Freitag, Mai 15, 2020

KWS Investments LLC: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 15. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

KWS Investments LLC

Krtsanisi Street, IITurn, No15, Block 3, App. 42
0114 Tiflis, bzw.
Avtomshenebeli Street 88, Kutaisi
Georgia
www.kws-investmentbanking.com
info@kws-investments.de

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Finanzen Kredit icht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:



EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland.

Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officerfür Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
28.02.2020, geändert am 14.05.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Donnerstag, Mai 14, 2020

Der Beweis für die Unschuld des Diesels ist erbracht. Aber was nutzt das im Rechthaberstaat Deutschland?

Wer bei der Stickoxyd- und Feinstaub Debatte  nicht dem grünen Zeigefinger und den Horrorszenarien des DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. folgte, wurde schnell als Klimaleugner stigmatisiert. Aktuell wiederholt sich dieser Vorgang bei der Corona-Krise. Wer hier wagt von der „öffentlichen Meinung“ abzuweichen, wird postwendend zum Verschwörungstheoretiker erklärt.

Was ist, wenn die Gründe für verhängte Einschränkungen entfallen? Gilt dann wieder der vorherige Zustand? Da sich nun durch die Corona-Krise gezeigt hat, dass die Diesel-Motoren erwiesenermaßen nicht für die überhöhten Stickoxyd- und Feinstaubanteile z.B. am Neckartor in Stuttgart verantwortlich sind, werden dann die Fahrverbote aufgehoben, das Diesel-Bashing beendet und die Betroffenen entschädigt?

„Kann man eigentlich den Beteuerungen der Bundesregierung trauen, dass nach Entfall der Corona-Gründe alle Beschränkungen beendet werden“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Stadtluft: Der Dieselmotor ist es nicht!

Die Coronakrise bringt es an den Tag: Der Autoverkehr hat deutlich abgenommen, doch die Luftqualität in den Innenstädten verändert sich kaum.

Eigentlich sollte man erwarten, dass sich die Luftwerte verbessern. Immerhin schreiben zum Beispiel die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) dem Verkehr und insbesondere den Dieselfahrzeugen einen großen Anteil an den Luftschadstoffen von 80 Prozent zu. Sollte das stimmen, müsste sich der »Shutdown« drastisch bemerkbar machen. Das tut er aber nicht.

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.

  • Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.

Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.

Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.

Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.

Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.

Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand: Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel. Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.

Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.

Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Zusammensetzung der Luft eine Rolle.

Der Diesel jedenfalls kann es nicht sein.

***

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.



„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“



Oasis Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Oasis Trade
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt, Hessen, Germany
Telephone: +(352)-278-71595; +(61)-488-856837; +(65) -313-84080; +(41)-435-081955; +(852)-305-0033
Email: support@oasistrade.com; compliance@oasistrade.com
Website: https://www.oasistrade.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Mittwoch, Mai 13, 2020

500 Investments / Cabsy Holdings Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

500 Investments / Cabsy Holdings Ltd.

Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Box 1510
Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Telephone: +6531382347; +4723966361; +85230184535; +441864340019; +31858887586; +4578725178; +61280743407; +27871951256
Email: finance@500investments.com; support@500investments.com; Davidf@500investments.com
Website: https://www.500investments.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Die Lust am eigenen Auto steigt wieder. Aber die Städte wollen ihre Bürger auf das Fahrrad setzen.

Die Automobilindustrie tut sich schwer nach dem Corona-Shutdown wieder in Schwung zu kommen. Da hat der Ruf nach staatlichen Kaufprämien für Neufahrzeuge nicht lange auf sich warten lassen. Die grünen Umweltschützer sind jedoch strikt dagegen. Eine Prämie für Diesel- und Benzinautos sei ein falsches Signal.

Die in dieser Sache zwischen Politik und Autoindustrie geführte Telefonkonferenz hat zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert will man sich weiter in einer Arbeitsgruppe über "konjunkturbelebende Maßnahmen" auszutauschen. Die Maßnahmen sollten einen "Modernisierungsbeitrag in Richtung innovativer Fahrzeugtechnologien" darstellen. Ergebnisse sollen Anfang Juni besprochen werden.

In den Städten werden bereits Fakten zur innovativen Fahrzeugtechnologie geschaffen. Das Motto: „Fahrrad vor Auto“. Den Autos wird zu Gunsten des Fahrrads immer mehr Platz weggenommen. Abgesehen davon, dass lediglich der Autostau durch den Fahrradstau getauscht wird, sollte man den Bürgern schon die Wahl der Verkehrsmittel überlassen. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das Fahrrad nicht unbedingt das geeignete Fortbewegungsmittel.

Mit alternativen  Fakts über Klima und Corona wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt, der von den wahren Problemen ablenkt. Wenn man ein ganzes Land wirtschaftlich still legen kann, dann wird es auch gelingen ein ganzes Volk auf das Fahrrad zu setzen

„Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

NEUE EINNAHMEQUELLE? Platz für Fahrräder: Stadtverwaltungen bremsen Autoverkehr aus.

In Brüssel, Berlin und anderen Städten wird die Coronakrise zum Anlass, Fahrradwege auszubreiten und den Autoverkehr einzuschränken. Dabei steigt bei den Bürgern das Bedürfnis nach dem eigenen Auto wieder.

Das Corona-Virus macht es möglich: Die Brüsseler Innenstadt wird nahezu autofrei. Fußgänger und Radfahrer dürfen sich breitmachen. Immerhin sollen sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander einhalten, weil diese Distanz vor der Infektion schützen soll.

»Social distancing« benötigt Platz und kostet wertvollen innerstädtischen Raum. Daher habe, wie eine Sprecherin des Brüsseler Bürgermeisters gegenüber dpa erklärte, die Stadt entschieden, Fußgängern und Radfahrern Platz zu schaffen. Sie müssen sich nicht mehr an die Straßenbegrenzungen halten, sondern dürfen im Zentrum der belgischen Hauptstadt auch die Straßen selbst benutzen. Alles, was vier Räder und mehr hat, muss sich hinter Fußgängern und Radfahrern gewissermaßen anstellen. Autos, Busse und Lastwagen dürfen höchstens 20 km/h fahren und müssen Fußgängern sowie Radfahrern Vorrang einräumen.

Drei Monate lang soll diese Regelung gelten und danach überprüft werden. Einem Bericht des Deutschlandfunks zufolge fürchteten sich Fußgänger vor einer höheren Gefahr durch Unfälle. Politiker argwöhnen, dass sich Menschen durch die neuen Freiheiten aufgerufen fühlten, sich in der Innenstadt zu versammeln.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Klub ADFC begrüßt die Brüsseler Entscheidung und zieht daraus die Erkenntnis, dass die Coronakrise dazu beitrage, den Autoverkehr zu vermindern. Währenddessen versuchen Städte, im Schatten der Coronakrise vermehrt Autospuren in Radwege umzuwandeln und damit weiter den Autoverkehr auf den innerstädtischen Straßen zu begrenzen. In Berlin geschieht das noch mit dem begrenzenden Zusatz »temporär«.

In Köln hat die Oberbürgermeisterin den Umbau von Straßen zu Radwegen vorgeschlagen und will gleichzeitig die Innenstadt allgemein in eine Tempo-30-Zone umwandeln. Auf einigen gut ausgebauten Straßen sind bereits kurzerhand solche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet worden. In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog dürfte sich diese Praxis zu einer guten neuen Einnahmequelle der Stadt entwickeln.

Allerdings stehen diese Aussagen im Kontrast zu Wünschen und Plänen vieler, die vor allem mobil sein müssen. So hat die Beratungsgesellschaft Capgemini immerhin 11.000 Menschen über die Auswirkungen der Pandemie auf ihre individuelle Mobilität befragt. Ergebnis: 45 Prozent der Jüngeren, die bislang kein eigenes Auto besaßen, denken dieser Umfrage zufolge an die Anschaffung eines eigenen Autos. Diejenigen, die bisher eher Bus, Bahn oder Carsharing benutzt hätten, würden jetzt das eigene Auto bevorzugen.

Mit dazu beigetragen haben dürften die Erkenntnisse aus der Coronakrise, dass gefüllte Busse und Bahnen für Viren beste Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Davor kann auch ein Mundschutz nicht schützen, der nach einigem Gebrauch selbst zur Bakterien- und Virenschleuder wird.

Fahrräder, erst recht jene viel gepriesenen schweren Lastenfahrräder taugen nur für kürzere Strecken bei schönem Wetter und versagen in der Regel bei kritischen Wetterlagen in Herbst und Winter.

Mobilitätsdienstleister, die Carsharing und E-Scooter anbieten, spüren starken Nachfragerückgang. Dagegen wachse die Lust am eigenen Auto wieder. Das ergibt weiterhin eine Umfrage der Boston Consulting Group BCG, die 5000 Menschen befragt hat. Unklar sei nach Einschätzung der BCG, ob sich viele aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten tatsächlich ein eigenes Auto kaufen oder eher auf andere Modelle wie beispielsweise Auto-Abos einlassen werden.

***

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
E-mail: dokudrom@email.de


„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“









BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin.

Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.

Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.

Die BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht.
Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.

Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggf.auch bei unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.

Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder in Auftrag gegeben.

Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu