Donnerstag, April 23, 2020

Standard FX Option auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Standard FX Option

123 Fifth Avenue, Lane Nr. 17,
New York NY688101
Telefon:  123-456-7890 / 91
E-Mail:  standardfxoption@gmail.com
Website:  https://standardfxoption.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Mittwoch, April 22, 2020

ADCADA Investments AG und ADCADA International AG auf der Warnliste der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 22.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li folgende  Website auf ihre Warnliste gesetzt:

ADCADA Investments AG
ADCADA International AG

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und die ADCADA International AG, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.350-5, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügen.

Insbesondere ist ihnen die Entgegennahme von Einlagen im Zusammenhang mit den „Geldanlagen von „adcada.money Hypozins“, wie es unter der Website adcada[dot]money beworben wird, nicht erlaubt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.






Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge VII

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite www.dokudrom.de und  https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  - abseits der Mainstream-Medien - die uns in den letzten Tagen erreicht haben:
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Es wäre eine Sensation – und würde einer spektakulären Wende in der bisherigen Corona-Risikobewertung gleichkommen:

Einer Studie aus Israel zufolge, die derzeit für Aufsehen in den israelischen und US-amerikanischen Medien sorgt, soll der Verlauf der Sars-CoV2-Pandemie in allen Ländern mehr oder weniger identisch sein – und zwar völlig unabhängig von den ergriffenen Gegenmaßnahmen.

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Mehr als 300 Wissenschaftler aus 26 Ländern warnen vor einer"beispiellosen Überwachung der Gesellschaft" durch nichtdatenschutzkonforme Corona-Apps.

Zwar würden einige der auf Bluetooth basierenden Vorschläge die Privatsphäre der Nutzer achten, andere hingegen könnten eine Überwachung durch staatliche Akteure oder Privatunternehmen ermöglichen, die auf katastrophale Weise das Vertrauen in und die Akzeptanz für solche Anwendungen in der Gesellschaft beschädigten, heißt es in einem gemeinsamen Statement, das am 20. April 2020 veröffentlicht wurde.

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Blockwarte wittern Morgenluft: Regierung will „Kontaktverfolgungsteams“ aufstocken.

Die engmaschige Überwachung der Bevölkerung im Namen der Volksgesundheit geht in die nächste Runde: Kaum sind erste kleine Lockerungen in Kraft getreten, beschwört die Regierung die der „zweiten Welle“ – und kündigt für die Zukunft die noch peniblere Verfolgung von Infektionsketten an.

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120 Expertenstimmen zu Corona

Weltweit kritisieren hochrangige Wissenschaftler, Ärzte, Juristen und andere Experten den Umgang mit dem Coronavirus. Hier finden Sie eine Auswahl von über 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen.

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Chefarzt Pietro Vernazza: Einfache Maßnahmen genügen

Der Schweizer Chefarzt für Infektiologie, Pietro Vernazza, zeigt in seinem neusten Beitrag anhand der Resultate des deutschen Robert-Koch-Instituts und der ETH Zürich, dass die Covid19-Epidemie bereits vor Einführung der „Lockdowns“ unter Kontrolle war:

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Der deutsche emeritierte Mikrobiologie-Professor Sucharit Bhakdi gab ein neues einstündiges Interview zu Covid-19.

Professor Bhakdi ist der Ansicht, dass die meisten Medien während der Covid19-Epidemie „völlig verantwortungslos“ gehandelt haben.

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Die deutsche Initiative für Pflegeethik kritisiert pauschale Besuchsverbote und leidvolle Intensivbehandlungen von Pflegepatienten:

„Schon vor Corona starben jeden Tag in deutschen Heimen rund 900 alte, pflegebedürftige Menschen, ohne nochmals kurz vorher ins Krankenhaus verbracht zu werden. Tatsächlich wäre bei diesen, falls überhaupt, eher palliative Behandlung angezeigt. () Nach allem was wir bisher zu Corona wissen, gibt es nicht einen einzigen plausiblen Grund, den Infektionsschutz weiterhin höher zu bewerten, als die Grundrechte der Bürger. Heben Sie die Besuchsverbote auf! Diese sind unmenschlich und unnötig!“

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Die älteste Frau des Schweizer Kantons St. Gallen ist vergangene Woche mit 109 Jahren verstorben.

Sie überlebte die „Spanische Grippe“ von 1918, war nicht Corona-infiziert und sei „für ihr Alter sehr gut unterwegs gewesen“. Die „coronabedingte Isolation“ habe ihr jedoch„sehr zugesetzt“: „Sie verkümmerte ohne die täglichen Besuche ihrer Familienangehörigen.“

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Zehntausende Menschen sind an Covid-19 gestorben.

Doch weitaus mehr Leben wird der globale Abschwung kosten, welcher durch die Eindämmungsmaßnahmen verursacht wurde.

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"REGIERUNG UND VIROLOGEN" Schneller die Masken nie wechselten

Kürzer, knapper und zugleich umfassender lässt sich der fliegende Masken-Wechsel von "Regierung und ViroLOGen" in nur 14 Tagen nicht darstellen.

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Bieten genähte Stoffmasken Schutz?

Abgesehen von diesen zertifizierten Masken gibt es auch reine Stoffmasken, die sich Bürger selbst nähen oder die von verzweifelten Krankenhäusern bei deutschen Textilherstellern in Auftrag gegeben werden.

Es gibt keine wissenschaftlichen Aussagen zu ihrem Nutzen, aber durchaus abweichende Einschätzungen: Der Berliner Virologe Christian Drosten meint, solche Masken könnten unter Umständen helfen, die Ausbreitung der Viren zu verlangsamen. Wer die Viren in sich trägt und hustet, schleudert dann weniger davon in die Öffentlichkeit. Zudem können Stoffmasken für die Allgemeinheit helfen, einen Mangel an professioneller Schutzausstattung im medizinischen Bereich zu vermeiden.

Die Geschäftsfrau Ming Gutsche ist seit 1996 mit Ihrer Firma DACH GmbH in Rastatt auf den europäischen Medizinmarkt spezialisiert. Sie entwirft zum Teil selbst "Persönliche Schutzkleidung" (PSA), die sie bis zuletzt in China fertigen ließ. Von Stoffmasken ohne Zertifikat hält sie nichts: "Sie sind völlig ungeeignet. Solche Produkte haben überhaupt keine Filterwirkung." Sie seien sogar gefährlich, "denn wer eine solche Maske aufzieht, fühlt sich womöglich geschützt, aber tatsächlich schützen sie gar nicht. Vielleicht schützen sie vor Kälte, aber definitiv nicht vor Viren."

Tatsächlich schreiben die EU-Normen vor, dass die Mund-Nasen-Schutzmaske "aus einer Filterschicht besteht, die zwischen Stoffschichten eingebettet, mit diesen fest verbunden oder in diese eingepasst ist." (EN 14683:2019+AC:2019) Die meisten Schnittmuster, die nun kursieren, aber auch das Produkt, das der schwäbische Textilunternehmen Wolfgang Grupp auf der Homepage seiner Firma Trigema anbietet, sehen nur zwei Schichten vor und weisen vor allem keine spezielle Filterschicht auf.

Experten sehen die Gefahr, dass Menschen glauben, solche Masken könnten sie schützen. Solche Masken "entsprechen weder den Bestimmungen als Medizinprodukt noch den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen als persönliche Schutzausrüstung", stellt Christian Kühn klar. Der selbstständige Sachverständige für das Gesundheitswesen aus Schleswig-Holstein warnt vor Behelfsmasken: "Bei biologischen Gefahrenlagen und Viren der Gefahrenklasse 3, wozu das Coronavirus derzeit zählt, sind wegen der Filtrierleistung und der kleinen Gesamtleckageraten mindestens Masken der Schutzstufe drei einzusetzen. Hiervon sind Stofftücher meilenweit entfernt."

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Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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ProuFx: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

ProuFx
https://proufx.com

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen ProuFx unter https://proufx.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen präsentiert sich als Online-Forex-Broker mit einer webbasierten Handelsplattform, auf der Händler Zugang zu globalen Finanzmärkten haben und aus über 250 Handelsinstrumenten einschließlich Währungspaaren, Aktien und Indizes mit einem Hebel von bis zu 1: 500 auswählen können .

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass ProuFx KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder anderweitige Autorisierung erforderlich ist Maltesisches Recht. Die MFSA möchte auch auf die Warnungen verweisen, die die spanische Finanzaufsichtsbehörde gegen ProuFx und andere verbundene Unternehmen herausgegeben hat. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Dienstag, April 21, 2020

Viele Anleger bauen auf die Anlage in Gold – Aber nicht alles was glänzt ist so wertvoll wie versprochen.

In letzter Zeit melden sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vermehrt Anleger, die sich an den unterschiedlichsten Goldanlagen beteiligt haben und nunmehr Zweifel an der Seriosität der jeweiligen Anlage haben. Viele Goldverkäufer versprechen günstiges Gold und liefern Gold weit über dem Marktpreis. „Die Anbieter nutzen die hohe Nachfrage nach Gold gnadenlos aus“, sagt Horst Roosen, vom ESK.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht, der am  20.04.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

***
Goldige Abzocke. Weltbild verspricht Wertsteigerungspotenzial wo keines ist.

20.04.2020 • „Zugreifen: Günstigstes Gold der Welt!“ Mit diesem Slogan warb Weltbild für eine eigene Edition von Goldmünzen. Bei genauerer Betrachtung ist diese Werbeaussage allerdings nichts weniger als eine Lüge. Selbst im Haifischbecken der Goldanbieter fällt sie aufgrund ihrer Dreistigkeit auf. Dabei ist Weltbild nach eigenen Aussagen „die bekannteste Buchhandelsmarke Deutschlands“, die „den Kunden ein besonderes Einkaufserlebnis über Online-Shops, Direktmarketing, eigene Filialen und soziale Netzwerke“ bietet. 1948 gegründet gehörte die Marke lange Zeit der katholischen Kirche. Nach einer Insolvenz vor einigen Jahren ist der Alleingesellschafter der Weltbild-Gruppe nun das Beratungs-und Investmenthaus Droege Group mit Sitz in Düsseldorf.

Icons of the World.

Unter „Schönes & Wertvolles“ bietet Weltbild Editionen ein Sammelabo für Goldmünzen. Versprochen wird neben günstigen Preisen auch ein beachtliches Wertsteigerungspotenzial. Den Kunden wird über 20 Jahre ein Plus von 482 Prozent vorgerechnet. Wer davon profitieren will, der kann die Startermünze mit einem Elefanten drauf für 52 Prozent unter Normalpreis erwerben. 24,99 Euro kostet die erste Lieferung. Weitere Exemplare werden alle vier Wochen zum Preis von 51,98 Euro zugesandt. Auf dem Bildschirm erscheint das goldige Stück größer, als es ist. In Wirklichkeit sind es gerade mal acht Millimeter Durchmesser, die die Münze aus 1/200 Unze Gold misst. Der Marktpreis für 0,155 Gramm liegt bei unter acht Euro. Damit der reine Goldwert der Münze den Normalpreis erreicht, muss der Unzenpreis von heute 1.550 Euro auf über 10.000 Euro steigen.

Goldbarren.

Eine Weltbild-Kundin hat Investmentcheck eine Weltbild-Werbung für Goldbarren weitergeleitet. Es wird mit „Wertanlage mit Wertsteigerungspotenzial!“ geworben. Kunden investieren in ein Abo, bei dem der erste Barren mit dem Schloss Neuschwanstein als Motiv für 39,95 Euro um 55 Prozent unter Normalpreis angeboten wird. Weitere Lieferungen mit der Porta Nigra oder dem Schloss Charlottenburg gibt es dann vergünstigt für 79,95 statt 89,95 Euro. Das Gewicht der Barren beträgt 0,5 Gramm. Damit liegt der reine Goldwert aktuell bei mageren 25 Euro. Selbst der Super-Spezial-Preis für das Einführungsangebot liegt somit weit darüber. Für die Kosten der weiteren „Barren“ ist dann schon eine Verdreifachung der Marktpreise notwendig, um wenigstens das eingesetzte Kapital in Gold zu besitzen.

Droege.

Die Weltbild-Gruppe gehört seit 2014 zu Droege. Im Portfolio der deutschen Investmentfirma soll damit der Bereich Shopping 4.0 abgebildet werden. Droege sieht sich als langfristig denkendes Familienunternehmen und hat klare Werte definiert, um sich von Heuschrecken abzugrenzen. Qualität und Reputation sollen vor Wachstum gehen: „Das Leitbild des ‚ehrbaren Kaufmanns‘ bestimmt unsere Haltung und unser Handeln.“

Loipfinger’s Meinung.

Wer Goldinvestments mit Wertsteigerungspotenzial verkauft, der muss auch marktgerechte Preise bieten. Ganz besonders perfide ist deshalb die Weltbild-Serie „My little Investment“. Eltern und Großeltern sollen damit für die Zukunft ihrer Kinder und Enkel vorsorgen. Motive wie ein Einhorn oder verschiedene Tier-Babys sind auf 0,5 Gramm-Münzen geprägt und bieten angeblich ein „Wertsteigerungs-Potenzial“. Gold im Marktwert von 25 Euro wird zum Abo-Preis von „nur € 89,95 (statt € 99,95)“ angeboten. Vor diesem Hintergrund dürfte der Serienname „My little Investment“ eine ganz andere Bedeutung erhalten. Auf Anfrage hat Weltbild sich nicht zu den Preisen ihrer Gold-Editionen geäußert.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Intersafety GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Intersafety GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Intersafety GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen. (Nr. II)

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.

Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.

Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.

Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.

Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird , dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.

Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu