Samstag, März 28, 2020

Was wir jetzt in der Corona-Krise mit Klopapier erleben, könnte sich demnächst mit Kartoffeln und Weizen wiederholen.

Also doch! Neue Düngeverordnung verabschiedet.

Durch die Düngeverordnung wird der Lebensmittelmarkt in heftige Unruhe geraten. „Durch knapper werdende Angebote werden die Preise entsprechend nach oben gehen,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|| e.V.

Erst vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass  jetzt aus heiterem Himmel die Land- und Ernährungswirtschaft plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur gehört.

Die neue »Systemrelevanz« hatte bei den Bauern die Hoffnung geweckt, die verhasste Düngeverordnung könnte nun zumindest auf Eis gelegt werden. Wie sich nun zeigt, ist die nicht der Fall.  Als Folge ist nun mit geringeren Erntemengen zu rechnen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisierten die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren könnten. Aber das wurde offensichtlich einfach ignoriert.

2012 wurden sämtliche EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die EU zu melden. Damals sind von deutscher Seite nur Informationen zu besonders belasteten Gewässern und Gebieten nach Brüssel übermittelt worden. Das hat übrigens die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Ott-Kinast bei einem Treffen mit Landwirten so bestätigt und gleichzeitig den Vorgang als »Witz« bezeichnet, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

Daraufhin hat die EU Deutschland mehrfach ermahnt und schließlich Strafen in Höhe von 800.000 Euro pro Tag angedroht, falls die Werte nicht besser werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hatte bekanntlich darauf verwiesen, dass für diese Meldungen die Länder verantwortlich seien.

Die einschneidenden Einschränkungen der neuen Düngeverordnung bedeuten eine Mangelernährung der Pflanzen und damit Ertragsrückgänge.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Folgejahren die ausgebrachten Düngemengen ebenfalls weiter reduziert werden sollen – jeweils auf Basis der bereits verminderten Mengen des Vorjahres. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

Bundesrat verabschiedet neue Düngeverordnung

Einer der umfassendsten staatlichen Einschnitte in die deutsche Landwirtschaft ist beschlossen. Für die Bauern werden die Auswirkungen immens sein.

Die neue Düngeverordnung tritt in Kraft. Ein paar kosmetische Korrekturen genügten, um die Front einiger CDU- und FDP-regierter Länder gegen die Verordnung aufzubrechen. Das Saarland brachte zuletzt einen Kompromiss ins Spiel, nach dem die Länder dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmen sollten, aber die neuen Verordnungen in den sogenannten roten Gebieten erst ab Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Also nur ein begrenzter Zeitaufschub.

Es gab bis zum Schluss heftige Auseinandersetzungen, viele Länder wechselten nach dem kurz zuvor eingebrachten Verwirrungsspiel des Saarlandes noch einmal schnell die Seiten. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein sowie Hessen unterstützten den Antrag des Saarlandes.

Abgeschmettert wurde der Antrag Bayerns, die Abstimmung zu verschieben. Zu stark war offenbar bei den anderen Länderregierungen die vorher gestreute Angst vor Strafzahlungen an die EU. Der Plan der Länder, in denen Landwirtschaft eine bedeutende Rolle spielt, war somit vom Tisch.

Damit ist einer der umfassendsten Einschnitte in die deutsche Landwirtschaft beschlossen. Die Düngemengen müssen jetzt jedes Jahr um 20 Prozent gesenkt werden. Die Pflanzen werden damit immer weniger ernährt und liefern immer geringere Erträge. Bereits jetzt gelten Grenzen für die Ausbringung von Dünger von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, obwohl Grünland zum Beispiel bis zu 300 kg/Hektar benötigen würde. Eingeschränkt werden auch die Zeiten, in denen Dünger ausgebracht werden darf.

Die Wintersorten wie Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchte dürfen im Herbst nicht mehr gedüngt werden, obwohl sie dringend Nährstoffe benötigen. Aufgeben müssen Betriebe mit Tierhaltung, die nicht wissen, wohin mit der Gülle.

Das Beispiel Dänemarks hat es vorgemacht: Dort wurden vor 15 Jahren nach verschärften Regeln die Düngermengen drastisch reduziert. Ergebnis: Die Erträge gingen deutlich zurück, Landwirte konnten kein hochwertiges Brotgetreide mehr produzieren. Dänemark musste dieses Getreide importieren. Seit 2016/107 dürfen die Landwirte wieder »bedarfsgerecht« düngen, benötigen aber noch Jahre um die Schäden, die den Böden zugefügt wurden, wieder zu beseitigen.

Entgegen der Absprache, auf Redebeiträge während der Sondersitzung zu verzichten, eilte der Landwirtschaftsminister von Thüringen, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) zum Rednerpult, der nach einem Studium der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin über »Solidarität, Wettbewerb und Haushaltskrisen im föderalen Wohlfahrtsstaat« promoviert. Er ging unmittelbar vor der Abstimmung ans Rednerpult und warnte vor den Folgen bei einer Verschiebung der Verordnung. Er betonte, die Landwirte würden bei der Umsetzung der Düngeverordnung vom Staat unterstützt. Bundesumweltministerin Schulze versprach ihnen in einer ersten Reaktion gleich Geld als Fördermittel für Ernteverluste. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ließ ihre Staatssekretärin in einer Erklärung den Landwirten einen Geldsegen versprechen. Die Landwirte dürften also bald den Kontrollinspekteur auf ihren Höfen erwarten.

Die Reaktion auf Seiten der Bauernvertretung »Land schafft Verbindung« war mehr als enttäuscht. Die Organisation bereitet nun Klagen vor, die allerdings Jahre dauern dürften, während die Verordnung in Kraft ist.

Klöckner wollte offenbar nicht die Interessen der Landwirtschaft vertreten, sondern gab dem Druck der Linksgrünen nach. Auch sie verwies auf die Drohungen aus Brüssel, nach denen täglich 850 000 Euro Strafen für angeblich zu hohe Nitratwerte im Grundwasser zu bezahlen seien. Sie hätte sich etwa an früheren französischen Landwirtschaftsministern orientieren können, die mit einem kurzen Besuch in Brüssel unliebsame Vorschläge beseitigt haben.

Und nebenbei kommt die Nachricht, dass Russland gerade beschlossen hat, aufgrund der Corona-Krise eigenes Getreide nicht mehr zu exportieren.

***

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Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten, die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

Analyse der Corona-Problematik von  HERRN PASTOR JAKOB TSCHARNTKE
die wahrscheinlich der Ansicht der meisten regierungsunabhängigen Fachleute entspricht.

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Der Corona-Crash: Hat die Bundesregierung versagt?  (s. Minute 15:50)


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In nachgenanntem Video ist ein Aufruf des Volkswirtes, Dr. Markus Krall, an alle Bundestagsabgeordneten enthalten, der Ihnen nicht vorenthalten werden sollte: 
Alles geht schneller als erwartet! (Crashpropheten unter sich - Krall & Friedrich)

Die Webseite von Dr. Markus Krall: www.atlas-initiative.de

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In diesem Video berichtet Mr. Dax, Dirk Müller, woran er erkannt hatte, daß dieser C rash gewollt ist:

Dirk Müller: Dieser Crash ist gewollt

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Gekaufte Journalisten
Wie Po litiker, Ge heim dienste und Hochf inanz Deutschlands M assenmedien lenken


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Die 500-Milliarden-Mogelpackung: Corona-Rettungsgelder kommen gar nicht bei den Unternehmen an

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Freitag, März 27, 2020

Offener Brief an: Herrn Pastor Jakob Tscharntke, Riedlingen bzgl. Analyse der Corona-Problematik

an: Herrn Pastor Jakob Tscharntke, Riedlingen

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Tscharntke,

haben Sie vielen Dank für Ihre überzeugende Analyse der Corona-Problematik, die wahrscheinlich der Ansicht der meisten regierungsunabhängigen Fachleute entspricht.

Offensichtlich werden folgende Fragen von Regierungsseite nicht oder zumindest nicht ausreichend beantwortet:

  1. COVID-19 ist offensichtlich weitgehend übereinstimmend mit Influenza. Warum wurden 2018 keine Ausgangssperren verhängt, als 25.100 Menschen an Influenza starben?

  1. Warum wird in der amtlichen Berichtserstattung augenscheinlich nicht oder nicht ausreichend unterschieden zwischen Menschen, die tatsächlich an COVID-19 starben und solchen, die an anderen Krankheiten starben, aber mit SARS-CoV2 infiziert waren?

  1. Warum wird in der amtlichen Berichterstattung augenscheinlich nicht oder nicht ausreichend unterschieden zwischen klinisch behandelten COVID-19-Erkrankten und Personen in denen lediglich SARS-CoV2-Viren festgestellt wurden?

Sehr bedenklich ist, dass die finanziell vom Staat abhängigen Kirchen keine Kritik an den sozialistischen Fehlentscheidungen der Bundesregierung üben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


veröffentlicht durch:

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“







Herr Spahn, warum werden eigentlich keine Mundschutzmasken kostenlos an alle Bürger verteilt?

Das Drehbuch für die Corona-Pandemie wurde bereits 2012 geschrieben und als Bundestags-Drucksache 17/12051 im Januar 2013 öffentlich zugänglich gemacht.

Im Rahmen einer Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz wurde darin unter anderem eine Pandemie durch einen Virus beschrieben. Heute könnte man glauben, die Verfasser dieser Analyse hätten hellsehen können, denn was da zu Papier gebracht wurde, entspricht genau der Corona-Pandemie.

Schon damals warnten die Verfasser dieser Analyse, dass unser Gesundheitssystem einem solchen Szenario wahrscheinlich nicht gewachsen sein dürfte. Alle Beschreibungen in diesem Papier sind jetzt Wirklichkeit geworden. Die  Risikoanalyse  „Pandemie  durch  Virus  Modi-SARS“  wurde damals unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden durchgeführt. https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf 

Der Herr Gesundheitsminister wusste also sehr genau, was bei einer solchen Seuche auf Deutschland zukommen würde. In der Bundestags-Drucksache 17/12051 konnte man die erforderlichen Gegenmaßnahmen detailliert nachlesen. Eine vorausschauende Planung seines Ministeriums wäre also recht einfach gewesen. Die Schließung der Schulen, die Absage von Großveranstaltungen, die Reduktion des öffentlichen Verkehrs und die Verlangsamung des öffentlichen Lebens generell, alles war da schon aufgelistet.

Trotzdem vergingen Wochen, bis diese Empfehlungen umgesetzt wurden.

Warum man sich nicht an sein eigenes Drehbuch gehalten hat – unerklärlich. Die Folgen sehen wir jetzt auch im Mangel fehlender Schutzausrüstung. Das Gesundheitsministerium verbreitete die zuversichtliche Feststellung, dass man die Lage unter Kontrolle habe. Noch Ende Januar verbreitete das Ministerium, dass die von dem Erreger ausgehende Gefahr für Deutschland «sehr gering» sei.

Man hätte viel früher den Menschen sagen sollen, dass sie auf Distanz gehen sollen um sich vor einer Ansteckung zu schützen.  Bei den Japanern zu Beispiel, wird die Infektionsgefahr durch ihre besondere Begrüßungssitte, das Verbeugen, wesentlich verringert. Außerdem  lernen die Japaner von Kindheit an elementare Hygieneregeln.

Der Herr Gesundheitsminister hätte frühzeitig dafür sorgen können, das ausreichend Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung stehen und diese auch überall im Land für die Bürger zugänglich gemacht werden. Das kostenlose Verteilen von Mundschutzmasken an alle Bürger, könnte durchaus deutlich machen, dass eine Covid-19-Infektion ohne Symptome bleiben kann und dass man die Maske zum Schutz anderer Personen trägt, um keine Viren zu übertragen.

  • Wie FOCUS Online berichtet hat auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt an die Bevölkerung appelliert, Schutzmasken zu tragen: "Mein Rat: Besorgen Sie sich einfache Schutzmasken oder basteln Sie sich selbst welche und tragen Sie diese im öffentlichen Raum", sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BAEK) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

  • Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin warnte in einem Brief an den Regierenden SPD-Bürgermeister, Michael Müller, dass spätestens zu Ostern ein „Kollaps des Gesundheitssystems“ drohe. Die ungeschützte Behandlung von Patienten durch Praxispersonal sei ein untragbarer Zustand, der zu zahlreichen Neuinfektionen führt – was sich an der hohen Zahl in Quarantäne geschickter medizinischer Angestellter und Mitarbeiter zeige. So kann die Grundversorgung über fachärztliche Praxen absehbar nicht mehr lange aufrechterhalten werden.

Der Coronavirus verhält sich sehr ähnlich wie andere infektiöse Viren, indem es hauptsächlich auf die schwachen und / oder immun geschwächten Teile der Bevölkerung abzielt. Für die meisten von uns führt eine Infektion mit dem Coronavirus zu einem grippeähnlichen Syndrom, und die Mehrheit der Patienten wird höchstwahrscheinlich überleben - sehr ähnlich wie die Mehrheit der Menschen, die an Grippe erkranken. 

Aber es stellt sich doch die Frage „Wo sollen die sicher auf uns zukommende Welle von Schwerkranken Corona-Patienten eigentlich untergebracht und ausreichend medizinisch versorgt werden? Vor allen Dingen von wem??“

Warum werden bestehende Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bürger vor dem Coronavirus nicht aufgehoben oder zumindest ausgesetzt? Die Empfehlung, öffentliche Verkehrsmittel zu meiden wird auch in der bereits erwähnten  Bundestags-Drucksache 17/12051 ausgesprochen.

Der Ausnahmezustand auf dem Markt für Lebensmittel, ist nicht mehr zu leugnen und beschränkt sich keineswegs auf das Hamstern von Klopapier.

Es mag ja sein, dass genügend Ware vorhanden ist, doch auf Grund von Grenzschließungen und Sperrungen funktioniert der Nachschub nicht mehr. Außerdem fehlen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Eine Erklärung wie das im vereinten Europa überhaupt möglich sein kann, steht noch aus. Die Lebensmittelkrise ist unter diesen Umständen schon vorprogrammiert.

Die Bundeskanzlerin hat ihren Gesundheitsminister für seine gute Arbeit gelobt.

Wer die Situation nüchtern betrachtet kommt allerdings zu dem Schluss, dass Herr Spahn auf der ganzen Linie versagt hat.  Übertroffen wird er nur noch von seinem Ministerkollegen Heiko Maas, der hatte noch Mitte Februar 8,7 Tonnen des knappen Schutzmaterials an China verschenkt, das nun in Deutschland an allen Ecken und Enden fehlt. Ein anderer Akteur, Karl Lauterbach, besser bekannt als „Karl die Fliege“ hatte zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung noch im letzten Jahr vehement gefordert, eine Vielzahl an Kliniken in Deutschland zu schließen.

  • „Sind das die richtigen Fachleute an der richtigen Stelle um Deutschland vor dem Corona-Kollaps zu bewahren“ fragt sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Alleine in der Hauptstadt Berlin mussten schon über 100 kassenärztliche Praxen geschlossen werden, weil zu viele Mitarbeiter wegen rigoroser Quarantäne-Maßnahmen fehlen – vor allem aber, weil es an Schutzkleidung mangelt.

Aber es gibt Hoffnung von der EU:  Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat uns zumindest gezeigt wie man sich die Hände richtig wäscht.

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21 TEX / www.netkasse.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die Gesellschaft 21 TEX ist Betreiberin der Handelsplattform www.netkasse.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD), Devisen, Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Gesellschaft 21 TEX das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 04. März 2020 hat die BaFin der Gesellschaft 21 TEX diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 04. November 2019 hat die BaFin der 21 TEX zudem entsprechende, über andere Websites betriebene Geschäfte untersagt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Donnerstag, März 26, 2020

Six Line kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Six Line mit angeblichem Sitz in Nevis, Karibik, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlich, dass sie Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) sei. Dies trifft nicht zu.


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





EXM solution: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.03.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

EXM solution

Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich im Namen
der EXM-solution  vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit  Wertpapieren anbieten.

Eine EXM-solution existiert nach den Untersuchungen von FI nicht. Die EXM-solution hat keine
Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten
in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden
Finansinspektionen  aus einem anderen EWR-Land keine grenzüberschreitenden Aktivitäten für EXM-solution gemeldet . Außerdem ist die EXM-solution nicht berechtigt,
Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durch zu führen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt . 

Die EXM-solution verfügt über eine Website (www.exmsolution.com) und verwendet die
folgenden Kontaktinformationen:

Cnr Old und Church Street, Commonwealth of Dominica
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E-Mail: support@exmsolution.com

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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