre wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen wurden.

Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.

Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem Bestreben, für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die Arbeit des Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden Deckungskonzepte.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.